Ventile abgebrochen,was tun???

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Miriam
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Ventile abgebrochen,was tun???

Beitrag von Miriam »

Erstmal hallo zusammen,

ich fange besser von vorne an!
Habe mir Anfang Juli dieses super geile, auf Gas umgebaute Auto bei einem Renault-Händler gekauft!
Bin eine Woche ganz normal gefahren,war nichts auffällig, keine komischen Geräusche oder so!
Dann wollte ich irgendwann los fahren und er sprang nicht mehr an!

Nach öfterem Probieren zu starten, ging plötzlich gar nichts mehr!
Der besagte Händler hat ihn dann auf einen Anhänger geladen und in die Werkstatt gefahren.
Dann der erste Schock,Motor fest!
Nach ewigem Schrauben und Suchen, hat er dann entdeckt das zwei Ventile abgebrochen waren!
Also Motor auseinander gebaut und zerbröselte Kettenführung und ein paar angekratzte Kolben gefunden, er sagt das mit den Kolben sei nicht weiter schlimm weil die Ventile da nur ein paar Macken reingehauen haben,sie aber nicht gerissen sind!

Er hat jetzt nur keine Ahnung wie es weiter gehen soll,nachdem er mit Ford telefoniert hat, meint er das beste wäre ein neuer Motor!

Das Problem ist ich hab keine Ahnung,er hat keine Ahnung und ich kenne auch keinen der was von diesen Autos versteht!
Und dann wäre da noch das Problem mit der Garantie,weiß da irgendjemand wie das ist?

Hoffe ihr könnt mir helfen!!! :(

Vielen Dank schon mal im Voraus

Miriam
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Anna&Andi600
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Beitrag von Anna&Andi600 »

Das mit der Garantie ist so eine Sache...
Fakt ist, ein Händler darf an Endverbraucher nur mit Garantie verkaufen, es sei denn, es ist ein ausgewiesenes Bastlerfahrzeug.
Wird es so verkauft, gehört weiterhin eine Fahrzeugbeschreibung mit Zustandsberich dazu.

Der Händler muß also mit Garantie verkaufen. Wie jedoch die Garantiebedingungen aussehen, hängt von der Garantieversicherung/-gesellschaft ab. In den Dir ausgehändigten Garantiebedingungen, ist dies beschrieben. Evtl. mußt Du Dich kilometerabhängig an den kosten beteiligen. Manchmal verkaufen die Händler auch nur eine Baugruppengarantie....

Am besten kann ich Dir helfen, wenn Du mir die Garantiebedingungen mal auf´s Fax legst (oder einscannst), dann kann ich Dir ganz gezielt helfen. (03943-533499).

Die Aussage des Renault-Mannes ist ja nicht grade professionell.
Ob die Kolben der thermischen und mechanischen Belastung standhalten, ist zumindest fraglich.

Die Reparatur wirst Du beim Freundlichen nicht unter € 5.000,- bekommen.
Allein die Steuerketten verschlingen MINDESTENS € 3.500,-.

Hier im Forum bekommst Du das allerdings weitaus billiger...
Problem wird die Entfernung sein.

Entweder bestehst Du auf eine Reparatur des Schadens, oder auf Rücknahme des Kaufgegenstandes. Für die bereits genutzte Zeit, kann Dir der Händler eine Nutzungspauschale in Abzug bringen.

Wie gesagt, am besten kann ich Dir helfen, wenn ich mal Einblick ins Vertragswerk nehmen könnte...


LG Andi
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sebv6
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Beitrag von sebv6 »

Das mit der Garantie ist so eine Sache. Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder bist du im ADAC ? Hol die gleich sachkundige Hilfe ! Wenn der Renault Händler den Wagen selber repariert
wirst du dein Auto erstmal nicht wieder sehen. Das ist alles nicht so einfach ! Für so eine Reparatur gibt es in Deutschland nicht wirklich extrem viele Schrauber die wissen was sie tun !

Ansonsten frag ihn ob er in zurück nimmt !
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kadze
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Beitrag von kadze »

Hallo Miriam,

das ist ja ein ein 'gelungenes' Intro. Erstmal herzliches Beileid.

Mit verlaub, die Aussage des Händlers, das es nicht so schlimm ist, wenn der Kolben eine auf den Hut bekommt, ist hanebüchener Schwachsinn.

Laut deiner Beschreibung ist das ein kapitaler Motorschaden.
Um's kurz zu machen: Der Motor ist höchstwahrscheinlich Altmetall.

Ein neuer Motor ist daher die einzige sinnvolle Option und solltest du den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie gekauft haben, hast du vielleicht noch Glück im Unglück und bekommst vielleicht noch ein paar Euros.

Besorge dir ganz flott die Versicherungsbedingungen und jemanden, der sie versteht.

Nicht voreilig irgendwelche Zusagen machen oder gar Reparaturaufträge vergeben. Erst die Rahmenbedingungen klären und sortieren.

Überlege dir, ob die Wandlung des Kaufs nicht unterm Strich günstiger für dich ist. Ggf. steigt der Händler darauf ein, wenn er sich den Stress und die Kosten überlegt, die er mit dem Wagen noch haben wird.
Gruß Gregor (kadze)

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Miriam
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dann brauch ich eure Hilfe

Beitrag von Miriam »

Nach dem was ihr so schreibt läuft es also darauf raus entweder den Motor zu wechseln oder den Kauf rückgängig zu machen!

Der Händler sagt er kann bei Ford über einen Bekannten einen Motor für 2000 Euro bekommen,die Frage ist ob es ratsam wäre den auch von dem Renaulthändler einbauen zu lassen?

Kennt ihn nicht jemandem bei mit in der Gegend der sich damit auskennt, weil ich dieses Auto unbedingt behalten möchte!!

Danke für eure Hilfe!
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laxxx

Beitrag von laxxx »

wenn der wagen im juli gekauft wurde...greift da nicht auch viel eher die gesetzliche gewährleistung, wenn es von einem händler war?

wenn ich mich recht entsinne, muss bei schäden, die im ersten halben jahr eingetreten sind davon ausgegangen werden, dass das problem schon zum kauf vorlag und dementsprechend NUR vom händlerbezahlt werden.

hatte schon oft erlebt, dass der händler das auf die garantie abwälzen wollte. daher verkaufen viele fähnchenläden auch nur mit nem billigen dekra-siegel---in dem seltsamerweise NIE schäden aufgeführt sind.wenn dann was ist, berufen sie sich darauf, dass zum gutachtenzeitpunkt alles in ordnung war.

auf die geschichte mit der garantie würde ich wegen der sicheren eigenkosten aber nicht einlassen.
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preismuli
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Beitrag von preismuli »

Dein Motorschaden hört sich für mich nach einem Steuerkettenschaden an und damit ist es ein kapitaler Motorschaden. In wie weit die Ventile auf die Kolben geschlagen sind läßt sich ohne Bilder leider nicht beurteilen aber wenn zwei Ventile abgebrochen sind dann ist der Einschlag doch sehr heftig gewesen und da reicht es mit Sicherheit nicht aus einfach nur die zwei Ventile zu wechseln.
Ein neuer Motor macht da wesentlich mehr Sinn. Wenn es für 2000 Euro ein komplett neuer Motor ist, dann ist dies auf jeden Fall ratsam und die Werkstatt kann diesen auch sicher einbauen.
Wenn es sich bei diesem Motor aber um einen gebrauchten handelt, dann muss dieser ganz genau geprüft werden und sofern noch nicht geschehen, was zu vermuten ist, müssen die Steuerketten inklusive dem drum her rum erneuert werden. Dieses würde ich aber nicht von dieser Werkstatt machen lassen sondern von jemandem der sich auf solche Motoren spezialisiert hat.
Für 2000 Euro wäre dieser Motor aber dann viel zu teuer.
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Sam 64
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Beitrag von Sam 64 »

Puuuuhhh! :shock:
Ich würde schauen ob er ihn zurück nimmt. Denn eigentlich ist der Wagen ja schon mit Steuerkettenschaden verkauft worden, der dann zum totalen Motorschaden führte. So sehe ich das jedenfalls. Ob´s klappt...?
Ich wünsche Dir viel Glück. :wink:
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Miriam
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Beitrag von Miriam »

Ich muss dabei sagen,selbst wenn man es hört wenn er Probleme mit den Steuerketten hatte, ich habe leider zu wenig Erfahrung mir so großen Autos!

Hätte der Händler das hören, können er hat ja mehr als eine Probefahrt mit mir gemacht bei denen er auch selber gefahren ist??
Muss dabei sagen das er KFZ - Mechaniker Meister ist!
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Cruiser
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Beitrag von Cruiser »

Wenn der wagen im juli gekauft wurde...greift da nicht auch viel eher die gesetzliche gewährleistung, wenn es von einem händler war?
Genau so ist es. Garantieversicherungen werden zwar gerne verkauft, sind aber abolut unnötig. An dieser Versicherung verdient der Händler zweimal, einmal beim Verkauf derselben und einmal, wenn der Kunde für Schäden seinen dort erwähnten Eigenanteil bezahlt. Für den Kunden ist die Realität viel besser: Es zählt die gesetztliche Gewährleistung von 12 Monaten mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. D.h. in den ersten 6 Monaten übernimmt der Händler alle Kosten - auch wenn es viele Händler nicht wahrhaben wollen und es viele Kunden nicht wissen.

Im konkreten Fall:
Stell den Wagen dem Händler auf den Hof und setzte schriftlich eine Frist zur Reparatur, z.B. innerhalb 14 Tagen. Sollte der Händler nicht reagieren, eine Nachfrist setzen. Wenn es dann nicht klappt, auf zum Anwalt. Der wird entweder ein Beweissicherungsverfahren starten , d.h. Auto bleibt stehen bis der Gutachter den Schaden taxiert und der Händler bezahlt hat. Oder du gehst in Vorleistung, lässt den Wagen reparieren und klagst den Betrag beim Händler ein.


Gruß vom Cruiser
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

Selbst auf die Gefahr hin, dass es zur Dauerleier wird....bei Deinem Wohnort bist Du nur einen Steinwurf vom Schöffengrund entfernt. Falls Du Dich also gegen eine Wandlung und für eine Reparatur entscheidest (was auf einen neuen Motor hinausläuft), dann tu das nicht, ohne Dich vorher mit dem user anncarina in Verbindung zu setzen. Dort bekommst Du die kompetenteste Beratung zum Zustand von Motoren, die ich kenne. Auf keinen Fall würde ich mir einfach so von diesem Renault-Menschen einen anderen Motor einbauen lassen. Was der davon versteht, haben wir ja gelesen...

Grüße vom Interflieger
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Cruiser
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Beitrag von Cruiser »

Interflieger schrieb
Auf keinen Fall würde ich mir einfach so von diesem Renault-Menschen einen anderen Motor einbauen lassen.
Ob nicht wollen usw. zählt juristisch leider nicht, auch wenn es absolut nachvollziehbar wäre. Du musst (!!) dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst dann und auch nur dann darfst du selber tätig werden und die Reparatur anderweitig vergeben. Anonsten hast du alle Ansprüche auf finanziellen Schadenersatz verloren.

Logischerweise ist es ratsam, den Thomas da mal reinschauen zu lassen. Wenn es sich wider erwarten um eine Kleinigkeit handelt, dann kann das sofort gemacht werden und das Geld sollte als Lehrgeld angesehen werden. Wenn es aber das ist wonach es aussieht, würde ich in jedem Fall erst dem Verkäufer die genannten Fristen setzen - auch auf die Gefahr hin, dass er tatsächlich reparieren will. Aber das Gesetz lässt da keine andere Alternative zu.

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Beitrag von Interflieger »

Cruiser hat geschrieben:Interflieger schrieb
Auf keinen Fall würde ich mir einfach so von diesem Renault-Menschen einen anderen Motor einbauen lassen.
Ob nicht wollen usw. zählt juristisch leider nicht, auch wenn es absolut nachvollziehbar wäre. Du musst (!!) dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst dann und auch nur dann darfst du selber tätig werden und die Reparatur anderweitig vergeben. Anonsten hast du alle Ansprüche auf finanziellen Schadenersatz verloren.

Logischerweise ist es ratsam, den Thomas da mal reinschauen zu lassen. Wenn es sich wider erwarten um eine Kleinigkeit handelt, dann kann das sofort gemacht werden und das Geld sollte als Lehrgeld angesehen werden. Wenn es aber das ist wonach es aussieht, würde ich in jedem Fall erst dem Verkäufer die genannten Fristen setzen - auch auf die Gefahr hin, dass er tatsächlich reparieren will. Aber das Gesetz lässt da keine andere Alternative zu.

Gruß vom Cruiser
Völlig richtig, das sollte auch keine Aufforderung sein, keinen Blick auf die Rechtssituation zu werfen und einfach zu machen... hier würde es auf jeden Fall helfen, eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben.
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Auch ohne Rechtsschutzversicherung kommt man hier zu seinem Recht.
Der Anwalt wird auch nicht so viel kosten, wenn der erste Brief rausgeht.

Die Situation ist doch recht eindeutig, wenn der Schaden jetzt passiert ist.
Ich stimme zu, den Wagen dem Händler übergeben und eine Reparatur verlangen. Bei Motortausch darf es meines Erachtens nur ein Aggregat sein, dass überholt ist (belegbar) oder aber ein neues. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie das mit einem neuen Motor und den Steuerketten ist, denn es war ja eine freiwillige Leistung damals von Ford. Sicherer wäre aber definitiv, die Spanner und Führungen austauschen zu lassen (stabileres Material?). Aber hier kann vielleicht Thomas (AC) was sagen.

Auf keinen Fall den Motor von jemandem anderen öffnen oder verändern lassen.

Viel Glück bei der Geschichte, Rechtsbeistand ist meines Erachtens Pflicht, denn der Händler wird auch seinen RA einschalten.

Thomas
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Da kann ich meinen Vorschreibern nur zustimmen. Was den Motor betrifft ist es nicht mit ein paar Köpfen getan. Er muss zumindest zum Instandsetzer.
Was die Gewährleitung betrifft: Der Händler muss voll haften.
Was den neuen Motor für 2000€ betrifft. Es gibt sehr viele "Schulungsmotoren" die bei Händlern und in Ausbildungszentren herum stehen. So einer sollte auf keinen Fall eingebaut werden ohne ihn von vorn herein zu zerlegen und gründlich zu prüfen.
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
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