Steuerbescheid...ich kippe gerade vom Stuhl....
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Moin,
ich haben gerade für den Ex meiner Frau den Steuerbescheid bekommen...620 € !
Hab gedacht, die wollen mich verarschen. Beim Blick in den alten Brief fiel mir dann auf, dass er ursprünglich als D3 I, also 6,75 € eingestuft war. Irgendwann ist dann mal die Gasanlage eingetragen worden und man hat ihn von Schlüsselnummer 31 auf 29 also Euro 2 III mit 15,13 € umgetragen.
Kann mir das jemand erklären ? Oder ist das nen Behördenfehler ?
Danke und Gruß
Sebastian
ich haben gerade für den Ex meiner Frau den Steuerbescheid bekommen...620 € !
Hab gedacht, die wollen mich verarschen. Beim Blick in den alten Brief fiel mir dann auf, dass er ursprünglich als D3 I, also 6,75 € eingestuft war. Irgendwann ist dann mal die Gasanlage eingetragen worden und man hat ihn von Schlüsselnummer 31 auf 29 also Euro 2 III mit 15,13 € umgetragen.
Kann mir das jemand erklären ? Oder ist das nen Behördenfehler ?
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Sebastian
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Falk
Die Anlage ist von 2005, keine Ahnung wer die verbaut hat. In der Änderungsabnahme der Dekra steht auch nur drin, was in den Brief eingetragen werden soll, jedoch nicht, dass sich die Abgasnorm ändert.
Alles etwas dubios. Die verbaute Standheizung kann es ja wohl nicht sein.
Die Frage wäre jetzt, wie lasse ich das wieder ändern.
Hier mal nen Bild vom Brief.
Danke & Gruß
Sebastian

Alles etwas dubios. Die verbaute Standheizung kann es ja wohl nicht sein.
Die Frage wäre jetzt, wie lasse ich das wieder ändern.
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Aufs Landratsamt marschieren und meckern.
Kann aber juristisch schwierig werden, wenn es ganz blöd läuft. Denke aber , das wird fix berichtigt. Meines Wissens gibts durch Gasanlagen keine Besser-Einstufung, aber auch keine Verschlechterung.
Edit:
Ansonsten , wenn die auf dem LRA trotzen, mal bei TÜV/DEKRA nachfragen.....und weiterhelfen lassen.
Und nicht die Einspruchsfrist etc. gegen den Steuerbescheid verstreichen lassen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Kann aber juristisch schwierig werden, wenn es ganz blöd läuft. Denke aber , das wird fix berichtigt. Meines Wissens gibts durch Gasanlagen keine Besser-Einstufung, aber auch keine Verschlechterung.
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Ansonsten , wenn die auf dem LRA trotzen, mal bei TÜV/DEKRA nachfragen.....und weiterhelfen lassen.
Und nicht die Einspruchsfrist etc. gegen den Steuerbescheid verstreichen lassen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Gruß Guido
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- SaBienchen
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...und die Aussetzung des Vollzugs gleich mit dem Einspruch einreichen denn sonst musst du auf jeden Fall erst mal das Geld in voller Höhe zahlen.
Es kommt leider öfter vor das beim Umschreiben der Fahrzeugpapiere Fehler passieren. Zahlendreher und auch Verwechslungen. Es ist dringend ratsam nach dem Eintragen der Gasanlage die Angaben noch auf dem Amt zu kontrollieren. Denkt doch mal an die Führerscheinumschreibungen. Da wurde auch so manches Kuddelmuddel geschaffen.
Der Einbau einer Gasanlage führt nicht zur schlechteren Einstufung. Es bleibt für das Amt der Benzinantrieb vorrangig da ja theoretisch weiterhin nur mit Benzin gefahren werden kann. Schlagwörter Monovalent und Bivalent. Über Sinn und Unsinn einer solchen Nutzung lässt sich sicher streiten.
Auch wenn es hier manch einer nicht hören mag
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler und ein Fehler geschieht immer unbewusst niemals böswillig denn dann währe es ja eine Manipulation.
In diesem Sinn dumm gelaufen und es bleibt der Weg des geduldigen Papieres...
Es kommt leider öfter vor das beim Umschreiben der Fahrzeugpapiere Fehler passieren. Zahlendreher und auch Verwechslungen. Es ist dringend ratsam nach dem Eintragen der Gasanlage die Angaben noch auf dem Amt zu kontrollieren. Denkt doch mal an die Führerscheinumschreibungen. Da wurde auch so manches Kuddelmuddel geschaffen.
Der Einbau einer Gasanlage führt nicht zur schlechteren Einstufung. Es bleibt für das Amt der Benzinantrieb vorrangig da ja theoretisch weiterhin nur mit Benzin gefahren werden kann. Schlagwörter Monovalent und Bivalent. Über Sinn und Unsinn einer solchen Nutzung lässt sich sicher streiten.
Auch wenn es hier manch einer nicht hören mag
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler und ein Fehler geschieht immer unbewusst niemals böswillig denn dann währe es ja eine Manipulation.
In diesem Sinn dumm gelaufen und es bleibt der Weg des geduldigen Papieres...
Gesunde Menschen haben 100 Wünsche, kranke meist nur Einen.
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Na ja, die Frage ist, ob die beim Straßenverkehrsamt das so einfach ändern werden, ohne irgendwelche Gutachten oder ob das Dekra Gutachten reicht ?
Alles sehr seltsam. wenn das 2005 geändert wurde, muss der damalige Besitzer ja rein theoretisch ebenfalls den Steuersatz gehabt und gezahlt haben...da gehe ich jedenfalls mal von aus.
Sabienchen...das ist bewusst geändert worden, warum auch immer, dass ist nicht nur nen Übertragungsfehler.
gruß Sebastian
Alles sehr seltsam. wenn das 2005 geändert wurde, muss der damalige Besitzer ja rein theoretisch ebenfalls den Steuersatz gehabt und gezahlt haben...da gehe ich jedenfalls mal von aus.
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Der Autor möchte uns was damit sagen ?Sylvi hat geschrieben:Hallo,
apropo was kostet denn der eigentlich Steuer ?
Der Vorbesitzer sagte was von 270 €
4011 ccm hab ich.
Warum lassen manche hier umrüsten auf Gas ? Wegen dem Spritpreis ?
vg - Sylvi
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Ob bewußt oder nicht ,ist hier unwichtig. Falsch ist es wohl auf alle Fälle.Mommel hat geschrieben:Na ja, die Frage ist, ob die beim Straßenverkehrsamt das so einfach ändern werden, ohne irgendwelche Gutachten oder ob das Dekra Gutachten reicht ?
Alles sehr seltsam. wenn das 2005 geändert wurde, muss der damalige Besitzer ja rein theoretisch ebenfalls den Steuersatz gehabt und gezahlt haben...da gehe ich jedenfalls mal von aus.
Sabienchen...das ist bewusst geändert worden, warum auch immer, dass ist nicht nur nen Übertragungsfehler.
gruß Sebastian
Ändern lassen, sollte unterm Strich (etwas leichter oder schwieriger--je nach wissen der Sachbearbeiter) aber letztendlich kein Prob. sein.
Rückwirken wird die Änderung eher nicht, da ein Verwaltungakt, der nicht angefochten wurde (2005) erst mal rechtsgültig wurde. Aber nach Änderung auf die zutreffende Steuereinstufung müßte alles wieder "normal" laufen.
Gruß Guido
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Wie kommst Du denn darauf ?Mommel hat geschrieben:...dann müssten ja alle umgrüsteten das gleiche Problem haben, nicht nur ich. Aber ich klär das nachher mal ab.
Gruß Guido
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- Wolfgang G.
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Ich habe die Gasanlage Ende 2006 einbauen lassen.
Gleich anschliessend wurde vom TÜV der Einbau geprüft mit Abgasmessung.
Mit dem Prüfprotokoll habe ich dann bei der hiesigen Zul.-Stelle die Anlage ohne Probleme eintragen lassen.
Mein XP ist auch nach D3I einfestuft.
Wolfgang
Gleich anschliessend wurde vom TÜV der Einbau geprüft mit Abgasmessung.
Mit dem Prüfprotokoll habe ich dann bei der hiesigen Zul.-Stelle die Anlage ohne Probleme eintragen lassen.
Mein XP ist auch nach D3I einfestuft.
Wolfgang
XPII,gebaut 7/1997,EZ 11/97,SOHC, ICOM Gasanlage seit 11/2006,brown wire mod.
Ähnliches Thema bei mir.
LRA kannst dir übrigens schenken. Seit 01.05. ist der Zoll jetzt für die Steuer zuständig.
Ganz wichtig: Sofort Einspruch dagegen einlegen, sonst bekommst später keine Chance was zu ändern. Wurde mir so empfohlen, vom Zoll. Die Bearbeitungszeiten sind abartig. Ich wart noch immer auf die Rückzahlung (seit 01.05.)...
Mit der Umstellung haben die noch nicht alle Unterlagen und auch noch nicht auf alle entsprechenden Zugriff.
Ansonsten die Infos von Guido beachten.
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Ganz wichtig: Sofort Einspruch dagegen einlegen, sonst bekommst später keine Chance was zu ändern. Wurde mir so empfohlen, vom Zoll. Die Bearbeitungszeiten sind abartig. Ich wart noch immer auf die Rückzahlung (seit 01.05.)...
Mit der Umstellung haben die noch nicht alle Unterlagen und auch noch nicht auf alle entsprechenden Zugriff.
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2WD; 4 Inch Suspension Lift; Edelstahl Eigenbau Auspuff; 31 x 10,5 R15 MT von NEXEN
Full Gas Dirt Car
Bodenfreiheit statt Spoiler!
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