Welcher Rammschutz passt?
Welcher Rammschutz passt?
Eine Frage an die Experten.
Ich habe mir ja noch einen Explorer zugelegt, ein 98er Modell.
Mit Cobra Trittbrettern und einem Rammschutz von Schiessler.
Beides intim Schein eingetragen, aber leider ist der Rammschutz nicht mehr dran.
Daher suche ich nach einem passenden Ersatz. Den Originalen zu finden ist natürlich reine Glücksache.
Aber ich würde mir auch einen von einem anderen Modell anbauen.
klar, die Halter müssen angepasst werden, aber er muss ja vorne rum passen.
Am liebsten so eine wie der für den Explorer der auch Über die Scheinwerfer geht.
Durch die Suche hab ich raus gefunden das evtl. einer vom Chevy passen könnte.
Aber vielleicht gibt's ja auch noch andere Modelle.
Ich habe mir ja noch einen Explorer zugelegt, ein 98er Modell.
Mit Cobra Trittbrettern und einem Rammschutz von Schiessler.
Beides intim Schein eingetragen, aber leider ist der Rammschutz nicht mehr dran.
Daher suche ich nach einem passenden Ersatz. Den Originalen zu finden ist natürlich reine Glücksache.
Aber ich würde mir auch einen von einem anderen Modell anbauen.
klar, die Halter müssen angepasst werden, aber er muss ja vorne rum passen.
Am liebsten so eine wie der für den Explorer der auch Über die Scheinwerfer geht.
Durch die Suche hab ich raus gefunden das evtl. einer vom Chevy passen könnte.
Aber vielleicht gibt's ja auch noch andere Modelle.
Hallo Danger,
ich habe hier noch einen von Delta vom 1ser liegen.
Laut Forenmeinung passt der auch an den 2er, klar Halterungen etc.
Er geht über die Scheinwerfer.
Wir können ja mal reden...
VG
Thomas
ich habe hier noch einen von Delta vom 1ser liegen.
Laut Forenmeinung passt der auch an den 2er, klar Halterungen etc.
Er geht über die Scheinwerfer.
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Ich hab auch noch verschiedene da
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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Am besten Du kommst und suchst selber was aus.
Ich hab einige auf dem Dachboden und sogar einen mit ABE
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anncarina hat geschrieben:Am besten Du kommst und suchst selber was aus.![]()
Ich hab einige auf dem Dachboden und sogar einen mit ABE
Dein Dachboden ist wie eine Wundertuete, man findet immer was
Gruss Olaf
'The more I know about people, the better I like my dogs'
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Hallo Danger,
ich denke Du kannst nur den montieren der eingetragen ist. Das Problem bei den "älteren" Frontbügeln ist die Eintragung. Nach neuer Personenschutz Richtlinie dürfen nur noch welche mit Teilegutachten aktuellem Datum erneut eingetragen werden.
Hat alles Gründe die ein SUV und Geländewagenfahrer nicht gerne hört und liest. Aber denk an die Eintragung und informier Dich ob "der andere gebrauchte" noch immer eingetragen werden kann.
Nur eine höfliche Info, fahren kann jeder was er mag.
MfG
ich denke Du kannst nur den montieren der eingetragen ist. Das Problem bei den "älteren" Frontbügeln ist die Eintragung. Nach neuer Personenschutz Richtlinie dürfen nur noch welche mit Teilegutachten aktuellem Datum erneut eingetragen werden.
Hat alles Gründe die ein SUV und Geländewagenfahrer nicht gerne hört und liest. Aber denk an die Eintragung und informier Dich ob "der andere gebrauchte" noch immer eingetragen werden kann.
Nur eine höfliche Info, fahren kann jeder was er mag.
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Explorer U2, EZ:12/93, 121KW
Hallo!
Also wenn schon eine Ramme in den Papieren eingetragen ist,dann wird der Prüfer wohl kaum nach dem richtigen Hersteller.bzw.dessen Nummer schauen
Es sei denn,der hat richtig viel Langeweile.....
Gruß Reiner
Also wenn schon eine Ramme in den Papieren eingetragen ist,dann wird der Prüfer wohl kaum nach dem richtigen Hersteller.bzw.dessen Nummer schauen
Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Momentan Nissan NV 200 Evalia in Tekna Ausfühung
Leben,und leben lassen.....
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Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)
Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen
Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)
Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen
Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
Explorer U2, EZ:12/93, 121KW
+1Reiner hat geschrieben:Hallo!
Also wenn schon eine Ramme in den Papieren eingetragen ist,dann wird der Prüfer wohl kaum nach dem richtigen Hersteller.bzw.dessen Nummer schauenEs sei denn,der hat richtig viel Langeweile.....
![]()
Gruß Reiner
Reiner war schneller
Dieter
Grüße von der Packeis Zone
Ex: 1997 EXE 4L.,V6,207PS,SOHC
Lange Schäkel,
33/12,5x15 auf Mangels
3" flowmaster raptor
2" Body - Lift
S:Nr.:1028/307
Leider ist die exe jetzt ein ex
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Leider ist die exe jetzt ein ex
-
Amtrack
Lenni hat geschrieben:Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)
Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen
Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
Dann kannst du immernoch, guter Anwalt vorausgesetzt, dagegen argumentieren, dass der Bügel ja bei einer Eintragung vor 2007 legal an deinem Auto wäre - in exakt identischer Ausführung.... nur dann eben legal
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Bei Personenschaden und Verschulden des Rammbügelfahrers,wird keine Gegnerversicherung ein Gutachten wg Bügel erstellen lassen.Lenni hat geschrieben:Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)
Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen
Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
Warum auch.
Der Schaden am Bügelauto ist von ihr mangels Rechtsgrund (Verschulden des Bügelfahrers) eh' nicht zu ersetzen.
Der geschädigte Bügelberührer bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund seiner Verletzungsfolgen...wurscht,ob durch Bügel oder Motorhaube.
Die Probs liegen woanders. Bei zB schlimmeren Verletzungen durch den Bügel...ggf Todesfolge wiegt die Schuld des illegalen Bügelfahrers größer als ohne Bügel bzw mit legalem Bügel. Dürfte aber in der Regel nicht wirkl. was ausmachen.
Die Möglichkeit einer Erweiterung einer Körperverletzung zu Todesfolge ist ein reales Prob. durch die reine Tats. ,daß ein Bügel zB für Kinder ein gefährlicheres Aufprallgerät ist als eine Motorhaube.
Dies ist von den Folgen bei einem legalen Bügel aber nicht anders. Ergo: Auch kein meßbares rechtl. weiteres Prob. für den illegalen!! Bügelfahrer.
Das Hauptprob. liegt beim illegalen Bügel--falls die Illegalität bemerkt wird und dies ist bei solch alten Kisten wie den Explorern nicht sonderl. wahrscheinl.---darin,daß die EIGENE versicherung den illegalen Bügler in Regreß nimmt. I.d.R. pro Einzelschaden bis 5000 Euro wg Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das war nur die rechtl. Betrachtungsweise...wie sich wer fühlt,der mittels Bügel jemanden ins Jensseits befördert---wobei die Ursächlichkeit des Bügels für die Steigerung von Körperverletzung zur Tötung nicht wirkl. abzugrenzen sein wird,steht auf einem anderen Blatt...wobei ein legaler Bügel auch nicht ungefährlicher ist,als ein illegaler.
Gruß Guido
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Mercedes W126 500SEC,
Krause Duo Dreirad,
Simson Habicht,
vormals Explorer
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Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
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Hyosung Aquila Chopper
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