Info! H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

...aber legal und anständig ist!
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Alterspinner

Info! H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Beitrag von Alterspinner »

Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtech-nischen Kulturgutes eingesetzt.

Ein H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) für historische Fahrzeuge ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist allerdings die Kombination mit einem Saisonkennzeichen.

Benötigt werden:

Je nach Zulassungsart (Neuzulassung, Umschreibung usw.) die dort genannten Unterlagen
Sachverständigengutachten, in dem das Fahrzeug als historisch anerkannt wird
(§ 21 c StVZO)



Vorsprache:


Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.

Gebühren:


Die Gebühren entsprechen den Angaben bei Neuzulassungen oder Umschreibungen (siehe dort).

Rechtliche Voraussetzungen:


Diese entsprechen den Angaben bei Neuzulassungen oder Umschreibungen.

Zuständige Dienststelle:

Quelle: http://krdua022/bol/zulassung/produkte/00159/index.html
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