Zollabwicklung Ersatzteile
- explorergold
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- Wohnort: Windsbach
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laxxx
Wo bekomme ich es denn eigentlich schriftlich, dass die Versankosten für die Lieferung aus den USA nicht mit versteuert werden???
Höre überall nur unterschiedliche Aussagen. Beim Zoll selber finde ich nichts zum ausdrucken??
Wer hat hier in letzter Zeit konkrete Erfahrungen gemacht??
Schönen Sonntag noch,
Markus
Höre überall nur unterschiedliche Aussagen. Beim Zoll selber finde ich nichts zum ausdrucken??
Wer hat hier in letzter Zeit konkrete Erfahrungen gemacht??
Schönen Sonntag noch,
Markus
- homerbundy
- Beiträge: 3790
- Registriert: 24.07.2005 21:53
- Wohnort: Garden Grove, CA
Zollfrei bleiben Warensendungen bis zu einem Wert von 150 EUR pro Sendung, allerdings bleibt es für die Einfuhrumsatzsteuer bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das
IWM Zoll - Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Und hier die Verordnung zum Runterladen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 002:DE:PDF
Amtsblatt der Europäischen Union (.pdf Datei)]
Hoffe, das hilft weiter.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das
IWM Zoll - Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Und hier die Verordnung zum Runterladen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 002:DE:PDF
Amtsblatt der Europäischen Union (.pdf Datei)]
Hoffe, das hilft weiter.
2 XP's: 1x '91 Eddie Bauer 4x4, 1x '94 Export, 1x '02 Excursion 6.8L V10 4x4
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laxxx
Das bezieht sich nur auf Postverkehr.laxxx hat geschrieben:Danke homer,
habe mir das alles genau durchgelesen. die zollseite kannte ich bereits. jedoch steht dort nirgendwo, dass ich auf die Transportkosten keine einfuhrsteuer zahlen muss...
Quelle: zoll.deBemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.
Grüße
Michael aka Halvar
_______________________
1969er Ford Mustang 302 2V
2006 Explorer XLT 4WD 4.6
Michael aka Halvar
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Alterspinner
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laxxx
Soooo, hatte für meinen Expedition vier originale Felgen bei ebay.com gekauft und mir einzeln zuschicken lassen, um die Einfuhrsteuer auf den Versand zu ersparen. Nachdem die erste Felge direkt bei mir hinterm Haus lag, ohne dasss irgendwelche Kosten entstanden sind, durfte ich heute im zuständigen Zollamt in Bremen antreten:
Ware: Felge, Wert 129 USD
Versand: 150 USD
Vorher ja schlau gemacht...dann sagte der nette Herr vom Zoll (war wirklich nett):
"Der Zollwert ergibt sich aus Ware und Versand. Dann auf beides Zoll und Einfuhrsteuer!!!!"
Grund dafür sei, dass bei paypal neben dem Warenwert der Versand mit aufgelistet war...?!?!? Na logisch. Ich fragte ihn, wie man das denn umgehen könnte:" Der Versand darf da nicht draufstehen!!!" Ich: "Dann lasse ich mir vom Verkäufer zwei Rechnungen geben: Einmal der Warenwert für die Zollbehörde und einmal gesondert der Versand!!!
"Nee, das wäre Betrug!!"
Toll, wenn ich den Verkäufer bitte, die KOsten für den Versand mit in den Warenwert zu nehmen, stehen zwar keine Portokosten auf der Rechnung, dafür aber ein Betrag, der genause hoch ist, wie die andere gesamtsumme und damit wäre die einfuhrsteuer und der zoll genauso hoch wie am anfang!!!
Bezahlen durfte ich also: Zollwert 200,31 €, Zoll (3%) 6,01€ und EUST (19%) 39,20€...45,21€
Berechnungshinweise: EUSt-Wert= Zollwert + zum EUSt-Wert gehörende Kosten (Versand)+Abgabenbeträge (Zölle)
Hätte ich auch gleich alle Felgen auf einmal schicken lassen können!!!!
Bei einem anderen Hauptzollamt habe ich anderslautende Kommentare gehört (wie oben beschrieben: EUSt nur auf Warenwert). Werde mal spaßeshalber Einspruch erheben und mal auf eine offizielle Klärung warten. Wenn dem so ist, muss und kann ich damit leben...aber die sollen das verdammtnochmal einheitlich regeln. das würde die ganze sache entspannter machen. ich gehe schon bald lieber zum zahnarzt als zum zoll!!!!!
Die neue Freigrenze von 150€ bringt scheinbar nur den leuten etwas, die sich leichte Artikel zuschicken lassen, die die Versandkosten nicht so hochhämmern...
Wer hat da ähnlich Erfahrungen gemacht oder schon einmal Einspruch erhoben???
Danke, Markus
Ware: Felge, Wert 129 USD
Versand: 150 USD
Vorher ja schlau gemacht...dann sagte der nette Herr vom Zoll (war wirklich nett):
"Der Zollwert ergibt sich aus Ware und Versand. Dann auf beides Zoll und Einfuhrsteuer!!!!"
Grund dafür sei, dass bei paypal neben dem Warenwert der Versand mit aufgelistet war...?!?!? Na logisch. Ich fragte ihn, wie man das denn umgehen könnte:" Der Versand darf da nicht draufstehen!!!" Ich: "Dann lasse ich mir vom Verkäufer zwei Rechnungen geben: Einmal der Warenwert für die Zollbehörde und einmal gesondert der Versand!!!
"Nee, das wäre Betrug!!"
Toll, wenn ich den Verkäufer bitte, die KOsten für den Versand mit in den Warenwert zu nehmen, stehen zwar keine Portokosten auf der Rechnung, dafür aber ein Betrag, der genause hoch ist, wie die andere gesamtsumme und damit wäre die einfuhrsteuer und der zoll genauso hoch wie am anfang!!!
Bezahlen durfte ich also: Zollwert 200,31 €, Zoll (3%) 6,01€ und EUST (19%) 39,20€...45,21€
Berechnungshinweise: EUSt-Wert= Zollwert + zum EUSt-Wert gehörende Kosten (Versand)+Abgabenbeträge (Zölle)
Hätte ich auch gleich alle Felgen auf einmal schicken lassen können!!!!
Bei einem anderen Hauptzollamt habe ich anderslautende Kommentare gehört (wie oben beschrieben: EUSt nur auf Warenwert). Werde mal spaßeshalber Einspruch erheben und mal auf eine offizielle Klärung warten. Wenn dem so ist, muss und kann ich damit leben...aber die sollen das verdammtnochmal einheitlich regeln. das würde die ganze sache entspannter machen. ich gehe schon bald lieber zum zahnarzt als zum zoll!!!!!
Die neue Freigrenze von 150€ bringt scheinbar nur den leuten etwas, die sich leichte Artikel zuschicken lassen, die die Versandkosten nicht so hochhämmern...
Wer hat da ähnlich Erfahrungen gemacht oder schon einmal Einspruch erhoben???
Danke, Markus
Hi,
der nette Zollbeamte auf dem Zollamt in Rheine/Westf. hat mir mal erklärt das es eine Kannnbestimmung sei. Das wiederspricht aber dem Text der Zollseite.
Sowieso bezieht es sich nur auf Postversand (z.B. USPS).
Artikel via Bax Global, UPS etc. verschickt werden inkl. Versandkosten versteuert.
P.S. Ich habe für 4 * 17" Felgen via Bax Global "nur" 180$ Versand bezahlt!
der nette Zollbeamte auf dem Zollamt in Rheine/Westf. hat mir mal erklärt das es eine Kannnbestimmung sei. Das wiederspricht aber dem Text der Zollseite.
Sowieso bezieht es sich nur auf Postversand (z.B. USPS).
Artikel via Bax Global, UPS etc. verschickt werden inkl. Versandkosten versteuert.
P.S. Ich habe für 4 * 17" Felgen via Bax Global "nur" 180$ Versand bezahlt!
Grüße
Michael aka Halvar
_______________________
1969er Ford Mustang 302 2V
2006 Explorer XLT 4WD 4.6
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- homerbundy
- Beiträge: 3790
- Registriert: 24.07.2005 21:53
- Wohnort: Garden Grove, CA
Wozu? Lass dir die Rechnung einfach nur auf den Warenwert ausstellen. Was der Versand gekostet hat, lässt sich ja im Zweifelsfall ohnehin am Paket direkt ablesen.laxxx hat geschrieben: Ich: "Dann lasse ich mir vom Verkäufer zwei Rechnungen geben: Einmal der Warenwert für die Zollbehörde und einmal gesondert der Versand!!!
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