Kommt drauf an.us-car-fan hat geschrieben:Ah okay, so (juristisch) genau weiß ich das natürlich nicht, danke für die Info!
Aber wenn in der eBay-Artikelbeschreibung zum Beispiel rostfrei und scheckheftgepflegt steht, das Auto dann aber Durchrostungen hat und im Scheckheft keine Eintragungen sind, bin ich dann zur Abnahme verpflichtet?
Falls Verkäufer ein Privater ist:
Durchrostungen an Stellen ,an denen ein Laie sie nicht bei kurzem Drüberschauen sehen kann,helfen dem Käufer da nix.
Bei einem Profiverkäufer könnte man von Arglist ausgehen ---läuft paralell so bei versteckten aber für Durchschnitts-Profis grundsätzl. bei genauer Prüfung erkennbaren Unfallschäden----
Bei Checkheft-Unstimmigkeiten:
Ist es nur teilweise geführt,kannst Du aus einem Hinweis auf ein Checkheft keine Haftung/Mängel pp. ableiten außer es fehlt völlig.
Ist das Checkheft als lückenlos bezeichnet,ist ein solches Checkheft Vertragsbestandteil und es wäre ein erhebl. Mangel ,wenn es nicht oder nur lückenhaft vorhanden wäre.
!!!!!!!Das hat aber überhaupt nix mit einer zugesicherten Eigenschaft zu tun!!!!!!!!
,sondern lediglich mit dem vereinbarten Umfang einer Ware. Der Mangel muß natürl. erheblich sein, um Rechte für den Käufer abzuleiten. Das wäre sicher der Fall bei einer durch Checkheft nachzuweisenden Ringeltaube mit 10 Jahren und nur 10000km auf dem Buckel. Fehlt es da, ist das ein erhebl. Mangel. Bei einem 10-Jahre Karren mit 300000km auf der Uhr ist das fehlende Checkheft eher ein geringer Mangel,der wohl nicht wirkl. rechtl. Folgen haben könnte....kommt eben immer drauf an.
