Garantie/Gewährleistung

...aber legal und anständig ist!
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

guidolenz123 hat geschrieben:
anncarina hat geschrieben:
guidolenz123 hat geschrieben:
Das wäre eine Beweislastumkehr ,wie sie n.m.M für gewerbliche Käufer eher nicht gilt...also kein Vorteil für den gewerbl. Käufer wie für den Endverbraucher während der ersten 6 Monate.
Eben...Der Anlasser ist kaputt. Das ist ein nicht bestrittenes Fakt und damit bewiesen
guidolenz123 hat geschrieben:Die AGB's am Eingang UND gut sichbar am Auftrags-"Schalter" aushängen und im Auftrag unterzeichnen lassen, dass der Auftraggeber die AGB gelesen und verstanden hat. Gibt ein Stück weitere Sicherheit...ganz sicher ist bei juristischen Fragen nie was... 2 Juristen = 3 Meinungen... isso..
Sind ausgehängt und wurden im Auftrag unterschrieben. Aber der Richter ist eben der Richter. Und wenn der der Meinung ist das der Mond eckig ist.......
Auf mein Argument das ich, wenn ich zum Bäcker geh und Brötchen kaufe oder ins Parkhaus fahre auch Euros los werde und das auch wissen muss meinte er: " das ist ein Massengeschäft. Das is was anderes..." und " ich kann die Klage auch kostenpflichtig abweisen"

Beweislastumkehr bedeutet, dass nicht der ,der was will (hier Mängelbeseitigung) beweisen muss ,dass (hier) die Ware schon bei Gefahrenübergang (=Übergabe ab Käufer) defekt war, sondern der Verkäufer beweisen muss ,dass das nicht so war. Freilich ist der Defekt an sich unbestritten...entscheidend ist aber der zeitpunkt WANN der Mangel bereits bestand und wer dies beweisen oder widerlegen muss.

https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html


§ 476 BGB
Beweislastumkehr
.
TEXT:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Ich bezweifle, dass aber der "Zwischenhändler" bzw eine Werkstatt als gewerblich Tätiger sich auch auf den § 476 beziehen kann. Wie geschrieben...da geht nix ohne Kommentar (vlt auch nix Eindeutiges MIT Kommentar)..und die Kommentare habe ich "ad acta" gelegt..
Aber "bewiesen" ist es doch, vom Hersteller/Lieferant. Der Prüfbericht liegt vor und sagt ganz klar aus, dass die keine Schuld haben. Also läge es jetzt an mir, Gegenbeweise zu erbringen! Können wir also das Anlasserthema abhaken ;-)
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Rene13051 hat geschrieben:Und in Deutschland gilt weiterhin = Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe = einfach nur noch zum "übergeben"
War schon immer so, ist so und wird auch (wohl) immer so sein, solange Rechtsprechung durch Menschen vollzogen wird.
Manchmal lassen Gesetze Auslegungen zu, manchmal irrt der Urteilende grandios und manchmal passt es auch .... isso...
Gruß Guido
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

anncarina hat geschrieben:Werkstatt A kauft von Händler B ein Teil.
Das ist normaler Kaufvertrag.
Da greift erst einmal die Gewährleistung aus diesem Kaufvertrag.
Das heißt, bei einem mangelhaften Teil und wenn nichts anderes bewiesen ist, ist das Teil vom Lieferanten zu ersetzen.
Mit dem Hersteller hat man keinen Vertrag.
Ende der Story.
Aber ob man das durchfechten will...???
Die Gerichte spinnen eh alle....
ich hab kürzlich 900€ von nem Gericht zugesprochen bekommen.
Davon hat mein Anwalt 755€ bekommen
Das Finanzamt 143,70€
Das Gericht 86€.
Und das alles für ne Hauptforderung von 2100€.
Macht zusammen 2184,70€ Miese ohne Verdienstausfall, Sprit und die 35€ für den Blitzer.
:evil: :evil:

Begründung des Gerichtes: Die AGB seien nicht erkennbar vereinbart gewesen... Sprich: Woher soll der Kunde wissen das er zahlen muss wenn er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt???
Thomas, hast du irgendwelche Einwände, wenn ich das kopiere und bei mir in facebook teile? ... hat sich gerade erübrigt, die Frage. Der aufmerksame Leser ist klar im Vorteil! Habe gerade den fb-Button gesehen und werde dessen Funktion gleich mal testen :-)
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Beitrag von anncarina »

Nee...bewiesen ist das es kaputt ist.
Es reicht nicht das die behaupten das DU es kaputt gemacht haben sollst.
DAS müssen DIE erst mal schlüssig beweisen. DIE sind nämlich beweisbelastet.
Der Rückgabegrund war ja eben der Defekt.
Das ist ein Anscheinsbeweis das es kaputt geliefert wurde :wink:
in jedem Universum in dem Gerechtigkeit herrscht (und auch THEORETISCH in der BRD )ist das so.
Aber wie der Rene schon schrieb...Recht haben und/oder Recht bekommen!!
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Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
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ius
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Beitrag von ius »

guidolenz123 hat geschrieben:
Rene13051 hat geschrieben:Und in Deutschland gilt weiterhin = Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe = einfach nur noch zum "übergeben"
War schon immer so, ist so und wird auch (wohl) immer so sein, solange Rechtsprechung durch Menschen vollzogen wird.
Manchmal lassen Gesetze Auslegungen zu, manchmal irrt der Urteilende grandios und manchmal passt es auch .... isso...
Naja - mit diesem Qualitätsanspruch an Rechtsprechung könnten wir uns
die meisten Kosten für die komplizierte Ausübung eines Rechtsstaats
schenken und die Beklagten einfach zum Dorfpfarrer karren lassen,
oder Rechtsprechung und -vollzug dem überlassen, der die meisten
Schlägertypen mitbringt. :evil:
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