Kaltlaufregelventil

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nordlicht01
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

So ich habe noch etwas interessantes gefunden und wenn ich das richtig verstehe haben Sie die Euro Einstufung anhand dieser Tabelle ( Ziffer 53 ) vorgenommen was laut dem 2ten Anhang ja ein Lkw über 3,5t wäre.
Ehrlich gesagt bin ich völlig überfragt was jetzt richtig ist
Viele Grüße Rolf
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Wanne V8
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von Wanne V8 »

Mein Ford Expedition hat beispielsweise eine M1G-Zulassung, weil er als Geländewagen mit Leiterrahmen und Differentialsperre geführt wird. Das Fahrzeug wird bei mir als Geländewagen zur Personenbeförderung bezeichnet. Solche Zulassungspunkte fehlen in deinen Fahrzeugpapieren. Die Zulassung „01“ ergibt in Kombination mit der „0200“-Eintragung nur sehr wenig Sinn, weil keine weiteren Punkte benannt werden – etwa „PKW-Geländewagen“, oder ähnliches. Hier hätte stehen sollen/müssen: „PKW-Geländewagen“, oder – so wie bei mir – „Geländefahrzeug zur Personenbeförderung Kombilimousine“. Der Fahrzeugtyp sollte unter Ziffer D.2 als SUV oder Geländewagen erkennbar sein. Das ist bei dir aber nicht der Fall, und es wird auch unter Ziffer 5 nicht ergänzt!

Jetzt wird es noch interessanter: Warum wurde bei dir in Zeile 4 nicht „AC“ eingetragen? Dein Fahrzeug hat nachweislich eine § 21 StVZO-Einzelabnahme erhalten. Die Zusammenhänge stehen ganz unten in meinem Text.

Für weitere Fragen solltest du unbedingt den TÜV oder die Dekra aufsuchen, denn dort kennt man sich mit solchen Fällen wirklich aus.

Ich gehe daher stark davon aus, dass der Gutachter bei der GÜT hoffnungslos überfordert war – und das dann zu deinem Nachteil. In den vorliegenden Zulassungspapieren, insbesondere im Gutachten, scheinen Fehler gemacht worden zu sein – das sollte unbedingt überprüft werden!

Gleiches gilt möglicherweise auch für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle, die sich aber nur an das Gutachten halten können. Es wäre ratsam, beim obersten Vorgesetzten der Zulassungsstelle vorzusprechen – und nicht nur bei einem kleinen Sachbearbeiter. Zudem solltest du die von mir gelieferten Informationen ausgedruckt mitnehmen!

Aus deiner Dokumentation geht hervor, dass Ziffer 53 auf einen Euro-1-LKW und Lärmarm verweist – das wird ja immer verrückter! Ich denke, das kann in keinem Fall passen, denn dein Wagen kann nicht ohne größere Veränderungen als LKW zugelassen werden.

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Unter den angegebenen Bedingungen ist es eher ungewöhnlich, dass ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4036 kg noch als "01" (PKW) in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 geführt wird. Normalerweise werden Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in eine andere Klasse (z. B. LKW N2) eingestuft.

Sind diese Eintragungen dennoch möglich? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein SUV mit über 3,5 Tonnen trotzdem als PKW (Klasse M1) eingetragen sein:

Sonderzulassung für Geländewagen/SUVs: Manche große SUVs, besonders aus den USA, können trotz ihres hohen Gewichts als M1 (PKW) eingestuft bleiben, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Geländewagen mit einer bestimmten Bauweise (Leiterrahmen, Allradantrieb, Differenzialsperren etc.) können ggf. als PKW-Geländewagen (M1G) eingestuft sein.

Historische Eintragung oder Bestandsschutz: Wenn das Fahrzeug bereits vor längerer Zeit so zugelassen wurde, könnte ein Bestandsschutz bestehen, sodass die PKW-Klassifizierung erhalten blieb.

Welche zusätzlichen Eintragungen müssten vorhanden sein? Damit die PKW-Klassifizierung trotz der 4036 kg zulässigen Gesamtmasse Bestand hat, müssten folgende Merkmale in der Zulassungsbescheinigung oder den Fahrzeugpapieren geprüft werden: Schlüsselnummern für Fahrzeugart (ggf. M1G für Geländewagen-PKW), Eintrag unter Ziffer F.1 (zulässige Gesamtmasse): 4036 kg bestätigt, Eintrag unter Ziffer G (Leermasse): 3380 kg bestätigt, Sitzplatzanzahl (Ziffer S.1): Muss als PKW passend sein (mind. 5 Sitze), Fahrzeugtyp (Ziffer D.2): Sollte als SUV oder Geländewagen erkennbar sein, COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Gibt Aufschluss über die tatsächliche Fahrzeugklasse.

Was wäre, wenn das Fahrzeug falsch eingetragen wurde? Falls die PKW-Klassifizierung fehlerhaft ist, könnte es bei einer späteren Kontrolle oder Zulassungsprüfung zur Umstufung auf LKW (N2) kommen – was andere Steuer- und Versicherungsbedingungen mit sich bringt.

Fazit: Die Eintragung als PKW (01) ist ungewöhnlich, aber unter bestimmten Bedingungen (z. B. als Geländewagen M1G) möglich. Entscheidend sind die weiteren Eintragungen in den Papieren sowie eine mögliche Sonderzulassung oder Bestandsschutz. Es lohnt sich, die vollständigen Fahrzeugdokumente zu prüfen, insbesondere den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und das COC-Dokument.

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Zur § 21 StVZO-Angelegenheit: Die Ziffer 4 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt normalerweise die Typgenehmigung bzw. die nationale Schlüsselnummer (HSN/TSN) an.

Ein Eintrag „AC“ anstelle einer üblichen numerischen Schlüsselnummer (z. B. 0200 für Mercedes) deutet darauf hin, dass das Fahrzeug keine reguläre Typgenehmigung nach europäischem Muster hat.

Mögliche Bedeutungen von „AC“ in Ziffer 4: Einzelgenehmigung / Einzelbetriebserlaubnis – häufig bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern (z. B. USA). Diese Fahrzeuge haben keine allgemeine EG-Typgenehmigung und wurden individuell geprüft. Umbauten oder Sonderzulassungen – Fahrzeuge mit erheblichen Änderungen (z. B. US-Pickups mit nachträglichem Umbau, Wohnmobil-Umbauten, Sonderfahrzeuge) erhalten manchmal diese Kennzeichnung. Oldtimer mit Einzelzulassung – falls es sich um ein klassisches Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung handelt, könnte „AC“ ebenfalls verwendet werden.

Welche Auswirkungen hat der Eintrag „AC“? Das Fahrzeug wurde wahrscheinlich per Einzelabnahme (§ 21 StVZO oder § 13 EG-FGV) zugelassen. Änderungen an der Fahrzeugklasse (z. B. von LKW auf PKW) sind schwerer nachzuvollziehen, da keine reguläre Typgenehmigung existiert. Bei einer neuen Zulassung oder Ummeldung kann es sein, dass eine erneute Prüfung erforderlich wird.

Fazit: Der Eintrag „AC“ in Ziffer 4 weist darauf hin, dass es sich um ein Importfahrzeug ohne reguläre EU-Typgenehmigung handelt, das über eine Einzelzulassung zugelassen wurde. Falls weitere Fragen zur Zulassungsfähigkeit bestehen, könnte es sinnvoll sein, die Fahrzeugpapiere mit der Zulassungsstelle oder einem Sachverständigen (TÜV, Dekra) zu überprüfen.
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Moin Jörg,
Ich bin immer noch fasziniert wie viel Wissen Du hast.
Ich habe morgen einen telefonischen Termin mit der DEKRA hier und werde dabei einen Termin machen damit sich die Prüfer ein Bild von der ganzen Sache machen und mich beraten können.
Ich werde deinem Tip folgen und alles ausdrucken was Du mir so genial erläutert hast und hoffe sehr das Sie mir helfen können.
Diese DEKRA Prüfer ( ich hatte schon mit Einem zu tun ) sind sehr nett und hilfsbereit und vor allem wusste Er wovon Er redet.
Ich werde Dir morgen berichten was Sie gesagt haben und bedanke mich wirklich ganz herzlich bei Dir und ehrlich gesagt habe ich keinen Plan wie ich das bei Dir je wieder gutmachen kann.
Viele Grüße Rolf
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Wanne V8
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von Wanne V8 »

Hallo Rolf!

Helfen kann man immer nur, wenn man sich mit einer Sache beschäftigt oder wenn man mit einer vergleichbaren Angelegenheit schon mal Kontakt hatte. Bezüglich der Zulassungsarten hatte ich mich vor etlichen Jahren schon mal wegen meines Wagens beschäftigt. Ich hatte damals aber das Glück, dass meine Zulassung mehr oder weniger die Joker-Karte im Kartenspiel gewesen ist, die interessante Möglichkeiten und Auslegungsvariationen zulässt.

Mein Fahrzeug war etwa sechs Monate zuvor im Auftrag eines (überforderten) Autohauses mit einer deutschen Zulassung versehen worden, nachdem der Wagen von einem US-Army-Berufssoldaten hier in Deutschland belassen wurde, da dieser außerplanmäßig ins Ausland versetzt wurde. Das Autohaus wurde mit dem Auftrag betraut und hat die Arbeit dann an einen „erfahrenen“ Prüfer vom TÜV übergeben. Der Wagen ist davor knapp ein dreiviertel Jahr lang mit amerikanischen Kennzeichen hier gefahren worden. Ich bin dann durch Zufall und über drei Ecken in einer sehr kurzfristigen Aktion an dieses Fahrzeug gelangt, welches sich im Nachhinein noch als ganz besonderer Treffer herausgestellt hat.

Der DEKRA-Prüfer meiner oft aufgesuchten Prüfstelle musste damals lachen, als er das erste Mal meine Papiere vom Expedition gesehen hatte, nachdem ich wegen mehrerer Fragen meine Prüfstelle aufgesucht hatte. Im Großen und Ganzen sagte er mir nur, dass ich es nicht zu sehr übertreiben soll, da meine Papiere einen sehr breiten Auslegungsspielraum zulassen. Viele Eintragungen wurden sehr pauschal mit den Worten „in etwa Wirkung nachgewiesen“ abgegolten, plus weitere Optionen, die derzeit noch nicht verbaut sind.

Mein Fahrzeug ist bei einer TÜV-Prüfstelle abgenommen worden, in einer Region, in der es viele US-Fahrzeuge von US-Army-Leuten gibt. Das Gutachten und weitere Unterlagen liegen mir vollständig vor, und daraus konnte man ersehen, dass da jemand genau wusste, was er macht, dabei aber nicht kleinlich vorgegangen ist.

Bei deinen Papieren hapert es an (kleinen) Details, der richtigen Auslegung und der genauen Definition. Die Fahrzeugpapiere sind also gleich in mehreren Bereichen verbesserungsfähig. Auf der einen Seite wird viel benannt, natürlich auch mit der richtigen Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse in Feld 14. Auf der anderen Seite hapert es aber an der Fahrzeugklasse in Feld „J“. Die Eintragung in Feld „J“ wird auch nicht mit dem Eintrag in Feld 4 ergänzend erklärt, ebenso wird in Feld 5 nichts zur Fahrzeugklasse und zum Aufbau gesagt, außer eben, dass es sich um einen geschlossenen PKW handelt. Die zahlreichen, sich nicht von selbst erklärenden Eintragungspunkte führten im Endeffekt dazu, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug allein nur auf der Gewichtsklasse als Euro-1-Fahrzeug einstuft, obwohl es laut der Emissionsklasse in Feld 14 eigentlich ganz klar ein Euro-2-Fahrzeug ist.

Wie genau du das Problem am Ende gelöst bekommst, hängt davon ab, was der DEKRA-Prüfer dazu sagen kann. Die Änderung muss dann aber von der GTÜ vorgenommen werden, da dort das Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erstellt worden ist. Alternativ kannst du das Gutachten erneut bei der DEKRA anfertigen lassen, was aber mit unnötigen Kosten verbunden ist. Höre dir an, was man dir bei der DEKRA sagt, oder sieh zu, dass du eventuell etwas Schriftliches von dort bekommst. Mit dieser Information suchst du eine GTÜ-Prüfstelle auf, die aber wenigstens einen halbwegs fähigen Eindruck machen muss. Kennt man sich dort mit solchen Dingen nicht aus, dann lasse dir eine Prüfstelle benennen, die dir weiterhelfen kann.

Sehe erst mal zu das du mit deinem Zulassungsproblem, bezüglich der Euro 1 Einstufung, eine gescheite Lösung findest.
Danach kannst du dir was einfallen lassen, mit dem du dich bei mir bedankst, falls dir das wichtig sein sollte.

Gruß aus Herne
Jörg
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Hallo und Moin Jörg und alle anderen hier.
Ich war gestern beim TÜV Nord da mir die DEKRA nicht wirklich weiter helfen konnte.
Der Herr sagte mir ich solle erst einmal beim Finanzamt anrufen und die Fragen was Sie haben müssen um Gustav in Euro 2 um zu schlüsseln. Für die Anhänger Kupplung die nicht den EU Normen entspricht brauche ich ein Datenblatt von Ford und dann würde ich Sie mit Einzelgutachten eingetragen bekommen.
Desweiteren würde ich für Gustav ohne Probleme eine LKW Zulassung erhalten selbst mit 5 Sitzen was steuerlich natürlich sehr angenehm wäre.
Bleibt die Frage was die Versicherung dazu sagt und was Gustav mit einer Lkw Zulassung kosten würde.
Also am Montag mit Finanzamt bzw Zoll und Versicherung telefonieren und hoffen das endlich eine Lösung gibt.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende.
Rolf
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Wanne V8
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von Wanne V8 »

Ich habe mich mal wieder schlau gemacht und für dich die folgenden Ergebnisse zusammengetragen.

Die Anhängerkupplung musst du nicht eintragen lassen, es muss auch kein Gewicht eingetragen werden. Die Einschubvorrichtung für die Anhängerkupplung gehört zur Stoßstange und somit zum Fahrzeug, dabei ist eine Eintragung überhaupt nicht möglich. Ich hatte diese Fragen bei meinem Wagen auch, die Lösung war aber ganz einfach.

Diese Probleme umgehst du, wenn du einen Kupplungseinschub mit „E“ Prüfzeichen benutzt, also einen Einschub, für die eine ABE besteht. So einen Einschub bekommst du bei ebay für wenig Geld, natürlich inklusive ABE. Eine Anhängerkupplung mit einer ABE kannst und musst du nicht eintragen, du benutzt sie einfach und das war es dann. Bei deinem Wagen kannst du durchaus einen Schwerlasteinschub verwenden, der für eine Stützlast von bis zu 250 kg ausgelegt ist, die zulässige Zug-Masse beträgt 3500 kg und der „D“ Wert beträgt 22,55 kN. Es gibt auch kombinierte Einschübe, die neben der Flanschkugel auch ein Zug-Maul aufweisen, diese Einschübe sind für 260 kg Stützlast ausgelegt, für ein Zuggewicht von 3500 kg und einem „D“ Wert von 20,20 kN. Mit führen solltest du nur die Bedienungsanleitung vom Fahrzeug, da man daraus erkennen kann für welche Zuglast das Fahrzeug geeignet ist. Ich denke aber, dass man die Frage bei einem Excursion wohl kaum stellen wird!

Nun noch ein paar Infos bezüglich dem Gedanken den Wagen als LKW zuzulassen.

Die Zulassung eines Ford Excursion Baujahr 2000 mit 6,8-Liter-V10-Motor und 8 Sitzplätzen als Lkw kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Die Kfz-Steuer für Lkw bemisst sich hauptsächlich nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge bis zu 3.500 kg Gesamtgewicht gelten folgende Steuersätze pro angefangene 200 kg:
• Bis zu 2.000 kg: 11,25 €
• 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 €
• 3.000 kg bis 3.500 kg: 12,78 €
Bei einem Gesamtgewicht von beispielsweise 3.260 kg würde die Berechnung wie folgt aussehen:
• 3.260 kg / 200 kg = 16,3 (aufgerundet auf 17)
• 17 × 12,78 € = 217,26 € pro Jahr
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung beispielhaft ist und die tatsächliche Steuer je nach exaktem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse variieren kann.

Hinsichtlich der Versicherungskosten kann eine Lkw-Zulassung jedoch teurer sein als eine Pkw-Zulassung. Ein Nutzer berichtete beispielsweise von Versicherungskosten in Höhe von 900 € bei Lkw-Zulassung gegenüber 500–600 € bei Pkw-Zulassung.
Es ist daher ratsam, vor der Entscheidung für eine Lkw-Zulassung sowohl die genauen Kfz-Steuerbeträge als auch die Versicherungskosten zu ermitteln und miteinander zu vergleichen. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Lkw-Zulassung erfüllt und welche Auswirkungen dies auf andere Bereiche, wie beispielsweise die Nutzung im Straßenverkehr, hat.
Für eine genaue Berechnung der Kfz-Steuer können Sie den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.
Weitere Informationen zur Lkw-Zulassung von Pkw finden Sie beim ADAC.

Ein anschauliches Beispiel zu den Kosten und Einsparmöglichkeiten bei der Nutzung eines Pickups mit Lkw-Zulassung bietet dieses Video:
https://youtu.be/9XCQtAXixTI

Und nun das ganze noch mal mit einer exakten Benennung des zulässigen Gesamtgewicht und der Tatsache das der Wagen derzeit nur als Euro 1 Fahrzeug anerkannt wird. Unter diesen Gesichtspunkten kann ich von der LKW Zulassung eigentlich nur abraten, weil es mehr Nachteile bringen wird, als Nutzen!

Die Zulassung Ihres Ford Excursion Baujahr 2000 mit 6,8-Liter-V10-Motor und einer zulässigen Gesamtmasse von 4.036 kg als Lkw erfordert eine genaue Betrachtung der Kfz-Steuer und der Versicherungskosten.

Kfz-Steuer:
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Lkw basiert auf dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse. Für Fahrzeuge über 3.500 kg Gesamtgewicht gelten folgende Steuersätze pro angefangene 200 kg:
• Bis 2.000 kg: 11,25 €
• 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 €
• Über 3.000 kg: 12,78 €
Bei Ihrem Fahrzeug mit 4.036 kg ergibt sich folgende Berechnung:
• 4.036 kg / 200 kg = 20,18 (aufgerundet auf 21)
• 21 × 12,78 € = 268,38 € pro Jahr

Da Ihr Fahrzeug jedoch die Euro-1-Norm erfüllt, kann ein erhöhter Steuersatz gelten. Die genauen Steuersätze für verschiedene Schadstoffklassen können variieren. Es ist daher ratsam, die spezifischen Steuersätze für Euro-1-Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde oder über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums zu ermitteln.

Einfluss der Sitzplatzanzahl:
Die Anzahl der Sitzplätze kann die Einstufung des Fahrzeugs beeinflussen. Fahrzeuge mit mehr als drei Sitzplätzen und einer größeren Personenkabine im Verhältnis zur Ladefläche können als Pkw besteuert werden, selbst wenn sie als Lkw zugelassen sind.
Bei acht eingetragenen Sitzplätzen besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Ihr Fahrzeug trotz Lkw-Zulassung als Pkw einstuft, was zu höheren Steuerkosten führen kann.

Versicherungskosten:
Die Versicherungskosten für als Lkw zugelassene Fahrzeuge können variieren und sind oft höher als bei Pkw. Es ist empfehlenswert, bei verschiedenen Versicherern Angebote einzuholen, um die genauen Kosten zu ermitteln.

Fazit:
Angesichts der acht Sitzplätze besteht das Risiko, dass Ihr Fahrzeug steuerlich als Pkw eingestuft wird, was zu höheren Kosten führen kann. Es ist daher ratsam, sowohl die steuerlichen als auch die versicherungstechnischen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls die Anzahl der Sitzplätze zu reduzieren, um eine eindeutige Lkw-Einstufung zu gewährleisten.
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von dirk68 »

Ich hänge mich hier mal rein.
Also für die Rubrik Kfz Zulasung muss Wikipedia umbenannt werden. Hut ab Jörg.
Ich habe allerdings für meinen kleinen Explorer mit Leiterrahmen, Allrad und BF-Goodrich auch keine M1 Zulassung. Das ist mir bei der Höhe der AHK auf die Füße gefallen. Da meiner ein normaler PKW ist, gilt max. 410mm über der Farhrbahn. Die Hakenkupplung an der Stoßstange über der normalen AHK ist jetzt für den Fahrradträger oder dient als Abschlepphaken, da das Seil dort nicht rausspringt. Man muss es nur vernünftig erklären. Für den Anhänger ist ja noch die tiefe AHK montiert. Außerhalb der STVO im Gelände muss ich die ja nicht benutzen.
Bild
Für den Umbau auf 5 Sitze muss auch die Aufnahme der 2ten Sitzbank raus. Die darf sich dann nicht mehr montieren lassen, auch ohne Gurte nicht. Allerdings ist ein VW-Bus o.ä. mit 8 Sitzen auch nur ein PKW.
Eine LKW-Zulassung würde ich vermeiden. Wenn man dich mit LKW in der Zulassung am Sonntag anhält, gehst du zu Fuß nach Hause, da dann das LKW Fahrverbot greift.
Ich hatte mich mal für einen Defender 110 mit neun Sitzen interessiert. Ich weiß aber nicht mehr, wie das Landrover mit der Zulassung gemacht hat. Das war im Prinzip auch ein LKW, der aber Sonntags fhren durfte.
Bezüglich der Unszimmigkeiten in der Zulassung würde ich mich bei einem Fordhändler mit einer Zulassung für Ford USA erkundigen. Die dürfen die Kisten im Gegensatz zum normalen Fordhändler nicht nur Reparieren, sondern wissen auch, was man wie zulassen muss. Bei mir um die Ecke ist das Ford Königs in Heinsberg. Ich war zwar schon eine Weile nicht mehr da, aber der hat vor 6 Jaheren einen Mustang mit US-Scheinwerfern mit "in etwa Wirkung" zugelassen bekommen. Da hätte ich ich mir beim TÜV die Zähne daran ausgebissen. Die kenne die Gutachten und wissen, was man bei welchem TÜV/Dekra vorlegen muss.
Die "in etwa Wirkung" hat damals der TÜV Hannover (400km von Heinsberg) eingetragen.
Das kostet evtl. ein paar Euronen, aber du willst den Wagen ja nicht demnächst wieder abstoßen.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Hallo und Moin in die Runde,
hier jetzt mal ein Update zu meinem Gustav.
Ich habe bis jetzt eine kleine Odyssee hinter mir, angefangen mit dem Stva die mir am Telefon keine Auskunft geben dürfen, nur soviel das Sie nichts machen können als mich an das Finanzamt zu wenden.
Nach einem längeren Gespräch und ein paar Mails war klar das Sie mir nicht helfen können da für die Kfz Steuer der Zoll zuständig ist und ich Einspruch erheben sollte.
Also gesagt getan und Einspruch gegen den Bescheid erhoben. Nach einiger Zeit kam die Antwort das der Zoll nichts ändern kann und darf weil für die Einstufung ausschließlich das Stva zuständig ist bzw derjenige der Gustav die Einzelzulassung verpasst hat. Mit dem habe ich jedoch keine Lust wieder zu diskutieren und mir erzählen zu lassen das Er alles richtig gemacht hat.
Dann war ich gestern hier beim TÜV Nord und der Prüfer war wirklich genial
Die Überlegung war die Lkw Zulassung zu bekommen was auch kein Problem wäre.
Dann hat Er festgestellt das es wohl neue Vorschriften dafür gibt und Er sich schlau macht und mich dann anruft.
Das hat Er auch tatsächlich gemacht und bei Gustav wäre das Problem das dass zGG über 3,5t liegt und damit auch sämtliche Vorschriften gelten, sprich 80 Kmh auf der Autobahn. 60 Kmh auf der Landstraße, Überholverbot , Durchfahrtverbot usw usw.
Morgen bekomme ich die Unterlagen das Gustav ein reiner 5 Sitzer Pkw mit großem Kofferraum ist. Damit fahre ich Montag zum Stva und lasse ihn umtragen und Frage ob ich jetzt die Euro 2 bekomme.
Montag werde ich wieder berichten.
Euch allen einen schönen Abend.
Rolf
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von Wanne V8 »

Das hört sich ja jetzt nach einem entscheidenden Schritt an, da bin ich ja mal gespannt was die Herrschaften beim Straßenverkehrsamt dazu sagen werden.
Die Euro2 Geschichte ergibt sich ja eigentlich aus der in den Papieren benannten Abgasnorm, nur warum man dir die nicht gewähren wollte, dass ist ja eigentlich immer noch nicht klar.
Verändert sich jetzt eigentlich auch die Fahrzeugklasse, ich meine jetzt den Zusammenhang, dass der Wagen eigentlich als Anhänger bezeichnet wird und sich nur aus sämtlichen anderen Eintragungen ein PKW zusammen basten lässt?

Ich bin mal gespannt welche Unterlagen du erhalten wirst und was daraus hervor gehen wird.
Die Zulassung als Lkw solltest du dann doch lieber sein lassen, denn damit hast du am Ende jede Menge Einschränkungen.
Auf das Gesicht beim Straßenverkehrsamt bin ich aber gespannt, nicht das die am Ende total am Rad drehen und trotzdem versuchen dir die Euro2 Sache zu vermiesen.
Wenn der Mitarbeiter am Rad dreht, dann gehe direkt zum Abteilungsleiter!
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Guten Morgen,
Ich bin auch schon sehr gespannt was Die mir so erzählen werden. Ich werde eine Liste mitnehmen mit all den Punkten die Du mir gesagt hast und die Begründung dazu und dann mal sehen wie die Damen reagieren.
Bis dahin erstmal herzlichen Dank und viele Grüße
Rolf
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

So da bin ich wieder mit neuen Info's zu Gustav. Er ist inzwischen als Pkw Kombi um getragen und da er eh Grad in der Werkstatt ist nach Abgas Gutachten gefragt. Antwort war da es kein deutsches Auto ist wäre das nicht möglich.
Jetzt muss ich erstmal überlegen wie es weiter geht.
Viele Grüße Rolf
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von anncarina »

Abgasgutachten kann ich besorgen...
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Moinsen,
SORRY das ich erst jetzt antworte aber durch Urlaub und ciel Stress auf der Arbeit musste Gustav etwas zurück stehen. Ich danke Dir ganz herzlich Fuerteventura das Angebot und schicke Dir gleich eine PN da ich noch etwas brauche. Viele Grüße Rolf
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von anncarina »

:shock:
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Geht nicht? Gibt's nicht!
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Re: Kaltlaufregelventil

Beitrag von nordlicht01 »

Oh shit für das Angebot :roll:
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