Hallo zusammen,
noch immer ist unklar, wie mit bestehenden 07er-Kennzeichen, die nicht befristet ausgegeben, aber mit Widerrufsrecht versehen sind, umgegangen werden soll. Inzwischen gibt es auch ein paar Initiativen, wie z.B. diese hier von DEUVET und Autobild:
http://www.autobild.de/aktuell/meldunge ... el_seite=2
Abgesehen davon, dass diese Initiativen aufgrund des bereits vollzogenen Beschlusses keinen Erfolg mehr haben können, ist gerade diese Aktion ziemlich peinlich, denn man setzt sich dafür ein...
...daß (...) Fahrzeuge, die noch keine 30 Jahre alt sind, kostengünstig genutzt werden können.
Ich setze mich
keinesfalls dafür ein, dass Autos, die noch keine 30 Jahre alt sind "kostengünstig genutzt" werden können. Im Gegenteil: Warum soll ein Fahrzeug, dass 22 Jahre alt ist kostengünstiger genutzt werden können als eines, das 17 Jahre alt ist?
Vielmehr setze ich mich dafür ein, dass es eine Möglichkeit erhalten wird, außerhalb(!) der alltäglichen "Nutzung" (aber z.B. im Rahmen der Obliegenheiten des bisherigen 07er-Kennzeichens) die
Sammlung und Erhaltung von kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut gefördert wird. Dies muss
alle Altersgruppen von Fahrzeugen umfassen, aber natürlich nicht erst ab 30 Jahren.
Nun ja, wir werden sehen, wie es weiter geht.
Ich habe inzwischen einen weiteren, 20-jährigen Scorpio auf dem 07er-Kennzeichen angemeldet:
Wenn mir dieses Kennzeichen verloren geht, wird das Auto eben regulär versteuert - mit Saisonkennzeichen.