Ohne Niveauregulierung neuen TÜV ?

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Fliesör
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Ohne Niveauregulierung neuen TÜV ?

Beitrag von Fliesör »

Moin,

ich hätte da mal Zwei Fragen Anhand eines Beispiels.

Kunde fährt mit seinem Explorer II, SOHC in die Werkstatt, um die hinteren Stossdämpfer (mit Niveauregulierung) erneuern zu lassen.
Beim Preis fragt er, ob es da auch eine günstigere Alternative gibt.
Klar, sagt der Werkstattmeister. Wir können Ihnen normale Dämpfer verbauen, und die Niveauregulierung stilllegen.
Also werden normale Dämpfer verbaut.

Jetzt meine Fragen :
1. Bekommt der Explorer so überhaupt neuen TÜV, ohne LWR, und ohne
Niveauregulierung ?
2. Wenn nein, durfte die Werkstatt überhaupt normale Dämpfer verbauen,
erlischt da nicht die Betriebserlaubnis ?
Gruß Mario

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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

1. Meines Wissens gibt es offiziell ohne LWR keinen TÜV, weil, wie Du schon sagst, die das Fahrzeug der ABE damit (ohne obesser ohne) nicht entspricht. Ob es nicht dich geht, entscheidet Dein Prüfer... vielleicht merkt er es ja gar nicht.

2. Klar, Werkstätten dürfen alles. Warum auch nicht? Wenn Du denen sagst, schneid' mir das Dach ab, dann machen die das auch...

ABER, es ist ja nicht nur die Leuchtweitenregulierung, sondern die Niveauregulierung hat ja auch noch einen anderen Sinn...
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dewib
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Beitrag von dewib »

Wenn man der Werkstatt den Auftrag erteilt, günstigere Dämpfer einzubauen, dann tun sie das eben.

Von einer guten und umsichtigen Werkstatt dürfte man zwar erwarten, dass sie den Kunden immer darauf hinweisen, dass ein solcher Umbau die Betriebserlaubnis beeinträchtigen und Probleme bei der HU geben kann.

Aber "dürfen" tun sie so einen Umbau natürlich trotzdem. Auch ohne Hinweis an den Kunden.

Wenn man allerdings mit dem Auftrag dazu "bestellt", dass zwar günstigere Teile verbaut werden sollen, aber dies nur unter Berücksichtigung der Betriebserlaubnis und TÜV-Tauglichkeit, dann sieht die Sachlage anders aus. Dann ist die TÜV-Tauglichkeit ein Vertragsbestandteil und damit in der Verantwortung der Werkstatt.
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Fliesör
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Beitrag von Fliesör »

Mal im Ernst, wenn ich als "dummer" Kunde in der Werkstatt nach einer günstigen Alternative Frage, gehe ich davon aus, dass die eingebauten Teile
auch TÜV-Konform sind, oder nicht ?

Blöder Vergleich vielleicht, aber die Werkstatt darf Dir doch auch nicht die Federn abflexen, weil Du nach ner günstigen Tieferlegung suchst, oder ?

Die Tatsache ist doch, dass durch die Reparatur die Betriebserlaubnis erloschen ist, und dafür, vorrausgesetzt er hat den Kunden nicht darüber informiert, ist er doch haftbar.
Oder sehe ich das verkehrt ?
Gruß Mario

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Beitrag von guidolenz123 »

Wenn Werkstätten den "creativen" Weg gehen wollen, müssen sie den Kunden aufklären über ggf Probs. Sonst verstoßen sie gegen eine vertragl. Nebenpflicht--Beratungspflicht,Aufklärungspflicht,Hinweispflicht---und machen sich voll haftbar (quasi Gewährleistung). Ganz sicher. Nach Hinweis an den Kunden auf mögl. Probs ist die Werkstatt i.d.R. aus der Haftung raus.
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Fliesör
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Beitrag von Fliesör »

Und in wie weit ist die Werkstatt dann haftbar, wenn Sie Ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist ?
Müsste Sie dann den Wagen auf Ihre Kosten "rückrüsten" ?
Gruß Mario

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kadze
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Beitrag von kadze »

Ich würde mal vermuten, das es dabei um deine Stoßdämpfer geht.

In dem Fall würde ich mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, wie der meine Chancen einschätzt, wenn sich die Werkstatt bockig stellt (und nur dann!!). Das hier ist ein techniklastiges Forum und alles was hier bez. rechtlicher Themen gepostet wird würde ich immer nachprüfen, bevor ich damit hausieren gehe.

Da haben sich sowohl Werkstatt als auch Halter nicht gerade mit Ruhm bekleckert und du willst der Werkstatt nun an die Wäsche dafür, daß sie das gemacht haben, was du wolltest. Wahrscheinlich war das auch der erste Explorer, den die auf der Bühne hatten ...

Versuch mal mit denen zu reden, bevor du die Keule auspackst. ;)
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Beitrag von cricri4168 »

:) Man kann Ohne Problehme normale Stossdämpfer montieren und die Niveauregulierung stillegen auch ohne LWR, man muss aber die Scheinwerfer nachstellen.

Denn viele Fahrzeuge haben Keine LWR und Niveauregulierung und bei denen gehts auch, oder?
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Beitrag von guidolenz123 »

cricri4168 hat geschrieben::) Man kann Ohne Problehme normale Stossdämpfer montieren und die Niveauregulierung stillegen auch ohne LWR, man muss aber die Scheinwerfer nachstellen.

Denn viele Fahrzeuge haben Keine LWR und Niveauregulierung und bei denen gehts auch, oder?
Ist problematisch.
Die hiesigen EXE sind alle nach 1991.....
Da gibts Probs mit fehlender LWR.
Hab in meinem 500SEC Bj 1991 Ami-Lampen vorn ...ohne LWR .
Trotz Niveau nicht ganz zulässig...meist merkts der TÜV aber nicht,aber wenn.....heißt es umrüsten.
Bei Bj vor 1989 wärs egal wie jedenfalls legal.
Sinnfrei...aber isso.
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Beitrag von kadze »

Naja, wenn die LWR Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, wird das schon zum Problem - wenn's einer merkt.
Gruß Gregor (kadze)

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cricri4168

Beitrag von cricri4168 »

:D Aha! na dann haben wir Schweizer wieder ein Vorteil, denn hier ist nur wichtig dass das Licht richtig eingestellt ist. :D
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Beitrag von guidolenz123 »

kadze hat geschrieben:Ich würde mal vermuten, das es dabei um deine Stoßdämpfer geht.

In dem Fall würde ich mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, wie der meine Chancen einschätzt, wenn sich die Werkstatt bockig stellt (und nur dann!!). Das hier ist ein techniklastiges Forum und alles was hier bez. rechtlicher Themen gepostet wird würde ich immer nachprüfen, bevor ich damit hausieren gehe.

Da haben sich sowohl Werkstatt als auch Halter nicht gerade mit Ruhm bekleckert und du willst der Werkstatt nun an die Wäsche dafür, daß sie das gemacht haben, was du wolltest. Wahrscheinlich war das auch der erste Explorer, den die auf der Bühne hatten ...

Versuch mal mit denen zu reden, bevor du die Keule auspackst. ;)

1) Fairneß gegen die Werkstatt nicht vergessen. Da hast Du Recht.
Aber das aus meinem Post ist geltende Rspr.(Rechtssprechung) seit 30 Jahren.
(Schau spaßeshalber mal in mein Profil)
Hier nochmal:
"Wenn Werkstätten den "creativen" Weg gehen wollen, müssen sie den Kunden aufklären über ggf Probs. Sonst verstoßen sie gegen eine vertragl. Nebenpflicht--Beratungspflicht,Aufklärungspflicht,Hinweispflicht---und machen sich voll haftbar (quasi Gewährleistung). Ganz sicher. Nach Hinweis an den Kunden auf mögl. Probs ist die Werkstatt i.d.R. aus der Haftung raus."
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Beitrag von kadze »

guidolenz123 hat geschrieben:(Schau spaßeshalber mal in mein Profil)
Gut zu wissen Guido. :!:
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Beitrag von guidolenz123 »

Eben jeder wie er prädestiniert ist.
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Beitrag von kadze »

guidolenz123 hat geschrieben:Eben jeder wie er prädestiniert ist.
Guido
Gegen Prädesasten hab ich was :P ;)
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