Zusatzscheinwerfer für Fernlicht (TÜV?)

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MAZ
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Zusatzscheinwerfer für Fernlicht (TÜV?)

Beitrag von MAZ »

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken zwei zusätzliche Scheinwerfer für das Fernlicht anzubringen. Vorne im Frontschutzbügel sind zwei Befestigungsstellen an denen ich diese anbringen (lassen) würde.

So schaut es im Moment aus.
Bild

Nach einigem Stöbern bin ich jetzt bei Hella hängen geblieben. Die bieten ja Die Luminator bzw. Luminator Compact Serie an. Die haben stellenweise einen Positionslichtring (CELIS genannt). Bei anderen Scheinwerfern sind die Positionslichter auch als LED-Reihe oder einer einzelnen Glühlampe integriert. Wie schaut es bei diesen Positionslichtern und überhaupt mit Zusatzfernlicht mit dem TÜV aus? Auf der Hellaseite steht dazu nichts (oder ich habe es nicht gefunden).

In einem PDF vom TÜV-Süd ("Pkw-Beleuchtung") steht das zwei zusätliche Scheinwerfer angebracht werden dürfen. Über diese Positionslichter ist dort aber nichts vermerkt.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus.

Ach ja, würden eurer Meinung nach runde oder eckige Scheinwerfer besser passen?

Gruß,
MAZ
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Irgendwo in Ebay hat mal jemand ähnliche Leuchten angeboten. Zu den sogenannten "Angel Eyes" - wie diese Ringe auch genannt werden - hieß es da, das sie in Verbindung mit dem Standlicht brennen dürfen, jedoch bei eingeschaltetem Abblendlicht aus sein müssen.

Das läßt sich aber ganz einfach realisieren, also keine Bange. Bei der Ausführung mit LEDs holt man sich die Masse einfach über die Plus-leitung am Abblendlicht ( geht dann über den Abblendlicht-Faden der Birne ), sobald das Abblendlicht eingeschaltet gehen die Angel-Eyes dann aus.
Bei den Ausführungen mti Glühbirnen kann´s mit der Schaltung etwas eng werden ( Abblendlicht glimmt dann mit ), da nimmt man dann einfach ein kleines Relais dafür, was dementsprechend geschaltet wird. Dann sagt auch der TÜV nix dagegen.
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MAZ
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Beitrag von MAZ »

Hi Crizz,

danke schon mal für deine Antwort. :)

Müssen diese Positionslichtgeschichten generel abgeschaltet bleiben? Oder gilt das nur für diese "Angel Eyes"? Hmm, ich glaub diese CELIS-Teile sehen sowieso zu pimpig aus. ;)

Hier in DE hab ich noch net gar so viele Fahrzeuge mit Zusatzleuchten gesehen. In Schweden allerdings hat das ja fast jedes Auto. Mal davon abgesehen das die andere Rechtsvorschriften haben, ist es da häufiger mal aufgefallen das die Zusatzscheinwerfer weiter "beleuchtet" waren. Also leicht geglimmt haben bei normalem Abblendlicht.

Nachdem was ich jetzt so gelesen haben, würde ich mal davon ausgehen das das zusätzliche Fernlicht TÜV-technisch kein Problem darstellt. Bei Hella haben aber fast alle Zusatzfernlichter eine Positionslicht-Funktion. *grübel* :)

Gruß,
MAZ
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Sieh´s einfach so : Zusatzscheinwerfern die für die Verwendung im Geltungsbereich der StVZO hergestellt wurden ist eine Bauartprüfung sowie Anbauanleitung beigefügt. Wenn du alles so machst wie beschrieben wird´s schon richtig sein :)
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MAZ
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Beitrag von MAZ »

ok danke ;)
Skipper
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Beitrag von Skipper »

Das mit den Positionslichtern scheint bei Hella aber erst eine neue Modeerscheinung zu sein. Du kannst davon ausgehen, dass die eine dementsprechende ABE/ EBE bekommen haben. Die Fa. Hella ist aber bei Auskünften eigentlich ganz nett. Einfach mal ne Mail an den Kontakt schicken.
Tüv technisch gibts keine Probs.
Gruß Skipper

XP 2 EZ.01
Falk

Beitrag von Falk »

Zu den Zusatzfernscheinwerfern.
Zwei sind ja erlaubt. Sie müssen nur symetrisch angeordnet werden.
Ich hatte ganz früher einen ähnlichen Frontbügel.
Da waren zwei runde ZSW montiert.
Der Vorbesitzer hatte einfach die Kabelage von den originalen unten genommen.
Und unten die dann als NSW neu verdrahtet.
Nach dem erste Geländeausritt war der Kram aber auch schon entsorgt :twisted:

Muss mal ein Foto raussuchen wie das damals ausgesehen hat.
MAZ
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Beitrag von MAZ »

Hallo,

danke für eure Beiträge. :)

Dürfte man die "originalen unten" auch dranlassen, oder darf man nur entweder das eine, oder das andere? Wenn das so wäre macht es natürlich Sinn die unteren als Nebelscheinwerfer umzubauen.

Ein Bild würde mich schon interessieren @ Falk.

Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. ;)

Im Moment bin ich noch am schauen welche Größen da vorne Sinn machen. Ich werde wohl runde nehmen.

Gruß,
MAZ
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Mike
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Beitrag von Mike »

hi,

also entweder oben ODER unten. sechs stück sind nicht erlaubt. ich würds so machen wie beschrieben: oben 2 neue in den fänger und die unten umbauen zu NSW.

grüße
michael
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Du kannst auch die dicken von Hella nehmen die für LKW vorgesehn sind - Nebel- und Fernlicht in einer Leuchteneinheit. Sieht aus wie runde Doppelscheinwerfer im separaten Gehäuse. Die sind erlaubt, da es sich um "ineinandergebaute Leuchten" handelt, mehr dazu steht in der ECE R48 und in der StVZO.

Du kannst genaugenommen soviele Leuchten anbauen wie du Lust und Laune und Kleingeld hast - jedoch dürfen im Geltungsbereich der StVZO immr nur 4 Leuchtmittel gleichzeitig in Betrieb sein, Leuchten die keine Zulassung für die StVZO haben oder für Wettbewerbszwecke eingesetzt werden sollen und deren Funktion nicht separat abgeschaltet werden können sind durch Abdeckkappen zu verdunkeln, solange man sich mit dem Fahrzeug im Bereich der StVZO bewegt *puh !*

Alles klar ? Is viel Stoff, ich weiß....
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Tanja

Beitrag von Tanja »

ich klemm mich mal an den Beitrag an, da ich noch ne Frage habe (sollte das hier nicht passen, dann verschiebts doch bitte).
Ich habe 2 zusatzscheinwerfer (Fernlicht) und würde gerne noch Nebelleuchten vorne nachrüsten, gibt es da irgendwas bestimmtes was zu beachten gibt, damit der TÜV mir ein Stempelchen und die Eintragung gibt?
Falk

Beitrag von Falk »

Dem TÜV interessiert nur bei dem regulären TÜV-Termin ob sie zugelassen sind (E-Prüfzeichen z.B.) und ob sie korrekt und symetrisch unterhalb der normalen Scheinwerfer angebracht sind.
Und das sie funktionieren.
Abgenommen und eingetragen werden diese Leuchen nicht.
Auch keine ZSW übrigens.

Criss schüttelt bestimmt wieder den StVZO §§ aus dem Ärmel wo das alles haarklein drinsteht :D
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MagicJoe
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Beitrag von MagicJoe »

Der Crizz iss schon ein Fuchs!! :lol: :lol:

Immer wieder erstaunlich was er so alles macht, weiß, kann, oder zur not irgendwo nachliest!!!

Immer wieder eine freude seine Post zu lesen!!

RESPEKT!!

Gruss Magic!
VW Touareg V10
LandRover Santana (2Türer)
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Gruss der der den geilsten Plori hatte!!
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Datt "grosse Schwarze" iss kein Pony!!! Datt iss mein Hündchen!!! :) :)
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Mike
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Beitrag von Mike »

@tanja:

also nebelscheinwerfer vorne dürfen nur mit dem standlicht resp. abblendlicht/fernlicht zusammen anschaltbar sein. die schaltung das die NSW alleine leuchten ist nicht zulässig.
bei den leuchten liegt (meistens) ein entsprechender verdrahtungsplan dabei. die NSW werden also so geschaltet, das sie quasi ab einschalten des standlichtes anschaltbar sind. schaltet man das standlicht aus, gehen die NSW auch aus.
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MAZ
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Beitrag von MAZ »

Hallo,

hui, so viele neue Infos. ;) Danke, habt mir schon viel weitergeholfen.

Eine Zwischenfrage noch die so an anderer Stelle schon mal so ähnlich eingeworfen wurde. Ist bei den Zusatzscheinwerfern von einer verminderten Motorkühlung auszugehen, da diese ja direkt vor den Kühler geklemmt werden? Einige haben sich ja recht grobe Teile da reingeschraubt, also scheint es wohl mehr oder weniger kein Problem zu sein. hmm ...

Bezüglich der passenden Scheinwerfer habe ich das vorne mal grob ausgemessen. Zwischen den vorhandenen Schraubpunkten hats 30cm, nach oben bis zur ersten Querstange sinds 20cm, vom Schraubpunkt nach rechts/links ca. 18cm und nach hinten (vom Schraubpunkt aus) hat es ca. 7cm wenn ich mich nicht ganz grob vertan habe. Da würde von den Runden nur die "Luminator Compact"-Serie reinpassen. Von den Eckigen sollten scheinbar die "Jumbo 320"er reinpassen.

Wisst ihr wie es bei Hella mit der Rallye-Line aussieht? Sind die für den normalen Straßenverkehr zugelassen?

Sorry das ich euch so viele Fragen reindrücke, aber ihr macht so einen wissenden Eindruck. ;)

Thx nochmal!

Gruß,
MAZ
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