Ich habe erst im November den nächsten TÜV-Termin.
Mir passt es aber besser den in den nächsten Wochen schon machen zu lassen.
Bei Verspätung wird ja zurückdatiert.
Wie ist das mit ´nem vorgezogenem Termin ?
Nächster TÜV auf später - wieder November 07 - oder dann z.B. August 07 ?
TÜV-Termin vorziehen ?
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Alterspinner
Das stimmt so nicht, Maik.... Mein Anhänger war im April fällig. Da mir mal das Wetter nicht paßte ( Schneefall ) und mir dann wieder irgendwas anderes dazwischenkam, wurde es dann Mitte Mai. "Fein", dachte ich", jetzt ist er in 2 Jahren erst im Mai fällig".Rückdatieren ist nicht möglich
Denkste ! TÜV überzogen = näxte Prüfung wie gehabt im April !
Ausnahme, laut Prüfer : wenn ein Fahrzeug stillgelegt war.
Kann´s sein, das sowas auch regional unterschiedlich gehandhabt wird oder dem "good will" des Prüfers unterliegt ??
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8
Re: TÜV-Termin vorziehen ?
Meines Wissens nachFalk hat geschrieben:Ich habe erst im November den nächsten TÜV-Termin.
Mir passt es aber besser den in den nächsten Wochen schon machen zu lassen.
Bei Verspätung wird ja zurückdatiert.
Wie ist das mit ´nem vorgezogenem Termin ?
Nächster TÜV auf später - wieder November 07 - oder dann z.B. August 07 ?
- Zu spät zum TÜV => alter Termin wird fortgeschrieben
- Zu früh zum TÜV => der neue ( = frühere ) Termin wird fortgeschrieben
Gruß, MikeT
XP '06 EB 4x4, 4.0 SOHC, 157kW, California Emission Regulatory ( oder so ähnlich )
XP '06 EB 4x4, 4.0 SOHC, 157kW, California Emission Regulatory ( oder so ähnlich )
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Alterspinner
Von einem der es wissen sollte:
Zu spät zu Tüv: Zeit wird abgezogen, zwei Jahre ab dem Fälligkeitsmonat
Zu früh zum Tüv: Zwei Jahre später muss man wieder, man verliert also wieder , bzw. verschenkt Zeit.
Überziehen ist übrigens bereits im Folgemonat der Fälligkeit eine Ordungswidrigkeit und wird von der Polizei geahndet.
Zu spät zu Tüv: Zeit wird abgezogen, zwei Jahre ab dem Fälligkeitsmonat
Zu früh zum Tüv: Zwei Jahre später muss man wieder, man verliert also wieder , bzw. verschenkt Zeit.
Überziehen ist übrigens bereits im Folgemonat der Fälligkeit eine Ordungswidrigkeit und wird von der Polizei geahndet.
Gruß Skipper
XP 2 EZ.01
XP 2 EZ.01
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Falk