Skipper hat geschrieben:Nicht ganz richtig, mit ABE könnte man einen neuen/alten Bügel, sofern er vielleicht irgendwo im Regal gefunden wird, eintragen lassen. Muss man aber nicht.
Die ABE betrifft nur den Bügel und auch der hat allein einen Bestandsschutz. Hat man ein zehn Jahre altes Fahrzeug (welches bislang keinen Bügel hatte) und bekommt irgendwoher einen zehn Jahre alten Bügel mit ABE, so kann und darf man diesen montieren und eintragen lassen.
Abgesehen davon dass dir keiner nachweisen kann oder möchte wie lange der schon an deinem Wagen ist, kannst du ihn dir nach einer Abnahme durch den TÜV beim Amt eintragen lassen.
Wie gesagt nur mit ABE mit Gutachten geht das nicht.
Das man an ein Fahrzeug welches schon mal einen Bügel hatte und dieser schon eingetragen ist wieder einen Bügel montieren kann ist eh klar. Muss aber der gleiche sein.
Meine Erfahrung ist da anders, recht frisch, gerade mal letzte Woche habe ich intensiv mit 2 TÜV Stellen diskutiert. Eine davon war mir und meiner Werkstatt bisher immer SEHR wohl gesonnen, dennoch hat man Bestimmungen zitiert, die eindeutig waren und das widerlegen, was Du sagst.
Ich hoffe mal, ich habe Unrecht und wenn Du mir eine TÜV Dienststelle nennst, wo ich mein Teil eingetragen bekomme (mein Wagen hatte niemals einen Bügel, der Bügel hat eine ABE für diesen Fahrzeugtyp), bin ich sofort da...