http://www.3ws.de/reiseinformationen/zo ... en-eu.html



das tut mir ja leid , aber die seite hat null ahnungguidolenz123 hat geschrieben:Ich habe dies dazu gefunden:
http://www.3ws.de/reiseinformationen/zo ... en-eu.html
nee nee nee,guidolenz123 hat geschrieben:Ich habe dies dazu gefunden:
http://www.3ws.de/reiseinformationen/zo ... en-eu.html
Quelle : http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.htmlTabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Wir sind doch nur um unser Forumsmitglied besorgt; nicht dass an der Grenze die Handschellen klicken...kadze hat geschrieben:PS: Was mach ihr eigentlich für ein Gedöns um Interfliegers Reiseapotheke (gegen Schlafstörungen, Reisekrankheit und Verdauungsbeschwerden).
