Excursion von 265/75-16 auf 285/75-16 wechseln,brauche Hilfe

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Bruce88
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Beitrag von Bruce88 »

Der Typ von KÜS würde mir die 285er so eintragen,braucht aber eine Genehmigung,dass ich die Cooper und die BF Goodrich ( habe beide drauf ) fahren darf.Also von den Reifenherstellern.
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Also BF hat in der Größe zur Zeit nur den BFGoodrich® Mud Terrain T/A KM2
Der hat einen Lastindex von 116 also 1250kg je Reifen und die Geschwindigkeitsklassen Q also zul. eingetragene Höchstgeschwindigkeit bei Fahrzeugen vor 01.05.2009 von 140 km/h.
Wenn das bei deinem so passt, wüsste ich nicht, wofür ein Gutachten her soll.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.

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Bruce88
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Beitrag von Bruce88 »

Keine Ahnung,aber er braucht das.Ist mir auch egal warum er das braucht,aber wenn ihm das reicht ,möchte ich ihm das gerne geben,weiß aber nicht woher.
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Musste gerade feststellen, daß ich meine BF nicht fahren darf.
In meinen Papieren sind sind 255/70R16 190H eingetragen. Die Radlast passt, aber die Höchstgeschwindigkeit nicht.
H bedeutet 210 km/h Der BF hat aber S = 180km/h.
Bei Fahrzeugen mit Bj. 01.05.2009 errechnet sich die unter T im Brief eingetragene Geschwindigkeit wie folgt.
(Max. Reifengeschwindigkeit - 8,5 km/h)/1,1 ergibt (180-8,5)/1,1=156km/h
Unter T steht aber 193. Das kann man zwar nicht fahren, ohne das Getriebe zu schrotten, aber ich muss H Reifen haben.

Also die Reifenlast ist die jeweilige Achslast durch 2.
Die Geschwindigkeitsklassen vor 2009 ist, Zahl unter T x 0,1 und das Ergebnis plus 8,5km/h. Hat der Reifen eine oder beide Vorgaben schlechter, brauchst du ein Gutachten.
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Beitrag von dirk68 »

Musste gerade feststellen, daß ich meine BF nicht fahren darf.
In meinen Papieren sind sind 255/70R16 190H eingetragen. Die Radlast passt, aber die Höchstgeschwindigkeit nicht.
H bedeutet 210 km/h Der BF hat aber S = 180km/h.
Bei Fahrzeugen mit Bj. 01.05.2009 errechnet sich die unter T im Brief eingetragene Geschwindigkeit wie folgt.
(Max. Reifengeschwindigkeit - 8,5 km/h)/1,1 ergibt (180-8,5)/1,1=156km/h
Unter T steht aber 193. Das kann man zwar nicht fahren, ohne das Getriebe zu schrotten, aber ich muss H Reifen haben.

Also die Reifenlast ist die jeweilige Achslast durch 2.
Die Geschwindigkeitsklassen vor 2009 ist, Zahl unter T x 0,1 und das Ergebnis plus 8,5km/h. Hat der Reifen eine oder beide Vorgaben schlechter, brauchst du ein Gutachten.
Da wirst du bei BF oder Cooper nachfragen müssen.
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Beitrag von dirk68 »

Hab da noch was gefunden.
https://www.kiel.de/de/politik_verwaltu ... id=8958153

Demnach kann man den Eintrag der Höchstgeschwindigkeit herabsetzen lassen wegen der Reifen.
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Wolfgang G.
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Beitrag von Wolfgang G. »

Normalerweise besorgt der Reifenhändler bei anderer Grösse beim Reifenhersteller eine "Technische Bestätigung" zur "Vorlage bei der Prüfstelle",dass "keine Bedenken dagegen bestehen", diese angegebenen Reifen bei den genannten Bedingungen ..... einzusetzen.

Dazu ist eine Kopie der Kfz-Zulassung notwendig.
War hier kostenlos.

Da es sich hier um M+S-Reifen handelt kann man eine zu geringe Höchstgeschwindigkeit mit einem Tempo-Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers umgehen.

Wolfgang
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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Wenn die Traglast passt sollte jeder beliebige Reifen montiert werden können, so lange die Geschwindigkeitsfreigabe passt. Da bedarf es doch keiner Freigabe für ein einzelnes Reifen Fabrikat. Vorausgesetzt der Rest der Angelegenheit lässt sich klären, also die Geschichte mit dem Tachometer.

Zur Abnahme bei Prüfer müssen allerdings Reifen montiert sein die diese Mindestvoraussetzungen für die Höchstgeschwindigkeit erfüllen, was man später in Kombination von M+S Reifen und einem Aufkleber im Tachometer Bereich macht, dass steht auf einer anderen Seite.

Der Excursion ist doch normalerweise mit einer Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h angegeben, da reichen doch sogar "S" Reifen. Bei mir sind "T" Reifen eingetragen und eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h.

Bei einem 2-WD ist es auch egal ob Achsweise verschiedene Hersteller gefahren werden, so was ist nur bei einem 4-WD von Relevanz, da es je nach Hersteller geringe Unterschiede beim Radumfang geben kann.
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Genau das ist das Problem. BF hat in seiner Größe nur Q oder R (160 oder 170 km/h) im Angebot. Das ist zu wenig für 153 Vmax.
Er will also größere Reifen mit einer schlechteren Geschwindigkeitsklasse eingetragen haben.
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Beitrag von Bruce88 »

Der KÜS Mann trägt mir alles ,auch ohne Geschwindigkeitsmessung ein,wenn ich ihm eine Bescheinigung geben kann,wo eben drin steht,dass diese Reifenmarke ( BF Goodrich,Cooper Discoverer ) den Anforderungen des Excursion entsprechen.
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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Den Anforderungen für das Fahrzeug entsprechen, was für ein Blödsinn!

Die Reifen können mit einem Q oder R Geschwindigkeitsindex nicht einem Fahrzeug entsprechen das ursprünglich mit S Reifen ausgestattet gewesen ist und diese S Bereifung auch als Eintrag in den Papieren haben wird. Vermutlich sind sogar T Reifen eingetragen, nur zur Sicherheit!

In die Papiere müsste dann eingetragen werden das mit den Q oder R Reifen nur eine geringere Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf, so was trägt dir kein Prüfer ein, weil es absoluter Blödsinn ist! So was ist rechtlich kaum haltbar, weil man es auch nicht kontrollieren kann.

Du darfst solche Reifen nur nach der Eintragung fahren, wenn im Fahrzeug der entsprechende Hinweis auf die Höchstgeschwindigkeit im Sichtbereich vom Tachometer fest aufgeklebt wurde. Der Aufkleber muss auch klebenderweise angebracht werden, irgendwo hin klemmen ist ebenfalls nicht zulässig, weil du ihn dann ja wieder entfernen kannst. Fährt dann ein anderer mit dem Fahrzeug, dann wüsste der ja nichts von der Begrenzung wegen der Bereifung, kommt es deswegen zu einem Unfall dann haftest du als Fahrzeughalter für den entstandenen Schaden!

Es bleibt nur eine einzige Möglichkeit übrig, besorge die leihweise Reifen mit dem passenden Index, obwohl das ein fast aussichtsloses Unterfangen sein dürfte, denn ich finde online nur Reifen die maximal bei einem Index von S enden. Lasse die Reifengröße eintragen, natürlich ohne eine Reifenbindung.
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Ich muss Wanne rechtgeben. Die Eintragung wird schwierig werden. Für meine Reifen muss ich mir was überlegen. Meiner scheint einer der letzten aus 1999 zu sein. Diese sind nicht auf 170km/h begrenzt. Er schafft 190 und das steht auch in der Zulassung. Dafür gibt es keine BF.
Wenn man eine Abregelung bei 155km/h einprogramieren kann, wäre alles in Butter. Dann kann ich die Höchstgeschwindigkeit ändern lassen. Die fahr ich eh nie, schon gar nicht 190. Wenn ich da ne Vollbremsung machen muss, trete ich ein Loch ins Bodenblech, wenn das Getriebe so lange hält.
Eine Abregelung bei einer Geschwindigkeit, die zu den Reifen passt, wäre meiner Meinung nach am besten.
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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Die Abregelung kann man mit einem Hypertech Programmer machen, aber damit kommst du nicht durch, weil man nach dem TÜV Besuch die Geschwindigkeit ja auch wieder problemlos herauf setzen kann.

Der ursprüngliche Geschwindigkeitsindex, der jetzt eingetragen ist, wird dich sicherlich auch für spätere Aktionen festnageln. Du brauchst zur Eintragung also die passenden Reifen, alles andere erschwert dein Anliegen ungemein. Dazu kommt noch das Problem das sich mit einem Excursion eh kein Prüfer nur im geringsten auskennen wird. Ob die so ein Teil vorher schon mal zu Gesicht bekommen haben ist eher fraglich!

Selten, seltener, ganz selten, Ford Excursion! Ist genau so wie bekloppt, bekloppter, ganz bekloppt, 6,8 Liter Triton V10. 5,4 Liter Triton V8 / 6 Liter, oder 7,3 Liter V8 Turbodiesel gibt es aber auch noch, V10 hört sich aber besser an. Dick und durstig, seeehr durstig!

Aber wer will dir denn überhaupt sagen welche Reifengröße bei deinem Wagen erlaubt sind, wenn eh immer nur die kleinste Reifengröße in den Papieren eingetragen ist?

Bei mir stehen auch nur 265/60 R17 Reifen in den Papieren, obwohl mein Expedition niemals mit dieser Reifengröße ausgestattet gewesen ist. Der 2002er Expedition mit 2-WD steht grundsätzlich auf 275/60 R17 Reifen, die sind auch in der Tankklappe und auf dem Tür Code Sticker angegeben. Meinen Wagen gibt es auch nur mit dieser Reifengröße.

Der Prüfer bei der Dekra meinte das die Reifengröße nicht eingetragen sei, tja es stehen so viele falsche Sachen in den Papieren, da ist die falsche Reifengröße auch egal. Es gibt zu 15.1 bis 15.3 (Reifengröße) aber eine Fußnote auf der Rückseite, die besagt das bei anderen Reifengrößen diese nicht als Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden müssen. Wer will denn wissen was bei einem Excursion eingetragen ist?

Machen würde ich so einen Blödsinn aber nicht, mit einer Eintragung steht man sich in jedem Fall besser, vor allem weil die Betriebserlaubnis dann nicht erlischt!
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Beitrag von Bruce88 »

Wanne ,
du hast 265 er in den Papieren aber fährst 275er ? Wenn einen die Polizei anhält und man sich auf die Fußnote bezieht,benötigt man doch so eine Typ oder Einzelgenehmigung oder nicht.Eintragen brauch man das dann nicht ,aber diese Bescheinigung muss man doch haben,oder sehe ich das falsch ? Hast du so eine oder was sagst du dem Beamten in Uniform ?
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Wanne V8
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Beitrag von Wanne V8 »

Eingetragen wird grundsätzlich immer nur die kleinste zulässige Reifengröße, für alles andere benötigst du entweder eine gesonderte Eintragung, irgendwelche aussagekräftigen Unterlagen, oder einen anderen Nachweis. Es sei denn das davon auszugehen ist das die betreffende Reifengröße tatsächlich zulässig ist und so am Fahrzeug montiert werden darf. Unterlagen dazu mitführen brauchst du bei einer serienmäßig vorhandenen Bereifung logischerweise nicht! Wie willst du auch eine serienmäßige Bereifung nachweisen, für den Fall das auch kleinere Reifen gefahren werden dürfen, zum Beispiel als Winterreifen? Der normale Fahrzeugführer wird möglicherweise schon allein bei der Frage nach einer geeigneten Dokumentation überfordert sein!

Mein Nachweis ist der originale Tür Sticker von Ford an der B-Säule der Fahrertür und der Aufkleber im Tankdeckel. Auf beiden Aufklebern ist die Bereifung mit den Angaben P275/60R17SL vermerkt, ich dürfte also rein theoretisch auch mit SR (SL) Reifen fahren. SL bedeutet = Special Ledge / Spezielle Leiste für Felgen, beziehungsweise Service Limited / Nur für Farmreifen. Die Farmreifen würden dann die zusätzliche SL Markierung tragen. Unter Farmreifen versteht man eine Bereifung für schlechte Wegstrecken, also Reifen die im allgemeinen als Offroad Reifen bezeichnet werden. Beim eindeutschen wird aus Sicherheitsgründen auf "T" Reifen hochgestuft. Meine Winterreifen sind "T" Reifen, meine Sommerreifen sind "V" Reifen

Zusätzlich führe ich einen kompletten VIN Report zu meinem Fahrzeug mit, darin ist die richtige Reifengröße auch vermerkt. Bei einem europäischen Fahrzeug könnte ein Prüfer, oder ein Polizist, diese Daten über das Kraftfahrt Bundesamt jederzeit online abfragen, bei einem Ford Expedition aus den USA ist dieses Unterfangen schlichtweg unmöglich!

Den Prüfer der Dekra hat es bei der HU im September 2017 auch nicht interessiert das die Eintragungen nicht passen, ich konnte ja belegen das die Reifengröße stimmt. Ich habe auch Unterlagen dabei aus denen hervor geht das die 275er Reifen nur beim 2001er und 2002er 2-WD Modell serienmäßig vorhanden sind.

Der Prüfer hat die Aufgabe die Fahrzeugsicherheit zu überprüfen und nicht die falschen Angaben von einem anderen TÜV Prüfer zu bemängeln. Das was in den Papieren steht hat Bestand, es ist ja schließlich durch einen Prüfer so abgenommen worden. Wenn dann die Reifengröße eine Nummer größer ist wie in den Papieren eingetragen und wenn ich auf einfachstem Weg nachweisen kann das die montierten Reifen passend sind, dann ist das so und dem Nachweis ist genüge getan. Zu meinem Fahrzeug gab es ja noch nicht mal im Datensatz für die Abgasuntersuchung, mein Fahrzeug wurde dafür erst extra angelegt, mit den Daten die ich dem Prüfer dafür genannt habe.

Ich fahre ja die originale und vor allem richtige Reifengröße, also die 275er Bereifung! Diese Reifengröße ist laut VIN Report auch bei der Auslieferung schon am Fahrzeug montiert gewesen und es wurden auch niemals Reifen in einer andern Größe montiert. Wenn man die Auflistung der jeweiligen Jahrgänge durchgeht, dann entdeckt man dort, dass nur die die 2-WD Eddy Bauer Modelle aus 2001 und 2002 mit dieser 275/60R17 Bereifung ausgeliefert wurden. Bei allen anderen Jahrgängen passen dann wieder die 265/60R17 Reifen

Was in den Papieren steht ist zum größten Teil absoluter Blödsinn, da die Angaben mit meinem Fahrzeug nicht viel zu tun haben. Der ganze Rest ist nach § 22a als in etwa Wirkung nachgewiesen eingetragen und zwar pauschal für alles am Fahrzeug!

Solche Sachen passieren wenn die Prüfer im grauen Kittel (TÜV SÜD) blind und unfähig sind, keinen Plan von einem US-Car haben, für die Erstellung der deutschen Papiere völlig falsche Datenblätter / Vorlagen nutzen und bei der Zusammenstellung der Unterlagen keinen Blick auf das Fahrzeug werfen. So ein Ford Expedition ist eine Angelegenheit mit der sich keiner auskennt. Es gibt davon zu wenig Fahrzeuge und die haben dann alle auch noch Unterschiede! Der Ford Excursion ist noch seltener anzutreffen, da verschlimmert sich die Unwissenheit proportional und der Prüfer ist froh wenn das Fahrzeug wieder vom Hof ist.

Was die Polizei bei einer Kontrolle sagen würde, dass interessiert mich ehrlich gesagt erst einmal nicht. Die Polizei kann mich mit einer Mängelrüge bestenfalls zu einer Prüfstelle schicken, für den Fall das sie die originalen Aufkleber vom Hersteller nicht akzeptieren. Bei meiner Stamm Prüfstelle wird dann klar gestellt das alles rechtens ist und das war es dann. Der ganze Rest ist eh komplett zugelassen, egal was am Fahrzeug montiert ist, es ist ja pauschal für alles die „in etwa Wirkung“ nachgewiesen, ohne auch nur ansatzweise auf irgendwelche Details einzugehen.

Die Polizei hat mit Sicherheit schon mal den einen oder anderen Mustang bei einer Fahrzeugkontrolle zu Gesicht bekommen, bei einem Expedition sehe ich aber weder einen Erfahrungsschatz, noch ansatzweise genug Wissen zu diesem Fahrzeug, dem ich nicht mit meiner mitgeführten Dokumentation entgegen treten könnte. Sollte der Sache kein Glauben geschenkt werden ist das kein Problem, ich suche dann gerne mit dem Mängelbericht meine Dekra Prüfstelle auf und sorge für Aufklärung.

Der Prüfer bei der Dekra hat nur gelacht als ich mit meinem Wagen zur HU vorgefahren bin und er die Papiere gesehen hat. Einen besseren Freischein kann man nicht haben, war seine Aussage, nur solle ich es halt nicht maßlos übertreiben, weil irgendwo ja auch mal ein Ende vorhanden sein muss. Bis zu diesem Punkt habe ich aber viel Spielraum!

Als krasses Beispiel, was zulässige Reifen / Felgen Kombinationen angeht, könnte ich jetzt meinen 34 Jahre alten PAUL AUWÄRTER GL60 Anhänger mit in das Thema einbringen. Bei dem ungebremsten Anhänger gibt es extrem viele Aufbauvariationen mit Steckaufsätzen, Aluminiumdeckel, Plane und Spriegel und was auch immer, in allen möglichen Ausführungen. Was auch noch dazu kommt ist die schier endlose Auswahlmöglichkeit zwischen 43 (dreiundvierzig) Reifengrößen und ich weiß nicht wie vielen Felgen Kombinationen. Von kleinen 135R13 Reifen, bis zu ausgewachsenen 205/70/R15 Reifen ist alles möglich. Das viele der Reifen auch nach auf wer weiß wie vielen unterschiedlichen Felgenbreiten und Einpresstiefen gefahren werde dürfen, dass kommt noch als Auswahlmöglichkeit dazu.

205/70R15 Reifen auf 5 1/2 J x 15 (ET 30 / ET 35) Felgen sind schon echt fett für so einen Anhänger. Ich fahre den Hänger mit 175/65/R13 Winterreifen, da ich den Anhänger bei jeder Witterung einsetze, also auch im Winter bei Schnee. Die Reifen werden darüber hinaus alle 6 Jahre wegen der 100 km/h Zulassung erneuert.

Eingetragen ist die zweitkleinste Reifengröße (145R13) und halt der Hinweis auf ein mitzuführendes Beiblatt. Anders wäre die Fülle an Informationen auch in keinem Fall unterzubringen gewesen. Eine 100 km/h Zulassung und ein Gesamtzustand fast wie neu, erklärt sich fast von selbst.

Das es für den Anhänger beim Hersteller auch noch 34 Jahren immer noch problemlos sämtliches Zubehör, alle Ersatzteile, die benötigten Dokumente zum mitführen und was auch immer gibt, ist sicherlich auch nicht selbstverständlich. Ein Paul Auwärter Anhänger wird nicht alt und nutzlos, man kann jederzeit alles reparieren, überholen und austauschen, falls es denn mal notwendig sein sollte.



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