Das berühmte e-Kennzeichen an Teilen.
Leider sehen dass nicht alle so. Es gibt auch viele Sicherheitsgurte mit e-Prüfzeichen, die dann eigentlich eintragungsfrei sind, wenn sie fachgerecht an die original Befestigungspunkte montiert werden. Aber dennoch kommt es bei Kontrollen gerne mal zu Konfusionen, denn "die Eintragung fehlt ja".
Es würde sich lohnen, mal die verbindliche Richtlinie für Zubehörteile mit e-Kennzeichnung herauszusuchen. Bei Lampen steht es außer Frage, dass die damit sofort eintragungsfrei sind. Bei AHK wiederum ists problematisch, weil zwar das Teil eine e-Kennzeichnung haben mag, aber wer sagt, dass es richtig am Fahrzeug befestigt wurde.
Mein Busenkumpel Grafe fährt hinten eine Dixonbate-Kupplung, mit e-Zeichen. Hat sie aber selbst am Querträger befestigt. Was nun? Im Grunde muss die ganze Konstruktion vom TÜV erstmal abgenommen werden.
Alles verwirrend
