"Ist zwar ein LKW wir besteuern aber als PKW" macht 301,-€ pro Jahr.
Das klingt nicht nach besonders viel, wieviel wäre denn 4,1L Benzin LKW Steuern ?
Aber ich denke der Stress das anzufechten lohnt nicht ohne Rechtsschutzversicherung
Ralph
Ich kann mich nur wiederholen - das geltende Recht ist EU-Recht ( siehe vorherige Beiträge ). Das BFH Urteil von 1991 ist längst durch neues Recht überholt.taucher hat geschrieben:Die berufen sich auf ein BFH Urteil vom 26.11.1991 VII R 88/90
Was auch immer das besagt.
Ralph
Nur zur Erinnerung, das war am 24.04.2008.taucher hat geschrieben:Hab heute meinen Steuerbescheid bekommen.
"Ist zwar ein LKW wir besteuern aber als PKW" macht 301,-€ pro Jahr.
Das klingt nicht nach besonders viel, wieviel wäre denn 4,1L Benzin LKW Steuern ?
Aber ich denke der Stress das anzufechten lohnt nicht ohne Rechtsschutzversicherung![]()
Ralph