Wie kann ich meinen Explorer bei ebay löschen?

...aber legal und anständig ist!
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Nene

Beitrag von Nene »

Das ist schon rum ums Eck!
Verpasst hast Du nicht's!
ozzynator
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Beitrag von ozzynator »

Sam 64 hat geschrieben:
Hähhh, hab ich was verpasst?


nein, deshalb jetzt nicht die übliche virtuelle beweihräucherung ( anblasen ) ..........


mfg.
ozzynator
Tanja

Beitrag von Tanja »

ihr habt echt zu viel Zeit!!

die Frage war doch: wie kann ich eine Auktion löschen (lassen)

das Thema war nicht: wie zerreiße ich mir am geschicktesten das Maul über anderer Leute Probleme

----------------------
@ Joschy

Fakt ist, wenn deine Gattin in den Papieren steht hast du keine Chance, denn rechtlich gehört der Wagen ihr und sie kann damit machen was sie möchte, so lange sie im Brief steht.
Nene

Beitrag von Nene »

Hallo Tanja,

Ist das nicht eher so wer den Brief hat ist Besitzer, solange kein Anspruch Dritter besteht (z.B. ne Bank)?

Wenn Du ein Fahrzeug kaufst, stehst Du ja auch nicht in den Papieren. Trotzdem ist er Dein Eigentum.
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Tanja hat geschrieben:ihr habt echt zu viel Zeit!!

die Frage war doch: wie kann ich eine Auktion löschen (lassen)

das Thema war nicht: wie zerreiße ich mir am geschicktesten das Maul über anderer Leute Probleme

----------------------
@ Joschy

Fakt ist, wenn deine Gattin in den Papieren steht hast du keine Chance, denn rechtlich gehört der Wagen ihr und sie kann damit machen was sie möchte, so lange sie im Brief steht.
Tanja, es ging hier nicht wirklich um diese Frage, denn dazu benötige ich dieses Forum ganz bestimmt nicht.
Ich bezweifle immer noch, dass er nichts davon weiß oder es nicht doch will... sorry, aber sooooooooooooo xxxxxlich kann doch keiner sein.
Und nochmal... wenn man hier so die Hosenrunter lässt, muss man sich nicht wundern!
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

Tanja hat geschrieben:
Fakt ist, wenn deine Gattin in den Papieren steht hast du keine Chance, denn rechtlich gehört der Wagen ihr und sie kann damit machen was sie möchte, so lange sie im Brief steht.
Liebe Tanja, das ist schlicht falsch. Der Inhaber des Briefes wird nach deutschem Recht als Besitzer der Sache angesehen. Kaufst Du ein Fahrzeug, erhälst den Brief und gehst zur Zulassungsstelle, wird das Fahrzeug bei Vorlage des Briefes ohne weitere Voraussetzungen (auch ohne Vorlage des Kaufvertrages) auf Dich umgeschrieben.

Es ist also nicht maßgebend, wer im Brief steht, sondern wer ihn hat.

edit: Nach allem, was hier von Joschy geschrieben wurde und wo der Wagen überall aufgetaucht ist, bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Frage nach der Auktion nur ein fake zur Anbiederung des Autos war...weder wollte er ihn behalten, noch weiss seine Frau, was er ihr hier alles andichtet...ganz miese Masche...sorry, meine Meinung
--

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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo!
Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema ja nicht äussern,aber das Thema Steuerketten an Joschys doch nicht sein Ex hatte mich etwas stutzig gemacht.Am 08.02.2011 schrieb er,daß die Ketten bei Kilometerstand 69000 gemacht wurden,am 17.02.2011 in einem Beitrag wurde das Jahr 2005 bei Kilometerstand 38000 erwähnt,und jetzt bei Ebay ein Kilometerstand von 50000 beim Steuerkettenwechsel :?
Mal ne' andere Frage:Hat den Typen eigentlich mal einer kennengelernt :?:
Ich glaube auch nicht,daß der Schausteller ist,sondern eher ein Schauspieler :wink:

Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Leben,und leben lassen.....
Nene

Beitrag von Nene »

@Rainer

Wenn man nur ein wenig aufpasst kommt man auf Dein Ergebnis.

Das ist so ein Grund warum ich auch die Steuerketten genannt hab.
TÜV ist ja das gleiche!
quattro72
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Beitrag von quattro72 »

Reiner hat geschrieben:
Mal ne' andere Frage:Hat den Typen eigentlich mal einer kennengelernt :?:
Ich glaube auch nicht,daß der Schausteller ist,sondern eher ein Schauspieler :wink:

Gruß Reiner
Ja, ich wurde mal freundlichst eingeladen doch einfach mal vorbeizuschauen wenn ich in der Nähe wär.
Allerdings habe ich trotz mehrmaligen Nachfragens nie ne Adresse oder Telefonnummer gekriegt.

Da nutzt mich denn auch ne liebe Einladung nix... :?
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"Unverschämtes Verhalten halten manche Leute für eine Art Vorrecht, nur weil ihnen keiner eine auf's Maul haut" (Klaus Kinski)
Tanja

Beitrag von Tanja »

Interflieger hat geschrieben:
Tanja hat geschrieben:
Fakt ist, wenn deine Gattin in den Papieren steht hast du keine Chance, denn rechtlich gehört der Wagen ihr und sie kann damit machen was sie möchte, so lange sie im Brief steht.
Liebe Tanja, das ist schlicht falsch. Der Inhaber des Briefes wird nach deutschem Recht als Besitzer der Sache angesehen. Kaufst Du ein Fahrzeug, erhälst den Brief und gehst zur Zulassungsstelle, wird das Fahrzeug bei Vorlage des Briefes ohne weitere Voraussetzungen (auch ohne Vorlage des Kaufvertrages) auf Dich umgeschrieben.

Es ist also nicht maßgebend, wer im Brief steht, sondern wer ihn hat.
Danke dir Holger für's richtig stellen! :)
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Es ist viel komplizierter:

Der Brief sagt auch noch nix über die Eigentumsverhältnisse aus,--eher etwas (aber auch nicht zuverlässig über die Bestzverhältnisse und auch das nicht wirkl.).

Wenn der Verkäufer den Brief hat wird i.d.R. Regel gutgläubiger Erwrb angenommen(außer der Käufer wußte ,daß Verkäufer nicht Eigentümer war).
Wenn der Verkäufer im Brief steht,wird gutgläubiger Erwerb immer angenommen(außer der Erwerber wußte ,daß der Eingetragene doch nicht Eigentümer bei Verkauf war).
Ohne Gutgläubigkeit im rechtl. Sinn kann kein wirksamer Eigentumsübergang vonstatten gehen. Ein Besitzwechsel jedoch ohne Probleme.
Am Rande:
Das Auto steht im Eigentum von X und Y fährt zB leihweise (ohne X) damit rum,dann ist aktuell Y der Besitzer bis er das Auto an X zurückgibt,erst dann ist wieder X der unmittelbare Besitzer...auch wenn er die ganze Zeit ggf der Eigentümer war.
Eigentümmer kann aber auch wer ganz anders sein. Alles nur Indizien ,die durch den Brief bzw Briefeintrag gesetzt werden.
Der Brief ist KEIN INHABER-PAPIER wie ein Sparbuch.

Steht also Mr.X im Brief und man kann per Zeugen oder (nachweisl. letzten ) Kaufvertrag o.ä. beweisen ,daß Mr.Y Eigentümer ist,durch Kauf oder sonstwie..dann ist Mr.Y der Eigentümer.
Typischer Fall
Du kaufst ein Auto..bezahlst es und holst es ab....Dann steht der Voreigentümer im Brief und Du noch nicht. ABER Du bist dann schon Eigentümer und auch Besitzer.
Läßt Du das Auto von zB einem Freund abholen,bist Du ab Abholung Eigentümer und der Freund bis zur Abgabe des Autos an Dich der (vorübergehende) Besitzer.

Am Rande:
Auch wer in der Zulassung als Halter steht ,ist rechtl. nicht immer der Halter.
Alles nur Indizien,mal stärker ,mal schwächer.
Ich weiß...klingt Alles ein wenig durchgeknallt...ABER: ISSO.
Guido
Gruß Guido
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

...was aber immer noch nicht die Frage klärt, wie JoschyP das Inserat bei ebay löschen kann :lol: :lol: :lol: :P
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

guidolenz123 hat geschrieben:Es ist viel komplizierter:

Der Brief sagt auch noch nix über die Eigentumsverhältnisse aus,--eher etwas (aber auch nicht zuverlässig über die Bestzverhältnisse und auch das nicht wirkl.).

Wenn der Verkäufer den Brief hat wird i.d.R. Regel gutgläubiger Erwrb angenommen(außer der Käufer wußte ,daß Verkäufer nicht Eigentümer war).
Wenn der Verkäufer im Brief steht,wird gutgläubiger Erwerb immer angenommen(außer der Erwerber wußte ,daß der Eingetragene doch nicht Eigentümer bei Verkauf war).
Ohne Gutgläubigkeit im rechtl. Sinn kann kein wirksamer Eigentumsübergang vonstatten gehen. Ein Besitzwechsel jedoch ohne Probleme.
Am Rande:
Das Auto steht im Eigentum von X und Y fährt zB leihweise (ohne X) damit rum,dann ist aktuell Y der Besitzer bis er das Auto an X zurückgibt,erst dann ist wieder X der unmittelbare Besitzer...auch wenn er die ganze Zeit ggf der Eigentümer war.
Eigentümmer kann aber auch wer ganz anders sein. Alles nur Indizien ,die durch den Brief bzw Briefeintrag gesetzt werden.
Der Brief ist KEIN INHABER-PAPIER wie ein Sparbuch.

Steht also Mr.X im Brief und man kann per Zeugen oder (nachweisl. letzten ) Kaufvertrag o.ä. beweisen ,daß Mr.Y Eigentümer ist,durch Kauf oder sonstwie..dann ist Mr.Y der Eigentümer.
Typischer Fall
Du kaufst ein Auto..bezahlst es und holst es ab....Dann steht der Voreigentümer im Brief und Du noch nicht. ABER Du bist dann schon Eigentümer und auch Besitzer.
Läßt Du das Auto von zB einem Freund abholen,bist Du ab Abholung Eigentümer und der Freund bis zur Abgabe des Autos an Dich der (vorübergehende) Besitzer.

Am Rande:
Auch wer in der Zulassung als Halter steht ,ist rechtl. nicht immer der Halter.
Alles nur Indizien,mal stärker ,mal schwächer.
Ich weiß...klingt Alles ein wenig durchgeknallt...ABER: ISSO.
Guido
Guido, gibst Du mir von dem Zeug, was Du nimmst, was ab? :P Das will ich auch.. :-D

@ Thomas.die Frage, wie er es löschen kann bei ebay, hatten wir doch geklärt...GAR NICHT.. :lol: :lol: :lol:
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Interflieger hat geschrieben: Guido, gibst Du mir von dem Zeug, was Du nimmst, was ab? :P Das will ich auch.. :-D

@ Thomas.die Frage, wie er es löschen kann bei ebay, hatten wir doch geklärt...GAR NICHT.. :lol: :lol: :lol:
Bist Du sicher Holger? Dann machst Du nachher auch noch Türkenchrom an ein 4-rädriges Moped ;-) Sorry, Guido, ich liebe diese Kisten, aber das musste sein!

Und die andere Sache, ICH glaub das noch nicht... erst jeden Tag ein Posting nach dem anderen und nun ziemlich ruhig... jede Wette, hinter JoschyP steckt ein cleverer Verkäufer, die die Kiste los werden will...
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daflexxx
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Beitrag von daflexxx »

Dann laßt uns das Thema doch hier und jetzt einfach mal beenden...

Bißchen langweilig wird's ja langsam schon.
Von Joschi nix mehr zu hören und viel neues kommt auch nimmer aufn Tisch.
Er ist es doch nicht wert, kostbare Zeit zu verschwenden!

Oder?
8)
2018 F-150 SuperCrew
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