Falls mal jemand Amerikanische Nummernschilder sucht...

...aber legal und anständig ist!
Nashuja
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Falls mal jemand Amerikanische Nummernschilder sucht...

Beitrag von Nashuja »

Hi alle,

ich bin bei der Suche nach Amerikanischen Nummernschildern auf diese Seite gestoßen und hab mir dort auch gleich eins Bestellt:)

Ich habe mir das New Hamshire in der Mitte Ausgesucht (Rubrik - Aktuelle US-Amerikanische Nummernschilder). Der Slogan auf dem Schild ist nen Statement finde ich: Live Free or Die
Bild


Kommt an die Stoßstange.

http://www.nummernschilder.de/index.html

Viel Spaß.. LG Michael
Dani
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Beitrag von Dani »

Jedem sein Geschmack....
Aber was ist denn die Intention, sich Nummernschilder zu bestellen/montieren, die man nie gefahren hat?

Fühlt sich für mich in etwas so falsch an wie "Mud-Spray" aus der Büchse.... :oops:

In der Schweiz ist so etwas eigentlich auch nicht erlaubt und kann Kontakt mit der Exekutive nach sich ziehen....
Nashuja
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Beitrag von Nashuja »

Hmm.. hatte mir eigentlich weniger dabei Gedacht, vorzugaugeln das ich irgendwo gewesen wäre. Sondern ging eher um das Statement. Amy Fahrzeug - AmyFan usw..

Aber wie du so schön sagst ist alles Geschmackssache. Der eine sagt evnt. wird zur Kasperbude, andere mögen es Leiden usw... Habe aber auch schon viele EX gesehen die dort kein Schild sondern einen Aufkleber sitzen haben. Entweder als Schildimitat oder USA Fahne usw...

Ist also für diejenigen denen das Gefällt:)

LG Michael

*Gibt es Tatsache Leuts die sich son Mud raufballern?? Das ist allerdings Fail^^
lutz
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Beitrag von lutz »

Des Menschen Wille ist ihm sein Himmelreich (German for runaways) :wink:
Aber so weit ich weiss, ist das in D auch verboten
Gruß lutz

Das Leben ist viel zu kurz, um poplige Autos zu fahren

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nordexe
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Beitrag von nordexe »

Jo Lutz hast recht
auch in old germany ist eine doppelte Kennzeichenführung verboten
Hatte da auch schon eine Diskusion mit der Rennleitung und mußte die Amischilder sofort entfernen
Dieter
Grüße von der Packeis Zone
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Leider ist die exe jetzt ein ex
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Hobbyschrauber
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Beitrag von Hobbyschrauber »

Macht man das Kennzeichen hinter ne Scheibe, wenn die nicht grad getönt ist :)
Beste Grüße

Explorer II 4x4 - EZ. 31.12.1999 - SOHC
--------------------------------------------------

Bis auf weiteres
INAKTIV
lutz
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Beitrag von lutz »

Man kann die Kohle auch sparen und für was anderes ausgeben :wink:
Gruß lutz

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daflexxx
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Beitrag von daflexxx »

Kommt Jungs, Nashuja hat doch schon Recht...
Ami-Fahrzeug bleibt Ami-Fahrzeug. Und ein Umzug ins gelobte Land "nur" für diese auf jeden Fall wesentlich schöneren Plates kommt eben nicht für jeden in Frage!

Außerdem bietet sich das Modell vor 1998 wegen der leeren Aussparung in der Stoßstange und dem separat montierten D-Plate ja richtiggehend an, um dort ein "weiteres" zu platzieren :D

Ja ja ich weiß nicht legal usw unsofort... was in diesem Lande aber alles nicht legal ist läßt einem sehr oft die Haare grauen. Manches macht in meinen Augen wirklich keinen Sinn.
Als wenn hierzulande jemand bei einem Unfall o.ä. zuerst auf das total fremde US-Kennzeichen schauen würde.... Aber gut, eine einheitliche Regelung für ALLES an fremden Kennzeichenmaterial am Auto muss natürlich schon sein.
Aber ich bin bisher sehr gut damit gefahren und in Polizei-Kontrollen war das nie ein Thema. Das letzte Mal wollte die nette Polizistin :oops: in meinen Kofferraum schauen und fragte mich währenddessen,
ob das "andere" deutsche höchstwahrscheinlich auf der offenen Klappe wäre....
Ich natürlich schnell bejaht und gezeigt und alles war gut und das US-Teil war überhaupt kein Thema mehr.
Kommt eventül drauf an, mit welchem Typ Polizist man es zu tun hat, aber die meisten scheint das nicht weiter zu interessieren, wenn sonst nicht dermaßen Auffälliges am Fahrzeug getunt wurde.

Bei mir jedenfalls hat das "doppelte Lottchen" durchaus eine Bedeutung – ich aus D, meine bessere Hälfte aus NY... so kommt alles zusammen :roll:

Bild


LGMilan
2018 F-150 SuperCrew
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:arrow: ... Oceanside, CA 92057

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Nashuja
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Beitrag von Nashuja »

Danke dir Milan:)

so ca sind meine Erfahrungen auch, was diese "Sonderregelung" für solche Nummernschilder angeht.
Diese Nummernschilder kannst bei einer Kontrolle als Imitation - Nachamung angeben, welches als Dekoration gilt.

Ich kenne auch niemanden aus meinem Bekanntenkreis in SH der einen Amy fährt und so ein Kennzeichen dran hat, der jemals Streß deswegen gehabt hätte und gerade im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind die recht Streng^^
Denke auch kommt eher drauf an ob man auf einen Miesgelaunten trifft oder nicht.

Ich wer es ja sehen...:)

Und selbst wenns nicht fürs Auto außen ist.. Innen oder als Sammlerstück gehts immer^^
Wenn man sowas mag und wie gesagt die Welt ist Geschmackssache.

LG Michael
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Ich find sowas auch cool..Guckst Du:
1x Duo und 1x Anthrotech:
Bild

Bild
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
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aktuell Jeep Commander Diesel
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xpmichel
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Beitrag von xpmichel »

Ich möchte hier mal mit ein paar Halbwahrheiten Schluss machen.
Das ein ausländisches Kennzeichen an einem in Deutschland zugelassenem Kfz befestigt ist, bedeutet nicht sofort eine "doppelte Kennzeichenführung".
Dazu muss man wissen, dass das Fahrzeug in Verbindung mit seiner FIN und dem gestempelten Kennzeichen einer Urkunde gleich kommt.
Will man sich in irgendeiner Weise strafbar machen müsste man gegen § 267 StGB verstoßen in dem es heisst:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Man könnte sich vielleicht noch darüber unterhalten, ob durch das Anbringen eines US-Kennzeichens das Verfälschen einer echten Urkunde vorliegen könnte. Spätestens bei der Prüfung, ob eine Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt ist Schluss, denn dazu gehört weiter Vorsatz und den hat wohl keiner bei so einem "Fahrzeug-Schmuck". Im Übrigen befindet sich das richtige Kennzeichen ja am Fahrzeg (hoffentlich), sodass auch hiermit keine Täuschung vorliegt.
Zum anderen gibt es einen Orientierungssatz des BGH, siehe hier:
http://www.juris.testa-de.net/jportal/p ... focuspoint
Der BGH kommt nämlich zu dem Schluss, dass die Urkundeneigenschaft ausländischer Kennzeichen fraglich ist (auch wenn es sich in diesem Fall um gestohlenene und am deutschen Fahrzeug angebrachte Kennzeichen handelte, ist dieser Fall übertragbar). Wenn also schon die Urkundenfähigkeit des ausländischen Kz. höchst richterlich angezweifelt wird, wie kann es dann zu einer "doppelten Kennzeichenführung" kommen?
Des weiteren würde auch jedweder andere Schmuck am Fahrzeug diese "Urkunde" verfälschen, das geht eindeutig zu weit.
Also: lasst euch nicht bange machen.
Solange ihr keinen Aufkleber auf das amtliche Kennzeichen macht (hier fängt nämlich die Verfälschung ggf. an), oder ihr irgendwelche Buchstaben und Zahlen übermalt oder retuchiert, habt ihr nix zu befürchten :P
Der Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG kommt auch nicht in Betracht. Er gilt zwar als Auffangtatbestand zum § 267 StGB wird aber in der Praxis nur selten angewandt und tritt in der Regel hinter der Urkundenfälschung zurück.

Seid also bitte milde gegenüber den "Unwissenden", sie sind auch nur Menschen :wink:

Übrigens:
Mir gefällt so ein Kz auch, hätte aber auch gerne eins, wo ich was mit verbinde, z.B. ein US Kennzeichen aus Nashville, Tennessee von J. Cash.
Kriegste aber nirgends :x und wenn dann nur für mörder Kohle :evil:
Gruß Michel
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Saukerl
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Beitrag von Saukerl »

Und ich würde mir auch eins drauf machen aber ich hab einen 99er und da passt das nicht.
Hab zwei von den Kz. zu Hause und könnte noch mehr für fünf €uro das Stück bekommen aber meine bessere Hälfte erzählt mir was anderes wenn ich die auch noch aufhänge.
Gruß
Frank

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Bei Autos gibt es kein "alt und neu" es gibt nur"Gut und Schlecht".
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Danke Michel....

und wie steht es mit nicht gesiegelten Kennzeichen vorne welche die gleiche Kombination hat wie das gesiegelte hinter der Scheibe?

ist das dann zu sehen wie ein Fahrradträger Kennzeichen?.. das echte ist in beiden Fällen ja vorhanden.
Nashuja
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Beitrag von Nashuja »

Danke Michel:)

du, schau doch mal auf der Seite dort.. die haben nee menge Kennzeichen.. meine auch Nashvile gesehen zu haben.

LG Michael
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xpmichel
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Beitrag von xpmichel »

Alterspinner hat geschrieben:Danke Michel....

und wie steht es mit nicht gesiegelten Kennzeichen vorne welche die gleiche Kombination hat wie das gesiegelte hinter der Scheibe?

ist das dann zu sehen wie ein Fahrradträger Kennzeichen?.. das echte ist in beiden Fällen ja vorhanden.
Servus Maik,
§ 10 FZO sagt wo die Dinger angebracht sein müssen.
Wozu soll die von dir genannte Kombination gut sein? Führt nur zu unnützen Fragen der Exekutiven.
§ 10 Absatz 9 FZO sagt das lediglich das hinter Kennzeichen bei Überdeckung durch einen Lastenträger wiederholt am Lastenträger angebracht werden muss.

Wenn du vorne so nen Schnick-Schnack machst kann durchaus ein 10er fällig werden, wenn die Kollegen dem Floh in die Futt gucken :wink:
Es gibt da nämlich so einen Tatbestand: "Sie setzten das Kfz in Betrieb dessen vorderes Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach."
Bezieht sich auf § 10 Absatz 5 FZO "Kennzeichen müssen vorne fest angebracht sein."
Ggf. kostet es auch 40 Eu wenn einer auf die Idee kommt zu sagen: Vorne fehlt!
Das wäre dann zwar ziemlich kleinkariert, aber wenn, dann bist du erstmal in der Position das Gegenteil zu beweisen.

@Nashuja
werde mal auf der Seite nachsehen, danke
Zuletzt geändert von xpmichel am 20.06.2012 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Michel
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