Quelle Wikipedia:
Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder bei einem Zusammenstoß erhöhen. Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen.
Gilt das auch für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 2006 war, aber Halterwechsel und Zulassung im anderen Landkreis?
Rammbügel nachrüsten?
Also mein Kenntnisstand ist dieser:
Wenn der Frontbügel vor Halter-/ Zulassungsbezirkwechsel schon angebaut UND Eingetragen war, sollte es kein großes Problem sein.
Schwierig könnt es nur werden, wenn man ein vor '06 zugelassenes Fahrzeug hat und jetzt erst einen Kuhfänger anbauen und eintragen lassen will..
Wenn der Frontbügel vor Halter-/ Zulassungsbezirkwechsel schon angebaut UND Eingetragen war, sollte es kein großes Problem sein.
Schwierig könnt es nur werden, wenn man ein vor '06 zugelassenes Fahrzeug hat und jetzt erst einen Kuhfänger anbauen und eintragen lassen will..
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