Reifengröße bei neuen EU-Papieren?

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orle
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Reifengröße bei neuen EU-Papieren?

Beitrag von orle »

Hallo Allerseits,

weiß von Euch vielleicht jemand, wie das mit den Reifengrößen bei den neuen EU-Papieren genau funktioniert?

Soweit ich informiert bin, werden bei denen ja zusätzliche Reifengrößen nicht mehr in den Papieren eingetragen.

Man muß also nicht mehr zum TÜV, um die Reifen eintragen zu lassen, wenn man eine andere Größe verwenden will. Es muß wohl nur noch eine Freigabe des Herstellers exisitieren, damit man die entsprechenden Reifen verwenden darf. Ist damit eine Freigabe des Fahrzeugsherstellers oder des Reifen-/Felgenherstellers gemeint?

Weiß von Euch jemand, welche Reifengrößen nach dieser Regelung auf einem XP 1 alle erlaubt sind?

Gibt es sonst noch irgendwelche Bestimmungen, die in Zukunft zu beachten sind?

Ich denke, wenn man wegen einer anderen Reifengröße wirklich nicht mehr zum TÜV muß, wo es davon abhängt, wie gut sich der Prüfer auskennt, ob man entsprechende Reifen eingetragen bekommt, wäre das doch schonmal ein großer Vorteil.

Tschau

Ralf
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Fahrzeug: XP 1, Erstzulassung 11/93
Falk

Beitrag von Falk »

Hallo Ralf

Da wird sicher in nächster Zeit noch einiges an Unsicherheiten auf uns zu kommen.
Ich verstehe den Zusatz auf dem neuen Fahrzeugschein so, dass eine andere Reifen-/Felgenkombination zwar nicht mehr eingetragen sein muss, sie aber trotzdem vom Felgenhersteller und Reifenimporteur für das jeweilige Fahrzeug freigegeben sein muss.

Am einfachsten ist da immer das mitführen des jeweiligen (Zubehör-)Felgengutachtens + der Abnahme des TÜV-Prüfers.
Denn eine Vorführung zum TÜV ist ja in jedem Felgengutachten vorgeschrieben.

Bei den Serienfelgen gibt es aber kein/kaum Gutachten des Herstellers.
Hier braucht man sicher dann die Freigabe des Reifenherstellers als Nachweis der Legalität.
Hier kann ich mir vorstellen, dass der Besuch beim TÜV entfallen kann, da mir nicht bekannt ist, dass die Reifenhersteller Auflagen für die Freigabe auf Serienfelgen erteilen.

Wer im konkreten Fall bei einer Kontrolle nun in der Beweispflicht liegt muss sich sicherlich noch in der Praxis erweisen.
Am einfachsten ist es, eine geänderte Felgen-/Reifenkombination doch in den Fahrzeugschein mit eintragen zu lassen.
Machen tuen die Zulassungsstellen das jedenfalls.

Wegen der offiziell freigegebenen Größen auf der Explorer I Serienfelge muss ich (oder du :) ) mal suchen.
Ist schon in den alten Foren das eine oder andere Mal aufgelistet worden.
Otibol
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116er Felge

Beitrag von Otibol »

Nun habe ich nach langem Suchen endlich einen gut erhaltenen XPII erworben, bei der Umschreibung der Papiere ist auf der Zulassungsstelle der o.a. Fehler unterlaufen: Felge 116x7, ET12
Eigentlich habe ich wenig Lust, nochmal die Zulassungsstelle aufzusuchen, um dort meine Zeit zu verplempern.
Was würdet Ihr mir empfehlen, ignorieren oder korrigieren (lassen) ??
Auch für eine Winterreifen-Empfehlung wäre ich dankbar (Schneetraktion eher unwichtig)
danke im Voraus
otibol
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flashman
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Beitrag von flashman »

Ignoriers...Der Schreibfehler ist offensichtlich.
In den Papieren für meinen Jeep steht auch: Felge xxx in 8.5x15" ET 28 -> Aber die Felgen haben ET -28, was ein imenser Unterschied ist. Aber die Felge ist namentlich bezeichnet, was dann wieder OK ist.

Wer hat schon ne 116" Felge :D

Ansonsten ist die Sache mit der Übernahme ganz klar eun einfach geregelt: Alles, was über die ursprüngliche ABE des Fahrzeugs hinaus geändert wurde, wird auch wieder übernommen. Nur Zulassungsstellen in der "Provinz" sind da unsicher. :P
Bild Bild

Long time ago in no man`s land, far away from home: http://www.youtube.com/watch?v=llO-U5FO4A0
Falk

Beitrag von Falk »

Ja, so einen Fehler kann man ignorieren.

Ist mir aber letztens auf der Zulassungsstelle selber passiert, dass die "Tipse" dort einen falschen Vornamen in die Papiere eingeschrieben hat.
Dass kann man dann natürlich nicht durchgehen lassen. Wurde dann auch sofort neu ausgestellt.

Wenn man nicht gleich alles kontrolliert ......... :dry:
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Wenn man ne Rad-Reifen-Kombi fahren will, für die es keine ABE gibt, kommt man trotz neuer Papiere nicht an der Einzelabnahme vorbei. Diese wird dann von der Zulassungsstelle auch zentral gespeichert und normalerweise in den Papieren vermerkt. Wie mir seinerzeit gesagt wurde, werde nur die größte zugelassene Rad-Reifen-Kombi eingetragen, andere ( kleinere ) R-R-K´s würden dann nur noch zentral in der EDV geführt.

Das ganze unter Vorbehalt, ich kann nur wiedergeben was mir gesagt wurde...
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8
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