mit Kurzzeitkennzeichen Anhänger ziehen ?

...aber legal und anständig ist!
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Falk

mit Kurzzeitkennzeichen Anhänger ziehen ?

Beitrag von Falk »

Geht das ?
Zur Erklärung:
Ich bezahle im Jahr jede Menge €€€ an Versicherung + Steuern (ca. 600,-) für meinen großen 95er Explorer II.
Er steht ja eigendlich nur als Zugfahrzeug für 3-4 mal im Jahr bereit.
Ansonsten wird er nur mal kurz bewegt, damit er nicht ganz einrostet :?

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet bei mir inkl. Versicherung knapp 80,- € und ist eben 5 Tage lang gültig. Vom reinen €€€-Unterhalt also schon ein Unterschied.
Wenn ich den Explorer abmelde und mir vor jedem Einsatz ein Kurzeitkennzeichen hole - kann ich dann mit dem Wagen einen Trailer ziehen ?
Kurzzeitkennzeichen sind ja eigendlich nur für Überführungen, Probefahrten etc. gedacht.

Nur mal so laut nachgedacht - ob ich das überhaupt mache steht auf einem anderen Blatt.
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Dann machste halt ne Probefahrt mit Anhänger und Zuladung, um zu testen, ob er das noch packt.....

Alles nur ne Frage der Argumentation, aber in den Urlaub fahren würd ich damit nicht.

Außerdem kann man im Falle einer Kontrolle auch erklären, man habe dieses Fahrzeug kurzfristig zu dem Zweck verwenden müssen, da das eigentliche Zugfahrzeug verreckt ist, normalerweise stünde er zum Verkauf oder wasweißichwas....

Lücken gibt es überall, und sie dienen dazu, gefunden und genutzt zu werden ;)
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8
Falk

Beitrag von Falk »

Na ja, um eine Ausrede wäre ich sicherlich nicht verlegen.
Aber, wenn ich mir das §§§-deutsch hier durchlese: http://www.fahrschule24.net/stvzo/28.htm
dann sehe ich wohl, dass die Legimitation solch einer Geschichte bei einer Überprüfung schon auf etwas wackeligen Füßen steht :?

Ist ja letztendlich auch ein versicherungstechnischer Aspekt zu betrachten............ Im Falle eines Falles :shock:
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit
Wem das nicht reicht....
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wolfzahn
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Beitrag von wolfzahn »

Hallo Ihr,

bin da zwar nicht ganz fit in Richtung Versicherungen, aber mit den Anhängern und Versicherung ist das eine komische Sache.
Problem, der Anhänger ist versichert über das Auto das Ihn zieht. Die Anhängerversicherung ist nur für den Fall, das der Anhänger alleine irgendwie was beschädigt.

Soweit mein Infostand

Also die Problematik besteht ( auch ) in der Versicherung bei den roten Nummern ( Kurzkennzeichen )

Liebe Grüße aus Münster
Wolfgang
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