War heute zum fälligen TÜV Termin mit dem Dicken.
Abgesehen davon, dass die Werkstatt das Licht einstellen sollte und dieser Punkt bemängelt wurde (
- Batteriebefestigung fehlt (ok, sehe ich ein -> wie sieht son Teil original aus?)
- Frontschutzbügel: nicht eintragungsfähig
Und damit gehts dann auch schon los.
Das Ding ist seit Erstauslieferung montiert, schön zu sehen am überall gleichmäßig vorhandenen Rost am Rahmen und an den Befestigungen des Bügels
NATÜRLICH hat der Vorbesitzer ein Teilegutachten und NATÜRLICH hat er den Bügel NICHT in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Bin ich damit jetzt in der "glücklichen" Situation das Ding abbauen und wegschmeißen zu müssen?
Gibts da Gesetztesschlupflöcher für solche Fälle?
Es ist ja nix unrechtmäßiges, der Vorbesitzer hats einfach nur verpennt vor dem Stichtag 2007 das Teil in die Papiere übernehmen zu lassen (und komischerweise war das bei SEINEM TÜV auch kein Problem...)
Hääääälp!