Garantie/Gewährleistung

...aber legal und anständig ist!
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Krümelmonster
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Garantie/Gewährleistung

Beitrag von Krümelmonster »

Ganz toll. Bin total begeistert!

BOSCH, Qualität hat einen Namen, ... einen anderen!

Habe bei einem Kunden einen Anlasser in seinen Zafira eingebaut, weil der alte nach 192000km den Dienst verweigert hat. Austauschanlasser über meinen Händler (des Vertrauens) eingebaut. Nach 300km wieder kaputt.
Genau den selben wieder geholt, elektrische Anlage überprüft, keinen Fehler festgestellt, läuft bislang ohne Probleme (wie sich das gehört!).

Garantieantrag ausgefüllt (ca. 1 Stunde Arbeit), Rechnungen dabei gelegt. Rechnung zwei beinhaltete jetzt auch noch Abschleppkosten.
Antrag abgelehnt.
Anlasserdefekt ist eher auf eine defekte Startanlage im Fahrzeug oder auf Blödheit des Kunden (oder der Werkstatt) zurückzuführen, nach deren Prüfergebnis.

Ich geh jetzt erst mal zum Training und verprügel irgendwen (der nicht gerade stärker ist als ich :sad: )
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ius
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Re: Garantie/Gewährleistung

Beitrag von ius »

Krümelmonster hat geschrieben: Ich geh jetzt erst mal zum Training und verprügel irgendwen (der nicht gerade stärker ist als ich :sad: )
Uh... ich hör' das Geprügel bis Berlin!
Es macht immer "bosch, bosch, bosch, bosch"....
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Saukerl
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Beitrag von Saukerl »

Servicewüste Deutschland.
Gruß
Frank

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Bei Autos gibt es kein "alt und neu" es gibt nur"Gut und Schlecht".
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guidolenz123
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Re: Garantie/Gewährleistung

Beitrag von guidolenz123 »

Krümelmonster hat geschrieben:Ganz toll. Bin total begeistert!

BOSCH, Qualität hat einen Namen, ... einen anderen!

Habe bei einem Kunden einen Anlasser in seinen Zafira eingebaut, weil der alte nach 192000km den Dienst verweigert hat. Austauschanlasser über meinen Händler (des Vertrauens) eingebaut. Nach 300km wieder kaputt.
Genau den selben wieder geholt, elektrische Anlage überprüft, keinen Fehler festgestellt, läuft bislang ohne Probleme (wie sich das gehört!).

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Ich geh jetzt erst mal zum Training und verprügel irgendwen (der nicht gerade stärker ist als ich :sad: )
Bin nun ne Weile nicht mehr in Sachen Recht tätig, glaube mich aber zu erinnern ,dass nach BGB Du als Gewerblicher bei Mängel der Sache , nachdem Du dem Kunden Gewährleistung zugestanden hast ,Rückgriff auf Deinen Zulieferer nehmen kannst...also Gewährleistung für Dich auf Deinen Verkäufer und nicht Garantie-Ansprüche gegen Bosch (den Hersteller).
Habe kein Gesetzbuch (aus reiner Vorsicht) mehr in Griffweite..bin mir dennoch sehr sicher.

Hab mal kurz gegoogelt..Guckst Du hier...

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/g ... tml?page=8
Gruß Guido
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Das werde ich mir zeitnah mal genauer ansehen.
Das Problem wird ab sein, dass Bosch ganz klar sagt, der Fehler liegt beim Kunden/Fahrzeug/Werkstatt.
Also müsste ich jetzt wahrscheinlich ein Gutachten erstellen lassen und mir einen Anwalt nehmen, um 280,- EUR einzuklagen. Denn mein Lieferant stellt sich garantiert hin und verweißt auf den Prüfbericht von Bosch.

Ein anderer meiner Kunden hat ein Wachunternehmen und kauft regelmäßig VW-UPs bzw. Skoda Citigo.
Hab ich jetzt schon bei einigen gehabt, dass die Bremsscheiben ab 10 TKM anfangen zu schlackern. Garantie: Fehlanzeige. Nicht mehr bei der Laufleistung weil Verschleißteil. Bei 15 TKM habe ich jetzt schon einige Scheiben rausgeschmissen, obwohl die Bremse an sich noch gut war. Neue Scheiben aus dem Zubehör halten auf einmal wieder einwandfrei 40-50 TKM.

Aber was will man von einem Land erwarten, wo die Industrie regiert?!
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Das geht nicht nur Dir so und Reklamationen beim Lieferanten oder Hersteller enden meist mit "Wir haben keine Schuld" nach einer Untersuchung / Prüfung im eigenem Haus !!!
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Rene13051 hat geschrieben:Das geht nicht nur Dir so und Reklamationen beim Lieferanten oder Hersteller enden meist mit "Wir haben keine Schuld" nach einer Untersuchung / Prüfung im eigenem Haus !!!
Das dachte ich mir schon. Musste ich trotzdem schreiben.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Du schriebst ,dass Du das Teil von dem Händler Deines Vertrauens bezogen hättest. DIESER ist Dein rechtl. Ansprechpartner für Deinen Durchgriff/Gewährleistung...nicht der Herstelle. Hersteller (der nicht Verkäufer ist) muss nicht gewährleisten...allenfalls im Rahmen eines freibestimmten/bestimmbaren Vorab-Garantie-Versprechens eintreten.
Gewährleistung (hier Dein Rück-Durch-Griff) ist was völlig anderes als Garantie und richtet sich i.d.R. auch jeweils an verschiedene "Vertrags"-Partner.
Gruß Guido
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Leider ist es in der Realität so, das der Verkäufer (Zwischenhändler) sich bei Reklamationen aus der Affäre zieht in dem er das defekte Teil an den Hersteller weiter sendet und somit "raus" ist.
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Ausserdem ist das dasselbe: Mein (Zwischen-)händler hat ja jetzt auch das "Gutachten" und beruft sich auch auf dieses.
D.h., ich müsste jetzt, wie oben schon erwähnt, einen Anwalt einschalten, ein Gegengutachten erstellen etc.
Für einen Streitwert von 280,-

Macht keinen Sinn. Einfach nur ärgerlich!

Ich tröste mich in letzter Zeit immer mit so Hypothesen wie "wahrscheinlich hat er/sie/es nicht mehr lange zu leben und ist deswegen so scheiße" oder "die bekommen alle ihre Quittung auf den Seelenebenen" ...

Klappt nicht immer, aber immer öfter ;-)
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

OK....Ganz ehrlich?
Ihr seit doch selbstständig,und habt Probleme mit Bosch!
Ich bin Privatmann,und hatte noch nie Probleme mit Bosch!Ich finde,die bauen richtig gute Sachen.....also,was soll's :?:

Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Momentan Nissan NV 200 Evalia in Tekna Ausfühung

Leben,und leben lassen.....
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ius
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Beitrag von ius »

Krümelmonster hat geschrieben:Ausserdem ist das dasselbe: Mein (Zwischen-)händler hat ja jetzt auch das "Gutachten" und beruft sich auch auf dieses.
Hat das denn so einen Stellenwert, dass es Deinen Händler von seinen
Pflichten entbindet? Sollen die bei doch Bosch behaupten, was sie wollen.
Du kannst ja erstmal Deinen Händler förmlich in die Verantwortung ziehen und
die offizielle Begründung seines Widerspruchs abwarten. Besser als gar nichts zu tun,
und erstmal ziemlich kostenneutral. Und Dein Wort als KFZ-Meister sollte wohl auch
ein gewisses Gewicht haben, oder?
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Der Händler nimmt das defekte Teil entgegen mit dem Hinweis es wird an den Hersteller weiter geschickt und schon ist er raus aus der Verantwortung.

Der Hersteller prüft das defekte Teil und kommt zu dem Schluss = Einbaufehler, falsche Handhabung oder ähnliches und das war es dann.

Ein Gegengutachten kann auch nur gemacht werden wenn man 100% das Teil was eingeschickt wurde auch wieder zurück bekommt und nicht irgendein anderes Teil.

Und somit bleibt die Werkstatt auf den Kosten sitzen.

Und ob das nun ein Meister oder Geselle eingebaut hatte spielt absolut keine Rolle !!!
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ius
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Beitrag von ius »

Rene13051 hat geschrieben:Der Händler nimmt das defekte Teil entgegen mit dem Hinweis es wird an den Hersteller weiter geschickt und schon ist er raus aus der Verantwortung.

Der Hersteller prüft das defekte Teil und kommt zu dem Schluss = Einbaufehler, falsche Handhabung oder ähnliches und das war es dann.
Dann hat man es dem Händler einfach gemacht.
Klar will man in der Praxis einen guten Kontakt zum Lieferanten, v.a., wenn es sonst
gut funktioniert hat.
Aber: Das Weiterschicken an den Hersteller und die Meinung des Herstellers
können den Händler ja nicht von seinen Pflichten freistellen. Der Händler muß
Ersatz beschaffen. Die bloße Behauptung, es sei falsch eingebaut worden,
ist ja ohne Beweis gar nicht haltbar, und der wird sich rein anhand des Teils kaum
führen lassen. Guido? Wer trägt in dem Fall (Gewerbe) die Beweislast?
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ius
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Beitrag von ius »

Okay. Ich bin den oberen Link mal durchgegangen.
Komplizierte Sache. Auf jeden Fall also beim Händler die Mängelrüge vornehmen.
Der Händler hat dann den Anspruch, das Teil zu untersuchen.
Liegt keine Anleitung bei oder eine falsche, ist es auf jeden Fall ein Sachmangel,
vielleicht läßt sich darüber ja was drehen....
Wie weit der Händler im Streitfall von der Nacherfüllungspflicht befreit ist,
finde ich noch nicht. Jedenfalls müßte er diese erstmal begründet ablehnen...
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