Welcher Rammschutz passt?

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Danger
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Welcher Rammschutz passt?

Beitrag von Danger »

Eine Frage an die Experten.
Ich habe mir ja noch einen Explorer zugelegt, ein 98er Modell.
Mit Cobra Trittbrettern und einem Rammschutz von Schiessler.
Beides intim Schein eingetragen, aber leider ist der Rammschutz nicht mehr dran.
Daher suche ich nach einem passenden Ersatz. Den Originalen zu finden ist natürlich reine Glücksache.
Aber ich würde mir auch einen von einem anderen Modell anbauen.
klar, die Halter müssen angepasst werden, aber er muss ja vorne rum passen.
Am liebsten so eine wie der für den Explorer der auch Über die Scheinwerfer geht.
Durch die Suche hab ich raus gefunden das evtl. einer vom Chevy passen könnte.
Aber vielleicht gibt's ja auch noch andere Modelle.
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Hallo Danger,

ich habe hier noch einen von Delta vom 1ser liegen.
Laut Forenmeinung passt der auch an den 2er, klar Halterungen etc.
Er geht über die Scheinwerfer.
Wir können ja mal reden...

VG
Thomas
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Halbstattlicher Strippenzieher und Kommunikationsexperte mit betrieblich verbriefter Mobilität
Danger
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Beitrag von Danger »

Hab Dir eine PN geschickt.
Danger
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Beitrag von Danger »

Hat evtl mal einer ein Bild, wo dieser Rammschutz an nem 2er montiert ist.
Oder hat das schon mal wer gemacht und kann mir schreiben wie groß der Aufwand usw ist.
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Ich hab auch noch verschiedene da
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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Danger
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Beitrag von Danger »

anncarina hat geschrieben:Ich hab auch noch verschiedene da
Auch einen vom 2er?
Schreib mir doch mal was, am besten mit Bildern und einem Preis.
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Am besten Du kommst und suchst selber was aus. :wink:
Ich hab einige auf dem Dachboden und sogar einen mit ABE :wink:
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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

anncarina hat geschrieben:Am besten Du kommst und suchst selber was aus. :wink:
Ich hab einige auf dem Dachboden und sogar einen mit ABE :wink:

Dein Dachboden ist wie eine Wundertuete, man findet immer was :wink:
Gruss Olaf

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Lenni
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Beitrag von Lenni »

Hallo Danger,

ich denke Du kannst nur den montieren der eingetragen ist. Das Problem bei den "älteren" Frontbügeln ist die Eintragung. Nach neuer Personenschutz Richtlinie dürfen nur noch welche mit Teilegutachten aktuellem Datum erneut eingetragen werden.

Hat alles Gründe die ein SUV und Geländewagenfahrer nicht gerne hört und liest. Aber denk an die Eintragung und informier Dich ob "der andere gebrauchte" noch immer eingetragen werden kann.

Nur eine höfliche Info, fahren kann jeder was er mag.

MfG
Explorer U2, EZ:12/93, 121KW
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo!
Also wenn schon eine Ramme in den Papieren eingetragen ist,dann wird der Prüfer wohl kaum nach dem richtigen Hersteller.bzw.dessen Nummer schauen :wink: Es sei denn,der hat richtig viel Langeweile..... :roll:

Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Momentan Nissan NV 200 Evalia in Tekna Ausfühung

Leben,und leben lassen.....
Lenni
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Beitrag von Lenni »

Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)

Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen ;-)

Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
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nordexe
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Beitrag von nordexe »

Reiner hat geschrieben:Hallo!
Also wenn schon eine Ramme in den Papieren eingetragen ist,dann wird der Prüfer wohl kaum nach dem richtigen Hersteller.bzw.dessen Nummer schauen :wink: Es sei denn,der hat richtig viel Langeweile..... :roll:

Gruß Reiner
+1
Reiner war schneller
Dieter
Grüße von der Packeis Zone
Ex: 1997 EXE 4L.,V6,207PS,SOHC
Lange Schäkel,
33/12,5x15 auf Mangels
3" flowmaster raptor
2" Body - Lift
S:Nr.:1028/307
Leider ist die exe jetzt ein ex
Danger
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Beitrag von Danger »

Ja, schon richtig.
Aber nachträglich Brauch ich ja nichts eintragen lassen.
Und wer weiß, vielleicht hat Thomas ja den passenden auf seinen Dachboden.
Amtrack

Beitrag von Amtrack »

Lenni hat geschrieben:Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)

Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen ;-)

Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.

Dann kannst du immernoch, guter Anwalt vorausgesetzt, dagegen argumentieren, dass der Bügel ja bei einer Eintragung vor 2007 legal an deinem Auto wäre - in exakt identischer Ausführung.... nur dann eben legal ;)
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Lenni hat geschrieben:Naja...
Und wenn er dann Langeweile hat? Und was ist wenn ein Unfall (was man keinem wünscht passiert mit Personenschaden?)

Wollte nur darauf hinweisen. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen ;-)

Nicht das Geld ausgegeben wird was unnötig ist / war.
Bei Personenschaden und Verschulden des Rammbügelfahrers,wird keine Gegnerversicherung ein Gutachten wg Bügel erstellen lassen.
Warum auch.
Der Schaden am Bügelauto ist von ihr mangels Rechtsgrund (Verschulden des Bügelfahrers) eh' nicht zu ersetzen.
Der geschädigte Bügelberührer bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund seiner Verletzungsfolgen...wurscht,ob durch Bügel oder Motorhaube.

Die Probs liegen woanders. Bei zB schlimmeren Verletzungen durch den Bügel...ggf Todesfolge wiegt die Schuld des illegalen Bügelfahrers größer als ohne Bügel bzw mit legalem Bügel. Dürfte aber in der Regel nicht wirkl. was ausmachen.
Die Möglichkeit einer Erweiterung einer Körperverletzung zu Todesfolge ist ein reales Prob. durch die reine Tats. ,daß ein Bügel zB für Kinder ein gefährlicheres Aufprallgerät ist als eine Motorhaube.
Dies ist von den Folgen bei einem legalen Bügel aber nicht anders. Ergo: Auch kein meßbares rechtl. weiteres Prob. für den illegalen!! Bügelfahrer.
Das Hauptprob. liegt beim illegalen Bügel--falls die Illegalität bemerkt wird und dies ist bei solch alten Kisten wie den Explorern nicht sonderl. wahrscheinl.---darin,daß die EIGENE versicherung den illegalen Bügler in Regreß nimmt. I.d.R. pro Einzelschaden bis 5000 Euro wg Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das war nur die rechtl. Betrachtungsweise...wie sich wer fühlt,der mittels Bügel jemanden ins Jensseits befördert---wobei die Ursächlichkeit des Bügels für die Steigerung von Körperverletzung zur Tötung nicht wirkl. abzugrenzen sein wird,steht auf einem anderen Blatt...wobei ein legaler Bügel auch nicht ungefährlicher ist,als ein illegaler.
Gruß Guido
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