Schalter Nebelscheinwerfer

Aktuelle Diskussionen zu Innenraum, Elektrik und Elektronik
Winne2

Beitrag von Winne2 »

und du denkst natürlich nur an die:

Bild
lutz
Beiträge: 2595
Registriert: 09.04.2011 08:05
Wohnort: Berlin

Beitrag von lutz »

NAtÜRLICH !
Und wer was andres dachte, ist ein ....... :)
Gruß lutz

Das Leben ist viel zu kurz, um poplige Autos zu fahren

SOHC Bj. 98 118.000 km
( 2 t pure Eleganz )
Prins VSI II
Schweller und Gas maintained by Nene und Christian
Zensiert by alterspinner
Falk

Re: Schalter Nebelscheinwerfer

Beitrag von Falk »

Winne2 hat geschrieben: Gab es die deutschen überhaupt ab Werk auch mal mit NSW an Stelle der in die Schürze gebauten FSW?
Nein, das geht halt auch praktisch nicht, da halt nirgendwo noch Platz für einen extra Schalter für NSW ist/war. :(
Falk

Beitrag von Falk »

Winne2 hat geschrieben:hab'sch befürchtet.... also schöne Stelle suchen, bohren, feilen..... und KEINEN Originalschalter bestellen, die wollen 33.-€ bei Rockauto für das Teil...

die spinnen ja.... :D
Ich hasse so etwas ... extra Löcher zu bohren für 08/15 Schalter, die so gar nicht zum Rest des Interieurs passen. :x


Eventuell eine Idee. Ich weiß aber nicht, ob das eine rechtliche Grauzone ist, oder überhaupt nicht zulässig.

Die NSW mit auf dem Schalter von der NSL. So das halt beides gleichzeitig an .. oder aus ist.
Muss natürlich über Relais laufen. Denn irgendwo hat auch der NSL-Schalter seine thermisch Grenze.
Falk

Beitrag von Falk »

PS: und spammt mal nicht so die Technik-Threads mit OT voll.
Nimmt leider langsam überhand. :x


Ich lass den Kram noch stehen ... wird aber nicht von Dauer sein.
lutz
Beiträge: 2595
Registriert: 09.04.2011 08:05
Wohnort: Berlin

Beitrag von lutz »

Hast ja recht!
Gruß lutz

Das Leben ist viel zu kurz, um poplige Autos zu fahren

SOHC Bj. 98 118.000 km
( 2 t pure Eleganz )
Prins VSI II
Schweller und Gas maintained by Nene und Christian
Zensiert by alterspinner
Winne2

Beitrag von Winne2 »

Falk hat geschrieben:
Winne2 hat geschrieben: Ich hasse so etwas ... extra Löcher zu bohren für 08/15 Schalter, die so gar nicht zum Rest des Interieurs passen. :x
Ich glaube, da sind unterschiedliche Farben der Kontrollfunzel vorgeschrieben... ausserdem:

"§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«."

Mal wieder ein Gummi-Paragraph, während der Einsatz der NSL klar gregelt ist:

NSL nur bei Sichtweiten unter 50m. Davon ab, richtig eingestellte NSW blenden den Gegenverkehr eigentlich nicht, während so eine NSL dem Hintermann ziemlich fies in's Gesicht leuchtet...

Mit dem OT haste Recht.... gelobe hiermit den Versuch der Besserung... :wink:
Falk

Beitrag von Falk »

Winne2 hat geschrieben: NSL nur bei Sichtweiten unter 50m. Davon ab, richtig eingestellte NSW blenden den Gegenverkehr eigentlich nicht, während so eine NSL dem Hintermann ziemlich fies in's Gesicht leuchtet...
Persönlich finde ich ja NSW überflüssig.
Wenn zugeschaltet, dann wenn wirklich dicke Suppe ist. Da wird ggf. die Nebelwand noch´n Tick heller. 8) Und die NSL ist da eh an.
Also warum nicht auf einem Schalter legen ?

Bis jetzt habe ich noch nix dazu gefunden, was dem StVZO-rechtlich entgegen stände.
Benutzeravatar
guidolenz123
Moderatoren-Team
Moderatoren-Team
Beiträge: 8626
Registriert: 22.11.2010 17:23
Wohnort: Ilmenau
Kontaktdaten:

Beitrag von guidolenz123 »

Ich habe mal rumgeschaut und auch nix gefunden, was dagegenspräche.
Ist das übl. Prob, wenn man was sucht ,das es nicht gibt...da findest Du nix, aber nirgends steht ,dass es nix zu finden gibt, weils nix gäbe.
Deshalb meine Auskunft ohne Gewähr:
Klemms auf einen.
Einziges Argument hiergegen wäre , dass dies eine Veränderung des Schalters für die NSL darstellt und damit die Betriebserlaubnis fürs kompl. Auto weg wäre. Finde ich aber etwas an den Haaren herbeigezogen (selbst als Jurist). :lol:

Aus praktischer Sicht:
Wenn Du die Nebler brauchst (ja die helfen,wenn sie nicht zu hoch eingestellt sind, da sie unterm Nebel durchleuchten solle, da oft der Nebel nicht direkt über der Fahrbahn beginnt) aber die Suppe noch nicht zwangsläufig auf V-max 50kmh hinausläuft, dürftest Du sie nicht nutzen, weil die NSL mitleuchten würde.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
Smart Roadster
Mercedes W126 500SEC,
Krause Duo Dreirad,
Simson Habicht,
vormals Explorer
aktuell Jeep Commander Diesel
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Winne2

Beitrag von Winne2 »

doch, §17 STVO

http://dejure.org/gesetze/StVO/17.html

besagt, dass man die NebelSW bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen und Schnee einschalten darf, die Beschränkung der max. erlaubten Geschwindigkeit ist nicht vorgegeben (natürlich der Hinweis, dass man nur so schnell fahren darf dass usw.), ebenso wenig ist eine Sichtweite definiert. Dagegen darf die NSL nur bei Nebel und Sichtweite unter 50m eingeschaltet werden, die max. Geschwindigkeit beträgt dabei 50Km/h.

Und dass die Nebelwand bei zugeschalteten NSW "dicker" wird, bzw. mehr blendet, trifft nicht zu (im Gegensatz zu FSW u. Abblendlicht), wenn sie sinnvoll und richtig angebracht sind. Deswegen sollen NSW auch möglichst tief angebracht werden, sie leuchten auch den näheren Berich vor dem Fzg. sowie die Ränder besser aus. Durch das tiefe Anbringen schaut man von oben auf die beleuchtete Fläche.... da wird nix dicker.

Typische Montage von Zusatzscheinwerfern, unten Nebel, oben Fern:

Bild

Auf jeden Fall macht daher die getrennte Schaltmöglichkeit zumindest Sinn, ob's Vorschrift ist, weiß ich nicht. Wenn man die Lichtschalter von anderen Wagen (mit serienmäßigen NSW) betrachtet, ist es doch so, dass mit Stufe 1 NSW eingeschaltet werden und Stufe 2 zusätzlich die Schlussleuchte.....
Zuletzt geändert von Winne2 am 29.11.2013 12:38, insgesamt 2-mal geändert.
Winne2

Beitrag von Winne2 »

guidolenz123 hat geschrieben: Klemms auf einen.

Aus praktischer Sicht:
Wenn Du die Nebler brauchst (ja die helfen,wenn sie nicht zu hoch eingestellt sind, da sie unterm Nebel durchleuchten solle, da oft der Nebel nicht direkt über der Fahrbahn beginnt) aber die Suppe noch nicht zwangsläufig auf V-max 50kmh hinausläuft, dürftest Du sie nicht nutzen, weil die NSL mitleuchten würde.
Das ist der Punkt, ich will nicht zwingend mit NSW 50 fahren müssen... :wink:
Winne2

Beitrag von Winne2 »

guidolenz123 hat geschrieben: Einziges Argument hiergegen wäre , dass dies eine Veränderung des Schalters für die NSL darstellt und damit die Betriebserlaubnis fürs kompl. Auto weg wäre. Finde ich aber etwas an den Haaren herbeigezogen (selbst als Jurist). :lol:
Guido, das wird schon noch kommen als EU-Erlass, sobald die Vorschrift fertig ist, wieviele braune Stellen auf einer Bananenschale sein dürfen.... :lol:
Winne2

Beitrag von Winne2 »

Antworten