Sam 64 hat geschrieben:Obwohl nicht erlaubt, hat das auch jemand bei einem V- Reifen bei mir gemacht
Es gibt glaube ich nix, was sich hartnäckiger hält als dieses Gerücht, dass die Reparatur eines Reifenes etwas mit dem Geschwindigkeitsindex zu tun hat.
Auch muss man zwischen normalem Flicken mit eingeklebten Gummipropfen, Kalt- und Heißvulkanisation unterschieden werden. Gerade für die Vulkanisation ist eine gesonderte Ausbildung nötig und wenn ein neuer Reifen produziert wird, geschieht nicht viel anderes...
Offiziell:
§36 der StVZO
5. Reifeninstandsetzung:
Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Warmvulkanisation:
Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.
5.2 Kaltvulkanisation:
Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im
Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.
5.2.2 Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.
5.3 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.
5.4 Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
Artikel vom Bundesverband Reifenhandel
Wer es immer noch nicht glaubt, der bestelle sich mal die "RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN“ welches vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben wurde mit der Dokument Nr. B3620.
Man kann dieses Dokument beim Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KG, Hohe Strasse 39 in 44139 Dortmund bestellen: Internet
http://www.verkehrsblatt.de, Telefon 0180-534 01 40, Fax 0180 534 01 20
Reifenreparatur ist unter bestimmten Voraussetzungen (Art und Größe der Beschädigung, Dauer bis zum Entdecken des Schadens usw.) bei allen Reifen (auch RFT) aller Geschwindigkeitsklassen zulässig.
Das heisst nicht, dass es jeder Reifenbetrieb macht (machen kann/will). Selbst wissen tun das nicht alle. Immer wieder hört man sogar von Reifenbetrieben dieses unsinnige Gerücht. Bei vielen steckt vermutlich einfach wirtschaftliches Interesse dahinter. Der Verkauf eines Hochgeschwindigkeitsreifens bringt halt mehr Geld in die Kasse, als die Reparatur.
