neuer KFZ-Brief

...aber legal und anständig ist!
Falk

Beitrag von Falk »

Bleibt nur noch festzustellen wer nachweisen muss, was er denn fahren darf.
Ja, da liegt wohl der Hase im Pfeffer.
Ich nehme an, dass man bei einer festgestellten Abweichung der Rad-/Reifenkombination wohl unter Vorbehalt weiterfahren kann.
Nach "Klärung des Sachverhaltes" wird es dann eventuell per Post ein Bußgeld, Punkte und TÜV-Vorführung geben :? .

Auf alle Fälle mehr Verwaltungsaufwand und Ansatzpunkt für Stress und Ärger aller Beteiligten :(
Benutzeravatar
Crizz
Beiträge: 1220
Registriert: 24.07.2005 21:14
Wohnort: Haiger (35708)
Kontaktdaten:

Beitrag von Crizz »

Es ist wie mit vielen anderen Entscheidungen hier wieder einmal vorschnell gehandelt worden, ohne die Konaequenzen im einzelnen zu bedenken, nur damit sich jemand ein "Denkmal" schaffen kann.

Das ganze wird mit der sogenannten "Europäisierung" begründet, denn jedes Kind braucht ja einen Namen.

Wenn man so etwas in die Hände von Menschen legt, die zum großteil entweder kein eigenes Auto haben oder selber fahren müssen, dann muß man sich nicht wundern, das so etwas dabei herauskommt.

Ich für meinen Teil werd´s so handhaben :

- Kopie der alten Papiere mitführen
- alle Änderungen am Fahrzeug, die ja durch Abnahme protokoliert werden, ebenfalls als Kopie mitführen

Ich denke, jedes Mitglied der Trachtengruppe "Grün-Weiß" ( wird ja auch noch geändert, die armen... ) der seinen Dienst u.a. mit Fahrzeugkontrollen bestreiten muß wird vor "Freude" über derartige Maßnahmen die Hände über´m Kopf zusammenschlagen.

Um dem Vorzubeugen und unnötige Diskussionen zu vermeiden sehe ich im Mitführen aller nur erdenklichen Papiere für einen selbst die größte Sicherheit, was den rechtlichen Standpunkt betrifft, denn jeder Polizist wird froh sein, wenn er keine "Wiedervorführung" und Vorlage der Genehmigungen / Eintragungen aufrufen und nachprüfen muß.
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

ich finds immer lächerlich wenn die tiefer escort/fiesta/golf fraktion ihre "Ordner" aus dem kofferraum holen.. wo sämtliche gutachten usw drin sind..

aber sinn macht das schon... da hat doch keiner mehr lust was zu suchen ;-)
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Laut Rücksprache mit der Zulassungstelle Köln...

ist ess NICHT erforderlich die Papiere zu berichtigen bei Reifen.
Die Stadt Köln speichert noch die Daten aus eheml. Pkt. 33 heute 22 die Stadt Bonn geht hin und löscht alles... also gibt es da auch noch anpassungsmöglichkeiten

Der Satz "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" der bei mir auf dem TÜV Bericht steht ist hinffällig.
Allerdings ist dieses Gutachten dann mitzuführen (Original), neben dem neuen Zulassungsschein sofern vorhanden.

Eine Tieferlegung was ja die Fahrzeughöhe betrifft ist allerdings einzutragen ?(

Meine Empfehlung sich alles zu kopieren und leider mitführen ;-(
Antworten