Bullfänger Frontschutzbügel

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Moto
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Bullfänger Frontschutzbügel

Beitrag von Moto »

Hallo...,

habe einen Frontschutzbügel liegen. Weiß allerdings weder Hersteller noch Modell. Als ich mir diesen zugelegt habe, nur die Info bekommen dieser ist vom Chevy S10 (Modelljahre?).

Kennt jemand so einen Bullfänger?
Ist dieser von Cobra, Schiessler, SOR oder anderer Firma?
Wo findet man Gutachten ...auf welchen Websites?
Gibt es Anbausets auch für Ford Explorer?

Bin froh, über jede noch so kleine Antwort :)
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Viele Grüsse
Robert

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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Wenn kein Typenschild mehr dran ist, wird es schwierig.
Manche haben ein Gutachten, manche eine ABE, aber an den XP wirst Du den nicht legal kriegen. Habe dazu gerade gestern noch mit einem TÜV Prüfer (der mir normalerweise sehr wohl gesonnen ist) schon geredet, meiner ist vom Chevy G20 Van.
Ist ja sogar schon so gut wie unmöglich (oder ganz unmöglich), einen echten XP Fänger dran zu kriegen, selbst wenn alles vorliegt, jedoch dieser am Fahrzeug nie eingetragen war... leider!
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Hauptsächl. wegen der Gefahr ,die von den Teilen für Fußgänger und insbesonders Kinder ausgeht bei einem Zusammenstoß werden die nicht mehr eingetragen .Die "alten" Eingetragenen haben Bestandsgarantie...Neu gehen da nur ganz neu gestylte spezielle Teile mit aktueller Zulassung nach nunmehr geltendem Recht.
Guido.
Gruß Guido
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Walterd
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Beitrag von Walterd »

Ich persöhnlich mag die Dinger gar nicht, auch wenn sie dem Auto eine besondere Optik gewähren.
Ich fahre sehr viel Offroad mit meinem Patrol, und habe schon öfter gesehen dass die Bullfänger mehr Schaden verursachen als sie schützen.
Beim anstossen legt sich der Bullfänger nach hinten und drückt entweder die Motorhaube oder den Kühlergrill ein, und statt nur eine Schramme am stossfänger, gibt es für die Versicherung gleich eine grosse Rechnung

Ist nur meine Meinug, aber ich teile sie zu 100% :D :D :D
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Klaus Henning
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Beitrag von Klaus Henning »

Also mir gefallen die Teile gut. Haben auch im Winter, wenns n gescheiter Bügel mit Unterfahrschutz ist, Ihre Berechtigung. Denke an die vereisten Schneeberge am Straßenrand bei Gegenverkehr. Auf dem Weg zu meiner Hütte im Wald gibts auch Schneewehen bis zu 1,50m plus. Mit meinem koreanischen Sushi (KIA) kam ich dann beim 2-3 Anlauf durch. Ohne den Bügel hät ichs nicht gemacht. Bei meinem Bellschuh muß ich jetzt noch mal mit anncarina reden. Der hat was Gutes. Das Chevy Teil mir sogar sehr gut. Hab ich auch schon an XP gesehen. Die Teile sind wohl ziemlich gleich. Lediglich die Halterungen und Anbau-Teile sind Fzg.-spezifisch

Grüße Klaus
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Wenn das mit dem Fussgängerschutz ja ernst gemeint gewesen wäre würde ich hier zustimmen. Aber hat von euch schon mal einer hingeschaut bei den neuen - ach so guten - Rammbügeln? Das sind die gleichen bügel nur mit nem besseren Auspuffgummi als "Dämpfungselement". Taugt auch nix.
Mir gefallen die Bügel und u.U. kann man die auch noch eintragen
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Klaus Henning
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Beitrag von Klaus Henning »

Hallo Thomas

Was heißt u. U.? Welche Bügel gehen, bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grüße Klaus
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Melbourne
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Beitrag von Melbourne »

Würde mich auch interessieren....
Gruß Sidney

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Moto
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Beitrag von Moto »

Den aktuellen Modellen kann ich rein gar nichts abgewinnen.

So ein älterer Bullfänger ist schon wie Kulturgut :)

Habe noch mal bei mir gekramt ... Ein Cobra ist es wohl nicht.


Finde einfach nichts zu diesem Modell xY ungelöst -
Wer hat hier ne heiße Spur?
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Beitrag von anncarina »

Unter Umständen heisst: Wenn ein Bügel schon "IMMER" montiert war, eine passende Dokumentation in Form einer ABE o.ä. vorhanden ist kann der Bügel eingetragen werden.
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Skipper
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Beitrag von Skipper »

Es muss eine ABE sein, etwas anderes wie z.B. Gutachten wird nicht mehr anerkannt.
Aber wer behält schon die ABE wenn der Bügel dann eingetragen ist und gibt sie beim Verkauf weiter?
Gruß Skipper

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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Richtig.
Wichtiger ist aber, dass ein/der Bügel schon vorher montiert gewesen sein muss (selbst wenn er jetzt wieder weg ist), denn dann greift der Bestandsschutz.
Wenn vorher nochnichts montiert war geht es nur mit den neuen Modellen, die die neue Regelung umsetzen. Aber ich wage zu bezweifeln, dass es da etwas für einen 1er oder 2er XP gibt.

Also, wenn noch nie was eingetragen, klappt die nachträgliche Eintragung nicht mehr, egal ob ABE oder TÜV Gutachten.
Selbst wenn daneben ein anderes Modell steht, nur 1 Tag vorher oder nachher zugelassen, mit demselben Bügel und demselben Gutachten
/ABE... keine Chance, so ist sie, die deutsche Gründlichkeit.
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Beitrag von Skipper »

Nicht ganz richtig, mit ABE könnte man einen neuen/alten Bügel, sofern er vielleicht irgendwo im Regal gefunden wird, eintragen lassen. Muss man aber nicht.
Die ABE betrifft nur den Bügel und auch der hat allein einen Bestandsschutz. Hat man ein zehn Jahre altes Fahrzeug (welches bislang keinen Bügel hatte) und bekommt irgendwoher einen zehn Jahre alten Bügel mit ABE, so kann und darf man diesen montieren und eintragen lassen.
Abgesehen davon dass dir keiner nachweisen kann oder möchte wie lange der schon an deinem Wagen ist, kannst du ihn dir nach einer Abnahme durch den TÜV beim Amt eintragen lassen.

Wie gesagt nur mit ABE mit Gutachten geht das nicht.

Das man an ein Fahrzeug welches schon mal einen Bügel hatte und dieser schon eingetragen ist wieder einen Bügel montieren kann ist eh klar. Muss aber der gleiche sein.
Gruß Skipper

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Beitrag von DannySuko »

Skipper hat geschrieben:Nicht ganz richtig, mit ABE könnte man einen neuen/alten Bügel, sofern er vielleicht irgendwo im Regal gefunden wird, eintragen lassen. Muss man aber nicht.
Die ABE betrifft nur den Bügel und auch der hat allein einen Bestandsschutz. Hat man ein zehn Jahre altes Fahrzeug (welches bislang keinen Bügel hatte) und bekommt irgendwoher einen zehn Jahre alten Bügel mit ABE, so kann und darf man diesen montieren und eintragen lassen.
Abgesehen davon dass dir keiner nachweisen kann oder möchte wie lange der schon an deinem Wagen ist, kannst du ihn dir nach einer Abnahme durch den TÜV beim Amt eintragen lassen.

Wie gesagt nur mit ABE mit Gutachten geht das nicht.

Das man an ein Fahrzeug welches schon mal einen Bügel hatte und dieser schon eingetragen ist wieder einen Bügel montieren kann ist eh klar. Muss aber der gleiche sein.
Meine Erfahrung ist da anders, recht frisch, gerade mal letzte Woche habe ich intensiv mit 2 TÜV Stellen diskutiert. Eine davon war mir und meiner Werkstatt bisher immer SEHR wohl gesonnen, dennoch hat man Bestimmungen zitiert, die eindeutig waren und das widerlegen, was Du sagst.

Ich hoffe mal, ich habe Unrecht und wenn Du mir eine TÜV Dienststelle nennst, wo ich mein Teil eingetragen bekomme (mein Wagen hatte niemals einen Bügel, der Bügel hat eine ABE für diesen Fahrzeugtyp), bin ich sofort da...
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Beitrag von guidolenz123 »

Völlig ohne Trickserei oder Beziehung bekommt man selbst mit zu altem (mehr als 18 Monate alt) TÜV-Gutachten ,das zum Zweck der Eintragung erstellt wurde (zu Zeiten als das noch legal ging) grundsätzl keinen Eintrag in den Papieren hin--wenn sich der der eintragen soll wirkl. mit der Materie auskennt.Aber selbst bei jüngeren Gutachten kann nicht mehr eingetragen werden,wenns die Gestzeslage nicht mehr hergibt. Bei alten ABEs ist etwas anders. :wink:
Die gelten weiter ,wenn das Teil bereits früher montiert war,da bei ABEs eh nie Eintragungen erfolgen mußten...
Bestandsgarantie wie bei zeitgemäß erfolgter Eintragung.
Zudem (selbst erlebt) nehmen die automatisierten Verfahren auf den Zulssungsstellen diese o.g. alten Gutachten gar nicht mehr an.

Da muß dann ........... :wink:

Guido
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