Steuern für Ranger XLT

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Fastbiker
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Steuern für Ranger XLT

Beitrag von Fastbiker »

Hallo! Ich habe gestern einen Brief vom Finanzamt im Kasten gehabt :!: Es geht um Die Steuern für meinen Ranger. Laut Zulassung ist er ein LKW, jedoch weis ich nicht wie das Finanzamt entscheiden wird. Was Vorraussetzungen für einen LKW sind ist mir auch klar (Ladefläche >50%, Sitzplätze, sogar Ausstattung im Einzelfall). Habe mal gemessen, also die Ladefläche ist mit Kunstoffwanne genau 182,5 cm lang und der Nutzbare Innenraum von hinten bis ganz vorne 181 cm und bis zum Gaspedal nur 178 cm. Vielleicht kann mir hier jemand schonmal Hilfestellung und Tipps geben, damit ich nicht vor dem Finanzbeamten auf den Arsch falle :? . Es geht dem Finanzamt um eine Gleichbehandlung im Sinne der Allgemeinheit, also wenn mir einer von euch den Steuerbescheid für das gleiche Fahrzeug gibt wäre ich Safe und für sonstige Hilfe auch dankbar.....
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

und was willst du nun auf den punkt gebracht wisen?
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Fastbiker
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...

Beitrag von Fastbiker »

Auf was das Finanzamt besonders achtet!!! Oder ob jemand mit gleichem Fahrzeug seinen Segen als LKW bekommen hat. Ich muss noch einen Termin mit dem Finanzamt vereinbaren, aber es ist doch immer besser sich auf vieles vorzubereiten :shock: .
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Dachi
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Beitrag von Dachi »

Ich glaub dass denen vom FA. es egal ist mit was Du Argumentierst. Auch wenn Du ein Schrieb vorlegst, in dem die Zulassung als LKW schon erfolgte.

Ich habe, wie auch viele andere, nach Zulassung eines PKW mit LKW Zulassung, Post vom FA bekommen mit der bitte zwecks Prüfung vorzufahren. Dann Entscheidet der gute Mann/Frau wie Er/Sie es für richtig hält. Wenn Du mit dem dann nicht einverstanden bist, kannste anfangen mit endlos langem Schriftverkehr.

Wenn die voraussetzungen stimmen gibt es eh keine Probleme.

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"Es geht dem Finanzamt um Gleichbehandlung im Sinne der Allgemeinheit"
Seit wann????
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Fastbiker
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mhh

Beitrag von Fastbiker »

Ja das mit der Allgemeinheit stand in dem schreiben :wink: ....im allgemeinen gehts ja nur um die Kohle. Aber da du ja die Sache schon hinter dir hattest....was hast du für ein Modell? Wie sind die Ausmaße bei deinem Ranger? Vielleicht bringt es ja bei mir etwas wenn ich die Laderaumwanne raus mache?!? Damit eben nicht nur 1-2 sondern vielleiht 3 cm Größenunterschied herrscht?
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Dachi
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Beitrag von Dachi »

Ranger???? in klein;-)

Hatte nen Skoda Pick-Up Einzelkabine der bei der Stadt im Bauamt mit LKW-Zulassung lief. Trotzdem musste ich bei der Ummeldung vorfahren.
Da aber die Pritsche lang genug war, gab es keine Prob´s :D

Ach ja, selbst mit nem DB 208D DOKA Pritsche musste ich vorfahren....Willkür...Langeweile...Idi....??? mer wasses net.
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Fastbiker
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....

Beitrag von Fastbiker »

Naja gut das Hilft mir gerade nicht! Wenn hier jemand einen Ranger XLT Bj.99, 1,5 Cab schonmal vorgefahren hat und diesen auch als LKW zugelassen bekommen hat, dann würde es mir schon weiterhelfen :roll: !!!
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

ich lese immer vorfahren.....

mein 1,5er ist nen LKW und auch als solcher zugelassen sowie steuerlich eingestuft...

allerdings ist meine ladefläche auch 1.80m lang..

aber alles ist müssig am ende entscheidet eh der Beamte über unser Wohl ;-)
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

http://www.motor-talk.de/forum/ford-ran ... tml?page=1


in meinen Augen ist ein LKW ein LKW steht ja so auch in den Papieren...
lies mal im Forum oben zu dem Thema ,...
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Fastbiker
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owei

Beitrag von Fastbiker »

Ja Interessant was man da so liest! Ist schonder Hammer wie unsere Finanzämter sich alles so hinlegen können wie sie es brauchen. Werde mich baldmöglichst zum Finanzamt begeben und werde dies dann auch hier kund geben was dabei herauskam. Bin nur noch am Überlegen ob ich die Notsitze rausmache??? Wird immer schöner in einem Land zu leben in dem Raubitter die Steuern so eintreiben können wie sie wollen :evil:
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ex97
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Beitrag von ex97 »

servus

..besteuerung liegt im ermessen des jeweiligen finanzamtes. sollte in augsburg für meinen ranger xlt (laut Brief LKW) aufeinmal so um die 1000 euro steuer zahlen. bin dann vorgefahren und der beamte meinte das das eindeutig ein PKW sei und egal ob er ausschließlich auf baustellen benutzt und auch richtig hergenommen wird (Anhänger um die 2 tonnen) auch als solcher (als PKW) beteuert (kein rechtschreibfehler) werden muss. Auf eine mitfahrt in der kiste hat er dankend verzichtet,hat wohl schon von außen gesehen, das das freiwillige fahren damit kein spass ist... sorry an alle leidenschaftlichen ranger fahrer.(ich habe ja auch eine "deutsche" ausführung)

na ja, auto umgemeldet auf ulm(da haben wir noch eine firma) und siehe da, auf einmal ist der augsburger PKW ein ulmer LKW, ohne wenn und aber. sogar ohne von den augsburger geiern vorgeschlagene demontage der hineren sitze, ohne verschweissen der hinteren fenster, ohne ein einziehen einer festen trennwand, etc. bin dann siegessicher zu den augsburger geiern gefahren und habe dem gleichen idioten die kiste vorgeführt, der dann eben nur meinte," liegt im ermessen des jeweiligen finanzamtes".

also viel glück und vor allem spass mit euren finanzern( liegt wahrschienlich an der jeweiligen finanziellen lage der jeweiligen stadt.)
Stadt pleite= PKW stadt nicht pleite=LKW
ex97
see ya..
ehemals
97 EXPLORER 4.0 SOHC Highclass (er kam in gute Hände)

2002 Ford Ranger (kurzzeitig tot, aber wiederbelebt....Mistbock...))

Porsche 911 3.2 Bj.85

2000 BMW M 5
Land Rover Discovery
Range Rover Sport 2008
und a kleiner,süsser Mini Cooper 2000
MikeT
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Beitrag von MikeT »

Sorry für die späte Information ... ich mußte etwas suchen.

Es ist keinesfalls eine Ermessensfrage des jeweiligen Finanzbeamten, es gibt klare Vorschriften, die zu beachten sind.

Ich empfehle folgenden Beitrag von PRO ALLRAD Deutschland e.V. zum Thema Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche” gemäß
der Änderung im KraftStG vom 22.12.2006 für die sog. Pick Up.


Also ggf. mit dem Vorgesetzten reden, Einspruch einlegen, u.U. sogar Fachaufsichtsbeschwerde ( nicht Dienstaufsichtsbeschwerde ! ) an die OFD.

PS: Im Steuerrecht gibt es überhaupt keine "LKW", die fallen unter die Rubrik "andere Fahrzeuge". Ich finde nur leider nicht den ganzen Text, in dem das beschrieben ist.
Gruß, MikeT
XP '06 EB 4x4, 4.0 SOHC, 157kW, California Emission Regulatory ( oder so ähnlich )
MikeT
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Beitrag von MikeT »

Nachtrag

Ich hab's gefunden !

Hier das Kraftfahrzeugsteuergesetz ( komplett ), und insbesondere der § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden. Da gibt es nur
- Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge
- Mehrzweckfahrzeuge
- Wohnmobile

Übrigens ... Wer Steuern sparen möchte, der sollte § 4 befolgen ! :lol:
Gruß, MikeT
XP '06 EB 4x4, 4.0 SOHC, 157kW, California Emission Regulatory ( oder so ähnlich )
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Fastbiker
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Gesetz

Beitrag von Fastbiker »

Danke für den Link! Nach geltendem Gesetz muss mein Ranger Nach LKW, bzw. "andere Fahrzeuge" besteuert werden. Eigentlich sind wir ja in einem Rechtsstaat. Die Nachweispflicht das mein Ranger nicht nach dem Steuergezetz entsprechend niedriger eingestuft werden muss sollte damit "eigentlich" beim Finanzamt liegen. Jedoch wird hier in vielen Fällen der Spieß umgedreht :x
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

und auch gut das wir das Bürokratieabbau Gesetz bekommen haben

da ist in vielen Fällen der Widerspruch weggefllen.. und de weg der Klage muss beschritten werden ;-) .. wer liest sich schon jeden Bescheid durch ..
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