Herzlich willkommen beim TÜV... (Frontbügel)

...aber legal und anständig ist!
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Amtrack

Herzlich willkommen beim TÜV... (Frontbügel)

Beitrag von Amtrack »

...und wieder eine neue Anekdote für die Allgemeinheit.

War heute zum fälligen TÜV Termin mit dem Dicken.

Abgesehen davon, dass die Werkstatt das Licht einstellen sollte und dieser Punkt bemängelt wurde ( :roll: ) gabs noch weitere "Highlights":

- Batteriebefestigung fehlt (ok, sehe ich ein -> wie sieht son Teil original aus?)
- Frontschutzbügel: nicht eintragungsfähig


Und damit gehts dann auch schon los.
Das Ding ist seit Erstauslieferung montiert, schön zu sehen am überall gleichmäßig vorhandenen Rost am Rahmen und an den Befestigungen des Bügels ;)
NATÜRLICH hat der Vorbesitzer ein Teilegutachten und NATÜRLICH hat er den Bügel NICHT in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Bin ich damit jetzt in der "glücklichen" Situation das Ding abbauen und wegschmeißen zu müssen?
Gibts da Gesetztesschlupflöcher für solche Fälle?
Es ist ja nix unrechtmäßiges, der Vorbesitzer hats einfach nur verpennt vor dem Stichtag 2007 das Teil in die Papiere übernehmen zu lassen (und komischerweise war das bei SEINEM TÜV auch kein Problem...)


Hääääälp! :shock:
Alex.
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Beitrag von Alex. »

Hi David.

So weit ich weis, würde nur ne ABE helfen, dann kannste das Teil heute noch verbauen, da ja keiner den Anbau kontrollieren kann. Eintragen ist nicht mehr, leider. Bin auch schon als auf der Suche nach einem mit ABE

Batteriehalterung sollte ich noch eine übrig haben, da ich für meine was basteln musste.
Kann ich morgen mal schauen
Explorer Bj. 10.93 LPG

Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, dann hätte ich 4 Füße und keine 2 Hände zum lenken.
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dewib
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Beitrag von dewib »

Ist der Prüfer von selbst drauf aufmerksam geworden und hat die Plakette verweigert wegen dem Bügel, oder hast Du den Bügel ins Gespräch gebracht weil du ihn eintragen wolltest?

Evtl. kannst es ja auch bei einer anderen Prüfstation probieren, schön die Schnauze halten, und hoffen dass ein anderer Prüfer nicht so genau schaut. ;)
DUCT TAPE!
--
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Cobra
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Beitrag von Cobra »

Moin,

der TÜV im norddeutschen Raum sagt an mehreren Stellen immer das selbe:

Ein Frontbügel, der bereits eingetragen ist, hat Bestandsschutz!

Wenn jemand mit einem Frontbügel rumfährt, der aber nicht eingetragen wurde, fährt er ohne Versicherungsschutz. Das sieht eher schlecht aus mit Schlupflöchern.

Für etwaige Eintragungsversuche im Nachhinein: Es ist leider belanglos, ob der schon immer dran war, oder nicht.

Ausnahmen gibt es bestimmt immer mal, aber laut jüngster Gespräche mit TÜVern in Hamburg bekommen die mittlerweile wohl richtig Probleme, wenn sie nach dem Stichtag noch einen Bügel eintragen... :(

Viel Erfolg!

Ben
96er Chevrolet Tahoe, 5.7L
85er GMC Suburban, 7.4L

Historie:
01er Explorer II Limited, 4.0L SOHC, PRINS Gasanlage von anncarina
99er Explorer II Limited, 4.0L SOHC von anncarina
97er Econoline E-150, 4.6L V8
96er Explorer II, 4.0L OHV
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Ruf doch einfach mal den Vorbesitzer an und frag den ob sein TÜV Onkel da was machen kann !?

Bei mir ist zum Glück alles eingetragen :P
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
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Tatonka II
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Beitrag von Tatonka II »

Hi Amtrack,
ja leider sind seit dem 01.04.2008, aufgrund einer Änderung entsprechender Bestimmunen / Vorschriften, diese Art der Frontschutzbügel / Unterfahrschutz nicht mehr zulässig; eingetragene oder mit einer reinen ABE (keine Teilegutachten) haben natürlich Besitzstandswahrung!
Bei meinem XP II Bj. 95, habe ich auch das Problem gehabt, dass der Vorbesitzer es unterlassen hat, den seit September 95 von der Fa. Schiessler montierten Frontbügel in den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen; als ich dann im Nov. 2010 meine Gasanlage in Halle hab eintagen lassen, kam ich gut mit dem Prüfer diesbezüglich ins Gespräch; zufällig hatte ich sämtliche Papiere und Rechnungen für den Fronbügel und dem Unterfahrschutz dabei. Nach einer genauenren Inaugenscheinnahme stimmt er dem 15 Jahre vorhandenen Anbau zu und erstellte ein entsprechendes Gutachten; bei der Umschreibung in meiner Zulassungsstelle gab es auch keine Probleme und so steht bzw. stand es in den Fahrzeugpapieren amtlich eingetragen.
Glück gehabt !
Schick mir doch mal ne PN mit den genauen Daten deines Bügels, sofern er von Schiessler ist ...
Viele Grüße
Ralf

XP II; SOHC; 204 PS; Bj.: 04 / 2000; Limited
Amtrack

Beitrag von Amtrack »

Danke allerseits für die Antworten :)

@Alex: du hast PN :)

@dewib: Der Prüfer ist selbst drauf gekommen und hat es auch als erheblichen Mangel eingetragen.
Habe den Bügel jetzt abgebaut (6 Schrauben ;) ) und nach dem TÜV kommt er (natürlich!) hochglanzpoliert "ins Regal" :wink: :wink:

@Rene: Mit dem Vorbesitzer möchte ich lieber nichts mehr zu tun haben.
1. Hand war ein Rentner, der den Wagen wirklich außerordentlich gepflegt hat.
2. Besitzer hat nix investiert und alle (behobenen) Mängel verursacht.
Quasi "abgewohnt".
Naja, Lohn seiner Dummbeutelei war ein Getriebeschaden und ein Spott-Verkaufspreis :D

@Tatonka: Genau so habe ich es auch recherchiert.
Habe bei Schiessler auch schon auf der Webseite geschaut, aber nichts entsprechendes finden können.
Bekommst gleich eine PN von mir :)
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Hobbyschrauber
Beiträge: 315
Registriert: 31.10.2011 18:47
Wohnort: EN

Beitrag von Hobbyschrauber »

Wie sähe das aus, wenn das Fahrzeug im Ausland (EU) angemeldet wird und dann wieder hier in Deutschland.

Ich weiß das so etwas bei Tuning-Motorradrahmen gemacht wurde.
Beste Grüße

Explorer II 4x4 - EZ. 31.12.1999 - SOHC
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Bis auf weiteres
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Bestandsschutz ...
Warum sollte etwas wofür ne abe existiert und früher eintragungsfahig war nicht jetzt auch noch eingetragen werden?
Amtrack

Beitrag von Amtrack »

ranger hat geschrieben:Bestandsschutz ...
Warum sollte etwas wofür ne abe existiert und früher eintragungsfahig war nicht jetzt auch noch eingetragen werden?

Leider keine ABE -> nur Teilegutachten.

Somit, da nicht vor 2007 in die Papiere übernommen worden, keine Möglichkeit der legalen Eintragung.

Es gibt sicherlich Mittel und Wege das dennoch legal zu bekommen, aber DEN Aufwand spare ich mir.
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