Achtung Baustellenspuren: Fahrverbot für fast alle Pkw

...aber legal und anständig ist!
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Teils..teils,wobei ich wg Spuren wie ranger zu der Auffassung tendiere (Rechtswissenschaft ist aber keine Wissenschaft ....................................UND 2 Juristen ..3 Meinungen),
daß eine Spur für den ist,der sie benutzt und nicht für den Nachbarn..insbesonders bei gekennzeichneten Spuren. Für Mitschuld---ohne den Sachverhalt genau zu kennen---des Überholenden bleibt ohne weiteres Hinzukommen ---hier unbekannter--Tatsachen/Umstände m.E. kein Raum.
Gruß Guido
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Beitrag von Alterspinner »

So isses guido...

Aber fahrlerer und taxifahrer ;)
Romina
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Beitrag von Romina »

Wer falsch parkt ist auch nicht schuld am unfall der daraus resultiert das man ne strasse nicht einsehen kann...
Falsch....selbstverständlich würde ich denjenigen bei einem Unfall dann anzeigen und auf Schadenersatz klagen.
Schließlich habe ich aus seinem Fehlverhalten einen Schaden.




Kommt es wegen eines Falschparkers zu einem Unfall, so haftet der Falschparker für den entstehenden Unfallschaden mit. Die Höhe der Haftung hängt von den Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen am Unfallort ab und davon, ob das falsche Parken eine Sichtbehinderung oder sonstige Behinderung des fließenden Verkehrs verursacht hat.

Auf der anderen Seite hat der fließende Verkehr das sog. Sichtfahrgebot einzuhalten und seine Geschwindigkeit nach den Verkehrs-, Sicht- und Straßenverhältnissen zu bemessen. Den fließenden Verkehr wird bei einem Unfall daher die überwiegende Haftung treffen.

In der Regel liegt die Mithaftung des Falschparkers zwischen 20 und 33 % des Gesamtschadens. Wer im absoluten Haltverbot parkt, muss sich auf eine Mithaftung von 25 % einstellen, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt (AG Emden, SP 2008, 103=ADAJUR- Dok.Nr. 74057).

Wird der Verkehr durch ein am Straßenrand verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug so behindert, dass Fahrzeuge an diesem Fahrzeug bei entgegenkommenden Fahrzeugen nicht vorbeifahren können, haftet der Halter des abgestellten Fahrzeugs für einen daraus resultierenden Unfall zu einem Drittel (AG Hamburg, SVR 2006, 35).


Da könnt ihr herumlamentieren wie ihr wollt. Baut ihr Mist so seid ihr auch zur Verantwortung zu ziehen.
Ihr braucht nur einen Unfallgegner, der sich auskennt.
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Beitrag von guidolenz123 »

Falschparker haftet bei Ursächlichkeit!!!!!! bis max 25% aus Betriebsgefahr.
Dagegen hat doch gar keiner "lamentiert". :wink:
Siehe mein:"Teils teils..." in meinem letzten Post.
Die Tatsache des Falschparkens allein ohne Ursächlichkeit bringt dem Unfallverursacher aber gar keine Punkte...sprich : Falschparken allein!!!! bedingt KEINE Mitschuld.
Gruß Guido
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Beitrag von Alterspinner »

Mit dir zu diskutieren macht kein spass ..
Kurze fakten aber keine romane... Ich will meinungen keine Lexika lesen...

Also weiter so - ohne mich


Ps... Niemand ist verpflichtet an einem falschparker vorbei zu fahren..
Zuletzt geändert von Alterspinner am 14.01.2012 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von guidolenz123 »

ranger hat geschrieben:

Ps... Niemand ist verpflichtet an einem falschparker vorbei zu fahren..
Ist irgendwie ein richtig gutes Argument......,
werd ich bei Gelegenheit verwenden....
Insoweit hoffe ich auf die urheberrechtl. Freigabe von Dir ranger. :wink: :D
Gruß Guido
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Beitrag von Alterspinner »

Gerne doch ;)

Nur wei ein gelander fehlt muss man ja nicht springen usw...
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Beitrag von guidolenz123 »

ranger hat geschrieben:Gerne doch ;)

Nur wei ein gelander fehlt muss man ja nicht springen usw...
Find ich persönl.auch 8) ...aber immer die anderen :wink: .... :lol:
Gruß Guido
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Beitrag von Romina »

Ps... Niemand ist verpflichtet an einem falschparker vorbei zu fahren..
Das ist tatsächlich so richtig. Verpflichtet ist er nicht. Aber berechtigt.
Und dieses Recht darf er durchsetzen.

Aber es geht auch einfacher.
Bei mir Parken manchmal Fremde auf dem Hof da ich aber eine Hoftür aus Stahl habe und dies der einzige Eingang zum Gundstück ist mache ich die dann einfach zu. Es steht auch ein Schild am Eingang, das die Tür spätestens bei Einbruch der Dunkelheit mindestens ab 22.00 Uhr geschlossen wird.

Tja Pech für die , die des Lesens nicht mächtig sind.
Die dürfen dann bis 7.00 Uhr warten wenn ich wieder auf mache.
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Beitrag von Alterspinner »

Klasse du held....
Das darfste aber auch nicht....

Aber muss ich dir gesetzsestreuen burger ja nicht sagen
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Beitrag von guidolenz123 »

Wäre es ein automatisch schließendes Tor i.V.m. o.g. Warnung wärs (wohl) legal. Bei absichtl. Abschließen kann es in Richtung strafbare Nötigung gehen. Besser:
Die Falschparker auf privatem Grund abschleppen lassen (diesbetreffende Warnung gut lesbar im Einfahrtsbereich anbrigen) und den Ort der Verwahrung des KFZ erst nach Zahlung der angefallenen angemessenen Kosten verraten. So sagts der BGH ganz aktuell.
Gruß Guido
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Beitrag von Baerchen »

Überholen in Baustellen sollte man schon aus Eigenschutz tunlichst lassen vor allem bei LKW und unseren fantatischen Autobahnen. Da ich selber Lkw fahre weiss ich ,hoffe ich mal, wovon ich schreibe. 1. ist das der pure Stress für den Lkw Fahrer das Teil auf der mickrigen Spur geradeaus zufahren und wenn sich dann noch einer mit einem Pkw vorbeischieben will wirds richtig eng. Dann fehlt nur noch ein Güllydeckel oder Bodenwelle und schon wars das. 2. was bitte nützt es mir wenn ich nicht schuld habe aber mein Auto ist platt und es sind auch noch Verletzte zu beklagen. Da bleibe ich doch lieber schön dahinter und warte bis die Baustelle aufhört. und der Zeitvorteil den mir das überholen in einer Baustelle bringt, na ja, der ist meistens nur noch mit der Stoppuhr zuerfassen. Wenn ihr mal die möglichkeit habt setzt euch doch mal in einen Lkw und fahrt mal in so einer Baustellenspur dann hat sich für den einen oder anderen diese Discussion erledigt.
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Romina
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Beitrag von Romina »

Das Interessante ist ja, das es meistens die jenigen sind, die dann , wenn die Baustelle zu Ende ist und die Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben ist, im Weg stehen, und sich an der linken Leitplanke festklammern weil ihre Karre so lahm ist, das sie nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Lage sind auch mal zu überholen. :twisted:

Aber noch mal zum falsch Parken...
Ein Fall in Düsseldorf ging doch vor einiger Zeit durch die Presse.
Notarzt kam bei einem Herzinfarkt zu spät, weil Falschparker die Straße einengten. Der Falschparker bekam eine Anzeige nicht nur wegen dem falschen Parken sondern auch wegen fahrlässiger Tötung.
Er wurde vor Gericht allerdings nur wegen falsch Parkens verurteilt. Die Fahrlässige Tötung nur deshalb nicht, weil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, das der Mensch bei rechtzeitigem Eintreffen des Notazrtes nicht verstorben währe. Aber es war ein Freispruch zweiter Klasse, aus Mangel an Beweisen. Das bedeutet, das er einen Eintrag dementsprechend im Bundeszentralregister hat.
Der zivilrechtliche Teil gegen den Falschparker läuft noch.

Wenn weniger wie 3 Meter Platz bleiben bist du dran. Und das mit recht.
Bei uns in Essen fährt regelmäßig die Feuerwehr durch die Straßen, und lässt jeden Abschleppen, der ihr durchkommen behindert.
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Beitrag von anncarina »

Da könnte man ja beim Micha2 fragen :wink:
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Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Beitrag von wolfgang »

Also da ich ja auch in Essen wohn kaann ich sagen bei uns nicht,bei uns kam sogar bei einem Brandfall die Feuerwehr nicht durch und wenn du pech hast
kommste auch nicht mit deinem PPW durch aber auch nach mehrmaligem
anrufen beim Ordnungsamt hat sich nichts geändert.

Gruß Wolfgang :P
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