Ja, und genau darin besteht das (steuerrechtliche) Problem - leider.
Das sind für den Ausführenden u.U. steuerpflichtige Einnahmen!
"2.2. Was gilt nicht als Schwarzarbeit?
Von den neuen Vorschriften nicht betroffen sind gelegentliche Tätigkeiten, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, etwa
von Partnern, Angehörigen (z.B. der Verlobte oder der Ehegatte) oder Nachbarn. Hier muss jedoch die Gefälligkeit im Vordergrund
stehen.
Beispiele
- Gelegentliches Rasenmähen,
- Babysitten ein paar Mal im Monat,
- Tätigkeiten nach dem Motto „hilfst du mir, helfe ich dir“,
- gegenseitige Hilfe in der Landwirtschaft,
- Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbau- oder -fördergesetzes.
Wichtig: Diese Leistung wird nicht von einem Unternehmer, sondern vom Bekannten oder Nachbarn ausgeführt. Kleine Entgelte
sind dabei unerheblich.
Im Umkehrschluss fällt unter die Schwarzarbeit eine Reihe von Tätigkeiten, die in der Bevölkerung bislang eher unter der
Rubrik Gefälligkeiten angesiedelt wurden: Sei es die Handwerkerleistung nach Feierabend oder die nicht gemeldete Beschäftigung
der Haushaltshilfe." (Quelle:
http://www.laehn-stb.de/upload/36547860.pdf)
Ich bin kein Steuerfachmann, aber wie schon geschrieben: Das ist öffentlich hier
Ich suche übringens jemanden, der mir bezüglich der Restaurierung / Neugestaltung meiner versauten Motorhaube Ratschläge geben kann (siehe:
http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?t=8116&start=30). Irgenwie hat der Lack auf der Haube lauter kleine Risse.