Hallo
Hier ein sehr informatives Forum für Gasfahrer jeglicher Art.
http://www.autogas-forum.de/de-version/
Hilfreicher Link für Gasfahrer
Hi,
habe meinen Explorer in Debno/Polen
70km von Berlin entfernt auf Gas umgerüstet, eine sequentielle Anlage LandiRenzo Omegas
inkl. Tank und Montage kostet 6600 PLN zloty (ca. 1600 euro),
habe im April 1340,- bezahlt (Kurs Euro zu zloty war besser).
AUTOGAZ Artur Dec
ul. Chojenska 42a
74-400 Debno
www.firmadec.pl
0048-95 760 91 74
0048-95 760 91 75
0048-50 419 32 40
TÜV in Berlin bei
http://www.autogas-point.de
Bin sehr zufrieden,
Verbrauch liegt derzeit bei 16 l/100km
Grüsse aus Köln
maniek
habe meinen Explorer in Debno/Polen
70km von Berlin entfernt auf Gas umgerüstet, eine sequentielle Anlage LandiRenzo Omegas
inkl. Tank und Montage kostet 6600 PLN zloty (ca. 1600 euro),
habe im April 1340,- bezahlt (Kurs Euro zu zloty war besser).
AUTOGAZ Artur Dec
ul. Chojenska 42a
74-400 Debno
www.firmadec.pl
0048-95 760 91 74
0048-95 760 91 75
0048-50 419 32 40
TÜV in Berlin bei
http://www.autogas-point.de
Bin sehr zufrieden,
Verbrauch liegt derzeit bei 16 l/100km
Grüsse aus Köln
maniek
Hallo Maniek,
beim Autogas-Point in Berlin bekomme ich den TÜV für eine in Polen eingebaute Autogasanlage. Habe ich das so richtig verstanden?
Hintergrund: Ich habe einen polnischen Bekannten, der hat mir erzählt, dass der Einbau einer Autogasanlage in Polen für maximal 500,- Euro zu haben ist. Jedoch ist das TÜV Problem zu lösen.
Jetzt überlege ich schon, denn die Differenz zu Deinem Preis ist hoch. Vielleicht ist das ja autospezifisch (?). Ich werde mal warten, denn er wollte sich bei seiner nächsten Fahrt in die alte Heimat nochmals erkundigen.
Wichtig ist mir, dass die TÜV Abnahme geregelt ist.
beim Autogas-Point in Berlin bekomme ich den TÜV für eine in Polen eingebaute Autogasanlage. Habe ich das so richtig verstanden?
Hintergrund: Ich habe einen polnischen Bekannten, der hat mir erzählt, dass der Einbau einer Autogasanlage in Polen für maximal 500,- Euro zu haben ist. Jedoch ist das TÜV Problem zu lösen.
Jetzt überlege ich schon, denn die Differenz zu Deinem Preis ist hoch. Vielleicht ist das ja autospezifisch (?). Ich werde mal warten, denn er wollte sich bei seiner nächsten Fahrt in die alte Heimat nochmals erkundigen.
Wichtig ist mir, dass die TÜV Abnahme geregelt ist.
Ich bin a Clubberer! Fei wärgli! 
Habe leider keinen Explorer mehr.

Habe leider keinen Explorer mehr.
Hi,
es stimmt für 400-600 Euro bekommt man in Polen eine Venturi (Monopoint-Einspritzung).
* das Venturi-System, das auch für die Umrüstung älterer und großvolumiger Motoren Fahrzeuge geeignet ist, stellt die preiswerteste Variante dar. Venturi erreicht nur Euro1.
* das IGS-System, das durch neueste Technologie und optimale Anpassung an den Motor Ihres Fahrzeugs sogar die Euro3-D4 erreicht, ist insbesondere für PKW´s der Baujahre 1995-97 geeignet.
* das OMEGAS-System ist das modernste System mit sequentieller Einspritzung (jeder Zylinder einzeln). Das System erreicht Euro 4 und arbeitet über das Benzinsteuergerät und übernimmt die Einspitzzeiten aus den Benzineinspritzventilen.
Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren
Euro 4........................30-33, 36-48, 53-70, 72-75,
Euro 3........................30-33, 36-48, 53-70
Euro 2........................25, 26, 27, 35 , 49, 50, 51, 52, 71
Euro-1........................01, 02, 03 , 04 , 09 , 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77
Zitat:
beim Autogas-Point in Berlin bekomme ich den TÜV für eine in Polen eingebaute Autogasanlage. Habe ich das so richtig verstanden?
Antw.: JA
Grüsse
maniek
es stimmt für 400-600 Euro bekommt man in Polen eine Venturi (Monopoint-Einspritzung).
* das Venturi-System, das auch für die Umrüstung älterer und großvolumiger Motoren Fahrzeuge geeignet ist, stellt die preiswerteste Variante dar. Venturi erreicht nur Euro1.
* das IGS-System, das durch neueste Technologie und optimale Anpassung an den Motor Ihres Fahrzeugs sogar die Euro3-D4 erreicht, ist insbesondere für PKW´s der Baujahre 1995-97 geeignet.
* das OMEGAS-System ist das modernste System mit sequentieller Einspritzung (jeder Zylinder einzeln). Das System erreicht Euro 4 und arbeitet über das Benzinsteuergerät und übernimmt die Einspitzzeiten aus den Benzineinspritzventilen.
Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren
Euro 4........................30-33, 36-48, 53-70, 72-75,
Euro 3........................30-33, 36-48, 53-70
Euro 2........................25, 26, 27, 35 , 49, 50, 51, 52, 71
Euro-1........................01, 02, 03 , 04 , 09 , 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77
Zitat:
beim Autogas-Point in Berlin bekomme ich den TÜV für eine in Polen eingebaute Autogasanlage. Habe ich das so richtig verstanden?
Antw.: JA
Grüsse
maniek
Betriebserlaubnis für Autogasfahrzeuge
Die Erteilung der Betriebserlaubnis für nachträglich auf Autogas umgerüstete Fahrzeuge ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die speziellen Anforderungen an Autogasfahrzeuge betreffen hierbei:
* die Sicherheitstechnik der Autogasanlage (Ausrüstung und Einbau der Autogasanlage) und
* das Abgas- und Geräuschverhalten des Autogasfahrzeuges
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Bauteile einer Autogasanlage sind in der ECE-Regelung R67.01 konkretisiert. Die Bauteile der einzubauenden Autogasanlage (Autogastank und seine Ausrüstungsteile, Verdampfer-Druckregler usw.) müssen somit nach der ECE-Regelung R67.01 genehmigt sein. Darüber hinaus reglet diese Vorschrift auch die Typ-Genehmigung seriengefertigter Fahrzeuge.
Der nachträgliche Einbau einer Autogasanlage ist entsprechend den Einbauvorgaben der R67.01 oder der entsprechenden europäischen Norm DIN EN 12979 durchzuführen und durch die Fachwerkstatt zu bescheinigen.
Fahrzeuge müssen nach StVZO bestimmte Abgasgrenzwerte einhalten. Es muß daher bei einer nachträglichen Änderung des Fahrzeuges, die das Abgasverhalten beeinflußt, ein Nachweis erfolgen, dass die gültigen Abgasgrenzwerte - jeweils bezogen auf das Fahrzeugbaujahr - eingehalten werden. Bei der erstmaligen Begutachtung erfolgt dieser Nachweis üblicherweise in Form eines entsprechenden Abgasgutachtens. Dieses Abgasgutachten kann als sogenanntes Muster-Typgutachten für den jeweiligen Fahrzeugmotortyp oder als Gutachten für eine Fahrzeugfamilie vorliegen.
maniek
Die Erteilung der Betriebserlaubnis für nachträglich auf Autogas umgerüstete Fahrzeuge ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die speziellen Anforderungen an Autogasfahrzeuge betreffen hierbei:
* die Sicherheitstechnik der Autogasanlage (Ausrüstung und Einbau der Autogasanlage) und
* das Abgas- und Geräuschverhalten des Autogasfahrzeuges
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Bauteile einer Autogasanlage sind in der ECE-Regelung R67.01 konkretisiert. Die Bauteile der einzubauenden Autogasanlage (Autogastank und seine Ausrüstungsteile, Verdampfer-Druckregler usw.) müssen somit nach der ECE-Regelung R67.01 genehmigt sein. Darüber hinaus reglet diese Vorschrift auch die Typ-Genehmigung seriengefertigter Fahrzeuge.
Der nachträgliche Einbau einer Autogasanlage ist entsprechend den Einbauvorgaben der R67.01 oder der entsprechenden europäischen Norm DIN EN 12979 durchzuführen und durch die Fachwerkstatt zu bescheinigen.
Fahrzeuge müssen nach StVZO bestimmte Abgasgrenzwerte einhalten. Es muß daher bei einer nachträglichen Änderung des Fahrzeuges, die das Abgasverhalten beeinflußt, ein Nachweis erfolgen, dass die gültigen Abgasgrenzwerte - jeweils bezogen auf das Fahrzeugbaujahr - eingehalten werden. Bei der erstmaligen Begutachtung erfolgt dieser Nachweis üblicherweise in Form eines entsprechenden Abgasgutachtens. Dieses Abgasgutachten kann als sogenanntes Muster-Typgutachten für den jeweiligen Fahrzeugmotortyp oder als Gutachten für eine Fahrzeugfamilie vorliegen.
maniek