Kaltlaufregelventil
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Kaltlaufregelventil
Hallo und Moin in die Runde, nach ein paar Jahren ohne Explorer habe ich mir vor 2 Wochen meinen Traum mit einem 6,8 l V10 Excursion erfüllt.
Dazu hätte ich mal eine Frage, hat evtl jemand hier schon mal ein Kaltlaufregelventil bei diesem Fahrzeug verbaut und wenn ja wo hat der oder diejenige dieses herbekommen? Ich muss nicht dem Staat über 500 Euro Steuern schenken wenn es auch anders geht.
Vielen Dank und viele Grüße
Rolf
Dazu hätte ich mal eine Frage, hat evtl jemand hier schon mal ein Kaltlaufregelventil bei diesem Fahrzeug verbaut und wenn ja wo hat der oder diejenige dieses herbekommen? Ich muss nicht dem Staat über 500 Euro Steuern schenken wenn es auch anders geht.
Vielen Dank und viele Grüße
Rolf
Es geht immer irgendwie voran mit einem 98er Explorer 4x4 Automatik LPG.
Ab sofort mit einem 2000er Excursion 6.8l V10 mit LPG
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Re: Kaltlaufregelventil
Was willst du mit dem Kaltlaufregler bezwecken? Eine bessere Steuerklasse wie Euro 2 wirst du wohl kaum bekommen. Selbst wenn du auf Euro 3 kommen solltest, macht das nur einen Unterschied von gerade mal 41 Euro aus. Dein Wagen hat eine Euro-2-Einstufung, und die Anforderungen, um auf Euro 3 zu kommen, wirst du mit einem Kaltlaufregler niemals erreichen. 459 Euro zu 500 Euro – mehr Auswahlmöglichkeiten bieten sich eigentlich nicht an. Mit den 500 Euro Kfz-Steuern wirst du wohl oder übel leben müssen.
Du legst dir ein durstiges V10-Monster zu, das selbst im LPG-Betrieb alles andere als günstig laufen wird. Von einem Verbrauch von gut und gerne 26 bis 28, wenn nicht sogar 30 Litern LPG (je nach LPG-Qualität), kannst du in jedem Fall ausgehen. Beim Benzinverbrauch liegt der 6,8-Liter-V10-Motor im Stadtverkehr durchschnittlich bei etwa 21,4 Litern, auf der Autobahn sind es „nur“ 18,1 Liter pro 100 Kilometer. Wirklich günstig bewegen kann man das Teil also nicht. Nach oben ist der Verbrauch noch offen, nämlich dann, wenn du eine 4-WD-Version haben solltest.
Ich hatte mir vor dem Kauf meines Expedition auch mal einen Excursion mit Gasanlage angesehen, aber das Teil war mir dann doch ein wenig zu heftig – vor allem wenn man bedenkt, dass man mit dem 6,8-Liter-V10 zwar gut dasteht, es aber fast nie richtig ausnutzen kann, es sei denn, man schleppt damit schwere Anhänger durch die Gegend. Die Anhängergeschichte ist aber auch wieder ein Problem, denn das schwere Teil unterliegt dem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, wenn du damit nicht nur einen Wohnwagen ziehen möchtest.
Du legst dir ein durstiges V10-Monster zu, das selbst im LPG-Betrieb alles andere als günstig laufen wird. Von einem Verbrauch von gut und gerne 26 bis 28, wenn nicht sogar 30 Litern LPG (je nach LPG-Qualität), kannst du in jedem Fall ausgehen. Beim Benzinverbrauch liegt der 6,8-Liter-V10-Motor im Stadtverkehr durchschnittlich bei etwa 21,4 Litern, auf der Autobahn sind es „nur“ 18,1 Liter pro 100 Kilometer. Wirklich günstig bewegen kann man das Teil also nicht. Nach oben ist der Verbrauch noch offen, nämlich dann, wenn du eine 4-WD-Version haben solltest.
Ich hatte mir vor dem Kauf meines Expedition auch mal einen Excursion mit Gasanlage angesehen, aber das Teil war mir dann doch ein wenig zu heftig – vor allem wenn man bedenkt, dass man mit dem 6,8-Liter-V10 zwar gut dasteht, es aber fast nie richtig ausnutzen kann, es sei denn, man schleppt damit schwere Anhänger durch die Gegend. Die Anhängergeschichte ist aber auch wieder ein Problem, denn das schwere Teil unterliegt dem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, wenn du damit nicht nur einen Wohnwagen ziehen möchtest.
Go big or go home! 02er Ford Expedition Eddie Bauer, 5,4L 2-Ventil Triton V8, 2WD, 275/60/R17, Air Ride, 3,55er Achse mit Sperre, 3,5t AHK.
KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Re: Kaltlaufregelventil
Moin Wanne, erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Mir geht es wahrlich nicht um den Verbrauch da ich das alles vorher wusste
Das Finanzamt hat meinen Gustav auf Euro 1 eingestuft deswegen habe ich gefragt.
Die Steuern um 500 Euro wären mir auch klar jedoch nicht über 1000 Euro daher der Satz das ich dem Finanzamt ja keine 500 Euro schenken muss wenn es auch anders geht.
Nur aus diesem Grund habe ich gefragt denn die Unterhaltskosten wären mir durchaus bewusst.
Gibt es denn die Möglichkeit den um zu schluesseln damit Gustav die Euro 2 bekommt?
Viele Grüße Rolf
Das Finanzamt hat meinen Gustav auf Euro 1 eingestuft deswegen habe ich gefragt.
Die Steuern um 500 Euro wären mir auch klar jedoch nicht über 1000 Euro daher der Satz das ich dem Finanzamt ja keine 500 Euro schenken muss wenn es auch anders geht.
Nur aus diesem Grund habe ich gefragt denn die Unterhaltskosten wären mir durchaus bewusst.
Gibt es denn die Möglichkeit den um zu schluesseln damit Gustav die Euro 2 bekommt?
Viele Grüße Rolf
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Ab sofort mit einem 2000er Excursion 6.8l V10 mit LPG
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Re: Kaltlaufregelventil
Ich finde jetzt tatsächlich widersprüchliche Hinweise auf die Emissionsklasse, je nachdem wo man nach Infos sucht! Euro 1 wird dir genannt, dass wäre dann ein Steuerbetrag von 1028 Euro. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich bei deinem Wagen um einen US Import handelt, mit entsprechend genullter Schlüsselnummer. Über die Schlüsselnummer ist somit keine Emissionsklasse erkennbar, darum wird das Fahrzeug jetzt wohl nur als PKW mit geregeltem Kat eingestuft und landet somit bei Euro 1.
Bei einer KI Suche bekomme ich folgende Antwort: Ein 2000er Ford Excursion mit einem 6,8-Liter-V10-Motor erfüllt die Euro 3-Emissionsklasse. Diese Norm legt strengere Grenzwerte für Schadstoffemissionen fest als die früheren Euro 1- und Euro 2-Normen.
Bei Wikipedia finden man ebenfalls einen Hinweis auf Euro 3, möglicherweise stimmt diese Angabe dann doch. Nur wie willst du die Euro 3 nachweisen, hier dazu die Infos von Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ford_Excursion
Bitte ich ChatGPT um eine möglichst genaue und ausführliche Antwort, dann kommt folgender Text dabei heraus, dabei lautete meine Frage wie folgt:
Ich bitte um eine Antwort mit möglichst vielen Begleitinformationen und bestmöglicher Genauigkeit der Antwort! Welche Emissionsklasse hat ein 2000er Ford Excursion mit 6.8l V10 Motor? Das Fahrzeug ist ein US Import mit genullter Schlüsselnummer.
Hier die Antwort:
Ein US-Importfahrzeug wie der 2000er Ford Excursion mit einem 6.8L V10-Motor und genullter Schlüsselnummer (im deutschen Fahrzeugschein) bringt einige Besonderheiten mit sich. Ich werde dies detailliert und umfassend erklären.
________________________________________
US-Emissionsstandard des 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10
Der Ford Excursion wurde in den USA als sogenanntes Heavy Duty Vehicle (HDV) eingestuft, da sein zulässiges Gesamtgewicht über 8.500 lbs (ca. 3.856 kg) liegt. Für diese Fahrzeuge galten in den USA in den 2000er Jahren die weniger strengen Emissionsgrenzwerte der EPA Tier 1 Heavy-Duty Normen, die seit 1994 verbindlich waren.
Tier 1 (Heavy-Duty Vehicle) Emissionsgrenzwerte für Benzinmotoren:
• Kohlenmonoxid (CO): 14,4 g/kWh
• Kohlenwasserstoffe (HC): 1,9 g/kWh
• Stickoxide (NOx): 1,9 g/kWh
Die Abgasreinigungssysteme des 6.8L V10-Motors (Triton) des Ford Excursion bestanden zu dieser Zeit meist aus einem Drei-Wege-Katalysator mit Lambdaregelung, der primär CO und HC reduzierte. NOx-Werte waren für HDVs nicht so streng reguliert wie für Pkw.
________________________________________
Einstufung des Imports in Deutschland
Importfahrzeuge aus den USA, insbesondere große SUVs und Trucks, werden in Deutschland oft als Einzelabnahmen zugelassen, da sie nicht automatisch den europäischen Emissionsnormen (Euro-Normen) entsprechen. Die genullte Schlüsselnummer (zu 1 und zu 2: „00 0000“) weist darauf hin, dass das Fahrzeug individuell geprüft und zugelassen wurde.
Eine exakte Zuordnung zur Euro-Norm ist bei US-Importen oft schwierig, weil die US-Standards (z. B. Tier 1) und die europäischen Normen (z. B. Euro 2 oder Euro 3) unterschiedliche Testzyklen, Prüfmethoden und Grenzwerte haben.
Für den Ford Excursion von 2000 mit einem 6.8L V10-Motor ist eine Vergleichseinstufung in Deutschland wie folgt möglich:
• Euro 1 oder Euro 2: Basierend auf den technischen Daten und der damaligen Abgasreinigungstechnik erfüllt der Motor wahrscheinlich höchstens die Euro 2-Norm (eingeführt 1996).
o Euro 2-Grenzwerte (Benziner):
CO: 2,2 g/km
HC + NOx: 0,5 g/km
Die tatsächliche Einstufung hängt jedoch stark davon ab, welche Abgaswerte bei der Einzelabnahme ermittelt wurden.
________________________________________
Fahrzeugsteuer in Deutschland
Da das Fahrzeug eine genullte Schlüsselnummer hat, wird die Kfz-Steuer anhand des Hubraums und nicht anhand der Euro-Norm berechnet. Für Benziner mit genullter Schlüsselnummer gilt ein pauschaler Steuersatz:
• 25,36 Euro je 100 cm³ Hubraum.
• Bei einem 6.8L (6.800 cm³) ergibt sich eine Steuer von 1.724,48 Euro pro Jahr.
________________________________________
Technische Eigenschaften, die Einfluss auf die Emissionsklasse haben
1. Motor: Triton V10
o Leistung: ca. 310 PS (je nach Version und Jahr).
o Der Motor wurde für hohe Zugkraft und Haltbarkeit konzipiert, nicht für niedrige Emissionen.
o Keine modernen Systeme wie Direkteinspritzung oder Partikelfilter.
2. Katalysator:
o Ab Werk mit Drei-Wege-Katalysator, der lediglich für die Tier 1-Norm der USA ausgelegt war.
3. Gewichtsklasse:
o Als Heavy Duty Vehicle wurde der Excursion nicht auf die strengen Pkw-Abgasgrenzwerte getestet.
________________________________________
Praktische Hinweise für den Halter
• Wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wurde, ist die zugewiesene Emissionsklasse bereits dokumentiert. Falls sie nicht direkt im Fahrzeugschein steht, kannst du diese bei der Zulassungsstelle oder über den TÜV-Bericht der Einzelabnahme in Erfahrung bringen.
• Für Umweltzonen in Deutschland erhält der Excursion keine grüne Plakette, da er aufgrund der genullten Schlüsselnummer und fehlender moderner Abgasreinigungssysteme wahrscheinlich als schadstoffarm (gelb) oder schlechter eingestuft wurde.
________________________________________
Fazit
• US-Norm: Der 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10-Motor erfüllt die Tier 1-Norm für Heavy Duty Vehicles.
• Vergleich Euro-Norm: Realistisch betrachtet dürfte das Fahrzeug maximal der Euro 2-Norm entsprechen, aber ohne Anpassungen wahrscheinlich schlechter.
• Kfz-Steuer: Wegen der genullten Schlüsselnummer wird ein pauschaler Steuersatz von 25,36 Euro je 100 cm³ angewandt.
Für genauere Informationen empfehle ich, die Unterlagen zur Einzelabnahme oder die Abgasgutachten einzusehen. Wenn nötig, kann eine Rücksprache mit einem Abgas-Sachverständigen oder der Zulassungsstelle weitere Klarheit schaffen
Bei einer KI Suche bekomme ich folgende Antwort: Ein 2000er Ford Excursion mit einem 6,8-Liter-V10-Motor erfüllt die Euro 3-Emissionsklasse. Diese Norm legt strengere Grenzwerte für Schadstoffemissionen fest als die früheren Euro 1- und Euro 2-Normen.
Bei Wikipedia finden man ebenfalls einen Hinweis auf Euro 3, möglicherweise stimmt diese Angabe dann doch. Nur wie willst du die Euro 3 nachweisen, hier dazu die Infos von Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ford_Excursion
Bitte ich ChatGPT um eine möglichst genaue und ausführliche Antwort, dann kommt folgender Text dabei heraus, dabei lautete meine Frage wie folgt:
Ich bitte um eine Antwort mit möglichst vielen Begleitinformationen und bestmöglicher Genauigkeit der Antwort! Welche Emissionsklasse hat ein 2000er Ford Excursion mit 6.8l V10 Motor? Das Fahrzeug ist ein US Import mit genullter Schlüsselnummer.
Hier die Antwort:
Ein US-Importfahrzeug wie der 2000er Ford Excursion mit einem 6.8L V10-Motor und genullter Schlüsselnummer (im deutschen Fahrzeugschein) bringt einige Besonderheiten mit sich. Ich werde dies detailliert und umfassend erklären.
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US-Emissionsstandard des 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10
Der Ford Excursion wurde in den USA als sogenanntes Heavy Duty Vehicle (HDV) eingestuft, da sein zulässiges Gesamtgewicht über 8.500 lbs (ca. 3.856 kg) liegt. Für diese Fahrzeuge galten in den USA in den 2000er Jahren die weniger strengen Emissionsgrenzwerte der EPA Tier 1 Heavy-Duty Normen, die seit 1994 verbindlich waren.
Tier 1 (Heavy-Duty Vehicle) Emissionsgrenzwerte für Benzinmotoren:
• Kohlenmonoxid (CO): 14,4 g/kWh
• Kohlenwasserstoffe (HC): 1,9 g/kWh
• Stickoxide (NOx): 1,9 g/kWh
Die Abgasreinigungssysteme des 6.8L V10-Motors (Triton) des Ford Excursion bestanden zu dieser Zeit meist aus einem Drei-Wege-Katalysator mit Lambdaregelung, der primär CO und HC reduzierte. NOx-Werte waren für HDVs nicht so streng reguliert wie für Pkw.
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Einstufung des Imports in Deutschland
Importfahrzeuge aus den USA, insbesondere große SUVs und Trucks, werden in Deutschland oft als Einzelabnahmen zugelassen, da sie nicht automatisch den europäischen Emissionsnormen (Euro-Normen) entsprechen. Die genullte Schlüsselnummer (zu 1 und zu 2: „00 0000“) weist darauf hin, dass das Fahrzeug individuell geprüft und zugelassen wurde.
Eine exakte Zuordnung zur Euro-Norm ist bei US-Importen oft schwierig, weil die US-Standards (z. B. Tier 1) und die europäischen Normen (z. B. Euro 2 oder Euro 3) unterschiedliche Testzyklen, Prüfmethoden und Grenzwerte haben.
Für den Ford Excursion von 2000 mit einem 6.8L V10-Motor ist eine Vergleichseinstufung in Deutschland wie folgt möglich:
• Euro 1 oder Euro 2: Basierend auf den technischen Daten und der damaligen Abgasreinigungstechnik erfüllt der Motor wahrscheinlich höchstens die Euro 2-Norm (eingeführt 1996).
o Euro 2-Grenzwerte (Benziner):
CO: 2,2 g/km
HC + NOx: 0,5 g/km
Die tatsächliche Einstufung hängt jedoch stark davon ab, welche Abgaswerte bei der Einzelabnahme ermittelt wurden.
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Fahrzeugsteuer in Deutschland
Da das Fahrzeug eine genullte Schlüsselnummer hat, wird die Kfz-Steuer anhand des Hubraums und nicht anhand der Euro-Norm berechnet. Für Benziner mit genullter Schlüsselnummer gilt ein pauschaler Steuersatz:
• 25,36 Euro je 100 cm³ Hubraum.
• Bei einem 6.8L (6.800 cm³) ergibt sich eine Steuer von 1.724,48 Euro pro Jahr.
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Technische Eigenschaften, die Einfluss auf die Emissionsklasse haben
1. Motor: Triton V10
o Leistung: ca. 310 PS (je nach Version und Jahr).
o Der Motor wurde für hohe Zugkraft und Haltbarkeit konzipiert, nicht für niedrige Emissionen.
o Keine modernen Systeme wie Direkteinspritzung oder Partikelfilter.
2. Katalysator:
o Ab Werk mit Drei-Wege-Katalysator, der lediglich für die Tier 1-Norm der USA ausgelegt war.
3. Gewichtsklasse:
o Als Heavy Duty Vehicle wurde der Excursion nicht auf die strengen Pkw-Abgasgrenzwerte getestet.
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Praktische Hinweise für den Halter
• Wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wurde, ist die zugewiesene Emissionsklasse bereits dokumentiert. Falls sie nicht direkt im Fahrzeugschein steht, kannst du diese bei der Zulassungsstelle oder über den TÜV-Bericht der Einzelabnahme in Erfahrung bringen.
• Für Umweltzonen in Deutschland erhält der Excursion keine grüne Plakette, da er aufgrund der genullten Schlüsselnummer und fehlender moderner Abgasreinigungssysteme wahrscheinlich als schadstoffarm (gelb) oder schlechter eingestuft wurde.
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Fazit
• US-Norm: Der 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10-Motor erfüllt die Tier 1-Norm für Heavy Duty Vehicles.
• Vergleich Euro-Norm: Realistisch betrachtet dürfte das Fahrzeug maximal der Euro 2-Norm entsprechen, aber ohne Anpassungen wahrscheinlich schlechter.
• Kfz-Steuer: Wegen der genullten Schlüsselnummer wird ein pauschaler Steuersatz von 25,36 Euro je 100 cm³ angewandt.
Für genauere Informationen empfehle ich, die Unterlagen zur Einzelabnahme oder die Abgasgutachten einzusehen. Wenn nötig, kann eine Rücksprache mit einem Abgas-Sachverständigen oder der Zulassungsstelle weitere Klarheit schaffen
Zuletzt geändert von Wanne V8 am 24.01.2025 02:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kaltlaufregelventil
Jetzt geht es noch mal weiter mit dem Thema Kaltlaufregler und der Hochstufung von Euro 1 auf Euro 2 und die vorhandene LPG Anlage, die dich wohlmöglich vor den hohen Kosten retten kann.
https://www.autobild.de/artikel/kfz-ste ... 45461.html
Weiter geht es mit der Frage an ChatGPT, hierbei wird ein sehr interessanter Punkt benannt, nämlich der Einbau einer LPG Anlage, die es bei deinem Wagen ja gibt. Demnach müsste der Wagen eigentlich ohne weitere Veränderungen als Euro 2 eingestuft werden können, wobei du wohl eh keinen zugelassenen Kaltlaufregler für den Wagen bekommen würdest.
Meine Frage lautete: Ich bitte um eine möglichst genaue Antwort, mit weiteren Begleitinformationen! Kann man einen 2000er Ford Excursion mit 6.8l V10 Motor, mittels Kaltlaufregler von Euro 1 auf Euro 2 hochstufen lassen? Es handelt sich um einen US Import mit genullten Schlüsselnummern!
• ChatGPT:
Die Hochstufung eines 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10-Motor (US-Import mit genullten Schlüsselnummern) von Euro 1 auf Euro 2 durch Nachrüstung eines Kaltlaufreglers (KLR) ist theoretisch denkbar, aber in der Praxis oft schwierig. Hier sind die genauen Überlegungen dazu:
________________________________________
Grundlagen: Kaltlaufregler und Emissionsklasse
Ein Kaltlaufregler (KLR) ist ein nachrüstbares Bauteil, das die Abgaswerte in der Kaltstartphase verbessert. Während dieser Phase, wenn der Motor noch nicht auf Betriebstemperatur ist, entstehen besonders viele unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO). Der KLR reduziert diese Emissionen, indem er die Warmlaufphase verkürzt.
• Zweck des KLR: Eine Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 ist durch den Einbau eines KLR bei Fahrzeugen mit Ottomotor möglich, wenn das Fahrzeug technisch für eine solche Nachrüstung geeignet ist und die Nachrüstung von einem Hersteller für das spezifische Fahrzeugmodell zugelassen ist.
________________________________________
Herausforderungen beim Ford Excursion
1. Verfügbarkeit eines KLR für den 6.8L V10-Motor:
o Der Ford Excursion ist ein in Europa sehr seltenes Fahrzeug, und der 6.8L V10-Motor (Triton) wurde hauptsächlich für den US-Markt produziert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Kaltlaufregler für diesen Motor und dieses Fahrzeugmodell auf dem deutschen Markt zugelassen ist.
o KLR-Hersteller wie Twin-Tec oder HJS bieten in der Regel nur für gängige europäische oder japanische Fahrzeuge Nachrüstlösungen an. Für den Excursion dürfte es keine spezifischen, TÜV-zertifizierten KLR-Bausätze geben.
2. Emissionsgrundlage (US-Norm vs. Euro-Norm):
o Die ursprüngliche Emissionsklasse des Excursion (nach US-Standards: Tier 1) weicht von den Anforderungen der Euro-Normen ab. Selbst wenn ein KLR verfügbar wäre, müsste geprüft werden, ob die Nachrüstung ausreicht, um die Euro 2-Grenzwerte (insbesondere für HC+NOx) zu erfüllen.
3. Genullte Schlüsselnummer:
o Bei Fahrzeugen mit genullten Schlüsselnummern (US-Importe) basiert die Zulassung in Deutschland auf einer Einzelabnahme, bei der die Abgaswerte individuell geprüft wurden. Eine Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 erfordert in diesem Fall nicht nur den Einbau eines KLR, sondern auch eine erneute Prüfung der Abgaswerte durch den TÜV oder eine andere zugelassene Prüforganisation.
4. Kosten und Nutzen:
o Selbst wenn ein KLR verfügbar wäre, könnten die Kosten für den Einbau und die Umstufung (inkl. Einzelabnahme) mehrere Hundert Euro betragen.
________________________________________
Technische Möglichkeiten zur Umstufung
Falls ein Kaltlaufregler nicht verfügbar ist, gibt es alternative Möglichkeiten, eine bessere Emissionsklasse zu erreichen:
1. Nachrüstung eines Gasantriebs (LPG/CNG):
o In Deutschland können Fahrzeuge, die auf Flüssiggas (LPG) umgerüstet werden, oft in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft werden.
o Die Nachrüstung eines LPG-Systems könnte die Abgaswerte erheblich verbessern und den Ford Excursion möglicherweise in die Euro 2-Klasse heben, abhängig von einer Abgasprüfung nach der Umrüstung.
o Kosten für LPG-Umrüstung: ca. 2.500–3.500 €.
2. Abgasgutachten mit Modifikationen:
o Einige spezialisierte Betriebe können ein individuelles Abgasgutachten für den Ford Excursion erstellen, insbesondere wenn technische Modifikationen wie ein neuer Katalysator oder andere Abgasreinigungssysteme installiert werden. Diese Methode ist jedoch kostenintensiv.
3. Austausch des Katalysators:
o Der serienmäßige Katalysator des Excursion könnte durch ein modernes System ersetzt werden, das die Emissionswerte verbessert. Das ist jedoch ebenfalls eine Sonderlösung, die eine erneute Einzelabnahme erfordert.
________________________________________
Empfehlung
1. Prüfung auf Verfügbarkeit eines KLR: Wende dich an spezialisierte KLR-Hersteller wie Twin-Tec oder HJS und frage nach, ob ein Kaltlaufregler für den 6.8L V10-Motor entwickelt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber eine Anfrage kann Gewissheit schaffen.
2. Beratung durch einen Abgasspezialisten: Ein Gespräch mit einem TÜV-Prüfer oder einem Sachverständigen, der sich mit US-Importen auskennt, kann dir Klarheit darüber verschaffen, ob eine Umstufung auf Euro 2 realistisch ist und welche technischen Lösungen dafür infrage kommen.
3. Alternative Nachrüstung: Wenn kein KLR verfügbar ist, könnte eine LPG-Umrüstung oder der Austausch des Katalysators eine bessere Abgaseinstufung ermöglichen.
4. Kosten-Nutzen-Abwägung: Überlege, ob der Aufwand und die Kosten einer Nachrüstung die Steuerersparnis rechtfertigen. Angesichts der hohen Steuer für den Excursion ist dies wahrscheinlich sinnvoll, wenn eine Umstufung möglich ist.
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Fazit
Eine Hochstufung von Euro 1 auf Euro 2 mittels Kaltlaufregler ist für einen 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10 unwahrscheinlich, da es keine zugelassenen KLR-Bausätze für dieses Fahrzeug gibt. Alternativen wie LPG-Umrüstung oder individuelle Abgasmodifikationen könnten jedoch eine bessere Schadstoffklasse ermöglichen. Ein Gespräch mit einem Abgassachverständigen oder TÜV-Prüfer ist empfehlenswert, um die genauen Optionen zu klären.
https://www.autobild.de/artikel/kfz-ste ... 45461.html
Weiter geht es mit der Frage an ChatGPT, hierbei wird ein sehr interessanter Punkt benannt, nämlich der Einbau einer LPG Anlage, die es bei deinem Wagen ja gibt. Demnach müsste der Wagen eigentlich ohne weitere Veränderungen als Euro 2 eingestuft werden können, wobei du wohl eh keinen zugelassenen Kaltlaufregler für den Wagen bekommen würdest.
Meine Frage lautete: Ich bitte um eine möglichst genaue Antwort, mit weiteren Begleitinformationen! Kann man einen 2000er Ford Excursion mit 6.8l V10 Motor, mittels Kaltlaufregler von Euro 1 auf Euro 2 hochstufen lassen? Es handelt sich um einen US Import mit genullten Schlüsselnummern!
• ChatGPT:
Die Hochstufung eines 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10-Motor (US-Import mit genullten Schlüsselnummern) von Euro 1 auf Euro 2 durch Nachrüstung eines Kaltlaufreglers (KLR) ist theoretisch denkbar, aber in der Praxis oft schwierig. Hier sind die genauen Überlegungen dazu:
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Grundlagen: Kaltlaufregler und Emissionsklasse
Ein Kaltlaufregler (KLR) ist ein nachrüstbares Bauteil, das die Abgaswerte in der Kaltstartphase verbessert. Während dieser Phase, wenn der Motor noch nicht auf Betriebstemperatur ist, entstehen besonders viele unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO). Der KLR reduziert diese Emissionen, indem er die Warmlaufphase verkürzt.
• Zweck des KLR: Eine Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 ist durch den Einbau eines KLR bei Fahrzeugen mit Ottomotor möglich, wenn das Fahrzeug technisch für eine solche Nachrüstung geeignet ist und die Nachrüstung von einem Hersteller für das spezifische Fahrzeugmodell zugelassen ist.
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Herausforderungen beim Ford Excursion
1. Verfügbarkeit eines KLR für den 6.8L V10-Motor:
o Der Ford Excursion ist ein in Europa sehr seltenes Fahrzeug, und der 6.8L V10-Motor (Triton) wurde hauptsächlich für den US-Markt produziert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Kaltlaufregler für diesen Motor und dieses Fahrzeugmodell auf dem deutschen Markt zugelassen ist.
o KLR-Hersteller wie Twin-Tec oder HJS bieten in der Regel nur für gängige europäische oder japanische Fahrzeuge Nachrüstlösungen an. Für den Excursion dürfte es keine spezifischen, TÜV-zertifizierten KLR-Bausätze geben.
2. Emissionsgrundlage (US-Norm vs. Euro-Norm):
o Die ursprüngliche Emissionsklasse des Excursion (nach US-Standards: Tier 1) weicht von den Anforderungen der Euro-Normen ab. Selbst wenn ein KLR verfügbar wäre, müsste geprüft werden, ob die Nachrüstung ausreicht, um die Euro 2-Grenzwerte (insbesondere für HC+NOx) zu erfüllen.
3. Genullte Schlüsselnummer:
o Bei Fahrzeugen mit genullten Schlüsselnummern (US-Importe) basiert die Zulassung in Deutschland auf einer Einzelabnahme, bei der die Abgaswerte individuell geprüft wurden. Eine Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 erfordert in diesem Fall nicht nur den Einbau eines KLR, sondern auch eine erneute Prüfung der Abgaswerte durch den TÜV oder eine andere zugelassene Prüforganisation.
4. Kosten und Nutzen:
o Selbst wenn ein KLR verfügbar wäre, könnten die Kosten für den Einbau und die Umstufung (inkl. Einzelabnahme) mehrere Hundert Euro betragen.
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Technische Möglichkeiten zur Umstufung
Falls ein Kaltlaufregler nicht verfügbar ist, gibt es alternative Möglichkeiten, eine bessere Emissionsklasse zu erreichen:
1. Nachrüstung eines Gasantriebs (LPG/CNG):
o In Deutschland können Fahrzeuge, die auf Flüssiggas (LPG) umgerüstet werden, oft in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft werden.
o Die Nachrüstung eines LPG-Systems könnte die Abgaswerte erheblich verbessern und den Ford Excursion möglicherweise in die Euro 2-Klasse heben, abhängig von einer Abgasprüfung nach der Umrüstung.
o Kosten für LPG-Umrüstung: ca. 2.500–3.500 €.
2. Abgasgutachten mit Modifikationen:
o Einige spezialisierte Betriebe können ein individuelles Abgasgutachten für den Ford Excursion erstellen, insbesondere wenn technische Modifikationen wie ein neuer Katalysator oder andere Abgasreinigungssysteme installiert werden. Diese Methode ist jedoch kostenintensiv.
3. Austausch des Katalysators:
o Der serienmäßige Katalysator des Excursion könnte durch ein modernes System ersetzt werden, das die Emissionswerte verbessert. Das ist jedoch ebenfalls eine Sonderlösung, die eine erneute Einzelabnahme erfordert.
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Empfehlung
1. Prüfung auf Verfügbarkeit eines KLR: Wende dich an spezialisierte KLR-Hersteller wie Twin-Tec oder HJS und frage nach, ob ein Kaltlaufregler für den 6.8L V10-Motor entwickelt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber eine Anfrage kann Gewissheit schaffen.
2. Beratung durch einen Abgasspezialisten: Ein Gespräch mit einem TÜV-Prüfer oder einem Sachverständigen, der sich mit US-Importen auskennt, kann dir Klarheit darüber verschaffen, ob eine Umstufung auf Euro 2 realistisch ist und welche technischen Lösungen dafür infrage kommen.
3. Alternative Nachrüstung: Wenn kein KLR verfügbar ist, könnte eine LPG-Umrüstung oder der Austausch des Katalysators eine bessere Abgaseinstufung ermöglichen.
4. Kosten-Nutzen-Abwägung: Überlege, ob der Aufwand und die Kosten einer Nachrüstung die Steuerersparnis rechtfertigen. Angesichts der hohen Steuer für den Excursion ist dies wahrscheinlich sinnvoll, wenn eine Umstufung möglich ist.
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Fazit
Eine Hochstufung von Euro 1 auf Euro 2 mittels Kaltlaufregler ist für einen 2000er Ford Excursion mit 6.8L V10 unwahrscheinlich, da es keine zugelassenen KLR-Bausätze für dieses Fahrzeug gibt. Alternativen wie LPG-Umrüstung oder individuelle Abgasmodifikationen könnten jedoch eine bessere Schadstoffklasse ermöglichen. Ein Gespräch mit einem Abgassachverständigen oder TÜV-Prüfer ist empfehlenswert, um die genauen Optionen zu klären.
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Re: Kaltlaufregelventil
Guten Morgen Wanne
Erst einmal meinen herzlichen Dank für deine Hilfe und die mehr als ausführlichen Informationen zu meiner Frage.
Ich bin sprachlos was Du alles herausgefunden hast muss aber auch sagen das ich von KI und Chat GPT absolut null Ahnung habe.
Am Mittwoch geht Gustav in die Werkstatt um meine Gasanlage zu überprüfen und dann werde ich mit der Werkstatt reden und auch einen Sachverständigen zusätzlich dazu befragen.
Nochmals meinen herzlichsten Dank an Dich denn damit hast Du mir sehr geholfen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende aus dem Norden.
Rolf
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Ich bin sprachlos was Du alles herausgefunden hast muss aber auch sagen das ich von KI und Chat GPT absolut null Ahnung habe.
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Es geht immer irgendwie voran mit einem 98er Explorer 4x4 Automatik LPG.
Ab sofort mit einem 2000er Excursion 6.8l V10 mit LPG
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Re: Kaltlaufregelventil
Hallo Rolf!
Ich bin selber auch immer überrascht, was man mit der normalen KI, oder insbesondere mit ChatGPT so alles heraus bekommen kann. Die Qualität der Antworten steht und fällt aber ganz gewaltig mit der Formulierung der Fragen, stellst du keine exakt ausgeführten Fragen, dann kommt bei den Antworten oftmals nicht viel bei herum. Du musst sehr exakt formulieren was du willst, dabei schreibst du lieber ein paar Worte zu viel, statt zu wenig. Gefällt dir die Antwort nicht, oder enthält sie nicht genug Informationen, dann musst du die gewünschten Veränderungen genau beschreiben. Alles in allem ist es halt ein Wortspiel und mit diesem Spielen“ beschäftige ich mich als angemeldeter ChatGPT Nutzer jetzt schon eine ganze Zeit.
Ich schreibe sehr viel in ausländischen Foren (sehr oft aus Mexiko), da geht es hauptsächlich um den Ford Expedition aus den ersten drei Generationen und bei den US Foren eben auch oft im Bereich des Ford Excursion. Ich bin aber auch im Mustang Forum aktiv unterwegs und für alle diese Bereiche muss man sich oft zahlreiche Informationen besorgen, oder eben oft auch die deutsche Sprache in andere Sprachen übersetzten. Meine Übersetzungsprogramme versagten oft bei technischen Formulierungen, wünsche ich aber über ChatGPT eine möglichst verständliche Übersetzung, ohne dabei den Sinn und die Information im Text zu ruinieren, dann ergibt das sehr brauchbare Ergebnisse.
Für dein Problem mit der Euro 1 Einstufung, sehe ich derzeit wirklich nur die LPG Anlage als Lösung an, alle anderen Informationen sie ja recht gut beschrieben worden. Mitspielen muss letztendlich nur eine Prüfinstitution, die dir die verbesserten Abgaswerte, bezüglich der eingebauten LPG Anlage bestätigt, damit das Fahrzeug eine Euro 2 Umstufung erhält. Weitere Umrüstungen würden enorme Kosten verursachen, denn bei ausgetauschten Katalysatoren müsste relativ aufwändig ein Abgasgutachten erstellt werden und ob du damit dann Erfolg hast, dass steht auch noch in den Sternen.
Halte mich mal auf dem laufenden wie es weiter gegangen ist!
Gruß aus Herne
Jörg
Ich bin selber auch immer überrascht, was man mit der normalen KI, oder insbesondere mit ChatGPT so alles heraus bekommen kann. Die Qualität der Antworten steht und fällt aber ganz gewaltig mit der Formulierung der Fragen, stellst du keine exakt ausgeführten Fragen, dann kommt bei den Antworten oftmals nicht viel bei herum. Du musst sehr exakt formulieren was du willst, dabei schreibst du lieber ein paar Worte zu viel, statt zu wenig. Gefällt dir die Antwort nicht, oder enthält sie nicht genug Informationen, dann musst du die gewünschten Veränderungen genau beschreiben. Alles in allem ist es halt ein Wortspiel und mit diesem Spielen“ beschäftige ich mich als angemeldeter ChatGPT Nutzer jetzt schon eine ganze Zeit.
Ich schreibe sehr viel in ausländischen Foren (sehr oft aus Mexiko), da geht es hauptsächlich um den Ford Expedition aus den ersten drei Generationen und bei den US Foren eben auch oft im Bereich des Ford Excursion. Ich bin aber auch im Mustang Forum aktiv unterwegs und für alle diese Bereiche muss man sich oft zahlreiche Informationen besorgen, oder eben oft auch die deutsche Sprache in andere Sprachen übersetzten. Meine Übersetzungsprogramme versagten oft bei technischen Formulierungen, wünsche ich aber über ChatGPT eine möglichst verständliche Übersetzung, ohne dabei den Sinn und die Information im Text zu ruinieren, dann ergibt das sehr brauchbare Ergebnisse.
Für dein Problem mit der Euro 1 Einstufung, sehe ich derzeit wirklich nur die LPG Anlage als Lösung an, alle anderen Informationen sie ja recht gut beschrieben worden. Mitspielen muss letztendlich nur eine Prüfinstitution, die dir die verbesserten Abgaswerte, bezüglich der eingebauten LPG Anlage bestätigt, damit das Fahrzeug eine Euro 2 Umstufung erhält. Weitere Umrüstungen würden enorme Kosten verursachen, denn bei ausgetauschten Katalysatoren müsste relativ aufwändig ein Abgasgutachten erstellt werden und ob du damit dann Erfolg hast, dass steht auch noch in den Sternen.
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KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Re: Kaltlaufregelventil
Moin Jörg und an alle Anderen hier,
So habe gestern meinen Gustav wieder bekommen und laut DEKRA kann man ihn nicht auf Euro 2 umschluesseln da er zum einen über 2,5 T wiegt und zum anderen ein 8 Sitzer ist. Ich hänge mal den Ausdruck mit ein, jedoch will ich mich damit nicht zufrieden geben da ich denke es welche gibt die um geschlüsselt sind.
Ich versuche es weiter.
Viele Grüße und einen schönen Samstag.
Rolf
So habe gestern meinen Gustav wieder bekommen und laut DEKRA kann man ihn nicht auf Euro 2 umschluesseln da er zum einen über 2,5 T wiegt und zum anderen ein 8 Sitzer ist. Ich hänge mal den Ausdruck mit ein, jedoch will ich mich damit nicht zufrieden geben da ich denke es welche gibt die um geschlüsselt sind.
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Re: Kaltlaufregelventil
Was für eine Zulassung hat dein Fahrzeug überhaupt? Ist es ein PKW (M1-Zulassung) oder ein Wohnmobil? Für ein Wohnmobil gelten weitere Kriterien – sind diese bei deinem Fahrzeug überhaupt erfüllt? Falls es eine entsprechende Zulassung gibt, was macht dein Fahrzeug offiziell zu einem Wohnmobil? Eine M1 Zulassung dürftest du für dein Fahrzeug eigentlich überhaupt nicht bekommen, warum steht davon aber etwas in dem Schreiben von der Dekra? Bei deiner Gewichtsklasse hättest du eigentlich eine M2 Zulassung bekommen müssen, vor allem auch wegen den 8 Sitzplätzen. Auch eine N1 Zulassung wäre theoretisch möglich, hier stimmt offensichtlich vorne und hinten etwas nicht!
Um die aufkommenden Fragen beantworten zu können, brauche ich erst einmal genauere Informationen von dir – meine Glaskugel hilft mir da gerade nicht weiter. Ich weiß nur das Baujahr und die Motorvariante deines Wagens. War das Fahrzeug vor deinem Besitz bereits in Deutschland zugelassen? Falls ja, in welcher Form? Lief es als Wohnmobil? Wie viele Sitzplätze sind eingetragen? Welches Gewicht ist vermerkt?
Falls dein Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wurde:
Wer hat die Abnahme gemacht?
Gibt es dazu Unterlagen?
Bitte mach ein leserliches Foto von deinem Fahrzeugschein und ein besseres Bild des DEKRA-Schreibens. Alternativ kannst du mir die Bilder per E-Mail schicken. Die Qualität der bisherigen Bilder ist sehr schlecht – man kann den Text nur teilweise lesen, was nicht weiterhilft. Falls du weitere relevante Dokumente hast, wären diese ebenfalls hilfreich – am besten in guter Bildqualität per Mail.
Hast du tatsächlich 8 eingetragene Sitzplätze?
Das dürfte eigentlich nicht möglich sein, da der mittlere Sitz in der dritten Reihe keinen Automatik-Beckengurt hat. In der zweiten Reihe wird eine Ausnahme gemacht, weil dort ein automatischer Beckengurt vorhanden ist. Es können also eigentlich nur 7 Sitzplätze eingetragen werden. Zwar gibt es einen Bestandsschutz, aber der greift oftmals nicht für einen rein mechanischen Beckengurt, aber es gibt sehr viele Auslegungsmöglichkeiten für die Richtlinien.
Es gibt also eine Menge offene Fragen. So wie es aussieht, kommst du mit dem aktuellen Stand nicht um die Euro-1-Einstufung herum, was allerdings auch von der Zulassung abhängt.
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen ein Fahrzeug nicht einfach auf Euro 2 umgeschlüsselt werden kann, nämlich dann wenn es über 2,5 Tonnen wiegt und 8 Sitzplätze hat. Hier sind die wichtigsten Gründe dafür:
1. Gewichtsgrenze für PKW (M1) und die Euro-Norm
Fahrzeuge mit M1-Zulassung (PKW) müssen unter 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liegen, um für einige vereinfachte Umschlüsselungsmöglichkeiten (z. B. per Kaltlaufregler oder Gutachten) infrage zu kommen.
Liegt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) über 2,5 Tonnen, gilt es in bestimmten Fällen als leichtes Nutzfahrzeug (N1) – und für diese gibt es teils strengere oder andere Regeln zur Schadstoffklasse.
2. Anzahl der Sitzplätze und Sonderregelungen
Fahrzeuge mit mehr als 7 Sitzplätzen können als "Sonstiges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung" (M2) eingestuft werden, und für diese gelten oft andere Abgasnormen und Besteuerungsregeln.
Manche Finanzämter und Zulassungsstellen verweigern eine Umschlüsselung auf Euro 2, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Sitzplätze eher einem Kleinbus oder einem leichten Nutzfahrzeug entspricht.
3. Umschlüsselung nur mit Nachrüstlösung oder Gutachten
Eine Umschlüsselung auf Euro 2 erfordert entweder:
einen zugelassenen Kaltlaufregler,
ein Teilegutachten oder eine Herstellerbescheinigung,
oder ein individuelles Abgasgutachten (was teuer ist).
Falls für dein Fahrzeug keine zugelassene Nachrüstlösung verfügbar ist, bleibt oft nur die ursprüngliche Einstufung (z. B. Euro 1).
Fazit
Ja, wenn dein Fahrzeug über 2,5 Tonnen wiegt und 8 Sitzplätze hat, kann das eine Umschlüsselung auf Euro 2 verhindern – abhängig von der Fahrzeugklasse (M1, M2 oder N1) und den verfügbaren Nachrüstlösungen.
Um die aufkommenden Fragen beantworten zu können, brauche ich erst einmal genauere Informationen von dir – meine Glaskugel hilft mir da gerade nicht weiter. Ich weiß nur das Baujahr und die Motorvariante deines Wagens. War das Fahrzeug vor deinem Besitz bereits in Deutschland zugelassen? Falls ja, in welcher Form? Lief es als Wohnmobil? Wie viele Sitzplätze sind eingetragen? Welches Gewicht ist vermerkt?
Falls dein Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wurde:
Wer hat die Abnahme gemacht?
Gibt es dazu Unterlagen?
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Hast du tatsächlich 8 eingetragene Sitzplätze?
Das dürfte eigentlich nicht möglich sein, da der mittlere Sitz in der dritten Reihe keinen Automatik-Beckengurt hat. In der zweiten Reihe wird eine Ausnahme gemacht, weil dort ein automatischer Beckengurt vorhanden ist. Es können also eigentlich nur 7 Sitzplätze eingetragen werden. Zwar gibt es einen Bestandsschutz, aber der greift oftmals nicht für einen rein mechanischen Beckengurt, aber es gibt sehr viele Auslegungsmöglichkeiten für die Richtlinien.
Es gibt also eine Menge offene Fragen. So wie es aussieht, kommst du mit dem aktuellen Stand nicht um die Euro-1-Einstufung herum, was allerdings auch von der Zulassung abhängt.
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen ein Fahrzeug nicht einfach auf Euro 2 umgeschlüsselt werden kann, nämlich dann wenn es über 2,5 Tonnen wiegt und 8 Sitzplätze hat. Hier sind die wichtigsten Gründe dafür:
1. Gewichtsgrenze für PKW (M1) und die Euro-Norm
Fahrzeuge mit M1-Zulassung (PKW) müssen unter 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liegen, um für einige vereinfachte Umschlüsselungsmöglichkeiten (z. B. per Kaltlaufregler oder Gutachten) infrage zu kommen.
Liegt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) über 2,5 Tonnen, gilt es in bestimmten Fällen als leichtes Nutzfahrzeug (N1) – und für diese gibt es teils strengere oder andere Regeln zur Schadstoffklasse.
2. Anzahl der Sitzplätze und Sonderregelungen
Fahrzeuge mit mehr als 7 Sitzplätzen können als "Sonstiges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung" (M2) eingestuft werden, und für diese gelten oft andere Abgasnormen und Besteuerungsregeln.
Manche Finanzämter und Zulassungsstellen verweigern eine Umschlüsselung auf Euro 2, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Sitzplätze eher einem Kleinbus oder einem leichten Nutzfahrzeug entspricht.
3. Umschlüsselung nur mit Nachrüstlösung oder Gutachten
Eine Umschlüsselung auf Euro 2 erfordert entweder:
einen zugelassenen Kaltlaufregler,
ein Teilegutachten oder eine Herstellerbescheinigung,
oder ein individuelles Abgasgutachten (was teuer ist).
Falls für dein Fahrzeug keine zugelassene Nachrüstlösung verfügbar ist, bleibt oft nur die ursprüngliche Einstufung (z. B. Euro 1).
Fazit
Ja, wenn dein Fahrzeug über 2,5 Tonnen wiegt und 8 Sitzplätze hat, kann das eine Umschlüsselung auf Euro 2 verhindern – abhängig von der Fahrzeugklasse (M1, M2 oder N1) und den verfügbaren Nachrüstlösungen.
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Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Re: Kaltlaufregelventil
Moin Jörg,
Gustav ist tatsächlich als 8 Sitzer zugelassen was jedoch geändert werden soll da die dritte Sitzreihe eh raus ist und die Aufnahme mit einer großen Werkzeugkiste zugebaut wird. M1 oder N1 weiss ich wahrlich nicht wo das steht. Er war schon in Deutschland als PKW zugelassen und dieses Gutachten existiert leider nicht mehr.
Was bleibt wäre dann evtl eine LKW Zulassung wobei ich mir nicht wirklich sicher bin ob es Sinn macht.
Ich hänge mal den Fahrzeugschein und das Schreiben der DEKRA hier an da ich ehrlich gesagt keinen Plan habe wie ich bei einer PN Anhänge zufügt.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag.
Rolf
Gustav ist tatsächlich als 8 Sitzer zugelassen was jedoch geändert werden soll da die dritte Sitzreihe eh raus ist und die Aufnahme mit einer großen Werkzeugkiste zugebaut wird. M1 oder N1 weiss ich wahrlich nicht wo das steht. Er war schon in Deutschland als PKW zugelassen und dieses Gutachten existiert leider nicht mehr.
Was bleibt wäre dann evtl eine LKW Zulassung wobei ich mir nicht wirklich sicher bin ob es Sinn macht.
Ich hänge mal den Fahrzeugschein und das Schreiben der DEKRA hier an da ich ehrlich gesagt keinen Plan habe wie ich bei einer PN Anhänge zufügt.
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Re: Kaltlaufregelventil
Ich habe das Gutachten doch tatsächlich gefunden....
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Re: Kaltlaufregelventil
Deine Fahrzeugpapiere kann ich leider nur als unbrauchbaren Müll bezeichnen, denn es sind zwei nicht unerhebliche Fehler vorhanden! Welcher Spinner hat die Fahrzeugklasse (Buchstabe „J“ oben links) als 01 eingetragen? Das ist eine Anhängerklasse für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg! Zwei angetriebene Achsen bei einem 750-kg-Anhänger – ja, ist klar. War der Prüfer von der GTÜ besoffen oder einfach komplett planlos und ohne das kleinste bisschen Ahnung von dem, was er da macht? Bestehe bei der GTÜ auf ein gescheites Gutachten mit den richtigen Eintragungen, dafür kannst du jede beliebige GTÜ Prüfstelle aufsuchen. Die Nummer des Gutachten ist vermerkt, es kann somit jederzeit abgerufen werden. Ach, und noch was sehr interessantes: Dein Fahrzeug ist laut der Abgasklasse (Zeile 14) ein Euro-2-Fahrzeug!
Lass dir mit der reduzierten Anzahl an Sitzplätzen gleich ein neues Gutachten erstellen, denn mit nur fünf Sitzplätzen fällt die Zuordnung als Bus komplett weg. Wichtig bei der Feststellung der reduzierten Sitzplätze ist die Demontage aller Sicherheitseinrichtungen – es müssen also unbedingt die Sicherheitsgurte ausgebaut werden. Bei dieser Gelegenheit müssen dann auch gleich alle Fehler korrigiert werden, denn so, wie die Papiere jetzt aussehen, kann ich sie leider nur als unbrauchbaren Schrott bezeichnen!
Laut deinem Fahrzeugschein gehört dein Fahrzeug wegen der vermerkten Fahrzeugklasse O1 zu den Anhängerklassen, und das ist logischerweise komplett falsch. Auch interessant ist die Anzahl der angetriebenen Achsen unter Punkt 9 – dort steht, dass du zwei angetriebene Achsen hast. In so einem Fall hättest du eigentlich eine M1G-Zulassung erhalten müssen.
Dann noch der nächste Kracher: Zeile 14, Eintrag „96/69/EG III“. Laut diesem Eintrag entspricht das Fahrzeug der Euro-2-Abgasnorm! Warum will man dir jetzt Euro 1 aufs Auge drücken, wenn die Fahrzeugpapiere etwas ganz anderes aussagen?
Fahrzeugklasse O1 – Was bedeutet das?
Die Fahrzeugklasse O1 umfasst leichte Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Beispiele für Fahrzeuge der Klasse O1:
Kleine PKW-Anhänger (z. B. für Gartenabfälle oder Baumaterial)
Motorradanhänger
Bootsanhänger für kleinere Boote
Pferdeanhänger für ein einzelnes Pferd (leichte Ausführung)
Wohnanhänger (wenn das zulässige Gesamtgewicht unter 750 kg bleibt)
Die Fahrzeugklasse O1 passt definitiv nicht zu einem großen oder schweren PKW/SUV, weil sie sich ausschließlich auf leichte Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg bezieht.
Fahrzeugklassen für PKW und SUV:
M1: PKW bis 8 Sitzplätze + Fahrer
M1G: Geländewagen (SUV mit bestimmten Offroad-Kriterien wie Allradantrieb)
Klasse O1 betrifft ausschließlich Anhänger – unabhängig vom Zugfahrzeug.
Ein schwerer SUV kann zwar einen O1-Anhänger ziehen, gehört aber selbst nicht zu dieser Klasse. Ein großer, schwerer PKW oder SUV kann also niemals der Fahrzeugklasse O1 zugeordnet sein. Stattdessen gehört er ausschließlich zur Klasse M1 oder M1G.
Abgasnorm – Bedeutung von „96/69 EG III“ (Zeile 14)
Der Eintrag „96/69 EG III“ in Zeile 14 des Fahrzeugscheins (alte Zulassungsbescheinigung Teil I) bezieht sich auf die Emissionsnorm des Fahrzeugs.
„96/69/EG“ → Bezieht sich auf die EG-Richtlinie 96/69/EG, die Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge festlegt.
„III“ → Steht für die Emissionsstufe gemäß dieser Richtlinie.
Die Richtlinie 96/69/EG entspricht etwa der Euro-2-Norm, die ab 1997 für Neufahrzeuge verpflichtend wurde. Fahrzeuge mit diesem Eintrag erfüllen also die Euro-2-Abgasnorm.
Das Gutachten kann man wegen den erheblichen Fehlern auch nachträglich anfechten, eben jetzt wo die Fehler erkannt wurden. Auch wenn du das Gutachten nicht beauftragt hattest, die Eintragungen bedeuten für dich einen Nachteil! Warum ist unter O.1 und O.2 keine Anhängerlast eingetragen worden?
Lass dir mit der reduzierten Anzahl an Sitzplätzen gleich ein neues Gutachten erstellen, denn mit nur fünf Sitzplätzen fällt die Zuordnung als Bus komplett weg. Wichtig bei der Feststellung der reduzierten Sitzplätze ist die Demontage aller Sicherheitseinrichtungen – es müssen also unbedingt die Sicherheitsgurte ausgebaut werden. Bei dieser Gelegenheit müssen dann auch gleich alle Fehler korrigiert werden, denn so, wie die Papiere jetzt aussehen, kann ich sie leider nur als unbrauchbaren Schrott bezeichnen!
Laut deinem Fahrzeugschein gehört dein Fahrzeug wegen der vermerkten Fahrzeugklasse O1 zu den Anhängerklassen, und das ist logischerweise komplett falsch. Auch interessant ist die Anzahl der angetriebenen Achsen unter Punkt 9 – dort steht, dass du zwei angetriebene Achsen hast. In so einem Fall hättest du eigentlich eine M1G-Zulassung erhalten müssen.
Dann noch der nächste Kracher: Zeile 14, Eintrag „96/69/EG III“. Laut diesem Eintrag entspricht das Fahrzeug der Euro-2-Abgasnorm! Warum will man dir jetzt Euro 1 aufs Auge drücken, wenn die Fahrzeugpapiere etwas ganz anderes aussagen?
Fahrzeugklasse O1 – Was bedeutet das?
Die Fahrzeugklasse O1 umfasst leichte Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Beispiele für Fahrzeuge der Klasse O1:
Kleine PKW-Anhänger (z. B. für Gartenabfälle oder Baumaterial)
Motorradanhänger
Bootsanhänger für kleinere Boote
Pferdeanhänger für ein einzelnes Pferd (leichte Ausführung)
Wohnanhänger (wenn das zulässige Gesamtgewicht unter 750 kg bleibt)
Die Fahrzeugklasse O1 passt definitiv nicht zu einem großen oder schweren PKW/SUV, weil sie sich ausschließlich auf leichte Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg bezieht.
Fahrzeugklassen für PKW und SUV:
M1: PKW bis 8 Sitzplätze + Fahrer
M1G: Geländewagen (SUV mit bestimmten Offroad-Kriterien wie Allradantrieb)
Klasse O1 betrifft ausschließlich Anhänger – unabhängig vom Zugfahrzeug.
Ein schwerer SUV kann zwar einen O1-Anhänger ziehen, gehört aber selbst nicht zu dieser Klasse. Ein großer, schwerer PKW oder SUV kann also niemals der Fahrzeugklasse O1 zugeordnet sein. Stattdessen gehört er ausschließlich zur Klasse M1 oder M1G.
Abgasnorm – Bedeutung von „96/69 EG III“ (Zeile 14)
Der Eintrag „96/69 EG III“ in Zeile 14 des Fahrzeugscheins (alte Zulassungsbescheinigung Teil I) bezieht sich auf die Emissionsnorm des Fahrzeugs.
„96/69/EG“ → Bezieht sich auf die EG-Richtlinie 96/69/EG, die Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge festlegt.
„III“ → Steht für die Emissionsstufe gemäß dieser Richtlinie.
Die Richtlinie 96/69/EG entspricht etwa der Euro-2-Norm, die ab 1997 für Neufahrzeuge verpflichtend wurde. Fahrzeuge mit diesem Eintrag erfüllen also die Euro-2-Abgasnorm.
Das Gutachten kann man wegen den erheblichen Fehlern auch nachträglich anfechten, eben jetzt wo die Fehler erkannt wurden. Auch wenn du das Gutachten nicht beauftragt hattest, die Eintragungen bedeuten für dich einen Nachteil! Warum ist unter O.1 und O.2 keine Anhängerlast eingetragen worden?
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Re: Kaltlaufregelventil
Egal was ich auch suche und welche Richtlinien ich mir anschaue, dein Fahrzeug ist und bleibt ein Euro-2 Fahrzeug. Ich finde auch keinen Grund, warum man dir die Abgasnorm Euro-2 verweigern sollte!
Hier noch ein Nachtrag zur Abgasnorm, für ein Fahrzeug das über 2,5 Tonnen wiegt.
Die 96/69/EG III bezieht sich auf die Abgasnormen für Fahrzeuge, und speziell auf die Euro-2-Abgasnorm, die durch die EG-Richtlinie 96/69/EG geregelt wird. Wenn ein Fahrzeug über 2,5 Tonnen wiegt, betrifft dies in der Regel schwere PKW, SUVs, Transporter oder Lkw.
Emissionsbezogene Verschlüsselung für Fahrzeuge mit über 2,5 Tonnen Gewicht (96/69/EG III):
EG-Richtlinie 96/69/EG:
Diese Richtlinie wurde eingeführt, um die Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge zu regeln, die ab 1997 für Neuzulassungen verpflichtend waren.
„96/69/EG III“ kennzeichnet Fahrzeuge, die die Euro-2-Abgasnorm erfüllen, was bedeutet, dass sie vor der Einführung der strikteren Euro-3-Norm (ab 2000) zugelassen wurden.
Euro-2 Abgasnorm:
Gültigkeit: Fahrzeuge, die nach der Euro-2-Norm (Euro 2) zugelassen wurden, hatten strengere Emissionsvorgaben als Fahrzeuge mit der vorherigen Euro-1-Norm.
Emissionswerte Euro-2:
Kohlenmonoxid (CO): Maximal 2,72 g/km
Unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC): Maximal 0,66 g/km
Stickoxide (NOx): Maximal 0,50 g/km
Feinstaub (Partikel): Keine spezifische Regelung zu Partikeln bei Euro 2 (dies kam erst mit Euro 3)
Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 2,5 Tonnen:
Fahrzeuge, die mehr als 2,5 Tonnen wiegen, gehören meist zu schweren SUVs, Transportern, Van-Fahrzeugen oder leichte Nutzfahrzeuge (Lkw). Solche Fahrzeuge müssen bei der Zulassung ebenfalls den Abgasnormen entsprechen, die in der EG-Richtlinie 96/69/EG festgelegt sind.
Schwere PKWs/SUVs: Auch diese Fahrzeuge können der Euro-2-Norm entsprechen, wenn sie vor der Einführung der strikteren Euro-3-Norm zugelassen wurden.
Lkw und Nutzfahrzeuge: Für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge gelten dieselben Emissionsvorgaben (Euro 2) wie für leichte Fahrzeuge, wenn sie unter der 96/69/EG zertifiziert wurden.
Beispielhafte Verschlüsselung (96/69/EG III) in der Zulassungsbescheinigung:
96/69/EG III zeigt an, dass das Fahrzeug die Euro-2-Norm erfüllt.
Schwerere Fahrzeuge mit über 2,5 Tonnen Gewicht, die diese Norm erfüllen, haben höhere Emissionen als spätere Fahrzeuge, die eine Euro-3 oder Euro-4-Zulassung haben.
Diese Fahrzeuge müssen auch die Euro-2-Grenzwerte einhalten, was bedeutet, dass sie höhere Emissionen haben als die moderneren Modelle.
Wichtige Punkte für ein Fahrzeug über 2,5 Tonnen Gewicht:
Euro-2-Norm stellt sicher, dass der Fahrzeugausstoß innerhalb der festgelegten Abgasgrenzwerte bleibt.
96/69/EG III ist die Kennzeichnung für die Euro-2-Norm und umfasst Fahrzeuge, die vor 2000 produziert wurden.
Für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gewicht, die unter dieser Richtlinie eingestuft wurden, gilt die Euro-2-Norm auch, jedoch können die Emissionen dieser Fahrzeuge im Vergleich zu späteren Modellen höher sein.
Zusammenfassung:
Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen Gewicht und der Kennzeichnung 96/69/EG III erfüllen die Euro-2-Abgasnorm.
Fahrzeuge, die diese Emissionsvorgaben erfüllen, entsprechen höheren Emissionen als Fahrzeuge, die mit der Euro-3-Norm oder späteren Normen (z. B. Euro 4, Euro 5) zugelassen sind.
Diese Fahrzeuge wurden vor 2000 zugelassen, und 96/69/EG kennzeichnet Fahrzeuge, die diese spezifischen Emissionsanforderungen erfüllen.
Hier noch ein Nachtrag zur Abgasnorm, für ein Fahrzeug das über 2,5 Tonnen wiegt.
Die 96/69/EG III bezieht sich auf die Abgasnormen für Fahrzeuge, und speziell auf die Euro-2-Abgasnorm, die durch die EG-Richtlinie 96/69/EG geregelt wird. Wenn ein Fahrzeug über 2,5 Tonnen wiegt, betrifft dies in der Regel schwere PKW, SUVs, Transporter oder Lkw.
Emissionsbezogene Verschlüsselung für Fahrzeuge mit über 2,5 Tonnen Gewicht (96/69/EG III):
EG-Richtlinie 96/69/EG:
Diese Richtlinie wurde eingeführt, um die Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge zu regeln, die ab 1997 für Neuzulassungen verpflichtend waren.
„96/69/EG III“ kennzeichnet Fahrzeuge, die die Euro-2-Abgasnorm erfüllen, was bedeutet, dass sie vor der Einführung der strikteren Euro-3-Norm (ab 2000) zugelassen wurden.
Euro-2 Abgasnorm:
Gültigkeit: Fahrzeuge, die nach der Euro-2-Norm (Euro 2) zugelassen wurden, hatten strengere Emissionsvorgaben als Fahrzeuge mit der vorherigen Euro-1-Norm.
Emissionswerte Euro-2:
Kohlenmonoxid (CO): Maximal 2,72 g/km
Unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC): Maximal 0,66 g/km
Stickoxide (NOx): Maximal 0,50 g/km
Feinstaub (Partikel): Keine spezifische Regelung zu Partikeln bei Euro 2 (dies kam erst mit Euro 3)
Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 2,5 Tonnen:
Fahrzeuge, die mehr als 2,5 Tonnen wiegen, gehören meist zu schweren SUVs, Transportern, Van-Fahrzeugen oder leichte Nutzfahrzeuge (Lkw). Solche Fahrzeuge müssen bei der Zulassung ebenfalls den Abgasnormen entsprechen, die in der EG-Richtlinie 96/69/EG festgelegt sind.
Schwere PKWs/SUVs: Auch diese Fahrzeuge können der Euro-2-Norm entsprechen, wenn sie vor der Einführung der strikteren Euro-3-Norm zugelassen wurden.
Lkw und Nutzfahrzeuge: Für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge gelten dieselben Emissionsvorgaben (Euro 2) wie für leichte Fahrzeuge, wenn sie unter der 96/69/EG zertifiziert wurden.
Beispielhafte Verschlüsselung (96/69/EG III) in der Zulassungsbescheinigung:
96/69/EG III zeigt an, dass das Fahrzeug die Euro-2-Norm erfüllt.
Schwerere Fahrzeuge mit über 2,5 Tonnen Gewicht, die diese Norm erfüllen, haben höhere Emissionen als spätere Fahrzeuge, die eine Euro-3 oder Euro-4-Zulassung haben.
Diese Fahrzeuge müssen auch die Euro-2-Grenzwerte einhalten, was bedeutet, dass sie höhere Emissionen haben als die moderneren Modelle.
Wichtige Punkte für ein Fahrzeug über 2,5 Tonnen Gewicht:
Euro-2-Norm stellt sicher, dass der Fahrzeugausstoß innerhalb der festgelegten Abgasgrenzwerte bleibt.
96/69/EG III ist die Kennzeichnung für die Euro-2-Norm und umfasst Fahrzeuge, die vor 2000 produziert wurden.
Für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gewicht, die unter dieser Richtlinie eingestuft wurden, gilt die Euro-2-Norm auch, jedoch können die Emissionen dieser Fahrzeuge im Vergleich zu späteren Modellen höher sein.
Zusammenfassung:
Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen Gewicht und der Kennzeichnung 96/69/EG III erfüllen die Euro-2-Abgasnorm.
Fahrzeuge, die diese Emissionsvorgaben erfüllen, entsprechen höheren Emissionen als Fahrzeuge, die mit der Euro-3-Norm oder späteren Normen (z. B. Euro 4, Euro 5) zugelassen sind.
Diese Fahrzeuge wurden vor 2000 zugelassen, und 96/69/EG kennzeichnet Fahrzeuge, die diese spezifischen Emissionsanforderungen erfüllen.
Go big or go home! 02er Ford Expedition Eddie Bauer, 5,4L 2-Ventil Triton V8, 2WD, 275/60/R17, Air Ride, 3,55er Achse mit Sperre, 3,5t AHK.
KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Re: Kaltlaufregelventil
Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter Ziffer J ein Anhänger mit der Fahrzeugklasse „01“ statt eines PKWs mit der Fahrzeugklasse „M1“ eingetragen wurde, handelt es sich eindeutig um einen Fehler. Ein Anhänger gehört nicht zur Fahrzeugklasse für PKWs, und dieser Fehler muss korrigiert werden, da er Auswirkungen auf die Zulassung, Versicherung und Steuer des Fahrzeugs hat.
Schritte, die du unternehmen musst:
Prüfung des Fehlers:
Überprüfe den Fahrzeugschein, um sicherzustellen, dass der Eintrag wirklich falsch ist. Die Fahrzeugklasse „01“ bezieht sich ausschließlich auf Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Ein PKW hingegen sollte in Ziffer J die Klasse „M1“ (PKW mit bis zu 8 Sitzplätzen) oder „M1G“ (Geländewagen) haben.
Korrektur des Fehlers bei der Zulassungsstelle:
Du musst den Fehler bei der zuständigen Zulassungsstelle melden und eine Korrektur der Zulassungsbescheinigung beantragen.
Es wird empfohlen, die Fahrzeugpapiere und den Fahrzeugschein zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugausweises oder einem anderen Nachweis (z. B. Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung) vorzulegen.
Antrag auf Korrektur stellen:
Der Fehler muss offiziell korrigiert werden, indem du einen Antrag auf Änderung der Fahrzeugklasse stellst.
Möglicherweise musst du zusätzliche Unterlagen oder einen Überprüfungsbericht (z. B. Gutachten oder Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen) einreichen, um sicherzustellen, dass der PKW korrekt eingestuft wird.
Unterschrift und Nachweis:
Es ist wichtig, dass du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug tatsächlich ein PKW ist, und keine Unstimmigkeiten in der Zulassung oder im Fahrzeugtyp vorliegen.
Eventuell wird von dir verlangt, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen für die M1-Klasse entspricht.
Erhalt der neuen Zulassungsbescheinigung:
Nach der Überprüfung und der Korrektur des Fehlers wird dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt, die den richtigen Eintrag („M1“ für PKW) in Ziffer J enthält.
Weitere wichtige Hinweise:
Steuer und Versicherung: Die Fahrzeugsteuer und Versicherung eines PKWs können stark von der Fahrzeugklasse abhängen. Eine falsche Klassifizierung könnte zu überhöhten Gebühren oder Problemen bei der Versicherung führen. Die Korrektur ist daher wichtig, um zu verhindern, dass du zu viel bezahlst oder eine unpassende Versicherung hast.
Fristen und Kosten: Je nach Zulassungsstelle können Fristen und Gebühren für die Korrektur anfallen. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, was genau benötigt wird.
Fazit:
Wenn in Ziffer J der Zulassungsbescheinigung Teil 1 versehentlich ein Anhänger (Klasse „01“) anstelle eines PKWs (Klasse „M1“) eingetragen ist, muss der Fehler korrigiert werden. Wende dich an die Zulassungsstelle, um den Fehler zu melden und eine neue Zulassungsbescheinigung mit der richtigen Fahrzeugklasse zu erhalten.
Schritte, die du unternehmen musst:
Prüfung des Fehlers:
Überprüfe den Fahrzeugschein, um sicherzustellen, dass der Eintrag wirklich falsch ist. Die Fahrzeugklasse „01“ bezieht sich ausschließlich auf Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.
Ein PKW hingegen sollte in Ziffer J die Klasse „M1“ (PKW mit bis zu 8 Sitzplätzen) oder „M1G“ (Geländewagen) haben.
Korrektur des Fehlers bei der Zulassungsstelle:
Du musst den Fehler bei der zuständigen Zulassungsstelle melden und eine Korrektur der Zulassungsbescheinigung beantragen.
Es wird empfohlen, die Fahrzeugpapiere und den Fahrzeugschein zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugausweises oder einem anderen Nachweis (z. B. Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung) vorzulegen.
Antrag auf Korrektur stellen:
Der Fehler muss offiziell korrigiert werden, indem du einen Antrag auf Änderung der Fahrzeugklasse stellst.
Möglicherweise musst du zusätzliche Unterlagen oder einen Überprüfungsbericht (z. B. Gutachten oder Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen) einreichen, um sicherzustellen, dass der PKW korrekt eingestuft wird.
Unterschrift und Nachweis:
Es ist wichtig, dass du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug tatsächlich ein PKW ist, und keine Unstimmigkeiten in der Zulassung oder im Fahrzeugtyp vorliegen.
Eventuell wird von dir verlangt, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen für die M1-Klasse entspricht.
Erhalt der neuen Zulassungsbescheinigung:
Nach der Überprüfung und der Korrektur des Fehlers wird dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt, die den richtigen Eintrag („M1“ für PKW) in Ziffer J enthält.
Weitere wichtige Hinweise:
Steuer und Versicherung: Die Fahrzeugsteuer und Versicherung eines PKWs können stark von der Fahrzeugklasse abhängen. Eine falsche Klassifizierung könnte zu überhöhten Gebühren oder Problemen bei der Versicherung führen. Die Korrektur ist daher wichtig, um zu verhindern, dass du zu viel bezahlst oder eine unpassende Versicherung hast.
Fristen und Kosten: Je nach Zulassungsstelle können Fristen und Gebühren für die Korrektur anfallen. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, was genau benötigt wird.
Fazit:
Wenn in Ziffer J der Zulassungsbescheinigung Teil 1 versehentlich ein Anhänger (Klasse „01“) anstelle eines PKWs (Klasse „M1“) eingetragen ist, muss der Fehler korrigiert werden. Wende dich an die Zulassungsstelle, um den Fehler zu melden und eine neue Zulassungsbescheinigung mit der richtigen Fahrzeugklasse zu erhalten.
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Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Re: Kaltlaufregelventil
Moin Jörg,
Erst einmal meinen herzlichen Dank an Dich.
Ich habe jetzt mit dem Gutachter Büro gesprochen und die sagten mir das zu Ziffer J Eintrag 01
in Verbindung zu Ziffer 4 mit dem Eintrag 0200 zusätzlich mit Ziffer 5 Personenkraftwagen auch als PKW zugelassen ist.
Mit der Euro 2 Einstufung muss ich zum Verkehrsamt um das zu klären da die Dame mir nicht einmal grundsätzliche Fragen dazu beantworten wollte.
Also lasse ich ihn auf 5 Sitzer umtragen und dann zum Verkehrsamt und mal sehen was die dazu sagen.
Viele Grüße Rolf
Erst einmal meinen herzlichen Dank an Dich.
Ich habe jetzt mit dem Gutachter Büro gesprochen und die sagten mir das zu Ziffer J Eintrag 01
in Verbindung zu Ziffer 4 mit dem Eintrag 0200 zusätzlich mit Ziffer 5 Personenkraftwagen auch als PKW zugelassen ist.
Mit der Euro 2 Einstufung muss ich zum Verkehrsamt um das zu klären da die Dame mir nicht einmal grundsätzliche Fragen dazu beantworten wollte.
Also lasse ich ihn auf 5 Sitzer umtragen und dann zum Verkehrsamt und mal sehen was die dazu sagen.
Viele Grüße Rolf
Es geht immer irgendwie voran mit einem 98er Explorer 4x4 Automatik LPG.
Ab sofort mit einem 2000er Excursion 6.8l V10 mit LPG
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