Bullenfänger und Unterfahrschutz

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spar-system
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Bullenfänger und Unterfahrschutz

Beitrag von spar-system »

Hallo alle zusammen,
Ich möchte mir einen Unterfahrschutz und Frontschutzbügel an meinen Explorer anbauen.
Dieser war nachweislich an dem gleichen Typ montiert.
Ein TÜV-Teilegutachten vom Hersteller hab ich.( kein EU-zeichen )
Ist die Montage und Eintrag von TÜV oder DEKRA noch möglich?

Gruss Hans ( spar-system )
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lakasbah
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Beitrag von lakasbah »

Einfach mal beim Tüv/Dekra nachfragen ! Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an.
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Nein, es kommt nicht (mehr) auf den Einzelfall an.
Wenn an dem konkreten Fahrzeug noch nie diese Anbauteile verbaut waren und auch eingetragen sind, dann nutzt es auch nichts, jetzt mit den Papieren zu kommen. Der TÜV wird sie meines Wissens nicht mehr eintragen. Sollte es dennoch passieren, dann kann sich der Prüfer im Falle eines Unfalls und Versicherungsschadens warm anziehen.

Ich lasse mich gerne korrigieren, aber si sieht es zumindest für den Bullenfänger aus. Bei Trittbrettern und evtl. auch beim Unterfahrschutz sieht es anders aus, da sie nicht als relevant eingestuft wurden im Falle eines Unfalls.
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lakasbah
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Beitrag von lakasbah »

Das mag sein,bei Bullfänger ! Bei Trittbrettern hast du wirklich keine Probleme.

Aber wie gesagt,nach langen hin und her ,wurde bei mir beides beim Tüv eingetragen.
Vielleicht liegt es daran das es schon ca.2 Jahre her ist ?

Ich würde trotzdem mal beim Tüv,oder eher Dekra anfragen,habe festgestellt das es auch auf den Prüfer ankommt.

Fragen kostet nichts.
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Wollimann
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Beitrag von Wollimann »

Diese "Kindermörderbügel" werden nicht mehr eingetragen. Sind eh nur teure Lampenhalter die beim Unfall mehr Schaden anrichten als abhalten (ausgenommen die selbst gebauten Exemplare mit Winde).
Hans, spar dein Geld lieber für die Getriebeinstandsetzung, Diff-Rep, Antriebswellen oder die kommende Steuerkettenrep. bzw. Zylinderköpfe auf.
Davon hast du mehr Nutzen, wenn dann noch Kohle übrig sein sollte, kann diese für die Rostvorsorge oder Schweller-Rep. verbraten werden.
Trittbretter hast du ja schon, so wie es aussieht!?

Wolle
Zuletzt geändert von Wollimann am 04.07.2012 07:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von lakasbah »

Wollimann hat geschrieben:Diese "Kindermörderbügel" werden nicht mehr eingetragen. Sind eh nur teure Lampenhalter die beim Unfall mehr Schaden anrichten als abhalten (ausgenommen die selbst gebauten Exemplare mit Winde).
Hans, spar dein Geld lieber für die Getriebeinstandsetzung, Diff-Rep, Antriebswellen oder die kommende Steuerkettenrep. auf.
Davon hast du mehr Nutzen, wenn dann noch Kohle übrig sein sollte, kann diese für die Rostvorsorge oder Schweller-Rep. verbraten werden.
Trittbretter hast du ja schon, so wei es aussieht!?

Wolle

Da hast du natürlich nicht ganz unrecht,die von Dir erwähnten Sachen sind natürlich wichtiger !
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Wollimann
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Beitrag von Wollimann »

Wäre für mich wichtiger, wenn ich den Ex noch eine Weile behalten möchte (was bei mir nach 15 Jahren definitiv immernoch der Fall ist!!!).

Wolle
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lakasbah
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Beitrag von lakasbah »

Wollimann hat geschrieben:Wäre für mich wichtiger, wenn ich den Ex noch eine Weile behalten möchte (was bei mir nach 15 Jahren definitiv immernoch der Fall ist!!!).

Wolle



Auf jeden Fall !!
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Frank A.
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Beitrag von Frank A. »

Zur Info:
Trittbretter bekommt man noch eingetragen. Habe ich erst kürzlich gemacht. War absolut kein Problem. Habe die Teile von Schiessler dran.
Fronbügel ist sowieso überflüssig und meine subjektive Meinung ist das der EX optisch damit auch nicht sehr gewinnt, eher das Gegenteil. :roll:
Grüße aus der Südpfalz von
Frank A.

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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Über Geschmack lässt sich ja streiten, mir gefällts?
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Frank A.
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Beitrag von Frank A. »

Ich will eben nicht streiten Danny... Ist halt meine Meinung und Du und andere haben ne andere. Das ist so in Ordnung und auch gut so.
Grüße aus der Südpfalz von
Frank A.

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Beitrag von ghost76 »

Diesen Bullenfänger bekommste nicht mehr eingetragen! Fahrzeuge die vor dem Stichdatum mit diesem Teil ausgerüstet waren, haben den sogenannten Bestandschutz!


Sven
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Beitrag von guidolenz123 »

Einzige ption:
Hast Du so ein Teil mit ABE (nicht Teilegutachten!) ,die nicht eintragungspflichtig war ,dann wars eben schon immer dran :wink: und Du hast faktisch (einen gefakten) Bestandsschutz.
Diese ABE ist dann quasi Gold wert.
Gruß Guido
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Beitrag von ghost76 »

Nee funzt nicht! Es ändert sich die Fahrzeuglänge! Ist immer Eintragungspflichtig! :)
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

ghost76 hat geschrieben:Nee funzt nicht! Es ändert sich die Fahrzeuglänge! Ist immer Eintragungspflichtig! :)
Mit ABE ,in der nicht vermerkt ist, daß eingetragen werden muß,mußt Du nix eintragen...auch wenn die Fuhre länger wird. Dafür eben ist es eine ABE speziell für das jeweilige Teil und das passende KFZ.
Eintrag in die Papiere ist nur bei Teilegutachten notwendig.
Gruß Guido
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