Frontscheinwerfer für Rechtsverkehr, also DL gesucht
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Genau!
z.B. die hier: https://www.amazon.com/-/de/dp/B08DTWGJ ... 629&sr=8-9
oder da:
https://www.ebay.de/itm/173893432602?ha ... SwNNFfrIon
Allerdings haben die alle kein Standlicht!
Entweder selber eine Fassung reinfrickeln oder was separates anbauen.
z.B. die hier: https://www.amazon.com/-/de/dp/B08DTWGJ ... 629&sr=8-9
oder da:
https://www.ebay.de/itm/173893432602?ha ... SwNNFfrIon
Allerdings haben die alle kein Standlicht!
Entweder selber eine Fassung reinfrickeln oder was separates anbauen.
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ok, danke das ist schon mal eine Ansage. Bin heute bei meinen Schrauber gewesen und wir haben die Scheinwerfer kontrolliert. Sie leuchten was schon mal gut ist, allerdings verkehrt herum. Sprich der hell dunkel ist genau andersrum 

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Ja ich weiß.
Meiner ist ja auch Big in Japan, also für Linksverkehr ausgelegte Scheinwerfer.
Ich hatte damals ja auch welche besorgt für Rechtsverkehr, sprich originale
aber gebrauchte Ami-scheinwerfer.
Die waren aber schon so matt, das tat dem ganzen Antlitz nicht gut.
Also lassen wir das wie es ist, hab ja eine Ausnahmegenehmigung.
Aber immer so ein kleines ungutes Gefühl bei Nachtfahrten, wobei die eher selten sind.
Weil der Gegenverkehr denkt ja dann ich hätt das Fernlicht an, da ja der linke Scheinwerfer die Strasse ausleuchtet und nicht der rechte den Graben rechts.

Meiner ist ja auch Big in Japan, also für Linksverkehr ausgelegte Scheinwerfer.
Ich hatte damals ja auch welche besorgt für Rechtsverkehr, sprich originale
aber gebrauchte Ami-scheinwerfer.
Die waren aber schon so matt, das tat dem ganzen Antlitz nicht gut.
Also lassen wir das wie es ist, hab ja eine Ausnahmegenehmigung.
Aber immer so ein kleines ungutes Gefühl bei Nachtfahrten, wobei die eher selten sind.
Weil der Gegenverkehr denkt ja dann ich hätt das Fernlicht an, da ja der linke Scheinwerfer die Strasse ausleuchtet und nicht der rechte den Graben rechts.

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Das könnte helfen
https://www.autolichtblog.de/2011/08/16 ... gen-seite/
Textauszug
England als (leuchtendes) Vorbild? Dem würden viele Kontinentaleuropäer sicher nicht so pauschal zustimmen. In Sachen Autolicht gilt das jedoch in jedem Fall: Britische Fahrer wissen im Gegensatz zu den meisten Franzosen, Deutschen oder Italienern, was zu tun ist, wenn sie vom heimischen Links- auf unseren Rechtsverkehr wechseln. Sie stellen ihre Scheinwerfer um beziehungsweise kleben sie fachgerecht ab.
Denn Abblendlicht erhellt die Straße immer asymmetrisch: Der Fahrbahnrand wird weiter ausgeleuchtet als die Mitte. Das vermeidet eine Blendung des Gegenverkehrs und verbessert die Sicht auf entfernt stehende Schilder. Auch Fußgänger, Radler oder Wild am Fahrbahnrand erkennen Sie so früher. Bei Rechtsverkehr wird dementsprechend die rechte Seite stärker ausgeleuchtet, bei Linksverkehr die linke.
Technisch funktioniert es so, dass in älteren Autos die Streuscheibe des Scheinwerfers speziell gemustert und der Reflektor passend dazu geformt ist. Moderne Fahrzeuge verfügen dagegen über entsprechend geformte Freiformreflektoren, die mit Klarglas-Scheinwerfern harmonieren. Und bei „Projektionssystemen“ – der dritten Kategorie – übernehmen Linsen und Blenden die Lichtführung. Hier lässt sich der asymmetrische Teil technisch leicht abschalten (Bedienungsanleitung beachten).
Doch zurück zu Reflektor-Scheinwerfern: Modelle für den britischen (und irischen, maltesischen oder zypriotischen) Markt können Sie oft mit einem Handgriff von Links- auf Rechtssymmetrie umstellen. Bei uns auf dem Kontinent dagegen sparen sich die meisten Hersteller aus Kostengründen diese Funktion. Dann muss man die Scheinwerfer abkleben, also den Teil des Glases abdecken, der den Lichtkegel nach rechts verursacht.
Wenn Sie einen etwas älteren Scheinwerfer haben (kein Klarglas), stellen Sie ihn sich als Torte mit Zifferblatt vor: Dann ist es in der Regel das „3-Uhr-Tortenstück“. Die Sparvariante bildet schwarzes Klebeband (unbedingt gute Qualität kaufen, die Hitze und Nässe aushält!). Manchmal lohnt es auch, im Fachhandel oder beim Autoschrauber um die Ecke zu fragen: Vielleicht bekommen Sie dort fertige Abdeckstreifen und Schablonen, die zu Ihrem Modell passen. Mit denen arbeitet es sich präziser als mit Klebeband.
Bei Klarglas gibt es keine so griffige Daumenregel. Hier sollten Sie in Ihrer Werkstatt nachfragen. Oder schauen Sie in die Bedienungsanleitung. Bei Autos, die seit etwa 2005 gebaut worden sind, muss dort erklärt sein, wie das Abkleben funktioniert.
Achtung übrigens mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen: Arbeiten sie zu gründlich, können sich Folien oder Abklebebänder lösen, und der Scheinwerfer blendet wieder. Hier also die Verdunkelung regelmäßig checken!
Ein Sicherheitstipp zum Schluss: Indem Sie Ihr rechtsasymmetrisches Licht abkleben, wird daraus kein linksasymmetrisches, sondern ein symmetrisches Licht mit geringerer Reichweite. Die Sicht auf den Fahrbahnrand wird also schlechter.
https://www.autolichtblog.de/2011/08/16 ... gen-seite/
Textauszug
England als (leuchtendes) Vorbild? Dem würden viele Kontinentaleuropäer sicher nicht so pauschal zustimmen. In Sachen Autolicht gilt das jedoch in jedem Fall: Britische Fahrer wissen im Gegensatz zu den meisten Franzosen, Deutschen oder Italienern, was zu tun ist, wenn sie vom heimischen Links- auf unseren Rechtsverkehr wechseln. Sie stellen ihre Scheinwerfer um beziehungsweise kleben sie fachgerecht ab.
Denn Abblendlicht erhellt die Straße immer asymmetrisch: Der Fahrbahnrand wird weiter ausgeleuchtet als die Mitte. Das vermeidet eine Blendung des Gegenverkehrs und verbessert die Sicht auf entfernt stehende Schilder. Auch Fußgänger, Radler oder Wild am Fahrbahnrand erkennen Sie so früher. Bei Rechtsverkehr wird dementsprechend die rechte Seite stärker ausgeleuchtet, bei Linksverkehr die linke.
Technisch funktioniert es so, dass in älteren Autos die Streuscheibe des Scheinwerfers speziell gemustert und der Reflektor passend dazu geformt ist. Moderne Fahrzeuge verfügen dagegen über entsprechend geformte Freiformreflektoren, die mit Klarglas-Scheinwerfern harmonieren. Und bei „Projektionssystemen“ – der dritten Kategorie – übernehmen Linsen und Blenden die Lichtführung. Hier lässt sich der asymmetrische Teil technisch leicht abschalten (Bedienungsanleitung beachten).
Doch zurück zu Reflektor-Scheinwerfern: Modelle für den britischen (und irischen, maltesischen oder zypriotischen) Markt können Sie oft mit einem Handgriff von Links- auf Rechtssymmetrie umstellen. Bei uns auf dem Kontinent dagegen sparen sich die meisten Hersteller aus Kostengründen diese Funktion. Dann muss man die Scheinwerfer abkleben, also den Teil des Glases abdecken, der den Lichtkegel nach rechts verursacht.
Wenn Sie einen etwas älteren Scheinwerfer haben (kein Klarglas), stellen Sie ihn sich als Torte mit Zifferblatt vor: Dann ist es in der Regel das „3-Uhr-Tortenstück“. Die Sparvariante bildet schwarzes Klebeband (unbedingt gute Qualität kaufen, die Hitze und Nässe aushält!). Manchmal lohnt es auch, im Fachhandel oder beim Autoschrauber um die Ecke zu fragen: Vielleicht bekommen Sie dort fertige Abdeckstreifen und Schablonen, die zu Ihrem Modell passen. Mit denen arbeitet es sich präziser als mit Klebeband.
Bei Klarglas gibt es keine so griffige Daumenregel. Hier sollten Sie in Ihrer Werkstatt nachfragen. Oder schauen Sie in die Bedienungsanleitung. Bei Autos, die seit etwa 2005 gebaut worden sind, muss dort erklärt sein, wie das Abkleben funktioniert.
Achtung übrigens mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen: Arbeiten sie zu gründlich, können sich Folien oder Abklebebänder lösen, und der Scheinwerfer blendet wieder. Hier also die Verdunkelung regelmäßig checken!
Ein Sicherheitstipp zum Schluss: Indem Sie Ihr rechtsasymmetrisches Licht abkleben, wird daraus kein linksasymmetrisches, sondern ein symmetrisches Licht mit geringerer Reichweite. Die Sicht auf den Fahrbahnrand wird also schlechter.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
Smart Roadster
Mercedes W126 500SEC,
Krause Duo Dreirad,
Simson Habicht,
vormals Explorer
aktuell Jeep Commander Diesel
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
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ja das mit dem Abkleben wußte ich, denn wenn ich mit einem Europäischen Licht zu den Inselulanern fahre, muss ich auch abkleben . Zumindest mussten wir dies 2005 als wir drüben waren. Aber der Artikel ist trotzdem interessant. Frage stellt sich mir nur, ob das der Tüv so zulässt?.
An der Ausnahmegenehmigung bin ich gerade dran zu klären. Jetzt muss erst mal die nicht vorhandene Rahmennummer gemacht werden, der nicht funktionierende Nebelschlussleuchte, die Gasanlage den TÜV bestehen

An der Ausnahmegenehmigung bin ich gerade dran zu klären. Jetzt muss erst mal die nicht vorhandene Rahmennummer gemacht werden, der nicht funktionierende Nebelschlussleuchte, die Gasanlage den TÜV bestehen


Ford Explorer, 4,6l V8, Eddie Bauer, Bj.07, Prins VSI 2, gekauft by Anncarinna
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An der Ausnahmegenehmigung bin ich gerade dran zu klären. Jetzt muss erst mal die nicht vorhandene Rahmennummer gemacht werden, der nicht funktionierende Nebelschlussleuchte, die Gasanlage den TÜV bestehen
[/quote]
Nicht vorhandene Rahmennummer??
Meinst du deine Fahrgestellnummer also die VIN?
Die VIN mußte erstmal finden!-Kleiner Wortwitz.
Die an der Heckscheibe ist ja klar.
Die zweite sitzt bei mir im Motorraum Beifahrerseite am obere Radkasten.

Du mußt doch aber ein Gutachten bekommen haben zur Erlangung der Betriebserlaubnis? Scheinwerfer und alles was leuchtet ist doch ein Punkt darin der bewertet werden muß. Dafür ist dann ein gesondertes Gutachten nötig gemäß §70 StVZO. Ohne hättest du eigentlich gar keine Zulassung bekommen dürfen. Das fällt dir jetzt natürlich auf die Füße.
So ähnlich gings mir wegen den nicht eingetragenen Anhängelasten, aber die Geschichte ist ja durch.(anderer Thread)
Ich häng die Schreiben mal noch hinten mit an, was ich bekommen habe sozusagen als Vorlage für dich.




Nicht vorhandene Rahmennummer??
Meinst du deine Fahrgestellnummer also die VIN?
Die VIN mußte erstmal finden!-Kleiner Wortwitz.
Die an der Heckscheibe ist ja klar.
Die zweite sitzt bei mir im Motorraum Beifahrerseite am obere Radkasten.

Du mußt doch aber ein Gutachten bekommen haben zur Erlangung der Betriebserlaubnis? Scheinwerfer und alles was leuchtet ist doch ein Punkt darin der bewertet werden muß. Dafür ist dann ein gesondertes Gutachten nötig gemäß §70 StVZO. Ohne hättest du eigentlich gar keine Zulassung bekommen dürfen. Das fällt dir jetzt natürlich auf die Füße.
So ähnlich gings mir wegen den nicht eingetragenen Anhängelasten, aber die Geschichte ist ja durch.(anderer Thread)
Ich häng die Schreiben mal noch hinten mit an, was ich bekommen habe sozusagen als Vorlage für dich.


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na prima
ja ich meinte die VIN. In der Frontscheibe ist sie schon, aber das genügte den Prüfer nicht. Wir haben auch im Motorraum gesucht gestern und alle Stellen wo Amis Nummern versteckt haben könnten, jedoch nichts!!!
Tja da werde ich wohl ein Problem haben mit den Scheinwerfern, das Gutachten gibt es nicht.


ja ich meinte die VIN. In der Frontscheibe ist sie schon, aber das genügte den Prüfer nicht. Wir haben auch im Motorraum gesucht gestern und alle Stellen wo Amis Nummern versteckt haben könnten, jedoch nichts!!!
Tja da werde ich wohl ein Problem haben mit den Scheinwerfern, das Gutachten gibt es nicht.

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Die US-Scheinwerfer haben definitiv keine E-Nummer. Und das Standlicht wurde dann nachgerüstet per Steckbirnchen.White Star II hat geschrieben: Standlicht und E-Zulassung haben die SW auch
Grüße,
Harald
2007er Explorer V6 Eddie Bauer (US-Import)
"People are funny: They spend money they don't have, to buy things they don't need, to impress people they don't like."
Si vis pacem para bellum!
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Und das sind originale US-Scheinwerfer? Oder die eines japanischen Modells?
White Star bekommt Scheinwerfer eines US-Imports.
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An deiner Stelle würde ich mir bei Rockauto einfach zwei Scheinwerfer besorgen, Standlichtfassungen einsetzen und einbauen. Ein lichttechnisches Gutachten ist bei einer Umrüstung doch gar nicht erforderlich. Es wird eine „ETWA WIRKUNG F. SCHEINWERFER NACHGEW.” in die Papiere eingetragen. Zumindest mit den originalen Scheinwerfern. Mit ein wenig Glück wird bei der Prüfung gar nicht bemerkt, dass die neuen Scheinwerfer nicht von Ford stammen.
Grüße,
Harald

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Harald

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- Registriert: 08.12.2015 21:19
- Wohnort: Leimen
Die "Etwa Wirkung" wird doch mit dem Lichttechnischen Gutachten bestätigt, welches SAE bezogen ist.DerChef hat geschrieben:An deiner Stelle würde ich mir bei Rockauto einfach zwei Scheinwerfer besorgen, Standlichtfassungen einsetzen und einbauen. Ein lichttechnisches Gutachten ist bei einer Umrüstung doch gar nicht erforderlich. Es wird eine „ETWA WIRKUNG F. SCHEINWERFER NACHGEW.” in die Papiere eingetragen. Zumindest mit den originalen Scheinwerfern. Mit ein wenig Glück wird bei der Prüfung gar nicht bemerkt, dass die neuen Scheinwerfer nicht von Ford stammen.
Grüße,
Harald
Ford Explorer Limited 3.5 4x4 V6 BJ 2014
& auf der Suche nach einem Ford Bronco 3rd Gen.
ex Ford Explorer XLT 4.0 V6 BJ 1999
ex Ford Explorer Limited 4x4 4.6 V8 BJ 2002
& auf der Suche nach einem Ford Bronco 3rd Gen.
ex Ford Explorer XLT 4.0 V6 BJ 1999
ex Ford Explorer Limited 4x4 4.6 V8 BJ 2002
Ich meinte, dass so ein Gutachten ja nicht für jedes Fahrzeug neu erstellt werden muss, sofern für den gleichen Fahrzeugtyp bereits ein Gutachten vorliegt.
Habe da auch noch Infos zu gefunden:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... richtlinie
Habe da auch noch Infos zu gefunden:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... richtlinie
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