Hallo,
ich würde meinen Neuen gerne anmelden. Jetzt habe ich das Kennzeichen reserviert und drucken lassen. eVB von der Versicherung habe ich auch schon.
Deckt die eVB Fahrten mit nicht gestempelten Kennzeichen ab?
Kann ich damit zur ZS fahren, wenn ich den direkten Weg dorthin nehme?
Grüße,
Steffen
eVB Nummer? Fahrt zur ZS
- guidolenz123
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Wenn sich rechtl. im letzten Jahr nix geändert hat ,kannst Du auf direktestem Weg zur Zulassung fahren. Die Versicherung muss aber schon greifen.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
Smart Roadster
Mercedes W126 500SEC,
Krause Duo Dreirad,
Simson Habicht,
vormals Explorer
aktuell Jeep Commander Diesel
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
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Kann man machen, aber nur mit den ALTEN entsiegelten Kennzeichen, nicht irgendwelchen.
Sinn dahinter ist es ja, dass man das Auto irgendwie identifizieren kann, falls etwas passiert. Das geht logischerweise nicht mit frisch geprägten Wunschkennzeichen, welche noch nie für das Auto ausgegeben waren.
Und bitte nur zur eigenen Zulassungsstelle bzw. die im angrenzenden Bezirk - nicht quer durch Deutschland.
Gruß
Edit: So lernt man dazu, geht in bestimmten Fällen doch mit neuen Kennzeichen. Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/rech ... ssung.aspx
Sinn dahinter ist es ja, dass man das Auto irgendwie identifizieren kann, falls etwas passiert. Das geht logischerweise nicht mit frisch geprägten Wunschkennzeichen, welche noch nie für das Auto ausgegeben waren.
Und bitte nur zur eigenen Zulassungsstelle bzw. die im angrenzenden Bezirk - nicht quer durch Deutschland.
Gruß
Edit: So lernt man dazu, geht in bestimmten Fällen doch mit neuen Kennzeichen. Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/rech ... ssung.aspx
Explorer II Limited MJ 2000
---------------------------------
W124 320CE MJ 1992
W124 E280T MJ 1995
Suzuki TL1000 MJ 1999
Suzuki GSXR 750 MJ 1996
Viking MT580 MJ 2001
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W124 E280T MJ 1995
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Viking MT580 MJ 2001
Jo, also nochmal um das Ganze hier abzuschließen.
Ich war kurz bei meiner Autoversicherung. Ich wohne in der Stadtmitte und die sitzen hier um die Ecke. Mein Berater meinte, das ist kein Problem. Ich wurde dann aber doch irgendwie misstrauisch und hatte Angst die Versicherung würde nicht greifen. Der Typ hat mir ehrlich gesagt auch nicht sonderlich viel Zeit geschenkt. Wieder zu Hause habe ich wild losgegoogelt und bin auf der CosmosDirekt Seite auch direkt fündig geworden. Die widmen dem Thema eine ganze Seite. Da stand dann, dass die eVB auf keinen Fall Fahrten jeglicher Art abdeckt.
Ich hab das hier mal rauskopiert, nicht dass andere den selben Fehler machen:
Gesetzlich zulässig sind gemäß „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1)).
Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5)).
Einem dazu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1)).
Naja Ende vom Lied war dann, dass ich mit dem Bus zur ZS getuckert bin. Nicht schön, aber wenigstens sicher. Was meinen Versicherungsberater angeht... dazu sag ich nichts mehr.
Ich war kurz bei meiner Autoversicherung. Ich wohne in der Stadtmitte und die sitzen hier um die Ecke. Mein Berater meinte, das ist kein Problem. Ich wurde dann aber doch irgendwie misstrauisch und hatte Angst die Versicherung würde nicht greifen. Der Typ hat mir ehrlich gesagt auch nicht sonderlich viel Zeit geschenkt. Wieder zu Hause habe ich wild losgegoogelt und bin auf der CosmosDirekt Seite auch direkt fündig geworden. Die widmen dem Thema eine ganze Seite. Da stand dann, dass die eVB auf keinen Fall Fahrten jeglicher Art abdeckt.
Ich hab das hier mal rauskopiert, nicht dass andere den selben Fehler machen:
Gesetzlich zulässig sind gemäß „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1)).
Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5)).
Einem dazu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1)).
Naja Ende vom Lied war dann, dass ich mit dem Bus zur ZS getuckert bin. Nicht schön, aber wenigstens sicher. Was meinen Versicherungsberater angeht... dazu sag ich nichts mehr.
Gibt's evtl. einen Zulassungsdienst?
In Berlin ist das mittlerweile die einzige Möglichkeit, schnell zur
Zulassung zu kommen. Teuer, aber bequem. Bei einer Partnerwerkstatt
die Unterlagen und den Ausweis abgeben, Vollmacht und Einzugsermächtigung
fürs Hauptzollamt (Steuerkasse) unterschreiben, 2 bis 3 Tage später kann man
die Schilder und die Unterlagen abholen. Ca. 120 €....
Bieten viele Werkstätten an.
In Berlin ist das mittlerweile die einzige Möglichkeit, schnell zur
Zulassung zu kommen. Teuer, aber bequem. Bei einer Partnerwerkstatt
die Unterlagen und den Ausweis abgeben, Vollmacht und Einzugsermächtigung
fürs Hauptzollamt (Steuerkasse) unterschreiben, 2 bis 3 Tage später kann man
die Schilder und die Unterlagen abholen. Ca. 120 €....
Bieten viele Werkstätten an.
1997er Explorer II SOHC Automatik mit KME Diego Gasanlage, Edelstahl-Sportauspuff 'by anncarina'
ehemals:
1998er Explorer II SOHC Automatik mit Prins Gasanlage, Edelstahl-Sportauspuff 'by anncarina', BrownWireMod
1996er Explorer II OHV Automatik mit Prins Gasanlage, Kaltlaufregler, D4 schadstoffarm
ehemals:
1998er Explorer II SOHC Automatik mit Prins Gasanlage, Edelstahl-Sportauspuff 'by anncarina', BrownWireMod
1996er Explorer II OHV Automatik mit Prins Gasanlage, Kaltlaufregler, D4 schadstoffarm