Scheinwerfer

Cargokult
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Scheinwerfer

Beitrag von Cargokult »

Durch einen sehr seltsamen Zufall habe ich jemanden
kennen gelernt, der bis auf die Farbe genau den
gleichen Ranger hat wie ich.
Sein Ranger ist zugelassen und wird bewegt.
Natürlich habe ich mir das Fahrzeug genau angesehen
und "Ungereimtheiten" festgestellt.
Muss dazu noch sagen, dass der Besitzer gar keine Ahnung
von Autos hat und den Ranger erst kürzlich von privat erworben hat.

Ungereimtheiten:
-Sealed-Beam-Scheinwerfer
-Gesamtes Licht original so angeschlossen wie ab Werk inkl. roter Blinker
-Keine Nebelschlussleuchte
-Kugelkopf der Anhängerkupplung in US-Format

In den Papieren stand nichts von "etwa-Wirkung" oder irgendwelchen
Ausnahmen.

Wie ist das möglich?
Der Wagen bekam gerade eine frische HU und da wurde nichts
umgebastelt.

Ich zerbreche mir schon lange den Kopf, wie ich das alles auf
"deutsch" umgebaut bekomme und dieser Ranger
fährt einfach so damit.

Darüber hinaus ist das sogar der gleiche Landkreis.


Grüße
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Bei mir fahren ein 3er und ein 5er BMW mit roten Blinkleuchten rum. Das muss eingetragen sein. Es kann mir keiner erzählen, daß die noch nie kontrolliert wurden.

Vor einigen Jahren hat der TÜV Hannover noch "In etwa" eingetragen, als ich mir in NRW daran schon die Zähne ausgebissen habe. Der Fordhändler bei mir um die Ecke hat die Mustangs immer dort abnehmen lassen. Aber es mussten die weißen Blinker mit gelber Lampe ausgestattet werden und die Rückfahrscheinwerfer und die NSL nachgerüstet werden.
Wenn "In etwa Wirkung" nicht im Brief steht, sind die DOT Scheinwerfer nicht zugelassen. Da diskutiert die Polizei nicht mit dir. Auch die roten Blinkleuchten müssen eingetragen sein, wird aber nicht mehr gemacht. Wenn ein Umbau nicht möglich ist, könnte es Ausnahmen geben. Such dir einen Fordhändler mit einer Lizenz für Ford USA. Der weiß was geht, was er dafür braucht und wo er hingehen muss. Bei mir ist das Ford Königs in Heinsberg. Du kannst da ja mal anrufen. Mit meinem damaligen Mercury haben die mir immer super geholfen.
Oder bring die Karre da hin und lass es die machen. Das kosten zwar Geld aber keine Nerven. Du fährst mit der Karre 5 mal zum TÜV, weil immer etwas fehlt und jedes mal ein anderer Prüfer da ist. Ich war mit meinem deutschen Explorer dieses Jahr 4 mal da, da ich Probleme mit der Gasanlage (Undichtigkeit) hatte. Jedes mal ein anderer Prüfer und jedes mal wurde über die nicht mehr lesbare VIN im Rahmen diskutiert. Kann ich einschlagen, geht nicht, geht doch..... Ich war dann in der Werkstatt und habe die Gasanlage reparieren lassen, nachdem endlich das Leck gefunden war und gleich noch die TÜV Abnahme dabei. Der Prüfer hat nicht mal nach der VIN im Rahmen gefragt.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von anncarina »

Vielleicht ist er als so genanntes Umzugsgut nach D gekommen und hat entsprechende Ausnahmegenehmigungen
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Beitrag von Cargokult »

Grüß Euch!
Wenn der Wagen als Umzugsgut hier her kam und dann
eine deutsche Zulassung erhalten hat, dann müsste doch
auch in den Papieren die "Etwa Wirkung" stehen?


Danke!
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Beitrag von anncarina »

Nein, da gab es eine komplett andere Regelung. Aber dann müssen die roten Blinker eingetragen sein.
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Beitrag von dirk68 »

Was ist nach einem Verkauf? Da muss doch alles eingetragen werden.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von anncarina »

Nein...einmal eingeführt und angemeldet kann er bleiben...
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Beitrag von Cargokult »

Aha,

jetzt bin ich noch mehr verwirrt wie sonst..
Vielleicht kann ich die "Einführung" ja wiederholen...?

Ich habe den Ranger wenn ich mich erinnere seit 2004.
Seit dem war er eingelagert.
Die Papiere muss ich ohnehin neu machen, weil ich sie verschlampt habe.


Grüße
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Beitrag von dirk68 »

Vielleicht kann ich die "Einführung" ja wiederholen...?
Mit Zoll und Mehrwertsteuer? Dann kannst du ihn auch von einer Werkstatt fertig machen lassen.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von anncarina »

Wenn Du die letzte Nummer noch hast kannst du auf der betreffenden Zulassungsstelle fragen ob die Papiere dort eingescannt wurden
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Beitrag von Cargokult »

Mahlzeit!

Das Problem dabei ist, dass die Daten beim KBA bereits
gelöscht wurden, weil das Fahrzeug vor 10 Jahren
stillgelegt wurde.

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Beitrag von anncarina »

In dem Fall wird Dir nichts anderes übrig bleiben als das Fahrzeug TÜV konform umzurüsten und per Einzelabnahme wieder in den Verkehr zu bringen.
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Beitrag von dirk68 »

Oder warten, bis er Oldtimer ist.
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Beitrag von Cargokult »

Dirk68, wie ist das gemeint?

Grüße
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Beitrag von anncarina »

dirk68 hat geschrieben:Oder warten, bis er Oldtimer ist.
Das nützt ggf auch nichts wenn er hier nicht zugelassen wird.
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