Erfahrung mit Xenon Licht Einbau

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hellmotors
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Beitrag von hellmotors »

besten dank Dani...
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Amtrack

Beitrag von Amtrack »

Fernlicht in Xenon kann ich nicht empfehlen.

Die Brenner dürften dann sehr schnell das Zeitliche segnen (an, aus, an, aus).


Ein H4 Bi-Xenon Set (wäre mein Vorschlag beim EX2) ist ja wieder anders gelöst - da brennt der Brenner immerfort, aber eine mechanische Blende regelt ob Abblend- oder Fernlicht.
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dergestreßte
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Beitrag von dergestreßte »

Ich hab Bi-Xenon in beiden Exen, ist ne ganz feine Sache.
Gruß Thomas
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Dani
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Beitrag von Dani »

Amtrack hat geschrieben: Ein H4 Bi-Xenon Set (wäre mein Vorschlag beim EX2) ist ja wieder anders gelöst - da brennt der Brenner immerfort, aber eine mechanische Blende regelt ob Abblend- oder Fernlicht.
Von solchen rede ich auch. Bei mir zwar HBH5, aber gleiches Prinzip.
Und die Zusatzfernis sind eigentlich Nebleleuchten, hab mich da vertan... Die gehen nur manuel an und aus, nicht aus mit dem Fernlicht des Hauptscheinwerfers wie es bei der Serie ist.
Baerchen
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Beitrag von Baerchen »

BI-xenon ist schon eine feine Sache. Einmal richtig eingestellt und gut ist. ich bin sehr zufrieden damit und kann es weiterempfehlen obwohl, TÜV kriegst du damit nicht :(
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granikos
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Beitrag von granikos »

Hatte beim XP auch drin gehabt ,die von Raglite;nach 2 Taagen baute sie ab..ich habe trotz richtige höhen-einstellung die Leute geblendet gehabt 8) ...die liegen im Keller rum :D
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dergestreßte
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Beitrag von dergestreßte »

Baerchen hat geschrieben:BI-xenon ist schon eine feine Sache. Einmal richtig eingestellt und gut ist. ich bin sehr zufrieden damit und kann es weiterempfehlen obwohl, TÜV kriegst du damit nicht :(
Freilich gibbet da Tüv. Scheinwerferreinigungsanlage.
Gruß Thomas
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dewib
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Beitrag von dewib »

Das wird immer wieder behauptet. Mir hat aber noch niemand einen Abnahmebericht vom TÜV oder einen Fahrzeugschein zeigen können, in dem Xenonlampen eingetragen wurden. Trotz SRA und aLWR.

Liegt im wesentlichen an 2 Punkten:
1.) Die meisten auf dem Markt erhältlichen Xenonlampen zum Nachrüsten haben kein e-Zeichen, sind also nicht bauartgeprüft und haben keine Typgenehmigung oder ABE. Sowas eingetragen zu bekommen ist fast unmöglich.

2.) Selbst wenn man Xenons findet mit e-Zulassung, steht man immer noch vor dem Problem, das die Scheinwerfer des Autos ihre Zulassung nur in Kombination mit passenden Halogen-Leuchtmitteln haben. Für Xenonbrenner sind die nicht geprüft und nicht zugelassen.

darum halte ich es auch mit Scheinwerferreinigungsanlage und automat. Leuchtweitenregulierung bzw. Niveauregulierung für (nahezu) unmöglich Nachrüst-Xenons eingetragen zu bekommen. Wie gesagt: mir hat noch nie jemand einen Fahrzeugschein gezeigt, wo eine solche Eintragung vorgenommen wurde. Alle diesbezüglichen Erzählungen muss ich darum als Wunschdenken oder "Urban Legend" werten.
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Danger
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Beitrag von Danger »

Richtig, eingetragen bekommt man nur "original Xenon".
Keine Nachrüstsets.
Hab das Thema schon lang und breit bei meinen BMW's.
Nur gab es da seltener Ärger mit der Rennleitung wegen der SWRA um automatische LWR.
wie steht es denn beim Explorer, es fahren ja einige mit Xenon.
Wer wurde denn schon mal angehalten deswegen?
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granikos
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Beitrag von granikos »

Hier die Bilder .. :)
Bild

Bild


:P :lol: :D
Selbst auf den Bildern sieht man wie hell sie sind odeer :roll:
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v8-bärchen
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Beitrag von v8-bärchen »

Jawoll ich hatte Sie drinn und das macht mal eben 100.-€ Bußgeld und 3 Point in Flensburg.

Kam dann noch eine freundliche Belehrung das im falle eines Unfalls der Versicherungsschutz enfällt da eine unzulässige veränderung.


Jetzt fahr ich ohne, aber mit anderen Birnen die haben fast die identische Lichtausbeute und das ist Legal.


Gruß
Verleihe Druckbecherpistole von Vaupel für Hohlraumversiegelung.

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Amtrack

Beitrag von Amtrack »

v8-bärchen hat geschrieben: Kam dann noch eine freundliche Belehrung das im falle eines Unfalls der Versicherungsschutz enfällt da eine unzulässige veränderung.

Nur, wenn das Licht ursächlich für den Unfall war.

Auf Grundlage welchen Paragraphens hast du 100€ und 3 Punkte bekommen?
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dewib
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Beitrag von dewib »

"Technische Änderungen führen nach Paragraph 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Bei Manipulationen an der Beleuchtungsanlage ist dies eindeutig der Fall.

Wer nun ein Auto trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 50 Euro (drei Punkte). Auch der Versicherungsschutz ist komplett in Gefahr. Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine so genannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23, 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann." Rolf-Peter Rocke, AUTO BILD-Rechtsexperte

(Quelle: http://www.autobild.de/artikel/illegale ... 45211.html)
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Die Bi Xenon für Aufblendlicht geht gar nicht an/aus/an. Da wird nur eine Blende verschoben oder der ganze Brenner. Die Leuchtquelle bleibt immer gleich.
www.anncarina.de
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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nordexe
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Beitrag von nordexe »

Leute Leute ihr macht hier wieder einen aufstand als wolltet ihr eine Kuh aus ihrem Fell jagen
wer sich die Xenon einbaut der sollte schon wissen auf was er sich da einlässt
hab selbst Xenon drin und die Scheinwerfer Einstellung etwas tiefer eingestellt somit kann das Licht nicht einmal blenden wenn die nieveu mal abgesackt ist
und ich wohne in der ecke vom schlimmsten tüv
Dieter
Grüße von der Packeis Zone
Ex: 1997 EXE 4L.,V6,207PS,SOHC
Lange Schäkel,
33/12,5x15 auf Mangels
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S:Nr.:1028/307
Leider ist die exe jetzt ein ex
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