Anhängelast fehlt im KFZ-Schein - HILFE!

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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Ich habe nachträglich ein Handbuch gekauft, bei meinem Wagen war kein's dabei. Nun wollte ich erstmal die Auszüge an den TÜV mailen, das Handbuch fährt immer im Handschuhfach mit. Sprich: es wäre vor Ort, falls der Prüfer noch Fragen hätte. Danke für den Tipp!
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Soooo....

Der TÜV-Nord bestätigt mir nun als Anhängelast 1.590 kg. Mehr gibt's ohne bauliche Veränderung nicht. Nach der Aussage des TÜVs gibt es irgendeine xxx (habe den Fachausdruck leider vergessen, war auf englisch :? ) in den USA, wodurch die Last mehr auf die Vorderachse gebracht werden würde. Mit dieser Umrüstung dürfte mein Modell 2.100 kg ziehen, aber dieses Teil zum Umrüsten gibt es wohl in Deutschland nicht.

Das Datenblatt kostet 100 EUR, die Eintragung nochmal ca. 30 Euro.

LG, Annette
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

da liegt mein B2 ja mit 2100 gut im rennen...
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Und was sagen die zu den Angaben im Handbuch, nach denen dein XP mindestens 2.100 kg kann?
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Nix. Der Herr vom TÜV war sehr nett und meinte, er hätte diese Angabe von FORD USA bekommen. Was soll ich machen? Er ist der Meinung, dass es ohne dieses ???-Teil (s.o.) keine Chance gibt, eine höhere Anhängelast zu erhalten.

Und -ehrlich gesagt- habe ich beim Fotos machen auch gesehen, dass auf der Stoßstange, also im Plastik, eine Stanzung ist mit dieser oder einer ähnlichen kg-Zahl... :shock:
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Hier ne Tabelle zu Getriebeöltemperaturen im Verhältnis zur zu erwartenden Lebensdauer:

http://www.txchange.com/heatchrt.htm
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo Annette!
Ich denke mal,wenn du im September eh einen Termin beim Thomas hast,wird er sich bestimmt auch um die korrekte Anhängelast kümmern..... :wink:

Gruß Reiner
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Hier mal ein Foto von der Prägung:

Bild

@Thomas: ich schreibe gerade meinen "Wunschzettel" für Dich...
:oops:
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becker
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Beitrag von becker »

...scheint eine von Walmarkt zu sein... denke das das mit der Landeszulassung zusammenhängt.

Was besseres weiß ich gerade nicht. Frag Thomas.

Viel Erfolg von
Zuletzt geändert von becker am 02.08.2011 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
MfG Boris


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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo!
Ich denke mal,die Prägung gilt nur für eine Amikupplung,also die Kugel in der Stossstangenverstärkung.Mache doch mal ein Foto vom Hintern-nein,nicht deinen..... :P

Gruß Reiner
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

@Reiner: guckst Du Seite 1, Fotos vom Popöchen sind schon eingestellt! :roll:
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo!
Ja,wie ich vermutet habe.In der Mitte des Trittes unter dem Stopfen sitzt sonst die Aufnahme für die Amikugel.Die Brink ist auf jeden Fall hier nachgerüstet worden.Somit sollte einer 2,5 t -Eintragung nichts mehr im Weg stehen.

Gruß Reiner
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Nene

Beitrag von Nene »

Ist halt auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.
Wenn Er denn wollte, hätte er ja auch die Brink Angaben verwenden können, diese hat Er nämlich sicher auch zur Hand.
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