Benötigt werden:
Formloser, schriftlicher Antrag
mit Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug
Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Bonn
Das Führungszeugnis erhalten Sie bei der Einwohnermeldebehörde (in Köln bei den Bürgerämtern in den Bezirksrathäusern), die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Bei der Beantragung geben Sie bitte als Aktenzeichen '32-322/20-Oldtimer-Kennzeichen' an.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Dieser Auszug kann gegen eine Gebühr von 3,30 Euro unter Vorlage Ihres Personalausweises bei der Zulassungssstelle beantragt werden.
Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt
Die Entscheidung, ob das Kfz unter die Vorschrift der 49. Ausnahmeverordnung fällt, trifft die Zulassungsstelle nach Prüfung der Voraussetzungen. Zur Erstellung des Fahrzeugscheines sind die entsprechenden Daten notwendig. Diese ergeben sich aus dem Fahrzeugbrief, einer Herstellerbescheinigung oder ggf. aus einer Bestätigung eines autorisierten Markenclubs.
Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
Nachweis über die Teilnahme des Fahrzeuges in der Vergangenheit an Veranstaltungen, die der Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen
Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer
Das Rote Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Fahrzeuge – allerdings nicht gleichzeitig – verwendet werden. Für die entsprechenden Fahrzeuge wird von der Zulassungsstelle ein Fahrzeugscheinheft ausgestellt.
Für mehrere Fahrzeuge können Sie auf Wunsch bis zu vier Kennzeichenschilder in verschiedenen Formaten zur Anpassung an Ihre jeweiligen Fahrzeuge erhalten. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Das Rote Kennzeichen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und / oder für Krafträder erteilt werden.
Das Fahrzeugscheinheft wird in der Regel auf unbefristete Zeit ausgegeben. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes wird ein neues Heft erstellt.
Vorsprache:
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Bei Ihrem persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle in Köln-Neuehrenfeld, Herkulesstr. 42 - nur hier ist die Bearbeitung möglich - wenden Sie sich bitte im Erdgeschoss an den "Großkundenschalter", weißer Abschnitt, Schalter 47 oder 48. Sie brauchen in diesem Bereich keine Wartemarke zu ziehen.
Sollten Sie vorab noch Fragen haben, rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter 0221 / 221-26536 an.
Gebühren:
97,90 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis,
eventuell zuzüglicher Gebühren für notwendige Ausnahmegenehmigungen,
15,30 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Rechtliche Voraussetzungen:
Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- in Verbindung mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO). Mit diesen Roten Kennzeichen können Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art (einschließlich der An- und Abfahrten) teilnehmen, sondern auch Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des betreffenden Fahrzeuges dienen. Die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen erforderlich, die oben näher aufgeführt sind. Zum Fahrzeug selbst ist im Einzelfall zu prüfen, ob es als Oldtimer oder als Fahrzeug, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, anerkannt werden kann. In der Regel sollte das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein.
Quelle: http://krdua022/bol/zulassung/produkte/00169/index.html
Info! 07er Kennzeichen für Oldtimer Zulassungsbezirk Köln
...aber legal und anständig ist!
-
Alterspinner
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