Bei mir waren die angehängten Schellen verbaut, ich nehme an, Du nimmst die stabileren mit 2 Ohren, die ich auch aus dem Campingbereich kenne, wobei da meist Überschubhülsen vercrimpt werden
Da muss ich etwas widersprechen, um nichts Falsches hier stehen zu lassen a) Die erlaubte gebrauchszeit von Druckgasbehältern ist abhängig vom Material, dem Druck und dem Volumen. Bei Stahl und Aluminiumtanks in der gefragten Grösse muss alle 10 Jahre eine Druckprüfung gemacht werden, Bei Composittanks alle 3 bis 10 Jahre, ausserdem haben die eine begrenzte Maximalhaltbarkeit.Wenn, wird der Tank genauer inspiziert. Dieser hat einen Wechselzyklus..bzw 2 verschiedene.. 10Jahre und..(..)? Das war (meine ich) abhängig vom Herstell-er/-Datum; bitte nicht drauf festnageln..
Bei der Durchsicht sollte dieser und das irgendwo eingestanzte/angebrachte Herstelldatum geprüft werden. Es ist also nicht wie bei Campingzubehör.
Das ist bei Jedem Druckgasbehälter ges. Vorgeschrieben. Natürlich auch bei Campinggasanlagen und -Flaschen, Taucherflaschen, technischen Gasen, etc.
Bei Autos ist zusätzlich auch eine regelmässige Sichtprüfung sinnvoll, die der Tüv mitmacht.
Sie müssten eigentlich auch auf Undichtigkeit (Druckabfall) geprüft werden. Ich habe für meine Anlage jedenfalls eine recht frische Prüfbescheinigung bekommen. Keine ahnung, was genau da alles geprüft werden muss., da steht nur nach Bestimmung sowieso - und Bestanden.
Ich finde es da auch bedenklich, dass der Tüv das mitmacht, Fachfirmen prüfen da irgendwie penibler, so mein Eindruck.
b) Fest verbaute Campinggasanlagen - auch ohne festverbaute Tanks - müssen alle 2 Jahre per Sichtprüfung und auf druckverlust bei einer Prüfstelle getestet werden.


