Das mit Bundeszentralregister ist 100% falsch.Romina hat geschrieben:Das Interessante ist ja, das es meistens die jenigen sind, die dann , wenn die Baustelle zu Ende ist und die Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben ist, im Weg stehen, und sich an der linken Leitplanke festklammern weil ihre Karre so lahm ist, das sie nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Lage sind auch mal zu überholen.
Aber noch mal zum falsch Parken...
Ein Fall in Düsseldorf ging doch vor einiger Zeit durch die Presse.
Notarzt kam bei einem Herzinfarkt zu spät, weil Falschparker die Straße einengten. Der Falschparker bekam eine Anzeige nicht nur wegen dem falschen Parken sondern auch wegen fahrlässiger Tötung.
Er wurde vor Gericht allerdings nur wegen falsch Parkens verurteilt. Die Fahrlässige Tötung nur deshalb nicht, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, das der Mensch bei rechtzeitigem Eintreffen des Notazrtes nicht verstorben währe. Aber es war ein Freispruch zweiter Klasse, aus Mangel an Beweisen. Das bedeutet, das er einen Eintrag dementsprechend im Bundeszentralregister hat.
Der zivilrechtliche Teil gegen den Falschparker läuft noch.
Wenn weniger wie 3 Meter Platz bleiben bist du dran. Und das mit recht.
Bei uns in Essen fährt regelmäßig die Feuerwehr durch die Straßen, und lässt jeden Abschleppen, der ihr durchkommen behindert.
Zudem muß strafrechtl. wie auch zivilrechtl. nachgewiesen werden ,daß Mr.X auch der war,der dort geparkt hat...und zudem wäre eine strafrechtl. Verurteilung unter genannten Tatsachen nicht adäquat causal...d.h. die Ursächlichkeit des Falschparkens und die nicht wirkl. vorab absehbaren Folgen---auch nicht unter "dolus eventualis" (bedingter Vorsatz)--- für einen Täter schließen eine Verurteilung per se aus.
