Brauche amtliche Bescheinigung für Anhängelast

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White Star II
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Brauche amtliche Bescheinigung für Anhängelast

Beitrag von White Star II »

JAA das Thema ist schon viel diskutiert...
aber eine wirkliche Lösung hab ich hier nicht gefunden.

Aber nun betrifft es mich auch. War heute mal vorsprechen bei TÜV.
Erstmal Ist Zustand: Nach Vollabnahme nix eingetragen von Anhängelasten,
Typenschild an AHK FoMoCo mit Class II 3500lb/350lb
das würde mir reichen, mehr brauch ich nicht an Anhängelast,
VIN aufgedröselt-steht das gleiche 3500/350 Standard,
bei "Trailer towing gide"(Explorer ab Seite 20)
https://www.fleet.ford.com/content/dam/ ... wGuide.pdf
steht auch das gleiche 3500/350, reicht auch noch nicht! Wat denn noch?!

Der Prüfer will eine Bescheinigung von Ford haben, die die werkseitige standartmäßige AHK abnickt, wo halt steht was angehangen werden darf.

Wer hat ev. das gleiche Modell (4. Gen. mit 32x32mm Aufnahme AHK) und den Zirkus schon durch, kann helfen, hat Unterlagen etc. :(
Zuletzt geändert von White Star II am 06.02.2021 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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GuidosGarage
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Beitrag von GuidosGarage »

Moin,

du könntest es mal bei der Dekra Dessau versuchen. Die konnten mir bei meinem Van auch weiterhelfen

DEKRA Automobil GmbH
Exportgutachten - Datenblätter - US-Importe, * * NL-0471
Am Junkerswerk 1 * 06847 Dessau
Tel.: +49 (0)3405505292 * Fax: +49 (0)3405505277
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U2 EZ 2001, 4,0 SOHC, LandiRenzo-Gasanlage, 92 ltr. Unterflurtank 720x270

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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Du fragst jetzt vermutlich bezüglich des Japan Import, hat dieses Fahrzeug den von dir erwähnten 32 x 32 mm Einschub?

Warum willst du denn unbedingt was eintragen lassen, die Vorschriften für eine früher mal zwingend erforderliche Eintragungen, diese Vorschriften haben sich doch schon vor vielen Jahren grundlegend geändert. Die für dein Fahrzeug machbare zulässige Anhängelast kennst du und wenn du einen Einschub mit einem entsprechenden „E“ Prüfzeichen hast, dann braucht überhaupt nichts eingetragen werden. Du bist nur in der Pflicht zu wissen welches Gesamtgewicht zulässig ist und stehst dir dabei gut, wenn du irgendwelche Unterlagen mitführst, aus denen das zulässige Gesamtgewicht hervorgeht. Die neuen Generationen der Anhängerkupplungen müssen nicht mehr eingetragen werden, es sei denn der Kupplungskopf / Einschub, weißt nicht das benötiget Prüfzeichen auf.

Was für eine Zulassung hat dein Fahrzeug, hast du möglicherweise einen 4-WD mit einer M1G Zulassung (alternativ einen 2-WD mit Differentialsperre), oder hast du nur einen 2-WD mit einer M1 Zulassung? Mit der M1G Zulassung darfst du das 1,5-fache der Gesamtmasse vom Zugfahrzeug ziehen, maximal jedoch 3,5 Tonnen.

Ich hatte das identische Thema bei meinem Expedition auch, der Schwerlastträger für den Einschub des Kupplungsträger ist nicht eintragungsfähig, steckt da aber der passende Einschub drin, dann ist automatisch alles ohne eine Eintragung zulässig. Alles völlig hirnrissig, denn es geht am Ende ging es nur um die Bezeichnung auf dem Einschub. Da mein Expedition mit einer eingetragenen Gesamtmasse von 3311kg benannt wird und obendrein eine M1G Zulassung hat, steht den 3,5 tonnen an der Anhängerkupplung nichts im Weg.

Die Frage ist jetzt also welche Zulassung dein Fahrzeug hat und was genau auf der Kupplung steht, vor allem dann, wenn es sich um einen Kupplungseinschub handeln sollte. Hat der eventuell vorhandene Einschub nicht die passende „E“ Nummer, aber es gibt einen anderen Einschub der die benötige „E“ Nummer trägt, dann kaufst du dir nur einen neuen Einschub und führst in Zukunft nur das beilgelegte Dokument des Einschubs im Fahrzeug mit.

Ob es für deinen Japan Import das passende Material gibt, dass kann ich dir allerdings nicht sagen, zumal ich noch nicht einmal 32 mm Einschübe finde.
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White Star II
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Beitrag von White Star II »

Ja klar darum geht es, er hat den besagten Einschub.
Es ist ein Allrad mit M1 Fahrzeugklasse.
Es geht Hauptsache darum, das in meiner Zulassung keine Angaben zur Anhängelast stehen.
Und da eine AHK ohne eine EU-Betriebserlaubnis einer Eintragung bzw. Abnahme bedarf.

https://www.bussgeldrechner.org/anhaeng ... h%C3%B6ren.

Das Typenschild:Bild

Die originale und standartmäßig verbaute AHK von FoMoCo würde auch eingetragen werden, ABER in der Zulassung steht halt nichts bei O1+O2 !
Deshalb will der Prüfer eine Verbindliche Bescheinigung von FORD, die die Anhängelasten abnickt, deshalb ,typisch deutsch, verstehe ich nicht, wieso nicht einfach die Daten der VIN akzeptiert werden. Das ist doch, für mich zumindest, wie ein menschlicher Fingerabdruck..
Und es geht mir nur um die besagten 3500/350lb bzw.1588/159kg, mehr will ich gar nicht ziehen, Wohni max. 1350kg, Anhänger 1000kg.
Zur Technik. In DL gibt es vermutlich nur einen Einschub mit ABE+ECE und das ist dieser, der wird von verschieden Verkäufern angeboten: https://www.ebay.de/itm/Anhaengerkupplu ... 2752404558
Den hatte ich schon hier, aber die Kugel sitzt viel zu hoch, ergo Anhänger nicht halbwegs in Waage, also zurück.
Dann hab ich mir über amazon.com dieses Teil geholt, (welches unterm Strich übrigens, incl. Versand aus USA, günstiger war als das ebay-Teil):

Bild
Bild

Das passt soweit ganz gut entspricht auch den genannten Lasten , aber eben aus Amiland.
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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Warum hast du nur eine M1 Zulassung trotz Allradantrieb, entspricht das restliche Fahrzeug etwa nicht den Vorschriften für eine M1G Zulassung? So ein Explorer ist doch eher ein Geländefahrzeug wie ein Expedition und ich habe ja noch nicht mal Allrad, sondern nur die gesperrte Achse.

Also mit dem Teil aus dem Amiland kannst du hier nicht viel anfangen, ist da wenigstens die Passende Kupplungskugel dran? Auch wenn ich da eingeschlagene Zahlen und Buchstaben sehen kann, so fehlt für die vereinfachte Lösung der Aufkleber mit einem gültigen Prüfzeichen. Das große Problem ist aber auch der kleine 32 mm Einschub, da gibt es nicht so die große Auswahl.

So sieht das bei mir aus, inklusiv Hitch Tightener und Anti-Rattle Hitch Lock. Leider kann man die Schrift auf dem Aufkleber jetzt nicht gescheit erkennen. Bei dir ist offenbar nur ein Stift eingeschoben, mit dieser Lösung kannst du dir jeglichen Eintragungsversuch eigentlich komplett abschminken, da mit dieser Lösung der Einschub deutlich fühlbar bewegt werden kann.

Bild
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

In meinem Gutachten sind die Werte auch nicht eingetragen.
Dass die Werte im Fahrzeughandbuch zu finden sind, wird wohl auch nicht weiterhelfen?!
Kann man etwas mit den Angaben auf dem door sticker anfangen? (REAR GAWR)
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White Star II
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Beitrag von White Star II »

Tja warum keine M1G? Vielleicht weil keine Sperre oder die Rampenwinkel sind nicht normkonform...
Die Kugel ist die richtige, alles oben eingeschlagen. Kugel und Splint mit Klammer muß übrigens separat bestellt werden.
Den Anti Rattle Hitch Lock könnte ich gar net einbauen, weil das Vierkant 32x32 aus Vollmaterial ist.
Die Klammer habe ich. Wenn die dran ist, ist der Einschub aber bombenfest.
Mit dem Handbuch brauchst auch net antreten, das gilt ja für den ganzen Produktionszeitraum.
Da könnt es ja "kleine Veränderungen an irgendwas" gegeben haben. Da käme für mich schon eher die VIN wieder ins Spiel.
Zählt ja aber leider auch nix.
Den Sticker an der B-Säule hab ich so wie Mann ihn kennt gar net dort dran.
Da ist nur einer mit Jap. Schriftzeichen und einer KM-Angabe.
Wohl eher nächster Japser-TÜV oder Ölwechsel etc. Hab`s noch net übersetzt, werde ich aber mal tun.
Soviel dazu, weiter sind wir jetzt aber leider auch noch nicht.
Dann läuten wir den Abend ein und gehen Dart spielen.(..und Schnee schippen-Sch....)
Schönes WE erstmal und danke allen Mitgedankenmachenden! :)
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Was ist hiermit?
https://www.kupplung.de/auto-hak-anhaen ... gIhePD_BwE

Da kann man die Höhe des Kugelkopfes ändern.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Warum willst du denn unbedingt was eintragen lassen, die Vorschriften für eine früher mal zwingend erforderliche Eintragungen, diese Vorschriften haben sich doch schon vor vielen Jahren grundlegend geändert.
Wann hat sich das geändert. Meine AHK ist mit Prüfzeiche E100-0478 als werkseitig montiert mit Hersteller Brink TYP 2736 eingetragen (EZ '99) Unter O1 steht 2567, O2 750. Eine Stützlast ist nicht eingetragen. Die steht auf der Kupllung.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von White Star II »

dirk68 hat geschrieben:Was ist hiermit?
https://www.kupplung.de/auto-hak-anhaen ... gIhePD_BwE

Da kann man die Höhe des Kugelkopfes ändern.
WIR schweifen ab!! Es geht hier um die Eintragung in Zulassung Teil I !

Darum gehts net und der hat außerdem einen 2" Einschub. :? Wäre aber ideal!

Grüße :roll:
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Beitrag von White Star II »

dirk68 hat geschrieben:
Warum willst du denn unbedingt was eintragen lassen, die Vorschriften für eine früher mal zwingend erforderliche Eintragungen, diese Vorschriften haben sich doch schon vor vielen Jahren grundlegend geändert.
Wann hat sich das geändert. Meine AHK ist mit Prüfzeiche E100-0478 als werkseitig montiert mit Hersteller Brink TYP 2736 eingetragen (EZ '99) Unter O1 steht 2567, O2 750. Eine Stützlast ist nicht eingetragen. Die steht auf der Kupllung.
GENAU das hätte ich gerne.

750 ungebremst, 2567 gebremst oder auch nur 2000 oder 1588kg. :oops:
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Beitrag von dirk68 »

Leider kann die Ackerschiene von deinem 96er kein japanisch.

Aber diese AHK ist/war eintragungsplichtig, das sie nachrüstbar ist.
Die AHK und der Adapter mit dem Kugelkopf haben eigenen Prüfzeichen.
Ich habe also 2 verschidene Typenschilder. Den Kopf kann ich gegen einen stärkeren tauschen, was aber keinen Einfluss auf die Eintragung hat, da sich diese auf den Träger der AHK bezieht.

Bei dir ist der Träger fester Bestandteil des Fahrzeuges. Die AHK besteht also nur aus dem Adapter. Wenn der ein E-Prüfzeichen hat, ist er eintragungsfrei. Soweit hat WanneV8 schon recht. Dein Problem ist die Größe. Die US-Adapter haben normal 2". 32x32mm oder 1 1/4" hatte der Escalade Silverado. Der Adapter wird aber zu hoch sein. Der Kugelkopf darf nicht höher als 140mm über der Straße sein.
Es gibt solche Adapter für Quads. Die haben aber eine gringere Zug und Aufliegelast.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von dirk68 »

Du kannst hier mal anfragen, ob es verstellbare Einschüber auch für 1 1/4" Aufnahme gibt.
https://www.ahk-onlineshop.eu
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Beitrag von anncarina »

Ich kann das eintragen lassen. Dazu muss das Auto aber her.
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Beitrag von White Star II »

dirk68 hat geschrieben:Leider kann die Ackerschiene von deinem 96er kein japanisch.

Aber diese AHK ist/war eintragungsplichtig, das sie nachrüstbar ist.
Die AHK und der Adapter mit dem Kugelkopf haben eigenen Prüfzeichen.
Ich habe also 2 verschidene Typenschilder. Den Kopf kann ich gegen einen stärkeren tauschen, was aber keinen Einfluss auf die Eintragung hat, da sich diese auf den Träger der AHK bezieht.

Bei dir ist der Träger fester Bestandteil des Fahrzeuges. Die AHK besteht also nur aus dem Adapter. Wenn der ein E-Prüfzeichen hat, ist er eintragungsfrei. Soweit hat WanneV8 schon recht. Dein Problem ist die Größe. Die US-Adapter haben normal 2". 32x32mm oder 1 1/4" hatte der Escalade Silverado. Der Adapter wird aber zu hoch sein. Der Kugelkopf darf nicht höher als 140mm über der Straße sein.
Es gibt solche Adapter für Quads. Die haben aber eine gringere Zug und Aufliegelast.
Was redet Ihr nur für einen Quatsch?

Nochmal, es geht um die Eintragung und nicht was die AHK kann oder könnte!!! :shock:

Aber trotzdem der Reihe nach.
Ackerschiene? Ich habe gar keinen 96-er.
Mein Problem ist auch nicht die Größe- ich bin fast 60, habe vier Kinder , sieben Enkel, Hallo ,da redet MANN nicht mehr von der >Größe< .
Maximal ob ES Überhaupt noch geht! :wink: Scherz.
Escalade, mag sein das der den auch hatte,
aber die Explorer haben IHN werksseitig, standartmäßig, im Auslieferungszustand...Da muß doch einer Daten dazu Haben!!
140 mm??? Ich fahre doch keinen Ameisenschubser(Tiefergelegter GTI)! Hoffentlich ein Schreibfehler.

Bild
Und im ahk-onlineshop muß ich nicht nachfragen, denn die haben genau den, der oben, Guckst du!, als einzig in DL erhältlich abgebildet.
Also hatten wir schon!

SOOO,aber wie schon mal gesagt, und wer lesen kann......,
Und über den Rest können wir dann philosophieren, wenn ich meine Lasten in Zulassung Teil II eingetragen habe!!! :)
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