Rammbügel nachrüsten?

...aber legal und anständig ist!
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Soxx
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Rammbügel nachrüsten?

Beitrag von Soxx »

Quelle Wikipedia:

Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder bei einem Zusammenstoß erhöhen. Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen.


Gilt das auch für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 2006 war, aber Halterwechsel und Zulassung im anderen Landkreis?
SaschaW
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Beitrag von SaschaW »

Also mein Kenntnisstand ist dieser:

Wenn der Frontbügel vor Halter-/ Zulassungsbezirkwechsel schon angebaut UND Eingetragen war, sollte es kein großes Problem sein.

Schwierig könnt es nur werden, wenn man ein vor '06 zugelassenes Fahrzeug hat und jetzt erst einen Kuhfänger anbauen und eintragen lassen will..
'97er Explorer 2, 4,0l, 207 PS
Nene

Beitrag von Nene »

Wenn die Ez. vor '06 ist, dann ist sie vor '06. Egal wie oft der Wagen den Besitzer gewechselt hat.
Eintragen wird es Dir aber trotzdem keiner, die gehen da nämlich nicht nach WiKipedia.

Außer Du kannst die starre Befestigung umgehen und findest eine andere "Aufgabe" und "Bezeichnung" für das Teil.
Nene

Beitrag von Nene »

Sorry, war doppelt!
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Hobbyschrauber
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Beitrag von Hobbyschrauber »

Wie z.B. Lampenhalter/träger ;)
Beste Grüße

Explorer II 4x4 - EZ. 31.12.1999 - SOHC
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Bis auf weiteres
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