Ich frage euch mal, weil ihr euch in Rechtssachen so gut auskennt
(Hab auch selbst schon gegoogelt, aber dieser Fall ist irgendwie speziell...
finde ich - vlt aber auch nicht und damit halt einfach nur dumm gelaufen
und damit Pechsache...
Also gestern hatte ich einen Interessenten für ein Gespann (Auto mit Boot auf einem Trailer) und der Interessent hat 2 Runden
auf dem privaten Grundstuck der Hallen-Vermieterin gedreht um zu sehen, wie sich das Gespann so fährt:

Ging ganz gut, bis er den Wendekreis zu eng fuhr. Ich sah das schon und rief, er solle stoppen und den Kreis größer fahren!!!
War aber schon zu spät. Er stoppte zwar, aber da hat der Feststeller für das Bugrad schon in
die Stoßsatnge gedrückt. (Auf dem Bild rot eingekringelt)
Ist sowas über die Haftpflicht des Probefahrers versichert, oder nicht?
Ich tendiere zu "Pechsache", aber fragen kostet bekanntlich nichts...
(Hab ihn auch gebeten bei seiner Versicherung nachzufragen)
Danke für Tipps
Lars
