Neupreis bei Erstzulassung für Finanzamt

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Lockenstrietz
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Neupreis bei Erstzulassung für Finanzamt

Beitrag von Lockenstrietz »

Hallo Gleichgesinnte,

ich benötige für meine Lieblingsbehörde das Finanzamt den UPE meines Lincoln Navigators bei Erstzulassung. Die sind nämlich gerade dabei mein Fahrtenbuch zu zerflücken. Wie vielleicht eingeweihte wissen benötigt man diesen Wert für die 1% Regelung (sogenannter geldwerter Vorteil). Wer kann mir helfen oder hat einen Tipp für mich?
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meine Vorstellung im Forum erfolgte
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Gruß Guido
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Du wirst es vielleicht nicht gerne hören, aber das Finanzamt orientiert sich bei der 1%-Regelung nicht nur am Listenpreis des Fahrzeugs,
sondern addiert auch noch die Transportkosten nach Deutschland, die Umrüstungskosten für die deutsche Zulassung, die Zollkosten und die deutsche Mehrwertsteuer hinzu.
Eben alle Kosten, die entstehen, bis das Fahrzeug zulassungsfertig vor Deiner Türe steht.
Die Summe dieser Posten ergibt dann den Neupreis des Fahrzeugs, von dem Du dann 1% monatlich geldwerten Vorteil versteuern darfst.

Grüße,
Harald
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Beitrag von Alex. »

Deswegen ist der Firmen Plori bei mir ein LKW geworden und der Private geblieben wie er ist. Somit ist der Firmen Plori aus der 1% Regel rausgefallen, denn mit LKWs macht man keine Privatfahrten. So hat es mir mein Steuerberater erklärt und nach viel Arschkriecherei auf dem Finanzamt haben die mir den LKW nach dem Umbau genehmigt.

Versicherung und Steuer ist insgesamt fast gleich geblieben, aber eben die 1 % Regelung ist weggefallen.
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

55000$...ungefähr
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kirschbergfarm
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Beitrag von kirschbergfarm »

Überleg Dir das gut, ob Du wirklich die Kosten produzierst, die Dir steuerlich etwas bringen. Ich hab meinen Dicken nach ein paar Jahren als Dienstwagen wieder für 1 Euro Restbuchwert ins Privatvermögen zurückgenommen, weil ich die Kosten, die der Fiskus per 1%Regel mal einfach so als fiktives Einkommen plus Umsatzsteuer abzockt, gar nicht generieren konnte ( alten Plori billig gekauft, Gasanlage drin, Glück gehabt mit Reparaturen bzw. Mängeln, keine MWSt. ausweisbar).
So hab ich bei geringen Fahrzeugkosten und geringem Anschaffungspreis jedes Jahr 3.500 Teuronen fiktives Einkommen (Eigenverbrauch Fahrzeug) gehabt plus fast 700 Teuronen nicht eingenommene, aber an Vater Staat zu zahlende USt. Zwar lässt sich der Eigenverbrauch auf die Höhe der tatsächlichen Kosten deckeln, aber das wäre dann eine Plusminusnullnummer mit dem ganzen bürokratischen Aufwand. Weiß nicht, ob Du die Zeit dafür hast bzw. haben willst.
Alternative zur 1%Regel wäre das Fahrtenbuch, dann kannst Du Dir ohne Eigenverbrauch die betrieblichen Realkosten für das Fahrzeug gutschreiben lassen. Aber da wäre dann wieder der bürokratische Aufwand - sprich, Dein Fleiss und Disziplin, das Buch auch lückenlos zu führen.
Ich lebe jedenfalls entspannter ohne das alles, drücke Fahrzeugkosten in den Skat.
Lohnend ist die 1%Regel m.E. nur bei solidem Einkommen und entsprechendem Dienstwagen mit ausweisbarer MWSt. oder aber mit nem bescheidenen Wagen, natürlich auch mit MWSt. Denn Berchnungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis. Selbst wenn Du nen Neuwagen mit 5000 Euro Rabatt kriegst, berechnen Dir die Fiskaner den vollen BLP plus Sonderausstattung obendrauf. Also hol Dir lieber nen Dacia Logan und trete ihn 100 Tkm im Jahr :twisted:
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Alex.
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Beitrag von Alex. »

Beim Fahrtenbuch lassen die im Jahr 2 Fehler durchgehen, darüber greift wieder automatisch die 1% Regelung.

Mir wäre der Aufwand mit dem Fahrtenbuch zu hoch, deshalb bei mir die LKW Zulassung.
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Beitrag von taxator »

kirschberfarm:

wie hast du dein Auto für 1 € Restwert aus der Buchführung bekommen?

Ich kenne es so, dass der Zeitwert zu ermitteln ist oder der Kaufpreis bei Verkauf des Fahrzeugs. So entsteht dann ein Buchgewinn, der auch zu versteuern ist - auch die Umsatzsteuer - :sad:

Gruß Martin
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kirschbergfarm
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Beitrag von kirschbergfarm »

ich habs einfach getan und keiner hat's beanstandet......natürlich hatte ich von meinem Autofritzen ne Aussage, was an der Kiste alles zu tun ist und was er mir im Istzustand noch zahlen würde, das hätte den Restwert aufgefressen. Der Händler-VK lag damals bei 3.900 Euro, da kannste dir ausrechnen, was an Händler-EK gekommen wäre......minus nötige Arbeiten.

Selbst, wenn der Fiskus mir da noch nen Tausender Restwert untergeschoben hätte, drauf gesch.....hat er aber nicht und alles ist gut. Das was ich für das Teil abgeschrieben habe, war mit dem bereits versteuerten Eigenverbrauch mehr als abgegolten.

Wie gesagt, hat für mich funktioniert und ich habe nicht bereut, dass ich dieses Dilemma 1%Regel weghabe.
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