Umbau TÜV Explorer 2002 US-Import

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timoyj
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Umbau TÜV Explorer 2002 US-Import

Beitrag von timoyj »

Erst einmal ein Hallo zusammen.
Wie ihr seht bin ich neu hier und bezüglich des Themas hab ich auch schon die Suche gequält aber leider nichts gefunden.

Am Freitag wird der Explorer (2002) eines Kumpels eintreffen, den er in den zwei Jahren die er dort gelebt hat gekauft hatte.
Nun ist die Frage, was muß an dem Wagen verändert werden, hat jemand schon Erfahrungen damit?
Welche Kosten werden da so auf einen zukommen?
Kennt einer im Raum NRW eine gute Adresse um den Wagen zu tüven?

Ich danke euch schon einmal und wünsche eine gute Nacht,

Grüße Timo!
Falk

Beitrag von Falk »

Hallo Timo

"Herzlich Willkommen"

Schau mal hier --> http://www.uscars24.de/Deutsch/US-Impor ... mport.html

Die machen nichts anderes, und können sicher weiter helfen.
timoyj
Beiträge: 2
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Beitrag von timoyj »

Dankeschön schon einmal für die Adresse.

Ich würde das aber auch alles gern allein machen, denn ich denk, die schlagen schon immer ziemlich viel drauf, für allein die Umrüstung und TÜV hatte ne Firma nen Kostenvoranschlag gemacht über 1300 Euro.

Weiß denn irgendjemand, was an dem Wagen geändert werden muß? Muß überhaupt was geändert werden?
Umso neuer die Wagen ja sind, umso mehr gleicht es ja den europäischen Standards, oder liege ich da falsch?

Grüße Timo
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homerbundy
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Beitrag von homerbundy »

Naja, die Nationen sind offenbar sehr darauf erpicht, ihre eigenen Autohersteller zu "unterstützen". Und daher gibt's für Europa das lustige E-Prüfzeichen und für den Rest der Welt die D.O.T.-Nr. Beide gelten im jeweils anderen Bereich nichts und bedeuten doch, dass die gekennzeichneten Teile überprüft und genehmigt wurden, weil sie den technischen Vorschriften entsprechen.

Besonders aus Deutschland wird immer wieder von dem Wahnsinn anheim gefallenen TÜV-Göttern berichtet, die oftmals auf absolut schwachsinnige Änderungen bestehen.

Am schwersten macht man es diesen bedauernswerten Individuen, wenn man gleich mit einer Kopie oder sogar dem Original des Fahrzeugbriefs eines bereits genehmigten, baugleichen Fahrzeugs auf den Hof rollt. Es gibt hier im Forum ja einige Mitglieder, die XP3's besitzen. Vielleicht kann dir da jemand aushelfen.

Ohne stichhaltige Unterlagen über einen Präzidenzfall, liegt die Entscheidung voll und ganz in der Allgewalt des Prüfers. Da kann ein in aller Welt millionenfach verkauftes Fahrzeug rasch zum nationalen Verkehrsrisiko werden.

Die Hauptknackpunkte sind zumeist:

Blinker hinten:
Sind beim XP3 rot (geht gar nicht) und müssen gegen gelbe Funzeln ersetzt werden. Dann haben die Rücklichter aber noch immer kein E-Prüfzeichen und Rücklichter mit E-Prüfzeichen gibt's nicht für das Modell.

Nebelschlussleuchte:
Da es in Nordamerika keinen Nebel gibt, gibt's dort auch keine NSL. In Europa ist öfter wer benebelt, daher muss die nachgerüstet werden.

Rückfahrscheinwerfer:
Gibt's natürlich im E-Prüfzeichen-freien Rücklich links & rechts, aber dort kommt ja die gelbe Funzel rein. Also muss auch ein Rückfahrscheinwerfer irgendwo angepappt werden.

(um die Lichtshow nach Euro-Vorschrift erstrahlen zu lasen, muss die Verkabelung der Kobination Blinker-Rücklicht-Bremslicht so geändert werden, dass der Blinker entfällt. Also Kabel abzwicken, zum ehemaligen Rückfahrscheinwerfer, ehemaliges Kabel zum Rückfahrscheinwerfer zum neuen Rückfahrscheinwerfer legen)

Standlicht:
leuchtet gelb = böse

Blinker vorne:
leiuchtet gelb, was ok wäre - hat aber kein E-Prüfzeichen

Frontscheinwerfer:
auch wieder einmal ohne E-Prüfzeichen und daher = böse
keine automatische oder von innen bedienbare Leuchtweitenregulierung (Vorschrift)

Auf die roten Blinker hinten, das Vorhandensein einer NSL und (mindestens) eines Rückfahrscheinwerfers werden auch vom geistigen Zustand her unbedenkliche Prüfer bestehen. Bei den restlichen Patienten kann es dann rasch spassig werden. Ob ein Prüfer mit der Einsicht leben kann, dass ein Scheinwerfer auch ohne "E" ausreichend leuchtet oder ob er den vollen Spielraum der ihm vom Gesetz eingeräumten Willkür ausnutzt, hängt zweifellos von zahlreichen und geheimnisvollen Faktoren (dem Frühstück, dem Sexleben, dem Biorythmus, der Nase des Fahrzeugbesitzers, oder was auch immer) ab.

Wie gesagt: Wenn man gleich entsprechende Papiere zum Vergleich mit dabei hat, hilft das auf jeden Fall.

Wir hatten in Österreich einmal einen Fall, wo ein Prüfer in Wien zum warm werden gleich einmal ein statisches Gutachten einer staatlich zugelassenen Prüfstelle für den Rahmen eines aus Deutschland importierten XP1 (Exportversion!) verlangt hat.
Eine Woche später wurde dann der selbe XP von einem anderen Prüfer in Tirol (ohne statisches Gutachten natürlich) innerhalb von ein paar Minuten genehmigt.

Und ganz ähnlich sieht's eben auch in D aus.
2 XP's: 1x '91 Eddie Bauer 4x4, 1x '94 Export, 1x '02 Excursion 6.8L V10 4x4
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Tommy
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Beitrag von Tommy »

Hallo,

habe ja letztes Jahr (wie Berichtet) meinen Lumina TÜV Konform ümgerüstet.
Hier will ich nun mal Meine Erfahrung mit dem lieben Herr Ingenööör kund tun.
Blinker hinten:
Sind beim XP3 rot (geht gar nicht) und müssen gegen gelbe Funzeln ersetzt werden. Dann haben die Rücklichter aber noch immer kein E-Prüfzeichen und Rücklichter mit E-Prüfzeichen gibt's nicht für das Modell.
Die Hauptsache ist, dass die Blinker hinten GELB leuchten, auch ohne E-Prüfzeichen gibt es den Segen des TÜV Menschen, da eine "in etwa Wirkung vorhanden" ist. War bei meinen Rückleuchten und den Seitenmarkierungsleuchten so!
Nebelschlussleuchte:
Da es in Nordamerika keinen Nebel gibt, gibt's dort auch keine NSL. In Europa ist öfter wer benebelt, daher muss die nachgerüstet werden.
Richtig, ohne die NSL gibbet kenen TÜV!!!!
(um die Lichtshow nach Euro-Vorschrift erstrahlen zu lasen, muss die Verkabelung der Kobination Blinker-Rücklicht-Bremslicht so geändert werden, dass der Blinker entfällt. Also Kabel abzwicken, zum ehemaligen Rückfahrscheinwerfer, ehemaliges Kabel zum Rückfahrscheinwerfer zum neuen Rückfahrscheinwerfer legen)
Ebenfalls 100%ig richtig!!
Standlicht:
leuchtet gelb = böse
Auch richtig, gelb ganz viel böse :twisted: :twisted:
Blinker vorne:
leiuchtet gelb, was ok wäre - hat aber kein E-Prüfzeichen
Auch da gilt, die "in etwa Wirkung vorhanden" Option. Ohne E-Prüfzeichen.
Frontscheinwerfer:
auch wieder einmal ohne E-Prüfzeichen und daher = böse
keine automatische oder von innen bedienbare Leuchtweitenregulierung (Vorschrift)
Frontscheinwerfer ohne E-Prüfzeichen.....= Grenze zum Schwerverbrechen!!!
Die Leuchtweitenregulierung ist nicht unbedingt von nöten, da gibt es vom Regierungspräsidenten eine Ausnahmegenehmigung, die dann für teuer Geld beim StVa beantragt werden muß.
Habe damals mit den ganzen "in etwa Wirkungen" (Rücklichter,Seitenmarkierungsleuchten) Ausnahmegenehmigung für fehlende Leuchtweitenregulierung und die komplette Anmeldung beim StVa über 250€ bez. :sad: :sad: :sad: :sad: :sad:
Ist aber wieder von Kreis zu Kreis und von Stadt zu Stadt unterschiedlich!!
Wie gesagt: Wenn man gleich entsprechende Papiere zum Vergleich mit dabei hat, hilft das auf jeden Fall.
Das ist immer sehr hilfreich, wenn Du keine Papiere (Brief) haben solltest, hilft auch das Datenblatt, was man beim TÜV SÜD anforden muß.
Wir hatten in Österreich einmal einen Fall, wo ein Prüfer in Wien zum warm werden gleich einmal ein statisches Gutachten einer staatlich zugelassenen Prüfstelle für den Rahmen eines aus Deutschland importierten XP1 (Exportversion!) verlangt hat.
Eine Woche später wurde dann der selbe XP von einem anderen Prüfer in Tirol (ohne statisches Gutachten natürlich) innerhalb von ein paar Minuten genehmigt
Verstehe ich nicht ganz war da nicht eine Regelung innerhalb der EU, mit der Zulassung.......?

Gruß, Tommy
'95 Ford Explorer
'95 Ford Scorpio ex-BGS
'87 VW Passat Fließheck ex-LKA Nds. Zivilstreife
'85 VW Passat Stufenheck
'84 VW Passat 2-Türer ex-Bundeswehr
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homerbundy
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Beitrag von homerbundy »

Tommy hat geschrieben: Verstehe ich nicht ganz war da nicht eine Regelung innerhalb der EU, mit der Zulassung.......?
Ja, das gibt's schon und heisst COC (Certificate Of Conformity). Allerdings gibt's das nur für Fahrzeuge ab Baujahr 1996 und der XP1 war davon noch nicht betroffen.

Dass Eintragungen für Rücklichter, Blinker und Standlichter in D mit "in etwa Wirkung" möglich sind, dürfte auch von der Tagesverfassung des Prüfers abhängen. Falk musste ja zuletzt sogar einen XP2 mit Export-Rücklichtern versehen, obwohl die um nichts anders ausgelegt sind als die Originalen.

Ich habe in Österreich bereits 4 Explorer der ersten Generation gekauft. Die waren alle unterschiedlich genehmigt worden. Teilweise mit falschen Werten, wie fiktiven Gewichten, Motordaten, etc.

2x komplett original mit US-Rücklichtern und Reifendimension 235/75/15
1x Exportausführung, bei der für die Genehmigung aber die Leuchtweitenregulierung ausgebaut werden musste (!), um die Vurschrift zu erfüllen
1x Originalausführung bei der alles ausser den US-Scheinwerfern umgebaut werden musste - also Mazda-Rücklichter, andere Stoßstange hinten (mit integrierter NSL und Rückfahrscheinwerfer), etc. - dafür aber mit US-Anhängekupplung(!)

Keine Frage, eine regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge macht absolut Sinn. Auch die Einhaltung genereller Sicherheitsstandards steht natürlich ausser Frage. Aber was bei den Genehmigungen von US-Importen für ein Theater abgezogen wird, ist einfach nur lächerlich.
2 XP's: 1x '91 Eddie Bauer 4x4, 1x '94 Export, 1x '02 Excursion 6.8L V10 4x4
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roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

homerbundy hat geschrieben: ...
1x Exportausführung, bei der für die Genehmigung aber die Leuchtweitenregulierung ausgebaut werden musste (!), um die Vurschrift zu erfüllen
Ich habe von einem anderen XP-Import aus D gehört, der nur durch massive "Motivation" des Prüfers zustande kam, da keine Leuchtweitenregulierung vorhanden war...
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