Auflastung und Besteuerung LKW (neue Rechtssprechung)
Auflastung und Besteuerung LKW (neue Rechtssprechung)
Hallo liebe Explorergemeinde,
der ein oder andere erinnert sich sicher daran, daß ich letztes Jahr die Diskussion Kfz-Steuer, KLR, Umschreibung auf D2 etc. angestoßen habe.
Insbesondere die Thematik Besteuerung nach Gewicht bzw. Immission hat mich nicht losgelassen.
Hierzu scheint sich etwas in unserer Rechtssprechung zu tun.
Nämlich nach Aufhebung des § 23 Abs 6a StVZO, der schwere Geländewagen ÜBER 2,8 to der LKW-Gewichtsbesteuerung unterzogen hat, sind nun schlaue Leute darauf gekommen, dass nun EU-Recht gelten müsse. In diesem Falle die EU-Richtlinie 70/156/EWG.
Zur Erläuterung: Die Kläger berufen sich darauf, dass nach Wegfall einer Spezialregelung national nun die übergeordnete Regelung (hier EU) greifen müsse.
In einzelnen Fällen ist den Klägern Recht gegeben worden. Andere Verfahren sind noch offen, werden aber aufgrund der zuvorgenannten Entscheide wahrscheinlich auch für die Kläger entschieden werden.
Allerdings steht noch der Weg zum BFH (BundesFinanzHof) offen, der eine letztendliche Entscheidung bringen kann.
Folgende Seiten geben mehr Background:
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -03-21.php
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -05-04.php
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -06-19.php
Ich werde gegen den Steuerbescheid in diesem Jahr Einspruch einlegen. Zu verlieren gibt es nichts, nur zu gewinnen.
Vielleicht hat ja bereits einer von Euch Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt?!
PS: Die Sache mit D2-Umschreibung hat dann doch irgendwie geklappt. Fragt mich nicht warum! Aber 294,- € zu 172,- € sind immernoch 122,- € zuviel.
der ein oder andere erinnert sich sicher daran, daß ich letztes Jahr die Diskussion Kfz-Steuer, KLR, Umschreibung auf D2 etc. angestoßen habe.
Insbesondere die Thematik Besteuerung nach Gewicht bzw. Immission hat mich nicht losgelassen.
Hierzu scheint sich etwas in unserer Rechtssprechung zu tun.
Nämlich nach Aufhebung des § 23 Abs 6a StVZO, der schwere Geländewagen ÜBER 2,8 to der LKW-Gewichtsbesteuerung unterzogen hat, sind nun schlaue Leute darauf gekommen, dass nun EU-Recht gelten müsse. In diesem Falle die EU-Richtlinie 70/156/EWG.
Zur Erläuterung: Die Kläger berufen sich darauf, dass nach Wegfall einer Spezialregelung national nun die übergeordnete Regelung (hier EU) greifen müsse.
In einzelnen Fällen ist den Klägern Recht gegeben worden. Andere Verfahren sind noch offen, werden aber aufgrund der zuvorgenannten Entscheide wahrscheinlich auch für die Kläger entschieden werden.
Allerdings steht noch der Weg zum BFH (BundesFinanzHof) offen, der eine letztendliche Entscheidung bringen kann.
Folgende Seiten geben mehr Background:
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -03-21.php
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -05-04.php
http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/ne ... -06-19.php
Ich werde gegen den Steuerbescheid in diesem Jahr Einspruch einlegen. Zu verlieren gibt es nichts, nur zu gewinnen.
Vielleicht hat ja bereits einer von Euch Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt?!
PS: Die Sache mit D2-Umschreibung hat dann doch irgendwie geklappt. Fragt mich nicht warum! Aber 294,- € zu 172,- € sind immernoch 122,- € zuviel.
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
-
Falk
Hallo Michel
Danke, dass du das Thema noch einmal anschneidest.
Eventuell wird es ja doch für den einen oder anderen interessant, dessen Explorer auf über 2,8 t aufgelastet ist.
Einspruch einlegen, die Kohle unter Vorbehalt überweisen und abwarten .... kann nur besser werden
Glaube zwar nicht daran, dass der Finanzminister sich das Geld wieder aus der Tasche ziehen lässt ....... aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt
Danke, dass du das Thema noch einmal anschneidest.
Eventuell wird es ja doch für den einen oder anderen interessant, dessen Explorer auf über 2,8 t aufgelastet ist.
Einspruch einlegen, die Kohle unter Vorbehalt überweisen und abwarten .... kann nur besser werden
Glaube zwar nicht daran, dass der Finanzminister sich das Geld wieder aus der Tasche ziehen lässt ....... aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt
Zitat: "Glaube zwar nicht daran, dass der Finanzminister sich das Geld wieder aus der Tasche ziehen lässt ....... aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ."
Zur Erläuterung:
Gezahlte Beträge bis zum Zeitpunkt des Einspruchs, sind natürlich wech. Sollte der BFH jedoch genauso entscheiden, wie die FG's vor ihm, und sollte der Finanzminister dann immer noch Geld von uns haben wollen, müßte er eine neue, nationale Spezialregelung im Gesetzgebungsverfahren anstreben. Bis dieses neue Gesetz Rechtskraft erlangt, vergeht Zeit und alle die, die einen 2,8er haben, sparen Geld.
Werde in den nächsten Tagen beim FG Köln und beim FG in Baden-Württemberg anrufen und den Stand der Dinge erfragen. Ggf. läuft die Beschwerde auch schon beim BFH.
Ich versuche Euch auf dem Laufenden zu halten, soweit mir mein Schichtdienst
das erlaubt.
So long
Zur Erläuterung:
Gezahlte Beträge bis zum Zeitpunkt des Einspruchs, sind natürlich wech. Sollte der BFH jedoch genauso entscheiden, wie die FG's vor ihm, und sollte der Finanzminister dann immer noch Geld von uns haben wollen, müßte er eine neue, nationale Spezialregelung im Gesetzgebungsverfahren anstreben. Bis dieses neue Gesetz Rechtskraft erlangt, vergeht Zeit und alle die, die einen 2,8er haben, sparen Geld.
Werde in den nächsten Tagen beim FG Köln und beim FG in Baden-Württemberg anrufen und den Stand der Dinge erfragen. Ggf. läuft die Beschwerde auch schon beim BFH.
Ich versuche Euch auf dem Laufenden zu halten, soweit mir mein Schichtdienst
So long
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
Unter diesem Link gibts einen aktuellen Bescheid des FG Düsseldorf:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duess ... 60629.html
Für alle Betroffenen: Jedes Bundesland unterhält seine eigene Site für die FG meistens unter dem Stichwort "justiz online".
Als kleine Zusammenfassung:
Ein KFZ ist kein PKW, wenn es
über einen einzigen Inneraum verfügt,
außer dem Fahrersitz höchstens 8 Sitzplätze hat und
folgende Bedingung enthält:
Personenlast (zGG)>Leergewicht+2xAnzahl der Sitzplätze(außer Fahrerplatz)x68
Beispiel: zGG = 2805kg>1899Kg Leergew. +2x4x68
2805kg>2443kg
Demnach müßte mein Explorer als AF-Mehrzweckfahrzeug nach Gewicht besteuert werden, entspricht 172,- €.
Das Finanzamt wird einen Nachweis über die Sitzplätze haben wollen. Eigentlich müßten die nur in die Daten schauen, da stehts drin. Wenn Ihr aber den Einspruch begründen wollt, ist die Beilage der Kopie sicher kein Hinderniss.
Ich bleib dran.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duess ... 60629.html
Für alle Betroffenen: Jedes Bundesland unterhält seine eigene Site für die FG meistens unter dem Stichwort "justiz online".
Als kleine Zusammenfassung:
Ein KFZ ist kein PKW, wenn es
über einen einzigen Inneraum verfügt,
außer dem Fahrersitz höchstens 8 Sitzplätze hat und
folgende Bedingung enthält:
Personenlast (zGG)>Leergewicht+2xAnzahl der Sitzplätze(außer Fahrerplatz)x68
Beispiel: zGG = 2805kg>1899Kg Leergew. +2x4x68
2805kg>2443kg
Demnach müßte mein Explorer als AF-Mehrzweckfahrzeug nach Gewicht besteuert werden, entspricht 172,- €.
Das Finanzamt wird einen Nachweis über die Sitzplätze haben wollen. Eigentlich müßten die nur in die Daten schauen, da stehts drin. Wenn Ihr aber den Einspruch begründen wollt, ist die Beilage der Kopie sicher kein Hinderniss.
Ich bleib dran.
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
Yo, bei mir kam der Spass vorgestern an. Hab da auch direkt Einspruch erhoben, denen vorgerechnet, dass meine Karre ein MF is und denen zwei Urteile vom FG Karlsruhe und FG Koeln beigelegt. Bin mal gespannt, ob die da einfach so mitspielen oder ich da auch extra vor Gericht fuer muss...
Hatte auch beim FG KS angerufen um nachzufragen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist und die sagten mir, es gaebe kein Urteil o.ae. hoeherer Instanz welches dieses revidieren wuerde oder so.
Somit bin auch ich guter Dinge... =)
Hatte auch beim FG KS angerufen um nachzufragen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist und die sagten mir, es gaebe kein Urteil o.ae. hoeherer Instanz welches dieses revidieren wuerde oder so.
Somit bin auch ich guter Dinge... =)
Mein Einspruch ist jetzt auch weg.
Habe neben dem Einspruch auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Darüberhinaus habe ich die zuviel gezahlten Steuern seit dem 01.05.2005 zurückgefordert
Ich habe mal extra ein bisschen dicker aufgetragen.
Mal sehen was es bringt.
Ich gehe davon aus, dass die eine Einzelfallentscheidung haben wollen, d.h.: es geht vor Gericht.
Aber erstmal abwarten.
Ruhe bewahren, Überblick gewinnen.
Melde mich sobald ich eine Rückmeldung habe.
Habe neben dem Einspruch auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Darüberhinaus habe ich die zuviel gezahlten Steuern seit dem 01.05.2005 zurückgefordert
Ich habe mal extra ein bisschen dicker aufgetragen.
Ich gehe davon aus, dass die eine Einzelfallentscheidung haben wollen, d.h.: es geht vor Gericht.
Aber erstmal abwarten.
Ruhe bewahren, Überblick gewinnen.
Melde mich sobald ich eine Rückmeldung habe.
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
Habe heute Bescheid vom FA bekommen. Erwartungsgem. haben die zwar den Einspruch bis zu einem letztendlichen Entscheid ruhend gestellt, aber die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt
.
Ich werde die ganze Sache jetzt mit dem Anwalt bereden. Es kann ja nicht sein, dass das FA mit meinem Geld arbeitet, wenn es bereits andere Entscheide zugunsten der Betroffenen gibt.
@an die Admins/Mods!
Wenn es gewünscht wird, kann ich den Verlauf des Verfahrens hier im Forum dokumentieren (Schriftstücke, Verfahrenswege etc.), damit andere Forumsmitglieder einen Anhaltspunkt haben.
Vielleicht könnte man in diesem Zusammenhang mal über eine Kategorie "Rechtliches" o.ä. nachdenken, in welche die Forumsmitglieder ihre Erfahrungen z.B. mit Ämtern oder Zulassungsbehörden o.a. niederschreiben.
Wäre event. ganz hilfreich.
@eponic!
Hat sich bei Dir schon was getan?
Ich werde die ganze Sache jetzt mit dem Anwalt bereden. Es kann ja nicht sein, dass das FA mit meinem Geld arbeitet, wenn es bereits andere Entscheide zugunsten der Betroffenen gibt.
@an die Admins/Mods!
Wenn es gewünscht wird, kann ich den Verlauf des Verfahrens hier im Forum dokumentieren (Schriftstücke, Verfahrenswege etc.), damit andere Forumsmitglieder einen Anhaltspunkt haben.
Vielleicht könnte man in diesem Zusammenhang mal über eine Kategorie "Rechtliches" o.ä. nachdenken, in welche die Forumsmitglieder ihre Erfahrungen z.B. mit Ämtern oder Zulassungsbehörden o.a. niederschreiben.
Wäre event. ganz hilfreich.
@eponic!
Hat sich bei Dir schon was getan?
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
-
Falk
Ja, natürlich gerne .... nur zuWenn es gewünscht wird, kann ich den Verlauf des Verfahrens hier im Forum dokumentieren (Schriftstücke, Verfahrenswege etc.), damit andere Forumsmitglieder einen Anhaltspunkt haben.
Zu deiner Info:
In Zukunft wird es auch einige "Spezial"-Rubriken geben, wo solche wichtigen Informationen ihren Platz finden werden.
-
LandyAndy101
- Beiträge: 114
- Registriert: 07.08.2006 20:45
- Wohnort: Zaberfeld
Die Idee find ich gut, so eine Art Musterbrief wäre gut, manchmal kommt es nämlich auf die exakte Formulierung an!
Und gleich noch eine Frage, haben alle über 2800 KG oder nur einige, und wenn, was muß man machen um die >2800 KG zu bekommen?
Gruß
Andreas
Und gleich noch eine Frage, haben alle über 2800 KG oder nur einige, und wenn, was muß man machen um die >2800 KG zu bekommen?
Gruß
Andreas
Explorer 93 "Apollo 13", 4 türig, rot, Automatik
Land Rover 101 GS 1976 "THE ANIMAL"
I'm very good in doing nothing
Land Rover 101 GS 1976 "THE ANIMAL"
I'm very good in doing nothing
-
Falk
Hallo Andreas
Der Explorer hat ab Werk irgendwo um die 2500 ? kg zGG.
Durch den Kauf eines Gutachten, dem Segen eines TÜV-Gutachters und der danach erfolgten Umschreibung der Fahrzeugpapiere wird für den Explorer 2805 kg zGG eingetragen.
Gutachten gibt es von mehreren Anbietern z.B. hier: http://www.pkw-auflastung.de/explorer.htm
Kannst auch mal in ebay schauen. Dort gibt es die teilweise günstiger.
Alles weitere musst du dann mit deinem Finanzamt ausfechten.
Viel Erfolg dabei
Der Explorer hat ab Werk irgendwo um die 2500 ? kg zGG.
Durch den Kauf eines Gutachten, dem Segen eines TÜV-Gutachters und der danach erfolgten Umschreibung der Fahrzeugpapiere wird für den Explorer 2805 kg zGG eingetragen.
Gutachten gibt es von mehreren Anbietern z.B. hier: http://www.pkw-auflastung.de/explorer.htm
Kannst auch mal in ebay schauen. Dort gibt es die teilweise günstiger.
Alles weitere musst du dann mit deinem Finanzamt ausfechten.
Viel Erfolg dabei
@Falk
Prima und Danke für die Freigabe!!!!
@LandyAndy101
Ich werde dann mal einen Musterbrief für den Einspruch erstellen und hier einstellen.
Ich habe mein Gutachten vor 2 Jahren bei HotCarParts gekauft. Hat damals 452 Euronen gekostet. Die Kosten waren bei allen Anbietern ähnlich. Bei dem ein oder anderen waren die Tüv-Abnahme und die Zulassung mit drin. Das lohnt sich dann wenn der Anbieter in der Nähe ist. Ich hätte damals gut 300 km fahren müssen. Da kamen TÜV und SVA günstiger. Für die Eintragung waren dann noch ca. 36,- beim Tüv und ca. 10,- bei der Zulassungsstelle für den Eintrag fällig.
Achtung: Mein Gutachten war nur gültig mit der Standardbereifung und Standardbremsanlage hinten. Durch die Auflastung hat man mir auch ca. 100 kg Anhängelast genommen
Falk hat natürlich Recht: bei ebay kann man einen Schnapp machen. Aber aufgepasst. In manche Gutachten werden beim Kauf FIN, Typ u.w. eingetragen (Ich mußte damals eine Kopie des Briefs zu HotCarParts schicken). Des weiteren wurde das Gutachten beim Tüv einbehalten. Also Vorsicht vor manipulierten Kopien
Prima und Danke für die Freigabe!!!!
@LandyAndy101
Ich werde dann mal einen Musterbrief für den Einspruch erstellen und hier einstellen.
Ich habe mein Gutachten vor 2 Jahren bei HotCarParts gekauft. Hat damals 452 Euronen gekostet. Die Kosten waren bei allen Anbietern ähnlich. Bei dem ein oder anderen waren die Tüv-Abnahme und die Zulassung mit drin. Das lohnt sich dann wenn der Anbieter in der Nähe ist. Ich hätte damals gut 300 km fahren müssen. Da kamen TÜV und SVA günstiger. Für die Eintragung waren dann noch ca. 36,- beim Tüv und ca. 10,- bei der Zulassungsstelle für den Eintrag fällig.
Achtung: Mein Gutachten war nur gültig mit der Standardbereifung und Standardbremsanlage hinten. Durch die Auflastung hat man mir auch ca. 100 kg Anhängelast genommen
Falk hat natürlich Recht: bei ebay kann man einen Schnapp machen. Aber aufgepasst. In manche Gutachten werden beim Kauf FIN, Typ u.w. eingetragen (Ich mußte damals eine Kopie des Briefs zu HotCarParts schicken). Des weiteren wurde das Gutachten beim Tüv einbehalten. Also Vorsicht vor manipulierten Kopien
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
- Michl
- Beiträge: 533
- Registriert: 24.07.2005 20:48
- Wohnort: Pegnitz, Fränkische Schweiz
- Kontaktdaten:
Hallo @all,
habe meinen XP umgerüstet auf Euro2, die Auflastung steht aber noch im Brief, wurde nicht gestrichen,nur eben zusätzlich der KLR eingetragen, habe damals keinen Einspruch eingelegt, dachte das hat seine Richtigkeit und habe Bezahlt,am 23.03.05, 172.-euro von 01.05.05 bis 12.09.05 69.-euro ab 12.09.05 bis 23.03.06 156.-
und am 23.03.06 294.- euro
kann ich jetzt immer noch drauf bestehen oder hinweisen, da ich ja die Auflastung zusätzlich im Brief stehen habe
Gruß
Michl
habe meinen XP umgerüstet auf Euro2, die Auflastung steht aber noch im Brief, wurde nicht gestrichen,nur eben zusätzlich der KLR eingetragen, habe damals keinen Einspruch eingelegt, dachte das hat seine Richtigkeit und habe Bezahlt,am 23.03.05, 172.-euro von 01.05.05 bis 12.09.05 69.-euro ab 12.09.05 bis 23.03.06 156.-
und am 23.03.06 294.- euro
kann ich jetzt immer noch drauf bestehen oder hinweisen, da ich ja die Auflastung zusätzlich im Brief stehen habe
Gruß
Michl
Wo Wir stecken bleiben "Kommen andere erst gar nicht Hin"
4 X 4 Grüße
Michl
XP I OHV EZ 93, 121Kw
Aufgelastet, AHK, Geolandar AT 225/70/R15
Euro 2 mit KLR
4 X 4 Grüße
Michl
XP I OHV EZ 93, 121Kw
Aufgelastet, AHK, Geolandar AT 225/70/R15
Euro 2 mit KLR
-
Falk
Nun, der Kaltlaufregler hat ja mit der Auflastung nichts zu tun.
Solange du bei zGG im KFZ-Brief 2805 kg oder mehr drin stehen hast, kannst du ebenfalls Einspruch gegen die Höhe der geforderten KFZ-Steuer einlegen.
Mindestens jedenfalls beim nächsten mal.
Weiß jetzt nicht wie die Fristen sind, aber probieren kannst du es ja mal auch gegen auf die geleistete Zahlung vom 23.03.06 nachträglich Einspruch einzulegen.
Schlimmstenfalls kommt eine begründete Absage zurück.
Solange du bei zGG im KFZ-Brief 2805 kg oder mehr drin stehen hast, kannst du ebenfalls Einspruch gegen die Höhe der geforderten KFZ-Steuer einlegen.
Mindestens jedenfalls beim nächsten mal.
Weiß jetzt nicht wie die Fristen sind, aber probieren kannst du es ja mal auch gegen auf die geleistete Zahlung vom 23.03.06 nachträglich Einspruch einzulegen.
Schlimmstenfalls kommt eine begründete Absage zurück.
Servus,
@Falk
korrekt, Solange das Fahrzeug über den 2,8 to zGG hat kannst Du auf eine Gewichtsbesteuerung hoffen bzw. diese erstreiten. Sollte es dennoch eine neue Regelung geben, ist man mit Euro 2 ja noch gut bedient.
@Michl
die Einspruchsfrist beträgt i.d.R. 1 Monaten, ab dem Zeitpunkt, als Dir das Schreiben zur Kenntniss gekommen ist.
Ich habe es aber auch rückwirkend beantragt. Ich habe es damit begründet, dass ich die derzeitige Regelung als rechtswidrig erachte (Oh Gott, jetzt sind wir mitten im Verwaltungsrecht
)
Ich habe am Mittwoch einen Termin mit einem Anwalt für den Bereich Steuerrecht. Mit dem werde ich das mit dem "rückwirkend" mal durchsprechen.
@Falk
korrekt, Solange das Fahrzeug über den 2,8 to zGG hat kannst Du auf eine Gewichtsbesteuerung hoffen bzw. diese erstreiten. Sollte es dennoch eine neue Regelung geben, ist man mit Euro 2 ja noch gut bedient.
@Michl
die Einspruchsfrist beträgt i.d.R. 1 Monaten, ab dem Zeitpunkt, als Dir das Schreiben zur Kenntniss gekommen ist.
Ich habe es aber auch rückwirkend beantragt. Ich habe es damit begründet, dass ich die derzeitige Regelung als rechtswidrig erachte (Oh Gott, jetzt sind wir mitten im Verwaltungsrecht
Ich habe am Mittwoch einen Termin mit einem Anwalt für den Bereich Steuerrecht. Mit dem werde ich das mit dem "rückwirkend" mal durchsprechen.
Gruß Michel
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered
blauer Explorer I Bj 94, Icom JTG, xpmichel-pimped
roter Explorer III Bj 02, Prins, anncarina- powered