Hier noch ein paar Paragraphen der StVZO (wen's interessiert)
wär zuviel zum abschreiben
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_16.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_17.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Das wär nicht schlecht. Ich bitte darum.Skipper hat geschrieben:(...)
Es gibt einen Katalog mit Tatbeständen welche ohne wenn und aber zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs führen. Hierzu gehören z.B. Eingriffe in die Lenk oder Bremsanlage.
Bei Bedarf kann ich diese Tabelle mal einscannen und zu Verfügung stellen.
In diesem Fall meinte er die Stillegung, die über 18 Monate hinausgeht. Danach braucht man nämlich ne neue Vollabnahme des Fahrzeugs, Normale HU reicht da nicht mehr.Crizz hat geschrieben:Was verstehen die denn unter Stillegen?