Muss eine eingetragene Anhängerkupplung auch dran sein?

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Winne2

Muss eine eingetragene Anhängerkupplung auch dran sein?

Beitrag von Winne2 »

Moin,

da ich eigentlich keine AHK brauche, habe ich mir überlegt, den Haken ab zu schrauben.

Ist das zulässig oder MUSS die auch dran sein?

Gruß,

Winne
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

es gibt doch auch abnehmbare AHK`s :oops:

also kannste datt Dingens ohne Bedenken auch abnehmen und in Keller legen ...
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
Winne2

Beitrag von Winne2 »

klar,

ist aber keine abnehmbare, und deutsche Vorschriften sind schon mal gerne komisch..... :wink:
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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Die Abnahme bei einer Prüfstelle bezieht sich auf die richtige Montage einer AHK, egal ob diese einen abnehmbaren Haken hat oder nicht.

Wenn Du Deine AHK einfach wieder demontierst muss diese auch wieder ausgetragen werden. Dieses Thema hatte ich gerade erst beim TÜV.
Gruss Olaf

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Winne2

Beitrag von Winne2 »

ums deutlicher zu machen: ich möchte -wenn- nur den Haken (4 Schrauben) abmachen, der Rest soll bleiben. Man weiss ja nie, ob man's nicht doch mal braucht......
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Saukerl
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Beitrag von Saukerl »

Dann schraub das Teil halt ab und zum Tüv wieder dran.
Gruß
Frank

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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Winne2 hat geschrieben:ums deutlicher zu machen: ich möchte -wenn- nur den Haken (4 Schrauben) abmachen, der Rest soll bleiben. Man weiss ja nie, ob man's nicht doch mal braucht......

Das kam vorher nicht so rüber, dann mach so wie der Saukerl geschrieben hat.
Gruss Olaf

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Winne2

Beitrag von Winne2 »

okay,

thx!
Falk

Beitrag von Falk »

Das Thema ist ja auch nur TÜV-relevant.
Alles was eingetragen ist sollte auch am Fahrzeug dran sein ... und alles was dran ist sollte auch funktionieren. :)

Wenn du die AHK zwischendurch abschraubst oder gar nur den Haken ... interessiert sich im Normalfall kein Mensch dafür.
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

+1 :wink:
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