Achtung Baustellenspuren: Fahrverbot für fast alle Pkw

...aber legal und anständig ist!
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Romina hat geschrieben:Das Interessante ist ja, das es meistens die jenigen sind, die dann , wenn die Baustelle zu Ende ist und die Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben ist, im Weg stehen, und sich an der linken Leitplanke festklammern weil ihre Karre so lahm ist, das sie nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Lage sind auch mal zu überholen. :twisted:

Aber noch mal zum falsch Parken...
Ein Fall in Düsseldorf ging doch vor einiger Zeit durch die Presse.
Notarzt kam bei einem Herzinfarkt zu spät, weil Falschparker die Straße einengten. Der Falschparker bekam eine Anzeige nicht nur wegen dem falschen Parken sondern auch wegen fahrlässiger Tötung.
Er wurde vor Gericht allerdings nur wegen falsch Parkens verurteilt. Die Fahrlässige Tötung nur deshalb nicht, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, das der Mensch bei rechtzeitigem Eintreffen des Notazrtes nicht verstorben währe. Aber es war ein Freispruch zweiter Klasse, aus Mangel an Beweisen. Das bedeutet, das er einen Eintrag dementsprechend im Bundeszentralregister hat.
Der zivilrechtliche Teil gegen den Falschparker läuft noch.

Wenn weniger wie 3 Meter Platz bleiben bist du dran. Und das mit recht.
Bei uns in Essen fährt regelmäßig die Feuerwehr durch die Straßen, und lässt jeden Abschleppen, der ihr durchkommen behindert.
Das mit Bundeszentralregister ist 100% falsch.
Zudem muß strafrechtl. wie auch zivilrechtl. nachgewiesen werden ,daß Mr.X auch der war,der dort geparkt hat...und zudem wäre eine strafrechtl. Verurteilung unter genannten Tatsachen nicht adäquat causal...d.h. die Ursächlichkeit des Falschparkens und die nicht wirkl. vorab absehbaren Folgen---auch nicht unter "dolus eventualis" (bedingter Vorsatz)--- für einen Täter schließen eine Verurteilung per se aus.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Romina hat geschrieben:Das Interessante ist ja, das es meistens die jenigen sind, die dann , wenn die Baustelle zu Ende ist und die Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben ist, im Weg stehen, und sich an der linken Leitplanke festklammern weil ihre Karre so lahm ist, das sie nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Lage sind auch mal zu überholen. :twisted:

Aber noch mal zum falsch Parken...
Ein Fall in Düsseldorf ging doch vor einiger Zeit durch die Presse.
Notarzt kam bei einem Herzinfarkt zu spät, weil Falschparker die Straße einengten. Der Falschparker bekam eine Anzeige nicht nur wegen dem falschen Parken sondern auch wegen fahrlässiger Tötung.
Er wurde vor Gericht allerdings nur wegen falsch Parkens verurteilt. Die Fahrlässige Tötung nur deshalb nicht, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, das der Mensch bei rechtzeitigem Eintreffen des Notazrtes nicht verstorben währe. Aber es war ein Freispruch zweiter Klasse, aus Mangel an Beweisen. Das bedeutet, das er einen Eintrag dementsprechend im Bundeszentralregister hat.
Der zivilrechtliche Teil gegen den Falschparker läuft noch.

Wenn weniger wie 3 Meter Platz bleiben bist du dran. Und das mit recht.
Bei uns in Essen fährt regelmäßig die Feuerwehr durch die Straßen, und lässt jeden Abschleppen, der ihr durchkommen behindert.

Merkst dus nicht....

Du kannst romane schreiben biste romina wirst....

Du bekommst aber weder recht noch frieden.... :wink:
Romina
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Beitrag von Romina »

Es ist immer wieder das gleiche.....
Es wird geglaubt, das für einen Eintrag ins Bundeszentralregister eine Verurteilung nötig ist.
Und das ist falsch.
Es werden alle srafrechtlichen Anzeigen regestriert, und die werden auch nie mehr gelöscht.

Allerdings wird bei einem Führungszeugnis nur bekanntgegeben, was noch nicht verjährt ist.
Beim erweiterten Führungszeugnis z. B. kommen auch Verurteilungen die zwar verjährt aber für den Job relevant sind.

Registriert aber sind nicht nur die Verurteilungen sondern auch die Anzeigen die jemals gegen dich gemacht wurden, und natürlich ihr Ergebnis.
Allerdings haben zu diesen Daten nur Staatsanwälte und Richter Zugang.
Diese Auszüge aus dem Register hatte ich 5 Jahre lang jeden Monat vor mir liegen Und da standen auch die Klamotten drin, die niedergeschlagen wurden.
nachgewiesen werden ,daß Mr.X auch der war,der dort geparkt hat.
Das ist ja nun kein Problem.
Halter wird als Zeuge angeschrieben und muss den Fahrer nennen, es sei denn es ist ein direkter Verwandter nur dann hat er das recht die Auskunft zu verweigern. Aber dann bleibt es eben an ihm hängen.
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Doch mit TURBO zu ergänzen.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Romina hat geschrieben: Das ist ja nun kein Problem.
Halter wird als Zeuge angeschrieben und muss den Fahrer nennen, es sei denn es ist ein direkter Verwandter nur dann hat er das recht die Auskunft zu verweigern. Aber dann bleibt es eben an ihm hängen.
Das meinst Du aber nun nicht wirkl. im Ernst,daß das tats. so läuft... :wink: :wink: :wink:
Gruß Guido
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